xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 ... 54


Nasenbär am 29 Jan 2006 01:07:18

Ob sich die Schadstoffklasse aus der EG-Typgenehmigunsnummer ergibt?Wie soll die Zulassungsbehörde denn an die Daten kommen, die garnicht im Teil II stehen? Ist schon alles verwirrend :? Bei mir im Teil I steht auch nichts von Schadstoffklasse 71 wie im alten Brief. Nur noch unter 14 die Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse 1999/96/EG;A,GKL:G1, aus der sich die 71 bzw. Euro3 (?) oder auch Euro2 ergibt (google) 14.1 ist in meiner Zb Teil I garnicht vorhanden. :?:

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Waldi am 29 Jan 2006 08:50:21

Ich bin auch mal gespannt wie es mit der wiederzulassung im März
funktioniert ,lt.Zulassungsstelle Informationsblatt muß der letzte TÜV
Bericht mit vorgelegt werden und den finde ich einfach nicht.Also muß
ich mir vermutlich rote Schilder besorgen TÜV machen und dann geht
es zur Zulassungsstelle .
Wenn ich so die Berichte lese bekomm ich einen dicken Hals über die
die ganzen verschlimmbesserungen,die auch die Leute auf dem
Amt ausbaden dürfen. :vielposten:

Einen schöne Sonntag wünscht euch

Waldi

Gast am 29 Jan 2006 10:57:09

Waldi hat geschrieben:()........muß der letzte TÜV
Bericht mit vorgelegt werden und den finde ich einfach nicht.


Moin Waldi,

das Prob hatte ich auch mal mit meiner GS......

TIP:

Fahr mit deinem KFZ-Schein zu dem der geprüft hat (TÜV/DEKRA/KÜS) , die können anhand der Daten eine Kopie des Prüfberichtes erstellen. Lohnt sich natürlich nur, wenn Du nicht sowieso zu Abnahme musst....

Anzeige vom Forum


achimHH am 29 Jan 2006 11:00:21

Waldi hat geschrieben:Ich bin auch mal gespannt wie es mit der wiederzulassung im März
funktioniert ,lt.Zulassungsstelle Informationsblatt muß der letzte TÜV
Bericht mit vorgelegt werden und den finde ich einfach nicht.Also muß
ich mir vermutlich rote Schilder besorgen TÜV machen und dann geht
es zur Zulassungsstelle .
Wenn ich so die Berichte lese bekomm ich einen dicken Hals über die
die ganzen verschlimmbesserungen,die auch die Leute auf dem
Amt ausbaden dürfen. :vielposten:

Einen schöne Sonntag wünscht euch

Waldi



Hallo Waldi.
einen TÜV-Bericht kannst Du Dir beim Tüv /Dekra
nochmal ausdrucken lassen, wenn Du weißt bei welchem Tüv
Du warst.
vom achim

Joda am 29 Jan 2006 13:57:39

Christian hat geschrieben:Vermutlich Code zu P3 unter (10), da steht bei mir im Brief die gleiche Nummer wie unter 14.1


Da steht nur eine 0. Stimmt schon, alles sehr verwirrend.
Werde morgen mal meine Zulassungsstelle anmailen, mal gucken ob die uns schlauer machen können. :)

Walter

Gast am 29 Jan 2006 14:01:34

@nasenbär

1999/96/EG;A,GKL:G1 steht in meinen alten papieren in feld 1 des fahrzeugscheins. dies spielte bei meinem Womo >3,5 to bereits bei der gewichsbesteuerung eine rolle, da womo >3,5 to nach gewicht, emisson- und geräuschklasse besteuert wurden.

die schlüsselnummern lassen sich mit folgender tabelle finden
--> Link

allerdings enthält die tab nicht alle richtlinien. so findet sich in ihr z.b. nicht 2001/27A/EG. daher ist sie leider nur begrenzt geeignet.

stephan

Trialer am 29 Jan 2006 14:04:53

Hallo Joda, du darfst mit der Doppelkarte zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren. So wars jedenfalls noch 2005.

[Admin] am 29 Jan 2006 14:07:06

jup, das ist richtig - für direkte Fahrten zur Zulassungsstelle benötigt man keine Kennzeichen, eine Doppelkarte reicht.

Nasenbär am 29 Jan 2006 14:31:23

Danke Stephan, für deine Antwort. Den Link hatte ich gestern auch schon gefunden. Dort steht unter der genannten Nummer Euro 3 und Schlüsselnummer 71 (das wär dann Euro 2 nach anderer Quelle). Die 71 stand auch in meinen alten Papieren. Kann man nur gespannt sein, was da auf uns zukommt.
Übrigens sollte man auch die Antworten und der Gesetzestext (Entwurf) von der FDP gut aufheben. Man weiss ja nie, wann man den Politikern (bzw. Richtern) das mal unter die Nase halten kann

Gast am 29 Jan 2006 15:06:49

aber nur innerhalb eines landkreises, die entstempelten nummernschilder müssen mitgeführt werden.
gruß frank

Gast am 29 Jan 2006 17:25:03

wie war das gleich, mühsam ernährt sich das eichhörnchen.

nachdem ich nun dies ( --> Link )papierungetüm gelesen habe, bin ich nun zumindest etwas schlauer bzgl. der eintragungen in den neuen zulassungsbescheinigungen teil I und II. auf seite 55 sind die schlüsselnummern (feld 14.1 der neuen zulassungsbescheinigungen) sowie deren klartext (feld 14 der neuen zulassungsbescheinigungen) für fahrzeuge m1sa (wohnmobile) >2,8 to zgg aufgeführt. Die dort aufgeführten Bezeichnungen finden sich auch in folgender Tabelle wieder --> Link

Wenn man nun also seine neuen Zulassungspapiere nimmt, sich den code aus feld 14.1, dann auf seite 55 des verzeichnisses des kba geht und den entsprechenden klartext notiert, diesen mit der liste der svg abgleicht und die sich daraus ergebende schlüsselnummer über diese liste --> Link umschlüsselt, ist eigentlich alles klar.

war doch ganz einfach - oder ? :wall:

[Admin] am 29 Jan 2006 17:50:20

da Du offensichtlich der Einzige hier im Forum (wenn nicht sogar bundesweit) bist, der das verstanden hat...........viel Spaß beim erklären :D

Gast am 29 Jan 2006 18:49:18

ich muss es ja nicht mehr verstehen. mit "alten" kfz-papieren und schlüsselnummer 71 bin ich schnell mit dem thema durch gewesen.

nein dirk, du hast schon recht, das kann eigentlich kein mensch mehr verstehen - einschl. der mitarbeiter bei den zulassungsstelle und kfz-steuer stellen. hoffen wir mal das wenigstens einer den durchblick hatte und eine entsprechende software für die behörden gestrickt hat (bitte nicht mister microsoft)

[Admin] am 29 Jan 2006 19:12:36

Ich vermute ein ganz wildes Umschlüsselungs-Chaos auf den Zulassungsstellen, bei den TÜV Leuten und bei den Finanzämtern. Wir werden hier etliche Postings haben, in denen die User feststellen, daß sie zwar vergleichbare Fahrzeuge aber unterschiedliche Schlüsselnummern und Schadstoffklassen haben.

oldi am 30 Jan 2006 12:26:14

etwas hoffnung, eingebracht von der fdp.

nun müssen die anderen parteien farbe bekennen.

--> Link

gruß peter

Gast am 30 Jan 2006 12:40:03

@ oldi

die hoffnung ist im prinzip schon verglimmt. der gesetzentwurf der fdp wurde hier bereits letzte woche diskutiert und als stimmenfänger abgetan (siehe diskussion weiter oben).

siehe auch: --> Link

Stephan

oldi am 30 Jan 2006 12:57:16

hallo stephan,

das mag sein, interessant ist jedoch wie sich die spd die ja zur zt. alles in richtung cdu abschiebt sich bei der abstimmung verhält.

gruß peter

Gast am 30 Jan 2006 13:42:48

Wie weiter oben ausgeführt, hatte ich einige Länder (jeweils Finanzministerium) bezgl. der Vergleichbarkeit der Schlüsselnummern LKW und PKW angemailt. Nachdem Hessen und M-V bereits geantwortet hatten, hat sich nun auf erneute Anfrage auch NRW gemeldet (damit fehlen nur noch die Bayern - aber beim Fußball sind die ja auch oft Spätzündern :D ). Der Tenor der Antwort aus NRW stimmt mit den bereits erhaltenen Antworten überein.

Stephan

Gast am 30 Jan 2006 17:12:11

Tja.. nun tun sich neue Abgründe auf.
Habe heute beim Finanzamt angerufen und gefragt, in welche EURO Klasse ein Fahrzeug mit SN 51 und Zusatz zu 33 * 93/59/III GKL:G1 Das steht nun auch in meinen neuen Papieren FZ erfüllt auch RL 94/12/EG III* eingestuft wird.
Ganz klar. Euro 0 mit Fahrberechtigung bei Ozonalarm.
Auf meine Frage, was für eine Klasse den RL94/12/EG III entspricht, konnte nicht beantwortet werden. Man war nur in der Lage die Schlüsselnummern zu 1 zu vergleichen und anzupassen.
Anruf beim Strassenverkehrsamt war die gleiche. Amtsstellenleiter prüft die Sache nun und meldet sich wieder.
Anruf beim KBA in Flensburg.
Die Vergleichs / Umschlüsselungsliste für RL 94/12/EG III ist noch nicht existent und muss erst noch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Verkehr auf den Weg gebracht werden. Und dies wird erst nach Inkrafttreten des neuen KFZ Steuergesetzes der Fall sein.

Und nun ???

Gast am 31 Jan 2006 12:24:11

wohl das falsche gewählt...
gruß frank

Gast am 31 Jan 2006 13:35:52

rheuma kay hat geschrieben:wohl das falsche gewählt...
gruß frank


Kann man sehen wie man will... Wer nix zu sagen hat, kann leicht grosse Töne spucken...

Obwohl mir das meinen Nachbar, der FDP Ortsvorsteher ist sympathischer macht.

achimHH am 31 Jan 2006 13:39:54

eh...frank....

ich dachte, nun kommt mal was neues.... :D

das mit der fdp etc. hatten wir ja nun schon :bindafür:

vom achim :wink:

[Admin] am 02 Feb 2006 14:21:36

zumindest wird es auch andernorts bemerkt:

--> Link

achimHH am 02 Feb 2006 17:53:36

Dirk hat geschrieben:zumindest wird es auch andernorts bemerkt:

--> Link



man müsste es schaffen das die Medien mehr
darüber berichten...
bloß wie?

Mobi am 04 Feb 2006 16:48:07

achimHH schrieb:

man müsste es schaffen das die Medien mehr
darüber berichten...


Den Gefallen tun sie uns nicht. Warum? Weils außer uns niemanden interessiert!


Mobi

Gast am 05 Feb 2006 14:48:19

vielleicht kommt der ja auch zum treffen nach dresden!
hätte ich den eigentlich auch unter "den fand ich gut" posten müssen, dirk ?
gruß frank

[Admin] am 05 Feb 2006 16:04:19

da gibt´s das schon..........

Gast am 07 Feb 2006 13:26:37

In seiner Sitzung am 10.02.06 behandelt der Bundesrat den "Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen". Ob dieses Gesetz dann auf die Gesetzgebung zur Besteuerung der Wohnmobile angeandt werden kann, soweit diese entsprechend der Beschlussfassung des BR in Kraft tritt ? :kuller:

Rallamann am 07 Feb 2006 13:56:36

Hallo


:yau: :yau:

:daumen2:

ElectraGlide am 07 Feb 2006 18:52:50

Stellungnahme der Bundesregierung zum Steuererhöhungsbegehren der Länder: siehe: --> Link.
Kurz: Das Begehren der Länder bezüglich Womos wird meiner Meinung nach "zerfetzt". Man muß das Dokument der Bundesregierung lesen. Einfach Klasse.

[Admin] am 07 Feb 2006 19:15:48

Ich vermute, wir kommen jetzt so langsam in Richtung Zielgerade - mit welchem Ausgang auch immer. Vielleicht sollten wir jetzt nocheinmal nachlegen. Ich hätte schon eine Idee - dafür brauchen wir aber ein paar Freiwillige. In der Vergangenheit haben die meisten immer nur "ihre" Landtags und Bundestagsabgeordneten angeschrieben - möglicherweise täte es aber größere Wirkung, wenn so ein Bundestagsmensch mal richtig viel Post im Postfach hat.

Also schlage ich vor, wir setzen einen Text als "die User des wohnmobilforums" auf (damit ein Grund feststeht, warum wir alle den selben Text nutzen) und wir suchen die eMailadressen aller Abgeordneten heraus und posten hier die Liste. Dann sind alle mal ein bissel fleißig - und jeder hier aktive User schreibt JEDEN, auf der Liste stehenden Bundestagsabgeorneten an.

ja, ich weiß..............Fleißaufgabe!

aber im Endeffekt hat dann jeder von den Damen und HERREN 50,60 oder im Idealfall hundert(e) eMails im Postfach. Die werden wohl weder gelesen, geschweige denn beantwortet - aber die Menge wird mit absoluter Sicherheit zu Meinungsbildung beitragen!

Fakt ist: die Leute wollen auch nach der nächsten Wahl wieder auf ihrem Stuhl sitzen - und wenn sie den Eindruck haben, es handelt sich hierbei um eine Sache, die viele Leute gleichzeitig verärgert - drehen sie ihr Fähnchen in den Wind.


Was meint ihr?

Abenteuer am 07 Feb 2006 20:16:54

Hallo :eek:

ich befürchte, dass so eine Aktion die gegenteilige Wirkung haben könnte. Die "Volksvertreter" fühlen sich durch das Volk "belässtigt". Ausserdem, welcher Abgeordnete liesst seine Mails selber. Da ist sicherlich ein persönlicher Referent/Referetin der/die filtern. Oder, der Spam-Filter schlägt zu.




Günter

Knausi am 07 Feb 2006 21:15:21

Hallo Dirk,

Thema schlie0en!!!!!!!

Vorschläge kommen einfach nicht an.

185 Seiten fast nur blablabla.Jeder hat sich mehr
oder weniger aufgeregt,die wenigsten sind bereit etwas zu unternehmen.
Am Ende zahlen alle brav ihre Steuern und fahren weiter.

Knausi

Eddy am 07 Feb 2006 21:42:00

Ich bin dafür, man könnte aus den vielen Texten ein Gesamtwerk machen und dieses versenden.
Falls die Herrn/Frauen Abgeordnete sauer werden, na zahlen müssen wir wahrscheinlich ehedem.

Allerdings wird es Zeit mit dem Text, für mich geht Freitag die Fahne hoch für 3 Wochen Urlaub.

Eddy

Gast am 07 Feb 2006 22:04:25

So, nun hab ich die Drucksache durchgeackert.

Wesentliche Kernpunkte sind m.E.:
- formale "Unzulänglichkeiten"
- die gesetzlich festgeschriebene Ungleichbehandlung von WoMo < = 2800kg und > 2800 kg bzw. > 3500kg
- die nicht absehbaren steuerlichen Folgen bei Einführung einer steuerlichen Regelung zum Feinstaub

Die folgen des Vorschlages der Bundesregierung, für WoMo´s eine eigenständige steuerliche Regelung zwischen PKW und LKW zu schaffen, lässt hoffen. Aber schaun wir mal.

Stephan

HaraldF am 07 Feb 2006 22:48:39

Dirk hat geschrieben:Ich vermute, wir kommen jetzt so langsam in Richtung Zielgerade - mit welchem Ausgang auch immer. Vielleicht sollten wir jetzt nocheinmal nachlegen. Ich hätte schon eine Idee - dafür brauchen wir aber ein paar Freiwillige. In der Vergangenheit haben die meisten immer nur "ihre" Landtags und Bundestagsabgeordneten angeschrieben - möglicherweise täte es aber größere Wirkung, wenn so ein Bundestagsmensch mal richtig viel Post im Postfach hat.

Also schlage ich vor, wir setzen einen Text als "die User des wohnmobilforums" auf (damit ein Grund feststeht, warum wir alle den selben Text nutzen) und wir suchen die eMailadressen aller Abgeordneten heraus und posten hier die Liste. Dann sind alle mal ein bissel fleißig - und jeder hier aktive User schreibt JEDEN, auf der Liste stehenden Bundestagsabgeorneten an.

ja, ich weiß..............Fleißaufgabe!

aber im Endeffekt hat dann jeder von den Damen und HERREN 50,60 oder im Idealfall hundert(e) eMails im Postfach. Die werden wohl weder gelesen, geschweige denn beantwortet - aber die Menge wird mit absoluter Sicherheit zu Meinungsbildung beitragen!

Fakt ist: die Leute wollen auch nach der nächsten Wahl wieder auf ihrem Stuhl sitzen - und wenn sie den Eindruck haben, es handelt sich hierbei um eine Sache, die viele Leute gleichzeitig verärgert - drehen sie ihr Fähnchen in den Wind.


Was meint ihr?


Hallo Dirk,
das habe ich schon vor einem Jahr durchgezogen , alle Landtagsabgeordneten und Bundestagsschläfer angemailt , waren ca. 3000 mails. vielleicht 10% haben geantwortet, davon 50% mit einem Formschreiben Marke "viel Bla Bla und nix dahinter". Die anderen Antworten waren wenigstens "echte" Antworten, allerdings waren davon die Hälfte der Antworten eher in unserem Sinne negativ , von wegen Womos wären eh Dreckschleudern , je grösser desto schlimmer ( von Grünen und CDU lern ) , andere meinten , wer ein dickes Wohnmobil fährt, kann sich auch höhere Steuern leisten, und so weiter ...
Die die positiv antworteten, kamen aber über die üblichen Floskeln nicht hinaus. Stellung beziehen und sich damit festlegen wollte sich wie immer keiner ! Leider Habe ich die email Adressen nicht mehr gespeichert, hatte zwischenzeitlich einen Rechnercrash , bei dem diese Adressen leider vernichtet wurden. (Wer Datensicherung macht, ist feige).
Allerdings haben im Bundestag die Schweine ja schon längst gewechselt ( die Tröge sind ja immer noch die gleichen ). Also hätten diese Adressen auch keinen Sinn mehr.
:clowm:
Harald

Gast am 08 Feb 2006 08:22:42

Moin Moin,
das Finanzamt hat mir gerade ne Email auf meine Anfrage zur Schadstoffklasse gesendet. Unter anderem ist da auch eine Broschüre zur Besteuerung von PKW´S von Bundesfinanzministerium drin.

Und da ist etwas unglaublichesm was sich bestimmt auch nicht mit dem EG Recht veträgt.

Für Pkw, die nicht durch Hubkolbenmotor angetrieben werden,bemisst sich die Steuer nur nach dem verkehrsrecht-lich zulässigen Gesamtgewicht (11,25€je angefangene 200 kg bei bis zu 2000 kg Gesamtgewicht).

D.H max. EUR 191,25 ..?? Und wie ist das nun mit dem Grundsatz der Gleichheit vereinbar ???? Den ein Mazda ist meines Erachtens doch wirklich eher ein PKW als ein Nutzfahrzeug und dürfte demnach gar nicht nach Gewicht versteuert werden... ( Davon das der KK Motor ein benziner ist mal abgesehen, Aber mir gehts nur ums Prinzip )

Deisterspatz am 08 Feb 2006 10:07:47

Gerade mit dem Fiskus Tel. da ist noch nichts bekannt wird aber bestimmt was kommen. :oops: :evil:

thmgoe am 08 Feb 2006 17:12:18

@ MichaelN
Da ein Wankelmotor keinen eigentlichen Hubraum hat sonder nur eine
Brennkammer hat man kann man das Fahrzeug eigentlich nur nach Gewicht besteuern.

Thomas

Eileen am 08 Feb 2006 17:26:44

thmgoe hat geschrieben:@ MichaelN
Da ein Wankelmotor keinen eigentlichen Hubraum hat sonder nur eine
Brennkammer hat man kann man das Fahrzeug eigentlich nur nach Gewicht besteuern.

Thomas


...oder man macht es wie hierzulande und nimmt das Brennkammervolumen mal X (2 oder 3 glaub' ich) und schon wird ein Mazda RX-8 fuer 2.8 Liter "Hubraum" abkassiert...Steuer so um die 1100 - 1200 Euronen per annum.

Beduin am 08 Feb 2006 18:35:14

Kennt ihr schon :)

--> Link mobil.de/hoffnungsschimmerimsteuerstreit.71372.htm

Die Besitzer von Reisemobilen über 2,8 Tonnen können doch noch einmal Hoffnung haben, dass die vorgesehene drastische Erhöhung der Kfz-Steuer abgewendet wird. In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme lehnt die Bundesregierung dieses Ansinnen des Bundesrates nämlich in wesentlichen Punkten ab. Die Anmerkungen der Bundesregierung sind deshalb so bemerkenswert, weil das vom Bundesrat einbrachte Wohnmobil-Steuergesetz nur mit Zustimmung des Bundestages in Kraft treten kann.

Schon der grundsätzliche Ansatz der am 21. Dezember 2005 im Bundesrat verabschiedeten Vorlage, Reisemobile steuerrechtlich als Pkw zu definieren, findet nicht die Zustimmung von Bundeskanzlerin Merkel & Co.: Die Bundesregierung spricht offen von „sachlichen Bedenken“ – „da Wohnmobile weit überwiegend auf Fahrgestellen von Nutzfahrzeugen aufgebaut sind.“

In ihrer Stellungnahme analysiert die Bundesregierung, was viele tausend pm-Leser schon seit Anbeginn der Steuerdiskussion immer wieder anprangern: „Die Einbeziehung aller Wohnmobile in die Kategorie der Pkw würde den weit überwiegenden Teil der Fahrzeuge der emissionsorientierten Hubraumbesteuerung und damit einer wesentlich höheren steuerlichen Belastung als bei der derzeit alleinigen Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit als 2800 bis 3500 Gesamtgewicht bzw. der emissionsorientierten Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht unterwerfen.“

Dieser klaren Beschreibung folgt die deutliche Ablehnung, Reisemobile als Personenwagen zu definieren, wie es auch der Herstellerverband CIVD wünschte: „Die Bundesregierung erkennt hierfür keinen hinreichenden sachlichen Grund, zumal von solchen Höherbelastungen kein realistischer Anreiz für entsprechende technische Verbesserungen(z. B. bei den Abgasminderungssystemen) dieser Fahrzeuge ausginge.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass es vor allem den Haltern schwerer Mobile in der Regel nicht möglich sei, die anspruchsvolleren Abgasgrenzwerte für Pkw einzuhalten.

Mit Blick auf die Zukunft warnt die Bundesregierung vor noch weiterreichenden Folgen: „Eine Einordnung in die Kategorie der Pkw würde im Falle der Einführung eines kraftfahrzeugsteuerlichen Malus für nicht partikelarme Diesel-Pkw zwangsläufig zu weiteren Steuererhöhungen für Wohnmobile führen.“

Eine Abfuhr erteilt die Bundesregierung der Bundesrat-Vorlage auch im Hinblick auf die im neuen Steuer-Stufenmodell vorgesehenen Gewichtsgrenzen für Mobile bis und über 3,5 Tonnen: Dafür, so das unmissverständliche Urteil der Bundesregierung, „sind sachliche Argumente, insbesondere verkehrsrechtlicher Art, nicht erkennbar.“ Grundsätzlich zweifelt die Bundesregierung auch an, ob es richtig ist, Reisemobile unter und über 2,8 Tonnen mal nach Hubraum und mal nach Gewicht zu veranlagen: „Für diese auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung ist kein hinreichender Grund ersichtlich.“

Das Fazit der Regierung: „Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen, für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Steuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Pkw und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt.“

Ob es tatsächlich soweit kommt, wird sich in den nächsten Wochen weisen. In Kürze wird der Finanzausschuss des Bundestages über das vom Bundesrat bereits verabschiedete Gesetz und die Stellungnahme der Bundesregierung beraten. Flankierend dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, dass es bei den Tarifen für Reisemobile über 2,8 Tonnen bei der bisherigen Regelung der Gewichtsbesteuerung bleiben soll. Breite Zustimmung dafür wird auch aus Reihen der Fraktion der Grünen signalisiert.




Zur Meinungsbildung der Abgeordneten und der Bundesregierung hat pm am 7. Februar viele tausend Originalkarten aus der Aktion „Rote Karte für Steuerwucher“ an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Franz Müntefering, Finanzminister Steinbrück, Wirtschaftsminister Glos, Verkehrsminister Tiefensee, an alle Fraktionsvorsitzenden sowie an sämtliche 36 Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestags geschickt. Das Begleitschreiben von pm-Chefredakteur Thomas Seidelmann sehen Sie hier: --> Link mobil.de/protestimbundeskanzleramt.71287.htm

Camperfan am 08 Feb 2006 20:56:44

... ein kleiner Hoffnungsschimmer :?: :!: :?:

Gast am 08 Feb 2006 21:46:11

thmgoe hat geschrieben:@ MichaelN
Da ein Wankelmotor keinen eigentlichen Hubraum hat sonder nur eine
Brennkammer hat man kann man das Fahrzeug eigentlich nur nach Gewicht besteuern.

Thomas


Das weiss ich ja... Aber wen doch Klasse M Fahrzeuge in Zukunft alle nach Hubraum besteuert werden sollen, kann man doch für diese Exoten keine Ausnahmen machen.. ( Und Hubraum hat der auch.. Wird nur anders berechnet und ist im Vergleich zur Leistugn sehr gering. )

Deisterspatz am 10 Feb 2006 09:09:07

Mal alle den Daumen drücken

[Admin] am 11 Feb 2006 14:21:23

--> Link

Das klingt erstmal ganz gut, ist es vielleicht aber nicht. Hätte man bei einem rechtlich schlecht durchdachten Gesetz leicht zu formulierende Ansatzpunkte gehabt, könnte es passieren, daß diese nun "hinwegverbessert" werden. Jedes Ding hat seine zwei Seiten...........

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Kastenwagen als Pkw oder Lkw anmelden.
Sachmangel wegen Standzeiten eines Wohnmobils
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt