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Moin,
hab ich etwas verpasst????? Wenn der G-Entwurf so kommt, dann spielt das Gewicht keine Rolle mehr (zumindest bei der Steuerart), ausschlaggebend ist dann die Typisierung : M1 SA (so-kfz-wohnmobil) Da kann das Mobil 2,8 oder 12,0 tonnen wiegen - besteuert wird nach Hubraum :? Nur bei der Höhe der Abschläge (bis 2011) spielt das Gewicht" (40 oder 50%) eine Rolle....... bisher habe ich in allen fachzeitschriften gelesen das es nur von 3,5 - 7,49 to sein soll. sollte dies nicht der fall sein, bin ich sofort still.
warum das so ist, wird immer mit der führerscheinklasse beschrieben. lkwführerschein ist nicht pkw führerschein. ausgenommen sind aber nicht busse die zum Womo umgebaut worden sind. wieso weiss ich auch nicht, die werden scheinbar auch als pkw geführt. Wie Dakota schon schrieb, spielt das Gewicht nach Ablauf der Übergangsfrist keine Rolle mehr.
Aber der eigentliche Grund meines postings sind 2 weitere Antworten, die das bereits weiter oben von mir gepostete Thema "Umschlüsselung" betreffen. Die dort gepostete Liste wird vom Finanzministerium MV bestätigt. "... Nach einer mir und auch Ihrem zuständigen Finanzamt vorliegenden Übersicht zur Vergleichbarkeit von Emissionsschlüsselnummern, d.h., welche "Lkw-Schlüsselnummer" mit welcher "Pkw-Schlüsselnummer" vergleichbar ist, ist die "Lkw-Schlüsselnummer" 71 mit der "Pkw-Schlüsselnummer" 72 vergleichbar. Danach ist die Schlüsselnummer "71" Ihres Fahrzeugs (Schadstoff-/ Geräuschklasse S3/G1) mit der "Pkw-Schlüsselnummer" 72 vergleichbar, so dass Sie, wenn der Gesetzentwurf vom Bundestag angenommen wird, bei einer Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse 15,44 EUR je angefangene 100 ccm für Ihr Fahrzeug zahlen müssten. Mit freundlichen n Im Auftrag" Auch die Kfz-Steuerstelle des für mich zuständigen Finanzamtes Kiel-Süd hat mir in einem Schreiben und anschließenden Telefonat eine Kfz-Steuer von 15,44 EUR/100 ccm als Berechnungsbasis bestätigt. Bei allen bisher eingegangenen Antworten war bisher auch nicht die Rede davon, dass in den Fahrzeugpapieren eine Änderung von Schlüsselnummer 71 auf 72 erforderlich ist. Soweit erstmal. Wenn sich Bayern und NRW melden werde ich euch wieder informieren. Stephan Au Backe! Ich hab mir diese Woche ein Womo gekauft. Da es das erste ist hab ich mal ein älteres aber gut erhaltens gekauft(Dukato mit 2,5l Maschine; Bj 84)
Nun mal ne Frage. Ich habe vor das Fahrzeug nur das halbe Jahr über anzumelden, habe aber eine Rote 07er Nummer für meine Oldtimer, glaubt ihr ich kann die Nummer auch ans Womo hängen? Ist ja schon älter als 20 Jahre :?: grüße Reimund wenn Du bereits eine rote Nummer hast, sollten Dir auch die Auflagen dazu bekannt sein. Kurz gesagt: nein, darfst Du nicht
Hallo Reimund, willkommen! Zu deinen Fragen: Wenn Du nur 6 Monate zulässt, muss auch nur für 6 Monate die Steuer gezahlt werden. Das mit dem Oldtimerkennzeichen kannst Du getrost mal ablegen. Oldteimer = 3o Jahre & älter, O-Zustand. In der von Dir angedachten Idee würde das: fahren ohne Versicherungsschutz (Straftatbestand) sowie zumindest "versuchte" Steuerhinterziehung (Straftatbestand) bedeuten. also nun sprechen wir seit 172 seiten über das thema - und dennoch scheint es ja einige unklarheiten über den gesetzentwurf zu geben...
also ich bin z.b. auch davon ausgegangen, daß nur womos zwischen 3,5 und 7,49 tonnen betroffen sein werden...zumindest gibt es doch einige womobesitzer in der 7,49t klasse die davon ausgehen mit auflastung dem drama zu entgehen (nicht war wilfried... :?: - nun sag doch mal was dazu... :wink: ) kann nicht maiko (mbrandes) mal etwas klarheit schaffen? du hast doch einen "echten" lkw. wenn dem nicht so ist kann ich ja aufhören führerschein-2-fragebögen zu büffeln... :D 8) heiko Von Gewicht war wohl ganz zu Anfang mal die Rede (7,49 oder 12to) - aber das wär ja noch schöner - die richtig teuren Dickschiffe würden dann billiger wegkommen als die kleinen Pappkartons - daß das nicht sein kann, hat sogar die Politik verstanden...... :wink:
PS: gib mir Deine IP und Du bekommst meine "CE" dafür........ :D
Hallo Heiko, hier kann wohl z.Z. niemand Klarheit schaffen :? Das was im mom "Stand der Dinge" ist, ist hier desöfteren geschrieben, bzw. der entsprechende, vom Bundesrat abgesegnete, Gesetzesentwurf verlinkt worden. Den kann jeder in der z.Z. aktuellen Fassung nachlesen, hiernach gibt es keine Gewichtsunter.- bzw obergrenze bei Fahrzeugen nach M1SA (Wohnmobil). ALLE wären von der Hubraumsteuer betroffen. Wenn der Bundestag dem so zustimmt, kannst Du den 2´ger getrost vergessen, außer Du brauchst ihn sowieso für anders geartete Unternehmungen :wink: Der § 23 Abs.6a STVZO bezog sich auf Fahrzeuge >2,8 to. Da dieser nun ja seit Mai nicht mehr existent ist, tritt die uns bekannte Rechtsfolge der Besteuerung als PKW Typ M1SA - Wohnmobil ein.
Ausführungen dazu, dass Fahrzege M1SA ein max. zGg von 7,49to haben, habe ich bisher nicht gefunden. Somit gibt es also auch Fahrzeuge M1SA >7,49to. Da gem. Gesetzentwurf ALLE Wohnmobile nach Hubraum mit Abschlag besteuert werden sollen, gilt dies also auch für Fahrzeuge >7,49 to. So das Ergebnis meiner Erinnerung an die diversen Gesetze und Richtlinien. Wenn ich die Tage mal Zeit habe ziehe ich mir nochmals die EG-Richtlinie bzgl. M1SA und >7,49to rein. Gehe aber derzeit davon aus, dass mich meine Erinnerung nicht trügt. Soeben habe ich mit meinen Freunden der Firma Ferrari Transportvehicle (FIAT) gesprochen. Die sind immer noch der festen Überzeugung, das Wohnmobile auch weiter nach Gewicht besteuert werden. Gem. deren Aussage ändert sich das auch nicht.
Haben die einen Informanten, der heimlich den Gesetzentwurf geändert hat? :D Sorry, aber so uninformiert und dann auch noch mit nachdruck auf diese Aussage zu bestehen, das hat mit Kundenfreundlichkeit nichts zu tun! :( [Haben die einen Informanten, der heimlich den Gesetzentwurf geändert hat?
Hallo Haben die nicht. Sie haben nur den Text genau gelesen. Ich habe die m.E. wichtigen Passagen einmal heraus gezogen: 1.)In der Bundesratsfassung im §1 geht es nur um "....Wohnmobile nach Anhang II A Nr 5.1 der EWG-RiLi 70/156.....". 2.) In dieser Richtlinie ist ein Wohnmobil nur ".....ein Fahrzeug der Gruppe M mit besonderer......." 3.)In Teil "C" dieses Anhanges ist durch eine mathematische Formel mit den variablen Gliedern " Zul.Ges.Gew. und Leergewicht und Anzahl der Beförderungsplätze" präzise festgelegt, was (k)ein Fahrzeug der Klasse "M" ist: Entscheidend ist hierbei, wieviel Restzuladung nach Abzug der erlaubten "Personenzuladung (Pro Person 68 Kg excl. Fahrer)" verbleibt. Ist diese Restzuladung größer als die Personenzuladung, dann ist es ein Fahrzeug der gruppe "N". sonst eines der Gruppe "M". Die EWG-RiLi mit 251 Seiten liegt mir leider nur als pdf- Datei und das auch nur in Korrekturfassung vor, ich kann also keine Passagen heraus kopieren (oder geht das doch???). Der wichtige Anhang II ist aber ohne Korrekturen. Peter1782000 Frage an Administrator: Kann man diese RiLi als Anhang o.ä. im Forum verfügbar machen? Ich stelle meine pdf-Datei gerne zur Verfügung. Leider habe ich keinen Link verfügbar. ich glaube, den Link gibt es bereits ein paar Seiten weiter "hinten" Die Formel war diese hier:
zul.Gesamtgewicht-( Leergewicht +5x Anzahl der Sitzplätze ohen Fahrer ) >5x Anzahl der Sitzplätze ohne Fahrer. Heisst bei mir: 3400-(2590 + 5x68 ) > 5x68 3400-(2590 + 340) > 340 3400- 2930 >340 470 > 340 Damit wird mein Womo kein M1 sondern bleibt ein N.... und wird nach Gewicht versteuert.... Glaub ich aber irgendwie nicht so richtig... Dann werden aber viele andere ins Schwitzen kommen ( Vor allem die, die neuere Fahrzeuge haben, wo die Zuladung mehr als bescheiden ist ) Moin,
nicht schon wieder :!: :!: :!: Das hatten wir hier schon alles durchgekaut! Diese Formel wird, sofern zutrffend, explizit den KFZ-Typ zugeschrieben. Fahrzeuge der Klasse M1SA (Wohnmobile) fallen nicht unter dieses Regelung.
Das war auch eher ironisch gemeint ..... ... und plötzlich liegt er vor mir, der "Zahlungshinweis über Kraftfahrzeugsteuer" für mein WOMO (01.02.06 - 31.01.07), und siehe ...
es hat sich nichts geändert! Ich zahle für meinen RAPIDO F 709 (FIAT-Basis, 2,8 l-Motor, max. 3,4 t) 198,00 Euro wie in der guten, alten Zeit. Und das ganze ohne Vorbehalte späterer Anpassung, Korrektur usw. Gilt evtl. doch die Formel nach MichelN (s. oben!) ? Die Gewichtsrelation meines WOMO's ist 356 > 204. Viele Vipo um vielleicht nun etwas ruhe in das thema - vor allen in diesen thread - zu bringen. wer es noch nicht getan hat möge bitte vor dem posten den sachstandsbericht zur kfz-steuer unter NEWS lesen.
Feine Sache....Danke!!!! Nun liegt mir zumindest die Antwort vom FA auf meine Frage vor.
.... zu ihrer Anfrage nehme ich wie folgte Stellung: Derzeit weden Wohnmobile mit einen zlGesGew über 2,8t unter dem Vorbehalt der Nachprüfung weiterhin der Gewichtsbesteuerung unterworfen. Mittlerweile liegt dem Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der kfz-steuerlichen Vorschriften auchhinsichtlich der WOMO Besteuerung vor. Dannach SOLL ab den 1.1.06 für die Womos mit einem verkehrsrechtlich zul. GesGEw. von mehr als 2,8t der sukzessive Übergang auf die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für PKW´s herbeigeführt werden. Hierzu wird die Steuer, die sich aufgrund des jeweiligen Hubraumes und des Emissionsverhaltens beiAnwendung der Steuersätze für PKW´s ergibt, um bestimmte vomhundersätze ermäßigt. Für ein Womo über 2,8t zulGEsGew. staffeln sich die Abschläge dann wie folgt. ( Nun folgt die Liste wie auch in der RI gedruckt ) Der emissionsbezogene Steuersatz je angefangen 100cm³Hubraum wird für ihr Fahrzeug aller Vorraussicht nach 33,29 EUR betragen ( Wo kommt denn der BEtrag her? )Davon wird dann noch der Abschlag abgezogen werden. Weiteres wollebn Sie bitte den Presseberichten entnehmen. mfg im Auftrag..... inzwischen weiss ich, das es ausser den 3 EURO Gruppenund Steuertarifennoch einige andere gibt.. 33,29 bezahlen die, die nicht schadstoffarm sind, aber bei Ozonalarm noch fahren dürfen !!! Richtlinie 96/69/EG bedeutet also, in´s Deutsche übersetzt: "geh doch zuhause, Du alte......" :? Na stell dich nicht so an Dirk.. Auch dein Stinker darf dann bei Ozonalarm fahren.. Das ist doch schon was.. Und sollte uns 33,29 je 100cm³ wert sein... Oder nicht?
Und das werden wir dann auch ausgiebig nutzen... Sobald Ozonalarm kommt.. Demonstrativ durch die Städte. Vorher die EP etwas fetter stellen.. Damit man uns auch sieht.. :D :D vergiss es - mein Grüner ist was anderes, aber für einen Bauj. 98 Ducato zahle ich keine 33 oder 37 Euro - dann geht er weg.
sorry kann die rubrik nicht finden bin wohl mal wieder blind Irgendwie ist zum Thema Steuererhöhung sowas wie Resignation eingetreten . Die meisten scheinen sich schon mit einer höheren Steuer abgefunden zu haben.
Wo ist nur Optimismus und Kampfeslust geblieben ? Wenn hier die " richtigen " Leute mitlesen heißt es hinterher noch, die Womofahrer sind jetzt soweit , Steuern können erhöht werden. Ich hatte schon nicht mehr daran gedacht, aber heute kam die Antwort vom SPD-Mann unseres Wahlkreises:
Tja, auch eher Standard aber mit einem klitzekleinen Hoffnungsschimmer. Aber... ... es wurde geantwortet! Und das ist schon was wert! Hallo Mike,
meine Antwort vom SPD-Mann aus meinem Wahlkreis, ist fast identisch. Man merkt richtig, was die sich für Gedanken machen. :? Man fährt ja selber kostenlos per Bahn, Dienstwagen und Lufthansa, dermaßen abgehoben, merken die nix mehr von der Basis. Eddy wenn schon eine antwort ein hoffungsschimmer ist, naja dann ist uns nicht mehr zu helfen. In den Antworten lese ich nur eins raus:
Meine Partei ist die Gute die anderen sind die Bösen, also wählen sie meine Partei. Wo und wann habe ich das blos schon mal gehört??? und wenn Mauimeyer jetzt cool ist, schreibt er dem SPD Mann zurück und fragt, von welchem CDU Mann er das abgeschrieben hat.... :D Boah, bin ich dann Cool. Zwar nicht ganz so habe ich geantwortet, aber so in etwa!
Habe ich ja auch schon beim CDU-Fraggle gemacht, der im übrigen seine weiter Antwort noch schuldig ist. Aber nächste Woche werde ich Ihn daran erinnern. :D Was sagt uns denn das ganze? Unsere Politik arbeitet nach einem Standard. Wahrscheinlich sind die genormt :D
Ja , und die Norm wird von den Lobbyisten und Ackermännern bestimmt ! Harald Hi,
ich bin ja für Pessimismus und Sarkassmus besonderns in der Steuersache bekannt... aber die Antwort des SPD-Mannes fand ich ziemlich ehrlich........ wenig Hoffnung auf Beibehaltung des bisherigen zustandes....Druck der Länder in der Gier nach Kohle.....vielleicht die Chance auf nochmalige Verbesserung und Übergangslösungen daß er sich das Hintertürchen offen lässt, daß die anderen die Bösen sind und er und die seinen eigentlich hätten wollen ist doch klar...... P.S. Ich hab übrigens bei 12 versendeten mails bzw. Briefchen an MBS in Bayern noch 0 Rücklauf.......na ja, jetzt wo die CSU wieder über 53% hat auch kein Wunder....mia san mia....Ende mit Schmusekurs günter günter Ja, und die wahren Schmarotzer dieser Gesellschaft , die korrupten Diätenabräumer planen schon den nächsten Coup :
Peter Glos , im Zivilberuf Bauer, der in der CSU wegen seiner Dickfelligkeit immer für das Vorpreschen mit unangenehmen Nachrichten zuständig ist, meinte , daß spätestens im Zuge der nächsten Haushaltsdebatte die PKW-Maut ins Kalkül gezogen werden sollte ! Zumindest wird aber über die Erweiterung der Maut auf Fahrzeuge über 2,8to nachgedacht. Für mich heisst das im Klartext : Nächstes Jahr Maut für alle Fahrzeuge ab 2,8 to und spätestens 2010 PKW - Maut ! Zwischendurch wird es mindestens drei oder vier Diätenerhöhungen geben ! Gleichzeit Mehrwertsteuererhöhung weiterer Arbeitsplatzabbau und steigende Energiekosten ! Aufschwung ????? Das ich nicht lache !!! Wohnmobilsteuer ? Nur die Spitze des Eisberges ! Harald @ HaraldF
Leider wirst Du mit Deinen Prognosen Recht behalten, egal wer das Sagen in Deutschland hat. Ist halt so das der Bauer die Kuh melkt und nicht anders herum. Mal sehen wie lange die Rindviecher noch Milch geben, oder können. Hallo zusammen,
wann ist eigentlich die Lesung zur Womo-Steuer im Bundestag? @ Rallemann
In den derzeit auf der homepage des BT vorhandenen Tagesordnungen für die 13. und 14. Sitzung (diese Woche) findet sich das Thema noch nicht. Auch die TO des Finanzausschusses enthält das Thenma nicht. Hallo,
hab mal wieder ein (kleines?) Problem :oops: Ein Freund fragte mich nach der neuen Schadstoffklasse (Euro-Klasse) für sein WoMo. Schlüßelnummer seines WoMos ist 2105. Das würde unter "zu 1" stehen. In meiner gespeicherten PDF-Liste ist die Schlüßelnummer 05 jedoch nicht aufgeführt :oops: Auf was muß er sich den jetzt einstellen? Hier noch einige Daten die mir bekannt sind: 1,9 L TDI, Bj.2001. Mich persönlich interessieren diese Angaben auch, da uns sein WoMo sehr gut gefällt und er seit einiger Zeit schon,keine Lust mehr am langen Fahren hat :eek: Zudem macht er schon mal hier und da Andeutungen, sei Mobil zu verkaufen :D Mal sehen wie es weitergeht......(auch wenn wir unser neues, gebrauchtes Mobil erst seit zwei Monaten haben) @ mobbes
Hast du noch ein paar mehr Daten, insb. Hersteller des Fahrgestells und zul. Gg. des Fahrzeuges ? Bei den LKW kenne ich nämlich bisher auch keine Schlüsselnummer 05, wohl aber bei PKW. Stephan
Jetzt hört auf :twisted: Seit wir uns entschlossen haben ein eigenes WoMo zu kaufe und ja jetzt auch haben, schlage ich mich mit der geplanten Steuererhöhung herum. Schreibe Briefe und Email an unsere Staatsverdreher, versuche Gehör zu finden, auf und in den verschiedesten Homepages, Foren und bei Händlern und jetzt auch noch so was... :evil: Ich hab ja jetzt schon das Gefühl gegen Betonwände zu rennen... Langsam aber sicher verliere ich die Lust :evil: @Stephan
Was ich noch weiß: WoMo von Dethleffs Bj.01, Leergewicht 2560, zul.Gesamtgew. 3450 (also wahrscheinlich aufgelastet) Mehr Daten kenne ich z.Z. nicht. Da müßte ich mit dem Kollegen mal telefonieren. Geht aber jetzt nicht.....bin ja mit Modem im www :P PS.: Danke für Deine schnelle Antwort so steht das bei uns auch, 2105 und darunter steht 53 (im Brief)
Die 53 wäre die Zahl welche. Im Schein steht 210553. Also die letzten beiden Ziffern. Ganz einfach. Unser ist auch ein Dethleffs, aber Baujahr 2000. und eine größere Maschine. @ Rallamann
Am 01. 02. 2006 ( hörenlesen ) Pijpop |
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