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@mobbes
Also mit der Zusatzinfo von Kati wird aus der 53 eine 29, also weiterhin EURO 1. Das macht dann je angefangene 100ccm 27,35 EUR. Bei 1,9l sind das dann 519 EUR und davon entsprechend den zGg 60, 75 bzw 80% (also ab 2011 macht das dann rd. 400 EUR). Nachvollziehen kannst du das ganze über die links unter NEWS - Sachstand Steuerdiskussion. Stephan @ Gast, kati3
Danke Ihr beiden ! Ihr habt Recht ! Nach einem langen Telefongespräch mit meinem Kollegen habe ich zwar nicht die Schlüsselnummer rausbekommen, dafür aber die Schadstoffklasse: 96/69/EGIII - und die ist eindeutig in Euro-Klasse 1 eingestuft. :cry: ich könnt heulen wie ein Schloßhund :cry: Zuerst hab ich ne Kiste mit Klasse 00 gekauft (und bekomme zwegs Umschlüsslung von Ford keine Antwort) und jetzt hätte ich die Möglichkeit ein Prachtexemplar von WoMo günstig zu erwerben .... hat dieses Mobil auch nur Klasse 1 (trotz Bj. 2001) Jetzt weiß ich auch warum der Kamerad die letzte Zeit so am jammern ist - der weiß das wahrscheinlich schon :twisted: Naja, noch ist es ja nicht mir. Aber jetzt ist guter Rat teuer..kaufen oder Finger weg ![]() feilschen.... :wink: oder auf Deutsch Handeln :D Hallo... Du schreibst doch , Du könntest es günstig kaufen..... :wink: das Prachtexemplar....... :daumen2: na also.. kannst ja noch probieren den Preis zu drücken..... aber dann: kaufen ! :daumen2: was solls....Du lebst doch nur einmal.... vom achim :wink: @Mobbes
Wenn es dein Prachtexemplar ist, dann bleibt dir eigentlich nur eins: KAUFEN. Ansonsten wirst du dich wahrscheinlich kräftig ärgern. Vielleicht macht dir ja auch folgende Rechnung das Leben etwas leichter: Nach Gewichtsbesteuerung dürfte die Kfz-Steuer bei 200 EUR/Jahr, in 10 Jahren also bei 2000EUR liegen. Kommt die Hubraumbesteuerung wie der derzeitige Gesetzentwurf es vorsieht, würdes du in den nächsten 10 Jahren insgesamt rd. 3800EUR Kfz-Steuer zahlen. Das sind jährliche Mehraufwendungen von rd. 180EUR dafür das du dein Prachtexemplar fährst. Würdest du dir ein neueres Mobil mit Euro 3 und 2,3l Hubraum kaufen, müsstest du in den nächsten 10 Jahren auch ca. 600EUR mehr Steuer bezahlen als für den 1,9l mit Gewichtsbesteuerung. Also liegt der "Nachteil" des Prachtexemplares nur noch bei ca. 120EUR/Jahr. OK, man kann sich alles auch schön rechnen. Aber so sehen nun mal die voraussichtlichen Fakten aus. Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung Stephan Hallo Stephan...+ Hallo Mobbes. sicher kann man sich alles schön reden oder rechnen aber so falsch ist es ja nun mal nicht. :daumen2: doch eins wurde bei der ganzen rechnerei nun doch noch vergessen.... der Wertverlust, den man bei einem Neufahrzeug nun mal hat. Der sicher bei dem "Prachtexemplar", zumal der ja günstig ist , wie Du schreibst Mobbes, bestimmt nicht so hoch ausfällt... vom achim @ achimHH und @Gast
Ihr habt uns überzeugt ! @Achim, Deine Rechnung hat auch den letzten Zweifel von uns genommen :wink: Apropos "Prachtexemplar": dieses WoMo ist für uns das Mobil schlechthin aber ganz sicherlich nicht jedermanns (-fraus) Sache. Sollte es mit dem Kauf klappen (und dem Verkauf unseres jetzigen) werde ich das Mobil an anderer Stelle vorstellen. Das Anschreiben von Abgeordneten, bzw das Einbringen von Petitionen kann man sich m.E. nach sparen. Das werfen die Damen und Herren "Politiker" (oder hätte ich lieber Damen und Herren in Anführungszeichen setzen - bzw gleich "ehrloses Pack" schreiben sollen?) sowieso ungelesen in den Müll. Ein "schönes" Beispiel, wie ich finde, ist der Herr Tacke aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Kennt ihr den? Anfang 2002 wollte die EON AG die Ruhrgas AG übernehmen. Das Kartellamt hatte damals diese Übernahme verboten. Allerdings ist (wenn man genug Einfluß hat) so ein Verbot nicht das Papier wert, auf dem es steht - es gibt nämlich etwas, das nennt sich "Ministererlaubnis" - das bedeutet: egal, ob das Kartellamt das verboten hat - der zuständige Minister (oder sein jeweiliger Stellvertreter (hier eben Herr Tacke)) darf das trotzdem erlauben. Genau das hat der Herr Tacke dann auch gemacht. Im Juni 2003 verließ Herr Tacke das Bundeswirtschaftsministerium, um in die freie Wirtschaft zu gehen - und nun ratet mal, was aus dem netten Mann geworden ist? Vorstandsvorsitzender des EON Tochterunternehmens Steag AG. Herzlichen Glückwunsch! (also wissen wir jetzt auch, woher Schröder die Idee hatte, erst als Politiker eine Pipeline für wichtig zu erklären..........und dann deren Betreibergesellschafts-Chef zu werden) Spart euch also das Briefpapier für sinnvollere Sachen - z.B. mal wieder einen Papierflieger mit euern Kindern zu bauen....
Hallo Dirk... eines hast Du dabei aber noch vergessen zu erwähnen..... das man natürlich vorher noch dem Land, da es ja so arm ist, :cry: die Schulden erlassen kann........ :haendereib: es ist ein Schelm, der böses dabei denkt..... :daumen2: vom achim Ihre mail vom 1. Januar 2006 an Walter Kolbow wegen Kfz-Steuererhöhung für Wohnmobile
Sehr geehrter Herr ...., vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, das mein Bundestagskollege Walter Kolbow wegen Zuständigkeit an mich weitergeleitet hat. Für Ihre Sorge über extrem höhere Steuersätze für Wohnmobile habe ich viel Verständnis. Fakt ist, dass im April 2005 im Bundesrat eine Gesetzesvorlage des Landes Nordrhein-Westfalen so geändert worden war, dass Wohnmobile in Bezug auf die Kraftfahrzeugsteuer generell als Personenkraftwagen zu behandeln und somit erhebliche Erhöhungen der Kraftfahrzeugsteuer zu erwarten sind. Lassen Sie mich zunächst nochmals die Vorgeschichte beleuchten, denn sie enthält zugleich auch meine Bewertung dieser Änderung als Verkehrspolitikerin der SPD-Bundestagsfraktion: Das früher SPD-geführte Land Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich eine für Wohnmobilbesitzer positive Initiative in den Bundesrat eingebracht. In dem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Keine Steuererhöhung für Wohnmobile“ vom 20.4.2005 (Drs. 15/5347) wurde die Einbringung dieser Gesetzesinitiative zur Fortführung der gewichtsbezogenen Besteuerung von Wohnmobilen begrüßt, weil damit sichergestellt werden sollte, dass es eben zu keiner unzumutbaren Steuererhöhung für die Betroffenen kommt. Zugleich wurde in dem Antrag die Initiative des Bundestages bekräftigt, das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen, sog. Sport-Utility Vehicles (SUV) abzuschaffen. Es bestand also von Seiten des Bundestages nie die Absicht, mit dieser Regelung zugleich auch die Kfz-Steuer für Wohnmobile zu erhöhen. Die dazu notwendige Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hätte zu dem damaligen Zeitpunkt durch eine entsprechende Bundesratsinitiative längst beschlossen werden können und sollen. Die Bayerische Staatsregierung hatte damals im Bundesrat die Federführung zur Ausarbeitung der Initiative bereits übernommen, sie dann aber nicht zielstrebig vorangetrieben und schließlich eingestellt. Zur Verärgerung der SPD-Bundestagsfraktion – denn es kam dann bei den Wohnmobilbesitzern zu großen Verunsicherungen, ja zu Rechtsunsicherheit. Die ursprünglich positive Gesetzesinitiative des SPD-geführten Landes NRW wurde dann von der CDU/CSU-geführten Ländermehrheit im Bundesrat zu Lasten der Wohnmobilbesitzer geändert. Am 21.12.2005 hat dann der Bundesrat entschieden, diesen geänderten Entwurf zur Kfz-Steuer in ein Gesetzgebungsverfahren einzubringen mit der Folge, dass er in Kürze an den Bundestag zur Beratung weitergeleitet wird. Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion im federführenden Finanzausschuss des Bundestages den Gesetzestext gründlich prüfen wird. Sie wird darauf bestehen, dass nicht allein die Interessen der Bundesländer ausschlaggebend sein dürfen, auch wenn ihnen das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer vollständig zufließt. Wie bisher werden wir uns für die Interessen der Wohnmobilbesitzer einsetzen. Fakt ist aber, dass die CDU/CSU-geführte Ländermehrheit die höhere Besteuerung will. So ist fraglich, ob aufgrund dieses Drucks die Besteuerung nach Gewicht beibehalten werden kann. Im Laufe der Gesetzesberatung werden wir uns dafür einsetzen, dass sich bei der bundeseinheitlichen Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen eine geringere Besteuerung ergibt als in dem Gesetzentwurf des Bundesrates vorgesehen, und dass es faire Übergangsregelungen geben wird. Mit freundlichen n Heidi Wright, MdB Kann ich jetzt schon den Sekt kaltstellen? :D
Hallo Flywolf, ich kann es nicht öffnen, was steht da drin ?? So ganz hab ichs nicht verstanden, weil da nur bis 2,8 t steht.
Aber ich denke, dass wir den Sekt kaltstellen können. :cry: :cry: Ich kann es nicht öffner, was steht da jetzt drin ????????????????????????????????????????????? :cry: @ Skylape !
Es handelt sich um eine PDF Datei, angeblich vom Bundestag, aus der hervorgeht, dass die Steuererhöhung n i c h t für Womos gilt :!: :!: 8) :D Entweder erlaubt sich da jemand einen blöden Scherz oder wir können wirklich die Sektkorken knallen lassen :?:
:D :D :D Kann das mir jemand hier rein kopieren, ich will das mit eigenen Augen sehen, sonst glaub ich so was nicht, nicht in der heutigen Zeit. :twisted: Wie kann ich denn aus einer pdf Datei was kopieren ????? @ skylape
Hast Du keinen pdf reader? Oder vergißt du nur oben links bei der sich öffnenden Seite mal aufs kleine Kreuz zu klicken? Mario
Stimmt, geht ja garnicht, kann vielleicht Tipsel mir es als Mail schicken, geht das ?
Hab ich doch schon, aber da tut sich nichts. :cry: So, ging doch.
Extra für Skylape !!!!!!! elektronische Vorab-Fassung* Deutscher Bundestag Drucksache 16/473 16. Wahlperiode 25.1.2006 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Horst Friedrich, Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul Klemens Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam , Joachim Günther, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Hartfrid Wolff, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes A. Problem In Artikel 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) vom 2. November 2004 (BGBl. I S. 2712) ist eine Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01. Mai 2005 vorgesehen. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“ und es ändert sich die bisherige Grundlage für die Rechtssprechung der Finanzgerichte, nach der Kombinationsfahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert wurden. Unmittelbare kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen hat dies für die genannten Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen und Kleinbusse (jeweils mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t). Die Frage, ob sich daraus eine Änderung bei der Besteuerung von Wohnmobilen ergibt, ist umstritten und sollte einer gesetzlichen Klarstellung zugeführt werden. B. Lösung Mit der vorgeschlagenen Änderung des KraftStG wird klargestellt, dass von der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO nur Geländewagen (sog. Sport-Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse, künftig – wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t – als Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Für Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge gibt es dagegen keine Besteuerung nach diesen Kriterien, sondern es verbleibt bei der Besteuerung nach Gewicht. C. Alternativen Keine. D. Kosten Für die Länder ergeben sich Mehreinnahmen nur aus der Besteuerung von Geländewagen. * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt. elektronische Vorab-Fassung* 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818) wird wie folgt geändert: In § 2 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung gelten Geländefahrzeuge der Klasse N nach Anhang II Nr. 4 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1) mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz als Personenkraftwagen. Wohnmobile nach Anhang II A Nr. 5.1. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates gelten als andere Fahrzeuge im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft Berlin, den 26. Januar 2006 Dr. Volker Wissing Horst Friedrich Carl-Ludwig Thiele Frank Schäffler Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul Klemens Friedhoff Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Miriam Joachim Günther Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich Leonhard Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Horst Meierhofer Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg Rohde Dr. Rainer Stinner Florian Toncar Christoph Waitz Hartfrid Wolff Martin Zeil Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion elektronische Vorab-Fassung* 3 Begründung A. Allgemeines Auf der Grundlage der bis 30. April 2005 geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO und der dieser Bestimmung zugrunde liegenden Begriffsdefinition „Kombinationskraftwagen“ sind bisher bestimmte Fahrzeugarten als „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG zu behandeln und demgemäß nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern. In Artikel 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 2. November 2004 (BGBl. I S. 2712) ist eine Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 1. Mai 2005 vorgesehen. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“ und es ändert sich die bisherige Grundlage für die Rechtssprechung der Finanzgerichte, nach der Kombinationsfahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert wurden. Unmittelbare kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen hat dies für die genannten Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles, Großraum- Limousinen und Kleinbusse (jeweils mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t). Die Frage, ob sich daraus eine Änderung bei der Besteuerung von Wohnmobilen ergibt, ist umstritten und sollte einer gesetzlichen Klarstellung zugeführt werden. B. Einzelbegründung Zu Artikel 1 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes), § 2 Abs. 2a Nr. 2 Die Vorschrift erfasst typische Geländefahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse N nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABl. EG Nr. L 42 S. 1). Der Begriff „Geländefahrzeug“ ist im Einzelnen in Anhang II A Nr. 4 der genannten Richtlinie geregelt. Durch die Mindestanforderung an die Zahl der Sitzplätze (mindestens drei außer dem Fahrersitz) wird klargestellt, dass sog. Pick-up- Fahrzeuge mit Einzelkabine von der Vorschrift nicht erfasst werden. Als Geländefahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere herkömmliche Geländewagen und sog. Pick-up- Fahrzeuge mit Doppelkabine in Betracht kommen, wenn sie die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei den von der Vorschrift erfassten Wohnmobilen handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen – wie bisher – eine Gewichtsbesteuerung nach § 8 Nr. 2 gerechtfertigt ist. Aufgrund ihrer Zweckbestimmung dienen sie nicht ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Gütern (Einrichtungsgegenstände, Hausrat, Vorräte und sonstiges Gepäck). Sie verfügen zudem häufig über ein Lkw-Fahrgestell. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. :oops: :oops: Danke, danke, und was sagt mir das, nun steinigt mich nicht, ich bin ja schon genug gestraft mit meinem Husten. Meine Birne ist durch die Antibiotika etwas träge. :oops: @ tipsel
"bis 2,8to" lautet es deshalb öfter in dem Entwurf, da Kombinationsfahrzeuge (Typ Geländewagen) >2,8 to so besteuert werden sollen, wie solche Fahrzeuge mit einem Gewicht bis 2,8 to schon besteuert werden, sprich "Hubraumbesteuerung" @ all Es handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf der FDP. Die FDP hat ja nun mal bekanntlich keine Mehrheit. Daher hat der Entwurf für mich vorerst das Gewicht der Entwürfe aus der Zeit der Landtagswahl in NRW. Dieser Entwurf wurde heute auch bereits in einem Forum mit einer bestimmten Zweckbestimmung erörtert. Habe den link zum Gesetzentwurf auch unter NEWS - Sachstand Steuerdiskussion ... eingestellt. Bei den von der Vorschrift erfassten Wohnmobilen handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen – wie bisher – eine Gewichtsbesteuerung nach § 8 Nr. 2 gerechtfertigt ist. Aufgrund ihrer Zweckbestimmung dienen sie nicht ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Gütern (Einrichtungsgegenstände, Hausrat, Vorräte und sonstiges Gepäck). Sie verfügen zudem häufig über ein Lkw-Fahrgestell. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes :klatschen: :oops: Schittkrom zu früh gefreut :cry: Wieder mal nur der Sogenannte Stimmenfang.
Wir würden ja wenn wir nur könnten. Schreibt "man" sowas eigentlich immer in einen Gesetzes-ENTWURF?
Ich denk schon, denn ein Brief-Entwurf ist ja auch die angestrebte Endfassung, die der Chef unterschreibt oder vielleicht abändert @ eileen
JA, da der Entwurf die zu beschließende Endfassung darstellt. Böse Zungen würden auch sagen: JA, da man ja davon ausgeht, dass das Gesetz beschlossen wird. Ich habe diesen Entwurf ja auch nicht zum Jubeln hier verlinkt, sondern wollte nur zeigen, dass es inzwischen doch auch andere Entwürfe gibt und somit bei der entsprechenden Sitzung eventuell doch eine inhaltliche Diskussion und nicht nur ein Durchwinken zu erwarten ist. Immerhin ist die FDP in NRW mit in der Regierung. Also nicht bei jeder Meldung zur Sektflasche greifen, sondern erst den Inhalt, den Absender und das Datum genau überprüfen.
Wolf
Nix fuer Ungut, Wolf ...aber ein kleiner Hinweis auf das Wort "GesetzENTWURF" haette verfruehten Jubel bestimmt ordentlich eingebremst (oder hast du etwa Anteile an einer Sektkellerei :D ?) Hier noch ein aktueller Hinweis:
Auszug Protokoll Finanzausschuss Schleswig-Holstein v. 19.01.06 Redaktionell von mir überarbeitet Bericht des Finanzministeriums zum Stand der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen Minister Wiegard berichtet, nach dem Willen der Finanzminister sollten Wohnmobile künftig den gleichen kraftfahrzeugsteuerlichen Regelungen wie PKW unterliegen. Allerdings sollten sie in den nächsten fünf Jahren mit Abschlägen stufenweise an die PKW-Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten herangeführt werden. Um der besonderen Bestimmung von Wohnmobilen Rechnung zu tragen, erhielten die Halter von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für PKW. Die neue Wohnmobilbesteuerung werde bundesweit voraussichtlich zu Steuermehreinnahmen von 90 Millionen €, für Schleswig-Holstein zu 3 Millionen € bis 4 Millionen € jährlich führen. Die so genannten Geländewagen würden bereits voll wie PKW besteuert. Der Vorsitzende bittet das Finanzministerium, dem Ausschuss die genauen Auswirkungen der Neuregelung auf die Halter von Wohnmobilen darzustellen (Unterschiede nach Gewicht, Hubraum und Emissionsverhalten). Auf eine Frage von Abg. Dr. Garg (FDP) stellt Minister Wiegard klar, dass die Landesregierung ungeachtet der jetzt vereinbarten Wohnmobilbesteuerung, mit der man eine steuerliche Vergünstigung abbauen wolle, an ihrem Ziel festhalte, die Kfz-Steuer abzuschaffen. - Der Finanzausschuss unterstützt die Haltung der Landesregierung in dieser Frage. Quelle: --> Link Na das entspricht ja dem FDP-Entwurf für den Bundestag.
@Eileen Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass jedem klar sein muss, dass eine Gestzesvorlage des Bundesrates nicht so einfach in der Versenkung verschwindet, sondern dass da jetzt immer nur zusätliche Entwürfe auftauchen können. Wolf Wolf
Du bist doch bestimmt schon laenger Lehrer oder? ...Und da kannst du immer noch sooo optimistisch sein?
:D :D :D Ich habe gegenüber Erwachsenen eben eine höhere Erwartungshaltung als gegenüber ihren Sprößlingen. :D
Wolf Hi Camperfreunde,
ich sehe diesen Gesetzesentwurf der FDP nur als versuchten Stimmenfang. Die FDP ist in fünf von 16 Bundesländern an der Regierung beteiligt. Die hätten auch schon im Vorfeld etwas machen können. Oder sehe ich das falsch? Schreiben mit dem Hinweis auf diese FDP-Gesetzesinitiative erhalte ich von allen angeschriebenen FDP-Mitgliedern des Bundestages. Auf meinen Hinweis auf ihre Regierungsbeteiligung in vier Ländern und der Möglichkeit, man hätte im Vorfeld Einfluß nehmen können, habe ich noch nichts wieder gehört. Klaus klar klingt das mal nicht schlecht, nur ist es nichts, nur mal ins reine geschrieben. noch nicht einmal laut vorgelesen im bundestag. also muss man abwarten was nach der lesung noch davon übrig ist. aber ich denke, dass ist ein ansatz, mit man unseren protest weiter untermauern können. dies sollten wir aufnehmen und lautstark fordern. Nach derzeitigem Stand der Tagesordnung wird sich der BT in seiner nächsten Sitzungswoche (08. - 10.02.06) NICHT mit der Thematik beschäftigen.
Wer sich darüber freuen sollte (frei nach dem Motto: nicht beschäftigt - nicht entschieden - Geld gespart), der unterliegt ggf. einem Trugschluss, da der vom BR beschlossene Entwurf eine Rückwirkung per 01.01.06 vorsieht. Den Entwurf der FDP ignoriere ich, da er - wie schon von einigen sinngemäß gepostet - wohl eher auf Stimmenfang als auf Realisierung abzielen dürfte. RENTE RUNTER - STEUERN RAUF
egal was aktuell auf der Tagesordnung des BT steht ..... Herrn Sternberg (Chef des CIVD) sind die Interessen der Womo-Klientel völlig egal - er hat für sich längst (auf unsere Kosten) ausgesorgt und damit kein Problem: ... Argumente: nein danke - unerwünscht - (s. Promo 02-06) .... :ooo: :ooo: :ooo: habe heute morgen mein Womo endlich auf Saisonkennzeichen umgestellt. Und dabei natürlich die neue Zulassungsbescheinigung I und II bekommen. Es war einfach nur ein Drama !!!
Zuerst gefällt denen die zugesandte Doppelkarte der Kravag ( RMV ) nicht. Sie würde von den Abmessungen her nicht den Vorschriften entsprechen !!! Hab dann entsprechend Theater gemacht und mit den Trotteln diskutiert. Aber unsere Beamten sind ja nicht bestechlich.. Die nehmen nicht mal Vernunft an !!! Die Dame riet mir dann, die RMV anzurufen und dann eine neue Karte direkt ans Strassenverkehrsamt zu faxen... ( hab dann Glück gehabt. RMV arbeitet auch Samstags ) Die haben dann flugs eine neue Karte zugefaxt. ( Die auch durch das Faxen wieder andere Abmessungen hatte. ) Aber das war egal. Die Dame konnte ja nun sicher sein, das es eine echte war. Sie hatte ja selber mit der RMV telefoniert. ( Die RMV Dame hat gedacht ich wollte sie verscheissern ) Tja. Also konnte nun endlich die Prozedur beginnen. Die neuen Papiere ausgestellt.. Und was steht zu Ziffer 14 ( Schadstoffeinstufung ) die schlechte Eisntufun 93/blablabla... Die Dame darauf hingewiesen, das unter Ziffer 33 steht, das in Ziffer 33 im Brief steht, das das WOMO die besseren Werte nach 94/blablabla erfüllt. NEIN.. Das eine würde reichen.. Da hats mir gereicht und ich habe den Leiter verlangt. Tja der wäre heute nicht da. Erst am Monatg wieder. Hab mir dann alle Papiere geben lassen und ihr gesagt, das Sie ihrem Chef schon mal einen Besuch für nöchste Woche ankündigen dürfte.. Ich war einfach nur noch SAUER !!! Tja manche Beamte wollen wohl einfach nicht verstehen das uns Womobesitzern in Bezug auf die neue Steuereinstufung die Schadstoffklasse ebend nicht mehr egal ist.
Und nun hat der arme Bürger wieder die zusätzliche unötige Rennerei. Auf deutsche Beamte kann man sich ebend immer verlassen. :D Man habe ich da mit 00 ein Glück :steinigung: Lieb Vaterland magst ruhig sein ...... :oops: Ähhm, entschuldigt wenn ich nerve, aber ich frage nochmal wegen der Schlüsselnummer bei den neuen Papieren.
Mir wurde vor etlichen Seiten schon mal geantwortet, das man die Schlüsselnummer unter Punkt 14.1 findet. 14.1 findet man aber nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Diesen bekommt man ja aber erst bei Zulassung, oder? Wir haben jedenfalls nur den Teil II ( Fahrzeugbrief ) vorliegen, da wir ja noch nicht zugelassen haben. Da wir dies aber bald machen wollen, tät ich jetzt doch schon gerne wissen, was da auf uns zukommen könnte. Also, wo finde ich bei der Zulassungsbescheinigung Teil II die Schlüsselnummer? :?: Walter @ 64snoopy währe übrigens einen Edit in deiner Übersichtthread wert, da dort nur steht wo mann die Schlüsselnummer bei den alten Papieren findet. :wink: Vermutlich Code zu P3 unter (10), da steht bei mir im Brief die gleiche Nummer wie unter 14.1 |
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