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KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47 ... 54


berni01 am 17 Mär 2006 20:49:35

:klatschen:

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Gast am 17 Mär 2006 20:50:30

Hallo, diese Mail habe ich heute bekommen.
Karl


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie eine Pressemitteilung zur Frage der zukünftigen
Kfz-Besteuerung vom heutigen Tage.

Mit freundlichen n

Florian Pronold, MdB



Kein Steuer-Wucher bei Wohnmobilen!

MdB Florian Pronold fordert faire Lösung bei der Kraftfahrzeug-Steuer
Zu den Steuererhöhungsplanen der Unions-Länder für Wohnmobile und den
anstehenden Beratungen im Bundestag erklärt der stellvertretende
finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Florian Pronold, MdB:

„Die Unions-Länder haben im Bundesrat eine massive Streuererhöhung für
Wohnmobile beschlossen. Wir werden diesen Steuer-Wucher nicht mitmachen.
Die SPD wird in den anstehenden Verhandlungen für eine faire Besteuerung
der Wohnmobile sorgen.

Wir haben vor mehr als einem Jahr das Steuerprivileg für
spritschluckende Luxus-Geländewagen abgeschafft. Dabei war immer klar,
dass Wohnmobile anders behandelt werden müssen, auch wenn sie in die
gleiche Gewichtsklasse fallen. Insbesondere die Unions-Länder haben
versucht, dieses sinnvolle Gesetz zu missbrauchen und unter der Hand
Steuererhöhungen durchzusetzen.

Das mehr als einjährige Gezerre um die Besteuerung von Wohnmobilen ist
für die Betroffenen unzumutbar. Deshalb brauchen wir schleunigst eine
saubere Lösung, die eine faire Besteuerung der Fahrzeuge sicherstellt.
Ich hoffe, dass sich die Union im Bundestag von ihren raffgierigen
Kollegen Faltlhauser und Co. distanziert und mit uns gemeinsam die
Wohnmobile von Steuererhöhungen ausnimmt."

------------------------------
Florian Pronold
Mitglied des Deutschen Bundestages
Büro Berlin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030-227 70407
Fax: 030-227 76397

--> Link

Camperfan am 17 Mär 2006 20:58:05

Nein kieber Klausca,



aber wir kriegen langsam Fingerfäule, kann doch nicht wahr sein.

Da freut sich jemand, nicht nach einem "Gesetzentwurf" besteuert zu werden :kuller:




Verstehste? 8)

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berni01 am 17 Mär 2006 21:00:21

Klausca hat geschrieben:Muß ich jetzt Bildersprache lernen????

Klaus


Wir freuen uns, daß wieder einer durch die engen Maschen der Finanzbehörden geschlüpft ist und noch den alten Steuersatz zahlen darf. :ironie:

laichy am 17 Mär 2006 22:15:07

So, jetzt wollt ich auch mal den Behörden auf die Ei... gehen und habe ein Email ans FinAmt Ludwigburg geschickt.

Ich wollte wissen wieviel die Änderung von Schlüsselnummer 10 auf 11
(durch nachrüsten einer Geräuschkappselung 8) )bringt, wenn nach dem neuen Gesetz besteuert würde.
Antwort: Bring nix, da als LKW besteuert! (was ja bisher stimmte!)

Na schönen Dank! Nach zwei Wochen eine Antwort, die eindeutig darauf schließen lässt, dass zumindest im FinAmt Ludwigburg vom Tuten niemand einen Ahnung hat.

Auch wenn im Ländle wieder die CDU gewinnt, vielleicht kommen wir doch alle ungeschoren davon - ich hoffe mit Euch!

Gast am 20 Mär 2006 09:52:56

@laichy

erstmal muss ich die damen und herren vom amt in schutz nehmen. es gibt noch kein neues gesetz und derzeit kann auch niemand sagen, wie es mal aussehen wird. also kann dir auch das finanzamt erstmal nichts anderes mitteilen.
hier zeigt sich für mich auch mal wieder das der gesetzgeber seine mitarbeiter im regen stehen lässt, da er keine regelung schafft und die mitarbeiter - die nichts dazu können - dies ausbaden dürfen. bedenk dies bitte immer wenn du über die damen und herren vom amt unzufrieden bist.

@ all
nichts neues aus dem bundestag. der gesetzentwurf zur steuer - egal ob nun der vom br oder der fdp - stehen auch in der 13. kalenderwoche nicht auf der tagesordnung des bundestages.
also können sich weiterhin einige über einen steuerbescheid in alter höhe freuen und wir werden gemeinsam bald den 1. jahrestag der "unklarheit über die zu leistende kfz-steuer" begehen. :) :(

stephan

laichy am 21 Mär 2006 21:49:26

Hi Gast,

ja, Du hast Recht! Immerhin (und da habe ich mich dann auch schon wieder abgekühlt) läuft der Email-Verkehr stets freundlich und korrekt. Auf deren Tipp hin habe ich das Finanzministerium direkt angeschrieben.
Na da bin ich mal gespannt...

Ist halt frustrierend, wenn ich nicht weiß, ob sich die technische Änderung (S.-Nr. 10->11) in Zukunft lohnt. Sollte ich schnell ändern oder bringt's eh nix? Kost halt wieder Geld und beschert mir diesen "tollen" Fz.-Brief :?
Nach den mir bekannten Tabellen bringt die Eintragung soviel wie Euro2 statt Euro1... zu schön, um wahr zu sein 8)

Gast am 21 Mär 2006 22:44:45

@ laichy

ich hab gerade nochmal recherchiert. bezogen auf die bisherige gewichtsbesteuerung macht die schlüsselnummer 10 oder 11 keinen unterschied. dies ergibt sich aus dieser broschüre des bmf ( --> Link ).

wie sich das ganze im falle einer besteuerung entsprechend der beschlussfassung des br darstellt, konnte ich leider auch nicht rausfinden, da die LKW-PKW umschlüsselungstabelle deine schlüsselnummern nicht enthält.

viel erfolg mit deiner anfrage beim finanzministerium

stephan

Gast am 24 Mär 2006 15:51:53

Hallo!
Ich möchte euch jetzt nicht mit der Tatsache langweilen, dass auch ich noch in den Genuß des "alten" Steuersatzes gekommen bin. Ich verfolge diese Seiten hier schon seit einiger Zeit. Nun habe ich die neue Abrechnung bekommen und da fiel mir etwas auf, was ich hier, so glaube ich zumindest, noch nicht gelesen habe. Muss im "Zahlungshinweis über Kraftfahrzeugsteuer" nicht irgendwo angegeben sein, dass er nur vorläufig bzw. unter Vorbehalt ist? Wie stellt sich das rechtlich dar, wenn sich das ganze über mehrere Jahre, wohlmöglich noch mit Besitzerwechseln, hinzieht? Sprich: wenn ich jetzt das Womo verkaufen würde, hätte ich am Tag x noch mit Nachforderungen zu rechnen?
Jetzt hoffe ich, dass das hier noch nicht stand und das sich jemand damit auskennt!

mauimeyer am 24 Mär 2006 18:01:42

Sind immer vorläufig, braucht keinen Hinweis!

berni01 am 24 Mär 2006 19:27:34

@depri

Gute Frage! (das ist keine Ironie)

Gast am 24 Mär 2006 20:10:37

berni01 hat geschrieben: Gute Frage! (das ist keine Ironie)


...die durch Mike ja auch schon gut beantwortet wurde.... auch keine Ironie :wink:

berni01 am 24 Mär 2006 20:23:46

Nicht ganz!

Ich meinte den Teil bezüglich einem Besitzerwechsel.

Gast am 24 Mär 2006 20:26:43

Du bist für die Zeit des haltens eines steuerpflichtigen Kraftfahrzeuges stuerpflichtig. Auch ein Verkauf "rettet" dich nicht vor einer Nachforderung die den Zeitraum der Zulassung auf dich erfasst.....

berni01 am 24 Mär 2006 20:52:39

Jetzt ist auch diese Frage beantwortet. ;-D

Gast am 24 Mär 2006 22:37:15

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Also muss ich wohl weiterhin die Teuros zusammenhalten....

Gast am 27 Mär 2006 13:02:10

Nur zur Vorsorge :!:

Wie ich im www an anderer Stelle gelesen habe, kommt es bei den Steuerbescheiden für Sonderkfz.-Wohnmobil in Einzelfällen zu fehlerhaften Steuerbescheiden. Nachfolgende Meldung des ADAC hierzu:

"Home > ReiseService > Camping > ADAC Camping-Nachrichten > Meldungen

Fehlerhafte Steuerbescheide für Wohnmobile

Auch nach dem 1.5.2005 werden Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 2,8 t bundesweit weiterhin nach dem zulässigen Gesamtgewicht und nicht nach dem Hubraum besteuert.

Anderslautende Kfz-Steuerbescheide für Wohnmobile über 2,8 t zGG, die den Hubraum zugrundelegen, sind fehlerhaft.

Gegen derartige Bescheide muss umgehend schriftlich Einspruch eingelegt werden, und zwar mit dem Hinweis, dass es sich um ein "So.-Kfz-Wohnmobil über 2,8 t" handelt. Es empfiehlt sich, dem Einspruch eine Kopie des Fahrzeugscheins/Fahrzeugbriefs beizufügen.

Der Grund für den Versand dieser "fehlerhaften" Kfz-Steuerbescheide für Wohnmobile über 2,8 t zGG liegt in der Datenverarbeitung einiger Finanzämter. Insbesondere bei Kfz, die zum Wohnmobil umgebaut wurden (sog. Umbaufälle) kann das Datenverar-beitungsprogramm aufgrund einer beim Umbau nicht geänderten Schlüsselnummer nicht erkennen, dass es sich um ein "So.-Kfz-Wohnmobil" handelt.

Korrekte Kfz-Steuerbescheide für Wohnmobile über 2,8 t zGG, deren Grundlage das zulässige Gesamtgewicht ist, werden seit 1.5.2005 unter dem Vorbehalt einer späteren anderweitigen gesetzlichen Regelung erteilt. Wie diese aussehen wird und wann mit einer diesbzgl. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu rechnen ist, ist derzeit noch offen."



Stephan

james am 28 Mär 2006 21:19:54

Hallo,

wie sieht es mit der Rechtssicherheit bei rückwirkender Änderung aus?

Ich muss doch die Möglichkeit haben zu reagieren. Meinen James Cook kann ich doch auch nicht rückwirkend zum 01.05.2005verkaufen.

Viele

Reiner

JamesCookClassik,Bj 1994

Gast am 28 Mär 2006 21:25:54

james hat geschrieben: ....wie sieht es mit der Rechtssicherheit bei rückwirkender Änderung aus?.


Gut! ...... aus Sicht der Finanzbehörde :D

james hat geschrieben:Ich muss doch die Möglichkeit haben zu reagieren


Hast du doch: Sparen :D

james hat geschrieben:Meinen James Cook kann ich doch auch nicht rückwirkend zum 01.05.2005verkaufen.


Versuchs doch mal... jeden Tag steht ....... :wink:

Gast am 28 Mär 2006 21:27:13

Nachtrag:

Lese doch einfach mal díesen Thread durch, die meisten Fragen werden hier ausführlich beantwortet.....

Gast am 28 Mär 2006 21:42:17

Du hast doch eine "gewisse Rechtssicherheit".

Seit 01.01.05 sind Wohnmobile über 2,8 to nicht mehr nach Gewicht sondern nach Hubraum und Emissionsklasse zu besteuern. Dass das Finanzamt bisher Abstand davon genommen hat dir dieses Steuer abzuverlangen, ist genau genommen "ein entgegenkommen" der Finanzbehörden, da die Politik die Besteuerung der Wohnmobile noch "verschlimmbessern" will. :cry:

Einzelheiten hierzu findest du, wie von Dakota gepostet, auf den vorstehenden 100undX Seiten oder unter NEWS


Stephan

Gast am 02 Apr 2006 00:51:25

Hi,
die 1. Lesung der Bundesratsinitiative bezüglich der neuen Womo-Besteuerung findet am Freitag, den 07.04.2006, ca. 14.15 h, im Bundestag statt.

Klaus

Ps.: Handelte sich um einen Dreckfuhler :evil:

Rallamann am 02 Apr 2006 12:37:49

Hallo zusammen,

07.07.2006 :?:

Wo hast Du das denn her :?:

Nicht's für ungut, Klaus. Ich weiß ja das unsere Politiker keine Zeit für uns haben, aber das sind ja noch 3 Monate hin :!:
Setz doch bitte mal den Link rein.

[Admin] am 02 Apr 2006 12:54:34

--> Link Selbersuchen macht schlau :wink:

Gast am 02 Apr 2006 16:16:57

Hallo Leute,

nur zur Klarstellung. Der 07.07.06 ist FALSCH. Die Lesung ist am 07.04.06 und vorgesehen sind, sowohl für den Antrag der FDP als auch für den Vorschlag des BR, insgesamt 30 Minuten.

Stephan

Rallamann am 03 Apr 2006 06:37:43

Hallo zusammen,

Aaah, Punkt 30a und 30b, jetzt hab ich es auch gefunden!

Danke. :wink:

Gast am 08 Apr 2006 12:48:06

Ich hab an anderer Stelle im www. gelesen, dass das Thema beim gestrigen Terimin im Bundestag ohne weitere Aussprachen direkt an die Ausschüsse weiter geleitet worden sein soll! Weiß jemand mehr?

tanjasteve am 08 Apr 2006 19:18:28

würde das brennend interessieren
wer news hat bitte posten
D A N K E

BOWO am 09 Apr 2006 10:40:41

Die FDP Fraktion hat einen Änderungsantrag eingereicht, liegt jetzt beim Finanzausschuss zur weiteren Beratung. Text siehe hier:

--> Link

Inhalt: WOMOs ab 2,8t sollen weiterhin nach Gewicht besteuert werden.

Was dabei am Ende rauß kommt weiss wohl noch Niemand :roll:

Weitere Infos zum Thema aus dem Bundestag findet man auf den amtlichen Seiten hier:
--> Link

Gast am 09 Apr 2006 13:31:12

@ BOWO

Der Änderungsantrag der FDP ist schon ein "alter Hut" und wurde weiter oben in diesen thread schon diskutiert.

@ all

Informationen zur 33. Sitzung des Bundestages wird es wohl ab Montag im Netz geben. Sollte es jedoch zu einer Überweisung an die Ausschüsse gekommen sein, dürfte vorläufig mit keinen Neuigkeiten zu rechnen sein.

Stephan

[Admin] am 09 Apr 2006 19:42:21

"Ausschüsse" sind keine schlechte Sache - wenn man eine Sache "einsargen" will, beruft man einen Ausschuß ein - das täuscht erstmal Aktivität vor....................und dann wartet man einfach, bis Gras über die Sache gewachsen ist :wink:

Gast am 09 Apr 2006 20:05:40

....und die Hoffnung stirbt zuletzt :wink:

innomatix am 10 Apr 2006 14:01:31

hat auf Ihren Beitrag geantwortet: .
--> Link

So,.....
alle die es interessiert, was unsere lieben Bundestagsabgeordneten zur anstehenden Änderung der Kraftfahrzeugsteuer zu sagen haben, können sich die Redebeiträge in Anhang 6 des Plenarprotokolls zu gemüte führen.

<a href="http://dip.bundestag.de/btp/16/16033.pdf" target="_blank">Plenarprotokoll (1.21 MB)</a>

Es geht im wesentlichen um die Rettung der Wohnmoblie und natürlich die Schuldzuweisungen, wer hier was verschleppt und verschuldet hat. Wenn das so weitergeht brauchen die noch ein ganzes Jahr für eine Neuregelung.

Gast am 10 Apr 2006 14:41:30

@ innomatix

Das ist doch schonmal ein interessanter Link. Allerdings sind es bisher nur die zu Protokll gegebenen Reden, leider fehlt noch die Beschlussfassung.

Stephan

Gast am 10 Apr 2006 18:26:18

So, nun ist auch die Beschlussfassung vom 07.04.06 im www veröffentlicht.

"Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 16/473 und 16/519 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen."

Also werden wir uns noch gedulden müssen.

Das gesamte Dokument gibt es als selbstentpackende zip-Datei unter --> Link (33. Sitzung).

Stephan

Seekater am 11 Apr 2006 09:56:45

Gast hat geschrieben:....
"Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 16/473 und 16/519 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen."

Also werden wir uns noch gedulden müssen.



ja und zwar wohl noch länger..... wenn ich mich recht erinnere waren das doch:

- Finanzausschuß
- Haushaltsausschuß
- Verkehrssausschuß
- Tourismusausschuß
- Umweltausschuß

Wenn also von einer "Hauruckaktion" der Vorgängerregierung bis zum heutigen Stand (Nicht-Anwendung eines beschlossenen aber fehlerhaften Gesetzes) 1 Jahr vergangen ist, wie lange mag das dann jetzt daueren, bis sich 5 Ausschüsse geeinigt haben. Die Gesamtproblematik wird ja auch schön in den - nicht gehaltenen - Reden deutlich:

Rede 1: Einige sachliche Beiträge zur Problematik
Rede 2: Schuldzuweisungen für den heutigen Stand
Rede 3: Keine Handlungsbedarf, alles soll bleiben wie es ist
Rede 4: Forderung nach einheitlichem zukunftsweisendem Steuergesetz für alle Kfz (PKW, Sonder-Kfz und LKW)
Rede 5: Sorgfältiger Umgang mit den Belangen aller Gruppen, ökologischen Aspekt aber nicht vergessen.


So ist das eben mit der Demokratie, es dauert, weil alle Aspekte eben wichtig sind.


Seekater



Seekater

Gast am 11 Apr 2006 11:34:44

Habe heute meinen Steuerbescheid bekommen für mein neues WOMO auf Fiat Ducato Basis.
Fahrzeugart: Sonderfahrzeug
Gewicht: 4t
Schadstoffklasse S3
Geräuschklasse G1


Jährlicher Beitrag 135,00 EUR

[Admin] am 11 Apr 2006 11:37:48

:D

mauimeyer am 11 Apr 2006 11:49:56

Klasse, da freu ich mich doch glatt mit! :spam: :sorry:

Gast am 11 Apr 2006 12:05:44

Pelze hat geschrieben:Habe heute meinen Steuerbescheid bekommen für mein neues WOMO auf Fiat Ducato Basis.
Fahrzeugart: Sonderfahrzeug
Gewicht: 4t
Schadstoffklasse S3
Geräuschklasse G1


Jährlicher Beitrag 135,00 EUR
:eek: :eek: :eek:

Unglaublich...

Sorry, aber das wurde hier doch schon so oft gesagt, was Du JETZT zahlst spielt keine Rolle, auch wenn Du Deinen Steuerbescheid schon hast.....

Was kommen wird ist interessant!

Gast am 11 Apr 2006 13:58:11

Also so schlimm wird es nicht werden, liege dann bei ca. 200 EUR habe es mir schon ausrechnen lassen.
Und deshalb geht die Welt nicht unter und ich werde weiterhin WOMO fahren.

Gast am 11 Apr 2006 14:03:37

Pelze hat geschrieben: ..... liege dann bei ca. 200 EUR habe es mir schon ausrechnen lassen.


Sprich, wer hat die Weisheit :?:

...oder anders: wie kommst du denn auf das schmale Brett? 8)

Gast am 11 Apr 2006 14:06:02

@ Pelze

habe es mir schon ausrechnen lassen


Wer kann das ?

Bisher steht nicht fgest, wie Wohnmobile künftig besteuert werden. Demzufolge kann man sich zwar ausrechnen, welcher der derzeit diskutierten Vorschläge welche Steuern nach sich ziehen würde, aber das nützt eigentlich nichts. Denn was bis zu einer Endscheidung noch an Ideen ausgebrütet wird, das wage ich mir nicht vorzustellen.

Solltest du jedoch nach dem derzeit schlimmsten anzunehmenden Fall auf 200,-- EUR/Jahr kommen, so gehörst du sicherlich zu den "glücklichen Verlierern".

Egal wie, richtig ist das du dir deine Freude am WoMo nicht nehmen lässt.

Stephan

Gast am 11 Apr 2006 14:50:34

Genau Stephan,
so schnell lasse ich mir die Freude am WOMO nicht nehmen.
Sicherlich ist das ärgerlich wenn man mehr Geld bezahlen muß, aber deshalb geht die Welt nicht unter.
Und wenn es doch so sein sollte, dann ärgere ich mich auch nicht lange, dann wird das WOMO eben verkauft.

Gast am 12 Apr 2006 00:48:22

So, da die Steuerentscheidung ja noch auf sich warten lässt, habe ich mich nach langem überlegen doch entschlossen mal meine Steuermisere hier kund zu tun.

Mein (eigentlich meine Frau ihr) Womo war letztes Jahr unbefristet angemeldet und versichert. Durch die Steuerungewissheit haben wir beschlossen auf eine Saison-Anmeldung umzusteigen und hatten es zum 30.12.05 abgemeldet.

Gesagt getan, bei der Anmeldung gabs etwas Verwirrung bei der Angestellten, durch die von der Versicherung geschickten Doppelkarte.
Wieso konnte ich nicht nachvollziehen, jedenfalls sollte ich auf einmal ein Kurzkennzeichen bekommen, wollte ich aber gar nicht.
Der netten Dame das einfach noch mal erklärt Saison (04/10) ach so, schnell hat Sie es dann noch mal geändert, keine Ahnung was, und ich habe nun die richtigen Nummern machen lassen die dann auch ihre Plaketten bekamen.

Nun der Witz, nach einer Woche bekam ich von der Versicherung, die Aufforderung zur Zahlung der 80,-€ für ein Kurzkennzeichen.
Donnerwetter, zum Glück wurde ja vor geraumer Zeit das Telefon erfunden, und nach sage und schreibe 2 Anrufen bei der Versicherung die Sache geändert auf Saison-Anmeldung. :wink:

Jetzt die "Misere", was glaubt Ihr auf was ich nun scheinbar völlig verzweifelt umsonst warte?
Ja richtig, den Steuerbescheid!!!

Mein Verdacht, die haben Dank der kleinen Panne auf der Zulassungsstelle auch nichts von meinem Womo gehört, und können mich somit also gar nicht beglücken.

Jetzt die Gewissensfrage.
So lange ich jetzt Anmeldungstechnisch nichts verändere, wird sich das wohl auch nicht ändern.
Aaaaaber wenn ich es mal irgendwann abmelden oder verkaufen möchte, oder der große Manitu möge es verhindern, einen Strafzettel bekomme oder in einen Unfall verwickelt werde, platzt da sicherlich die Bombe.

Jetzt bin ich auf Eure Meinungen gespannt, aber bitte nicht den Oberlehrer raushängen lassen, lieber mit etwas Humor, der Situation angepasst. Kommt ja scheinbar nicht jeden Tag vor. :D

G.M.

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