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Hi,
da sieht man doch, wie anderweitig in der Meinungsbildung und der Gesetzgebung gearbeitet wird..... da arbeiten professionelle Lobbyisten, die werden dafür bezahlt, daß sie was wissen und Leute kennen, die sie beeinflussen können.... da kann man sich vorstellen, welche Lobbygruppen mit welcher Gewalt da an die Leutchen im Ministerium rangehen wenns um die EInführung von Kats und FIltern geht....da sinds dann nicht so viele lästige Briefe und mails wie bei uns, aber sicher "Gewichtige" Einerseits ists doch schön, wenn wir als Einzelne mitsamt den Lobbygruppen der Campingindustrie bei denen Eindruck hinterlassen..allerdings schwingt aus dem zitierten Satz schon eine gehörige Portion Verachtung mit.......nach dem Motto: "Lästiger Mobb"... Aber ich würd wahrscheinlich auch so denken wenn ich damit konfrontiert wäre. Nehmens wirs locker ..und immer dranbleiben mit Protesten. Zu verfrühten Hoffnungen besteht kein Anlass. Die blöde Feinstaubdebatte ist hier für unsere Fahrzeuge und die Steuerdebatte herizu absolut kontraproduktiv - zumindest in Volkes Meinung....... günter Also nur mal so als Gedankenspiel
Wir stellen uns mal vor ein schlauer Kopf in der Steuerverwaltung will uns Wohnmobilisten was gutes tun und schlägt eine Regelung vor, die Wohnmobile grundsätzlich zu LKW,s macht. Die Folge, wir werden wieder nach Gewicht versteuert. Nun ist dieser schlaue Kopf aber ein Finanzer und kein Verkehrsrechtler, deshalb hat er das halt auch nicht so mit umfassenden Regelungen. Die Folge seiner guten Tat wäre für Wohnmobile mit einem zGG > 3,5 to, dass diese Fahrzeuge bei EZ ab 01.01.05 mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer auszustatten wären (27. Änderung zur StVZO). Dieser Wäre auf 90 km/h einzustellen. Also ade du 100 km/h, die ja für WoMo´s >3,5 to bis 7,5to ab voraussichtlich 01.04.05 gelten soll. Und um das Chaos zu komplettieren, stellen wir uns vor, dass dieses neu zuzulassende WoMo auf einen Fahrgestellt sitzt, das produziert wurde bevor jemand mitbekamm, dass WoMo´s nun LKW´s sind. Wie gesagt, nur ein Gedankenspiel. Aber kann öffentliche Verwaltung nicht schön sein. Nur um Missverständnissen vorzubeugen, ich bin selbst im öffentliche Dienst tätig, habe dort schon ne menge schlaue Köpfe getroffen und gebe die Hoffnung nicht auf, dass auch das Steuerdilemma noch ein akzeptables Ende nimmt. Ich werde jetzt erst einmal abwarten ,
was die ganzen Debatten letztendlich ergeben . Sollte eine um bis zu 500prozentige Erhöhung kommt , werde ich trotzdem mein Mobi behalten , obwohl es einen 3,0 Liter Dieselmotor hat . Ich müßte ich mir nur überlegen , wie ich das Mobi "handhabe" : - Saisonkennzeichen ? - Ruspartikelfilter zu bekommen ? - Rechnet sich dann ein solcher Filter , wenn es ihn geben sollte ? Also wie gesagt : Ich warte ab ..... :? :tanz::tanz::tanz:
:oops: Jawohl abwarten :oops: Ich würde auch einen Rußpartikelfilter einbauen lassen :!: Das kann ja nicht mehr lange dauern.
HJS will ja mitte des Jahres in Serie gehen. Ob das wohl mit meinem Kat dann geht? Das mit Nachrüst-Partikelfiltern wird sicher lustig:
Wenn Fahrverbote drohen oder hohe Steuer ohne das Ding (also jetzt auf die schnelle gesetzl. Reglungen geschaffen werden sollten) - dann gibts ein CHaos, weil dann ein paar Millionen kats gefordert werden.... wahrscheinlich braucht aber jeder Autotyp wegen schon wegen der Anschlüsse eien anderen. Also hohe Typenvielfalt gefordert.....das dauert dann jahre, bis jeder seinen passenden hat....speziell für die Fahrzeuge, die nicht soo häufig sind, wirds wohl dauern bis was im Angebot ist.. ich würd auch zuerst Filter für C-Klasse benze, passats und Golfs bauen...und irgendwann für Randgruppen...das sind die Ducatos wohl...... hoffen wir, daß das alles nicht im Chaos endet... mir kommts so vor, als sei der Feinstaub erst am 1. Januar 2005 erfunden worden.... hab gestern gelesen, daß sich Raucher täglich eine absolute Überdosis mit dem Glimmi freiwillig geben.........da müßte man dann das Rauchen in der Öffentlichkeit und an allen öffentlichen Orten auch sofort verbieten um hier wieder für erträgliche Grenzwerte zu sorgen..... Wahrscheinlich ist der Feinstaubwert selbst an der Landshuter Allee vielviel niedriger als in der Kneipe oder im verrauchten Büro...... soll nix verharmlosen, nur relativieren... günter Nur so zur Info:
Es ist zur Zeit nicht möglich, alle vom Band laufenden neuen PKWs mit Partikelfilter auszurüsten! Die Produktionsmenge für diese Filter, ist weitaus geringer, als die Menge der zur Zeit produzierten Diesel PKW. Das ist unter anderem ein Grund, warum PKW Hersteller den Filter nicht serienmäßig einbauen, sie wollen schon, sie können aber nicht, sonst müßten sie die Produktion runterfahren, so nimmt nicht jeder den Filter und die Menge reicht dadurch! .......und:
Der Anteil des vom Sraßenverkehr produzierten Krebserregenden Feinstaub, beläuft sich gerade mal auf 33% des Gesamtaufkommens! Betr. Hinweis auf die Homepage von wohnmobilforum !
Guten Abend, Link einfach kommentarlos entfernen, nur weil der Admin eine andere Meinung zum Thema hat ? Oder habe ich gegen irgendwelche Forum-Regeln verstoßen ? Dann bitte ich um Aufklärung ! Oder ist man(n) hier nicht so richtig willkommen, weil man(n) ein Kumpel der Macher von wohnmobilforum ist ? Na ja, ganz schön traurig.......Typisch Deutschland. Nicht zusammen, lieber gegeneinander, dazu noch 'ne Prise "Neid und Mißgunst" ! Doch wenn die fette Steuererhöhung kommt, schreien wieder alle zusammen !!! Nachdenkliche Gast lt. Nutzungsbedingungen ist das Posten von Links zu themengleichen Seiten, insbesondere Foren, nicht erwünscht. alles seh ich auch nicht, aber schön, daß Du mir suchen hilfst........ :wink: Hallo,
ich suche nicht, ich lese nur aufmerksam Postings anderer Womo-Freunde ! Dank diverser Womo-Foren "lerne" ich jeden Tag etwas dazu ! Ich finde es ja auch richtig gut, das du den Hinweis von kmfrank "übersehen" hast ! Schade das bei mir besser geschaut wurde...... Ein Schelm wer böses dabei denkt ! Mit Gast ich habe bereits nachgebessert, die Nutzungsbedingungen lassen auch nichts anderes zu. Boah ey, was gehtn hier ab :eek:
Jeder kann doch in jedem Forum lesen wie er will. Da kann mir keiner zwischenreden. Aber beim Schreiben muss ich mich in jedem Forum an die Regeln halten, so wie alle meine Besucher zu Hause oder im Womo sich an unsere Gepflogenheiten halten müssen. Oder verpeil ich mal wieder was? absolut korrekt :!:
Hallo Christel, ich habe evtl. etwas mehr "Hintergrundwissen" zum Thema ! Der sicherliche stets um Fairneß bemühte Admin Dirk hat allerdings irgendwie etwas gegen die Aktion von "wohnmobilforum", warum kann ich allerdings nicht verstehen, sitzen wir doch alle im selben "Boot" ! Natürlich beachte ich die "Hausordnung" hier im Forum, wie ich auch diese bei euch zu Hause oder bei euch im Womo beachten würde ! Ich wollte hier niemals irgendwelche "Nutzungsbedingungen" verletzen oder übergehen !!! Allerdings frage ich mich, ob hier jeder User gleich behandelt wird ? Forum-Mitglied kmfrank durfte z.B. ungeschoren die sogenannten "Nutzungsbedingungen" verletzen, was ich sogar begrüßt habe, diente es doch der aktuellen Steuer-Geschichte ! Bei meiner "Steuer-Sache" wurde dafür sofort negativ reagiert ! Und genau das geht hier ab ! Weiter nachdenkliche vom Jadebusen ( Nordsee ) Gast
Endlich iss er weg :razz: :wink: laßt dieses Thema bitte den Steuern - unter nachfolgendem Link gibt es die Diskussion in der entsprechenden Kategorie:
--> Link @ Admin
Okay Dirk, die Aktion von wohnmobilforum findet scheinbar nicht deine Unterstützung und Anerkennug ! Muß ja auch nicht, jeder wie er halt mag. Und wie so häufig, was der "Leitwolf" sagt, denkt dann auch die "Herde" ! ( von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen ) Welche Aktion gegen den Steuer-Wahnsinn unterstützt denn der Admin zur Zeit ? Mit Gast PS. Stillstand wäre nämlich Rückschritt !
Diese Bemerkung finde ich nicht nur persönlich arg daneben, sie ist auch den Usern hier im Forum gegenüber beleidigend. Sie verbessert keineswegs den Wert Deiner Argumentation, ich vermute sogar eher das Gegenteil. Auf diese Weise lasse ich mich auch nicht aus der Reserve locken, ich weiß, was ich im Bezug auf die Steuerproblematik getan habe, bzw noch tue - und selbst wenn es nichts wäre, ich bin weder Dir noch anderen dafür Rechenschaft schuldig. Im Übrigen wiederhole ich nochmals die Bitte, in diesem Thema bei einer konstruktiven Diskussion zur Kfz Steuer zu bleiben, themenfremde Beiträge werde ich ab sofort löschen. Alles andere kann auch unter "Administration" diskutiert werden. eilt, eilt, eilt,
habe gerade ein fax von meinem finanzamt bekommen: noch heute musz der schriftliche widerspruch gegen die geplante steuererhöhung für wohnmobile beim zuständigen finanzamt eingehen!!! ansonsten gibts ab 1. mai nur noch die möglichkeit von einzelverfassungsklagen beim europäischen gerichtshof und dann wirds schwer. weiterhin soll ein neues tempolimit für womos > 3,5 t von 160 km/h ab dem 1. juni 2005 kommen, ich finde wir sollten sofort etwas dagegen unternehmen, das führt doch wirklich zu weit!! mit richtig verärgerten grüssen aus weimar :twisted: hartmut Danke Günter!
Stimmt nicht so ganz. Die Hersteller hätten rechtzeitig umschwenken müssen, dann wäre die Produktion der Filter auch hochgefahren worden. Lichtmaschinen, Wasserpumpen und dergleichen gibt es ja auch in ausreichender Stückzahl. Das kann man durch vorausschauende Planung lösen. Die Hersteller haben jahrelang blockiert und wollten das Problem anders lösen. Die Franzosen haben es doch auch geschafft. Das hätte bei unseren tollen Herstellern bei gutem Willen auch geklappt. Bei unserer Industrie ist es leider so wie Weihnachten:
plötzlich und unerwartet ist der 24.Dezember Ich würde mal sagen : ZURÜCK ZUM THEMA !
Ich habe in letzter Zeit einige mails an Abgeordnete in Bund und Land verschickt, um meinem Unmut über deren Steuerpolitik Ausdruck zu verleihen. Da in NRW Wahlen vor der Tür stehen, zeigt sich besonders Herr Dr. Rüttgers (CDU) recht kooperativ. Mit seiner Genehmigung veröffentliche ich hier die aktuelle kleine Anfrage der CDU zu diesem Thema im Düsseldorfer Landtag. Es wurde mir zugesagt, mich auf dem Laufenden zu halten und mir das Ergebnis dieser Kleinen Anfrage mitzuteilen. Ich werde das dann hier kundtun ! LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 13. Wahlperiode Drucksache 13/6825 29.03.2005 Datum des Originals: 24.03.2005/Ausgegeben: 29.03.2005 Die Veröffentlichungen des Landtags sind fortlaufend oder auch einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Kleine Anfrage 2282 der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers und Heinz Hardt CDU Ist die Steuererhöhung für Wohnmobile ein „finanzpolitischer Kollateralschaden“? Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. April 2004 der Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zugestimmt. Ziel der Aufhebung ist es u. a., ein Steuerprivileg für Geländewagen aufzuheben. Bisher wurden diese Fahrzeuge mit einem Gewicht über 2,8 t als Lkw und nicht als Pkw beurteilt. Steuerlich hatte dies die Auswirkung, dass eine Besteuerung nach zulässigem Gesamtgewicht und nicht – wie bei Pkw – nach Hubraum und Emissionen erfolgt ist. Konkret war damit eine erhebliche steuerliche Privilegierung verbunden. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der StVZO wird am 1. Mai 2005 wirksam. Mittlerweile zeigt sich, dass die Aufhebung der vorgenannten Vorschrift Auswirkungen über die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen hinaus hat. In der Kleinen Anfrage 2054 vom 5. November 2004 (Drs. 13/6179) wurden bereits erste Befürchtungen in diese Richtung geäußert. Es zeichnete sich ab, dass neben den Geländewagen insbesondere auch Wohnmobile durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO betroffen sein würden mit der Folge exorbitanter Steuererhöhungen. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 10. Dezember 2004 (Drs. 13/6364) noch abgewiegelt und erklärt, eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene, an der auch NRW beteiligt sei, befasse sich mit der steuerfachlichen Problematik und werde entsprechende Vorschläge ausarbeiten. Die Landesregierung hat dazu weiter ausgeführt: Eine Änderung der kraftfahrzeugsteuerlichen Regelungen für schwere Kombinationsfahrzeuge und für Wohnmobile ist daher nur im Einvernehmen mit dem Bund und den anderen Bundesländern möglich. Nun rückt der 1. Mai 2005 näher und es zeigt sich, dass auch die Wohnmobilbesitzer mit kräftigen Steuererhöhungen auf Grund der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO rechnen müssen. Es scheint daher eine einvernehmliche Regelung zwischen dem Bund und den Ländern auch tatsächlich getroffen worden zu sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 13. Wahlperiode Drucksache 13/6825 2 Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Landesregierung im Bundesrat verhalten, als es um die Aufhebung des Steuerprivilegs für schwere Kombinationsfahrzeuge ging? 2. Welche Haltung hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die Tatsache, dass mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO massive Steuererhöhungen für Wohnmobilbesitzer verbunden sind, vertreten? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO ergriffen, um die Besteuerung von Wohnmobilen zu regeln? 4. Wie ist angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung Ende des vergangenen Jahres erklärt hat, eine Änderung der kraftfahrzeugsteuerlichen Regelungen sei nur einvernehmlich zwischen dem Bund und den Ländern möglich, die einvernehmliche Regelung zum 1. Mai 2005 getroffen worden? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Besteuerung von Wohnmobilen in NRW so zu regeln, dass die Nachteile durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO nicht Wirklichkeit werden? Dr. Jürgen Rüttgers Heinz Hardt Inzwischen weiss ich, dass CDU und auch die FDP Fraktion in anderen Bundesländern ähnliche Anfragen gestartet haben. Mal sehen, was dabei rauskommt. Harald :roll: P.S. Ist die Präsenz des bayrischen Kaninchenzüchterverbandes ein Aprilscherz, die Empfehlung eines neuen Hobbys ( wenn die Womos zu teuer werden? ), oder tatsächlich ein neuer Sponsor, der seine Kaninchen auf Womo- und Bootsreisen schickt ? weiterhin soll ein neues tempolimit für womos > 3,5 t von 160 km/h ab dem 1. juni 2005 kommen
:respekt: :runterdrueck: :unknown: :daumen2: Ja womoede,
das habe ich auch gehört. Das gilt aber nur für Wohnmobile > 3,5 t mit fest integrierten Außenblumenkästen vor den Fenstern. Und da macht es ja auch wieder Sinn.
:D Muß wohl ein Porsche-WoMo sein, das so schnell fährt !! :eek: Endlich - daß mit den 160 V Max sollte mehr publik gemacht werden.
Ich hab immer wieder Ärger wenn ich mit 140 - 150 auf der linken Spur die " Silbernen " ermuntere ein wenig schneller zu fahren. PS. In DA steht noch immer der Winnebago 37 ft. mit dem 7,4 L V 8 & Kompressor zu verkaufen - der rennt fast 160 Km/H. Pijpop
Also, Einspruch bei seinem Finanzamt kann nur erheben, der von seinem Finanzamt einen Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid) erhalten hat. Hierfür hat man in der Regel einen Monat nach Zugang des Bescheides Zeit. Was soll es, jetzt alle aufzurufen, bei íhren Finanzämtern Einspruch einzulegen? Wie es sich mit dem FAX seines Finanzamtes an Hartmut verhält, ist mir ziemlich schleierhaft.
Leute, achtet mal auf das heutige Datum :!: :!: :!: :!: vielleicht gibt es da ursächliche Zusammenhänge :!: :!: :!:
Hallo Herbert, ich wäre auch beinahe darüber gestolpert, denn das "Fax" ist nur so voll von "Ungereimtheiten" (ich dachte bereits, die dortigen Beamten hätten ihr Handwerk in der Baumschule gelernt): 1. Widerspruch (Im Steuerrecht gibt es nur den Rechtsbehelf des "Einspruchs" nach § 347 AO) 2. Ein Einspruch setzt einen Verwaltungsakt voraus, der noch nicht erlassen wurde... dann habe ich das Datum gesehen, da war alles klar. Servus Ludwig aber der war guuuuutttttt ;D
sollten wir, rein so vorausschauend mal machen ;D das in ungefähr abschätzen können was auf sie zukommt, dann Ach VMAX 160 mit Womo ist noch nicht :?:
Nun verstehe ich auch warum mich die Grünweißen mit der blauen Partyleuchte auf dem Dach letztens angehalten haben als ich mit Lichthupe und Blinker links dem Videowagen auf 4m aufgefahren bin. :D Muss nun Schluß machen, zur Post, meinen Einspruch aufhalten! Hoffentlich schaff ich es noch rechtzeitig! :D Vor zwei Wochen schickte ich eine Anfrage an ein MdL in BaWü, aus meinem Wahlkreis. Hier die Antwort:
Achtung, dies ist kein Aprilscherz.
Dazu fällt mir nix mehr ein.......... Claus WichXXX - woe der Name schon sagt :D
Setz doch seine Adresse hier rein, dann schreiben wir ihn alle mal an :wink:
Das ist mir zu heiß. Aber wer die Adresse will, einfach PM an mich, das kann ich verantworten. Den find ich gut, der hat doch witzig reagiert :D der WICHx wird von uns bezahlt.
Das ist nicht gut. frechheit Von diesen Dinger habe ich auch einige bekommen.
Was hat den meine Adresse und TELEFONnr damit zu tun *grummel* Das heute war interresant Auf der Europäischen Ebene können nur Mindestvoraussetzungen geschaffen werden. Die Beseitigung der durch unterschiedliche nationale Abgabensysteme verursachten Wettbewerbsverzerrungen und die Einführung gerechter Mechanismen für die Anlastung der Wegekosten sind schon lange Forderungen Europäischer Verkehrspolitik. - Für die Kfz-Steuer gelten seit 1999 europäische Regelungen. Für die Kfz-Steuer sind nur niedrige Europäische Mindestsätze festgeschrieben. Neben einer möglichen Harmonisierung kann jedoch darüber nachgedacht werden, die Kfz-Steuer als typische „Stand“-Steuer ersatzlos zu streichen oder durch Überführung in eine andere Steuerart wie etwa die Mineralöl-Steuer aufzugeben. - Für die Mineralöl-Steuer hatte die Europäische Union zwar bereits seit dem Jahre 1992 Europäische Mindestsätze vorgeschrieben, doch weichen die realen Mineralöl-Steuersätze derzeit in den verschiedenen Mitgliedstaaten noch so erheblich voneinander ab, daß es zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen für die Unternehmen in der Union kommen kann. Die sog. "Energiesteuer-Richtlinie" ist seit dem 31. Oktober 2003 in Kraft und schließt jetzt neben den Mineralölen auch Erdgas, Strom und Kohle mit ein. Sie kann damit als ein Fortschritt auf dem Wege zur Weiterentwicklung des Europäischen Binnenmarktes betrachtet werden. Die "Energiesteuer-Richtlinie" ändert die bereits bestehenden Richtlinien zur Mineralölbesteuerung und enthält insbesondere für das Transportgewerbe wichtige Regelungen zur Dieselbesteuerung: So konnte der Mindessteuersatz für Diesel sowohl ab dem 1. Januar 2004 von € 245 auf € 303/1000 l erhöht werden und ab dem 1. Januar 2010 auf € 330/1000 l. Des Weiteren besteht jetzt die Möglichkeit zur Anrechnung von Straßenbenutzungsgebühren auf Mineralölsteuern, sofern der Mindeststeuersatz um 100% oder mehr überschritten wird. Eine weiter Neuerung besteht in der Möglichkeit zur Steuerdifferenzierung zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Verwendung durch Erhöhung des Steuersatzes für nicht gewerbliche Verwendung, um die Preisdifferenz zwischen nicht gewerblich genutztem Diesel und Benzin zu verringern. Bzgl. des anderen von Ihnen angesprochenen Themas der deutschen Caravan- und Wohnwagenindustrie hat das Europäische Parlament im Februar diesen Jahres - auch auf Initiative der CDU/CSU Abgeordneten im Europäischen Parlament - durchgesetzt, das die Klasseneinteilung des sog. "Europäischen Führerscheins" neu geschnitten wurde. Anhänger bis zu 3,5 Tonnen dürfen auch weiterhin mit der normalen Pkw-Fahrerlaubnis mitgeführt werden. Das war ein gutes Ergebnis gerade für alle Caravan- und Sportbootfahrer sowie für die freiwilligen Feuerwehren. Erforderlich ist lediglich die Absolvierung eines einmaligen Fahrertrainings, das in den Führerschein eingetragen wird. Ich hoffe, diese Informationen tragen zur Klärung der Sachlage bei und helfen Ihnen somit weiter. Noch!! anonym deshalb ohne Namen Aus Bayern kommen deutliche Friedensangebote :
Sehr geehrter Herr F.......... , für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die negativen Auswirkungen der Änderung des § 23 Absatz 6a StVZO aufmerksam machen, danke ich Ihnen. Mittlerweile liegt mir ein Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums an die Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg vor. Zu der o.g. Problematik wird ausgeführt: „Die Problematik soll durch die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in der Sitzung vom 23. – 25.05.2005 abschließend geprüft werden. Es wird daher gebeten, bei der Besteuerung von Wohnmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen bis auf weiteres nach der bisherigen Rechtspraxis zu verfahren. Entsprechende Steuerfestsetzungen sind unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) zu erteilen.“Offensichtlich hatte niemand bei der geplanten Änderung der StVZO die Absicht, Wohnmobile besteuern zu wollen. Die SPD setzt sich deshalb dafür ein, dass noch rechtzeitig vor dem 1. Mai 2005 eindeutig klargestellt wird, dass Wohnmobile nicht höher besteuert werden als bisher. <> Mit freundlichen n Dr. Heinz Kaiser, MdL (SPD) DA IST DOCH NOCH HOFFNUNG !!! :D Auch in NRW tut sich was, hier die "Kleine Anfrage" von Dr.Jürgen Rüttgers und Heinz Hardt (CDU) an die Landesregierung:
Ist die Steuererhöhung für Wohnmobile ein "finanzpolitischer Kollateralschaden"? Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.04.2004 der Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung zugestimmt. Ziel der Aufhebung ist es u.a., ein Stuerprivileg für Geländewagen aufzuheben. Bisher wurden diese Fahrzeuge mit einem Gewicht über 2,8 t als LKW und nicht als PKW beurteilt. Steuerlich hatte dies die Auswirkung, dass eine Besteuerung nach zulässigem Gesamtgewicht und nicht - wie bei PKW - nach Hubraum und Emission erfolgt ist. Konkret war damit eine erhebliche steuerliche Privilegierung verbunden. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der STVZO wird am 1. Mai 2005 wirksam. Mittlerweile zeigt sich, dass die Aufhebung der vorgenannten Vorschrift Auswirkungen über die Abschaffung des Steuerprivilegs hinaus hat. In der kleinen Anfrage 2054 vom 05.11.2004 wurden bereits erste Befürchtungen in diese Richtung geäußert. Es zeichnet sich ab, dass neben den Geländewagen insbesondere auch Wohnmobilie durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a STVZO betroffen sein würden mit der Folge exorbitanter Steuererhöhungen. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 10.12.2004 noch abgewiegelt und erklärt. eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene, an der NRW beteiligt sei, befasse sich mit der steuerfachlichen Problematik und werde entsprechende Vorschläge ausarbeiten. Die Landesregierung hat dazu weiter ausgeführt: Eine Änderung der kraftfahrzeugsteuerlichen Regelungen für schwere Kombinationsfahrzeuge und für Wohnmobile ist daher nur im Einvernehmen mit dem Bund und den anderen Bundesländern mögliche. Nun rückt der 1. Mai 2005 näher und es zeigt sich, dass auch die Wohnmobilbesitzer mit kräftigen Steuererhöhungen auf Grund der Aufhebung des § 23 Abs. 6a STVZO rechnen müssen. Es scheint daher eine eivernehmliche Regelung zwischen dem Bund und den Ländern auch tatsächlich getroffen worden zu sein. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Landesregierung im Bundesrat verhalten, als es um die Aufhegung des Steuerprivilegs für schwere Kombinationsfahrzeuge ging? 2. Welche Haltung hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die Tatsache, dass mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6a STVZO massive Steuererhöhungen für Wohnmobilbesitzer verbunden sind, vertreten? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6 a STVZO ergriffen, um die Besteuerung von Wohnmobilen zu regeln? 4. Wie ist angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung Ende des vergangenen Jahres erklärt hat, eine Änderung der kraftfehrzeugsteuerlichen Regelungen sei nur einvernehmlich zwischen dem Bund und den Ländern möglich, die einvernehmliche Regelung zum 01. Mai 2005 getroffen worden. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Besteuerung von Wohnmobilen in NRW so zu regeln, dass die Nachteile durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a STVZO nicht Wirklichkeit werden? ..........Ich hoffe,ich erfahre auch die Antwort, viele Präses....... @Präses : Hatte ich weiter oben schon gepostet und dafür auch die offizielle Genehmigung von Herrn Rüttgers eingeholt.
:D Hallo HaraldF
Sorry, hatte es überlesen präses Hallo zusammen!
Puuuh! Ich hab mich jetzt die letzten Tage durch die ganzen Posts durchgeackert, um auf dem Laufenden zu sein... Jetzt qualmt mir die Rübe!! Da ich im Moment wieder einmal arbeitslos bin und unser VW LT mein einziges Auto ist, kann ich mir jedenfalls eine Arbeitsstelle etwas weiter weg eigentlich abschminken! Wie soll ich denn dorthin kommen?? Mal abgesehen davon, das es im Moment einfach keine Arbeit für mich gibt und ich ab Mitte Mai für Hartz IV vorgeschlagen bin :? So ein Mist, da wollte ich nie hin, aber der Staat zwingt einen ja förmlich! Da macht man eine Lehre und arbeitet 15 Jahre in einem Beruf der als krisensicher gilt, und dann heißt es auf einmal das ich nix mehr bekommen kann, und mein einziger flexibler Untersatz, den ich nicht verkaufen kann weil zu alt und bald zuviele Steuern, kann ich auch nicht mehr nutzen! Also, ich bin sauer ohne Ende und hab eine Riesenfrisur!! Und wenn ich dann noch Argumente höre wegen "Luxusartikel" wo ich im Moment schon fast nicht mehr weiß wie ich meinen Wohnsitz überhaupt halten kann, dann könnte ich eben so nebenbei ein bißchen platzen.... |
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