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habe gestern früh das Formschreiben, downloadbar bei Niesmann+Bischoff, mit der Stellungnahme der Berliner SPD Fraktion, an die Bayerische Staatskanzlei z.Hd. Herrn Staatsminister Falthauser gefaxt.
mit dem Vermerk SPD nutz es für den Wahlkampf aus. Vielleicht hats ja was genutzt ! Bei mir wären es ca 750 € mehr p.a. Ich habe mich mal bei Hobby erkundigt, was die zu dem Vorwurf sagen, dass die Hersteller relativ untätig sind. Weil von denen hört man doch sehr wenig.
Hier die Antwort mit ausdrücklicher Genehmigung von Herrn Förster und ohne weiteren Kommentar: Sehr geehrter Herr Meyer, wir danken für Ihre Mail von heute. Die überraschende Ankündigung dieser Steuererhöhung hat uns genau so unvorbereitet getroffen, wie alle anderen mit der Branche verbundenen, wie Presse, Hersteller, und natürlich die betroffenen Reisemobilisten. Sie können sicher sein, dass die gesamte Branche in Zusammenarbeit mit der Presse und unseren, wie wir wissen, sehr einflussreichen Verbänden, alles unternimmt, diese sinnlose Entscheidung zu korrigieren. Es geistert leider das Gerücht um, die Hersteller sind untätig. Dieses müssen wir entschieden zurückweisen. Der Herstellerverband CIVD ist sofort nach bekannt werden des Gesetzentwurf bei der Bundesregierung tätig geworden. Wir Hersteller arbeiten hier mit allen Gremien eng zusammen. Die Fachpresse wird ständig über den Stand der Dinge berichten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleiben. Mit freundlichen n Bodo Förster Vertriebsleiter Hobby Wohnwagenwerk das ist korrekt - ich denke aber, daß bei dieser recht aufwühlenden Thematik viel im "Eifer des Gefechts" einfach drauflosgepostet wird. Ich werde baldigst wieder ein bissel aufräumen.
diplomatisch ausgedrückt: Ich glaube, ich hätte das nicht ganz so formuliert........... hi!
ja, agu, auch wegen nur einem cent würde ich das durchziehen. wenn man alles schluckt und sagt, na was solls, wo soll dann mal die grenze sein? die zocken doch nur noch mit uns. die sollen endlich lernen mit dem auszukommen was sie haben, wenn sie das mal über drei jahre schaffen , dann können wir uns wieder unterhalten. auch kann ich nicht verstehen warum ein duc oder ein daily mit einer spritsche weniger steuern kosten soll, als einer mit einem womoaufbau. das auto ist das ein und das selbe. der wird sogar im gewerblichen viel mehr genutzt und so mit viel mehr diesel verbrannt und öl verbraucht und reifen abgenutzt. also viel mehr die umwelt belastet. dafür muss man aber weniger steuern bezahlen. wie hirnrissig muss man da sein eine steuer zuverlangen. der staat muss erst wieder beweisen, dass er für das volk da ist. nur verlangen und ausnehmen ist der falsche weg. ob wir reiche oder arme leute sind, dirk, spielt bei dieser steuerfrage keine rolle. oder wollen wir die versteuerung in zukunft über den wert der fahrzeuge erstellen. oder soll der steuern zahlen, der sich das teuerer Womo leisten kann. ich möchte nicht wissen, welche anstrengungen in vielen familien gemacht werden müssen um sich diese hobby leisten zu können. nicht umsonst ist die CC-Bank eine der zuwachsstärkes bank in deutschland. wenn es um die steuer geht sind wir alle gleich, jeder ist dran, ob arm oder reich. Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger!
Teppichvertreter verkaufen Teppiche! Volksvertreter ........ Hi Norbert. Da gebe ich dir recht. Auch wenn man die 240 bis 800€ locker aufbringen könnte. Aus purer Mißgunst würde ich ähnlich handeln wie du. PS: Alles Gute im neuen Heim (Ich sehe du hast die Adresse geändert). @Mondial
Selbst wenn wir die Steuererhöhung nicht verhindern können, werde ich mir einen neuen BMW gönnen. Was können denn die Mitarbeiter von VW , Opel, BMW u.s.w. dafür ? Sollen die auch noch alle arbeitslos werden ? Mit Konsumverweigerung erreicht man vermutlich nur noch höhere Steuern für die, die noch arbeiten. :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
Hallo Andre. Dir insbesonders ein wunderschönes Osterfest!!!!! PS Ähhhhh, hast Du meine Telefonnummer :?: :?: :?: :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D Hallo, schaut mal hier: --> Link
da gibt es schon einen Petitions-Entwurf zum Ausdrucken. Ich meine, hier sollten wir alle mitmachen. Ich muß euch mal Aufklären für was eine pedition gut ist.
In ersterlieneie geht es darum wenn man von einem Amt eine entscheidung gefällt bekommt die überhaupt nicht sein kann und mit keinem gesetz in verbindung gebracht werden kann also willkür. Und dann sollte man noch viele andere schritte abwägen bevor man eine petition einreicht es gibt viele leute in Deutschland die keine andere möglichkeit mehr sehen und sich dann an die Bundesregierung wenden und deswegen sollte man den Bundestag nicht zumüllen. Zum glück brachte ich meine petition (Famielienzusammenfuhrung) durch bevor das diese organisation zugemüült war. Es ist eines der höchsten instanzen die es gibt. :?:
auf den link drücken. wer weiss wir die da alle gewählt hat. bestimmt auch die mitarbeiter von den autohersteller. aber spass beiseite. zur zeit kenne ich keine grund was an meiner meinung zu ändern. wen ich damit alles treffe ist auch erstmal egal. mir ist mein beutel näher als der von anderen. wenn die so weiter machen werden noch viele das so machen müsssen, den es wird automatisch weniger geld da sein.
Nicht bei allen - schon mal was von der Steuerreform 2005 gehört :D Ich stimme dir da zu Mondial
Auch ich werde mir die mehrbelastung auf andere art wieder sparen anders gehts ja nicht als normalverdiener. wir werden eh alle bald staatsdiener die für einen euro malochen gehen und wenn nicht wir dann unsere Kinder. :wink: Ist wohl doch noch nicht wirklich zu ende? :cry: :evil: :twisted: :cry: :evil: :twisted:
--> Link mobil.de/sixcms/detail.php?id=38435&template=d_pro_news04 oder wie seht ihr das Vorsicht!
Was tatsächlich mit den Steuern wird ist noch immer unklar! Die Bayern haben lediglich eine Verwaltungsanweisung zurückgenommen, für die es noch gar kein Gesetz gab. Da sind sie wohl durch die öffentliche Diskussion "erwischt" worden. Ohne das Internet hätte ja wohl jeder Einzelne für sich geflucht und gezahlt. Es scheint allerdings tatsächlich so, dass man jetzt "da oben" endlich ins Denken gekommen ist. Das muss aber bekanntlich nichts heißen. Also -- wachsam bleiben!
ich lach mich tot! Achso, was ich noch sagen wollte: ich war neulich in der sixtinischen Kapelle und mir war der Fußboden ein bissel zu schmutzig - nach meinem lautstarken Protest hat dann der Papst den Boden gewischt............. Trefflich formuliert Dirk, zumal es da wohl mal wieder eine Überinterpretation der Presse gibt. Ich habe soeben ein Schreiben aus der bayrischen Staatskanzlei in einem anderen Forum gefunden, das sehr nachdenklich macht ! Anscheinend sollen die "Dickschiffe" weiter wie LKW besteuert werden und die "kleineren Womos sollen wie PKW besteuert werden. So stand es ja auch in dem bei Juris veröffentlichten Gesetzentwurf ....
Kraftfahrzeugsteuer Sehr geehrter Herr ......, die Bayerische Staatskanzlei hat Ihre E-Mail ........zur Beantwortung übersandt. Zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen angesprochene Besteuerung von Wohnmobilen ist derzeit wie folgt geregelt: a)Wohnmobile mit bis zu acht Fahrgastplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t sind als Pkw einzustufen und gemäß § 8 Nr. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu besteuern. b)Entsprechende Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sind demgegenüber den „anderen Fahrzeugen“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG zuzurechnen, die - wie z. B. Lkw - nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern sind. Grundlage für diese Sachbehandlung ist die Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“ in § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach dieser Vorschrift sind als Pkw auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t anzusehen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder von Gütern zu dienen, und die außer dem Fahrersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben (Kombinationskraftwagen). Entsprechende Kombinationskraftwagen über 2,8 t sind dagegen nicht als Pkw, sondern als „andere Fahrzeuge“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (Gewichtsbesteuerung) zu qualifizieren. Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung gelten diese für Kombinationskraftwagen maßgebenden Besteuerungskriterien sinngemäß - unter Berücksichtigung der 2,8 t-Grenze - auch für Wohnmobile. Diese differenzierte steuerliche Sachbehandlung führt bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t zu einem erheblichen Steuervorteil, da der Steuertarif auf der Grundlage der Gewichtsbesteuerung - im Vergleich zur Hubraumbesteuerung - in der Regel zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung führt. Die Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 02.11.2004 (BGBl I S. 2712) sieht nunmehr eine Aufhebung der Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO vor; diese Rechtsänderung wird am 01.05.2005 in Kraft treten. Ab 01.05.2005 ist demgemäß eine Besteuerung von Wohnmobilen unter Berücksichtigung der genannten 2,8 t-Grenze i. S. des § 23 Abs. 6a StVZO aus Rechtsgründen nicht mehr möglich. Die derzeitige Gewichtsgrenze von 2,8 t steht im Widerspruch zum europäischen Verkehrsrecht und wird gerade auch aus diesem Grunde aufgehoben. Es wäre systemwidrig und letztlich willkürlich, diese gemeinschaftsrechtswidrige Gewichtsgrenze nachträglich im Steuerrecht wieder einzuführen. Derzeit ist in der Diskussion, Wohnmobile unter Zugrundelegung einer 3,5 t-Grenze künftig wie folgt zu besteuern: zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t: Besteuerung als Pkw, zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t: Besteuerung als „andere Fahrzeuge“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (= Gewichtsbesteuerung). Hierzu ist eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erforderlich. Die Differenzierung anhand der Gewichtsgrenze von 3,5 t erscheint sachgerecht, da bei schweren Wohnmobilen über 3,5 t in der Regel die Lkw-typischen Beschaffenheitsmerkmale überwiegen. Zudem kommt dieser Gewichtsgrenze auch im Verkehrsbereich eine spezifisch Bedeutung zu (z. B. bezieht sich die Pkw-bezogene Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung auf Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 3,5 t; für Kraftfahrzeuge über 3,5 t gelten nach § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen; die Gewichtsgrenze von 3,5 t ist zudem maßgebend für die Abgrenzung der Fahrzeugklassen N1 und N2 gemäß Anhang II A Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970, ABl. EG Nr. L 42 S. 1). Derzeit wird geprüft, ob eine entsprechende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes realisierbar ist. Diese Prüfung ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung lässt sich konkret beurteilen, wann und wie die angestreb-te Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen verwirklicht wird. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen derzeit insoweit eine abschließende Auskunft nicht geben kann. Für Wohnmobile gibt es im Übrigen Möglichkeiten, die Steuerbelastung deutlich zu verringern. So ist z. B. bei Zuteilung eines Saisonkennzeichens die Steuer nicht jeweils für ein volles Jahr, sondern lediglich für die individuelle Gültigkeit des Kennzeichens zu entrichten. Mit freundlichen n gez. Dr. Marhofer-Ferlan Ministerialrätin Stieglers Quasi-Generalsekretär Pronold gelang dagegen immerhin ein kleiner Achtungserfolg. Als Trittbrettfahrer einer ADAC-Kampagne gegen drastische Steuererhöhungen für Wohnmobile brachte er Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser, dessen Haus bisweilen undurchschaubare Informationspolitik betreibt, ins Schlingern. Reflexartig hatte das Ministerium zunächst die Schuld für die Mehrbelastung der Camper der Berliner Regierung zugeschoben. Nach Klärung der Sachlage wurde dann aber die Anweisung des Ministeriums an die Finanzämter kassiert. Die Sache sei noch nicht abschließend geprüft, hieß es. "Faltlhauser verhält sich wie ein ertappter Dieb", kommentiert SPD-Vize Pronold schadenfroh. klar kommt die steuerreform 2005 und die wird uns entlasten, aber wenn sie dir auf anderen wegen es wieder abnehmen, hat sie ihre wirkung verfehlt.
irgendwann ist bei mir das fass voll und der punkt ist erreicht. ich bin mir auch ganz sicher das es zur zeit keine anderen richtig machen würden. die denke alle nur zu sehr an sich selbst. diese mitnahmementalität in deutschland ist schon sehr erschreckend. ich bleibe dabei, dass man den euro nur einmal ausgeben kann und der tag nur 24 std hat, an den man sein geld verdienen kann. Hallo,
die Frau Dr. Marhofer-Ferlan hat sich ja ganz raffiniert aus der Affäre gezogen weil sie einiges weggelassen hat. Dadurch daß die Höhe der KFZ-Steuer abhängt von: Hubraum * (Hebesatz aus Schadstoffklasse) ergibt sich doch ein völlig anderes Bild. Und was ein weiteres Verwirrspiel ist: Euro Norm für LKW bedeutet etwas anderes als Euro Norm für PKW. ------------------ Zitat aus pm: Nach Angaben des Herstellerverbands CIVD besteht allenfalls für neuere Basisfahrzeuge Hoffnung auf eine geringe steuerliche Entlastung: Reisemobile, die nach Nutzfahrzeugkriterien als Euro-3-Fahrzeuge eingestuft sind, könnten in Zukunft als Euro-1-Pkw behandelt werden. Damit ergibt sich eine Steuerlast von im Verhältnis fast schon „bescheidenen“ 27,35 Euro pro angefangene 100 cm3. Allzu viele Mobilisten werden allerdings nicht in diesen zweifelhaften Genuss kommen: Lediglich rund zehn Prozent des Bestands wären betroffen. ---------------- Da wollen die Juristen aus einem LKW Motor per Gesetzesbeschluß einen PKW Motor machen. Äußerst raffiniert!!!! Das eigentliche Problem wird nämlich nicht erwähnt: Die Hebesätze. Die wurden nun wiederum in Berlin gemacht. Sonst hackt die bairische Staatsregierung doch immer ganz gern auf Rot-Grün herum. Diesmal scheinen ihr jedoch die Hebesätze ganz genehm. Vor lauter Ärger habe ich den weggelassen, es sei hiermit nachgeholt: Herzliche und frohe Ostern Gerhard ...wir haben Euch die Benzinkosten erhöht, wir haben Euch die Steuern erhöht, wir haben Euch die Heizkosten erhöht, wir haben Euch die Lebensmittelkosten erhöht, wir haben Euch die Mietkosten erhöht.....
ABER JETZT AUCH NOCH DIE LÖHNE??? .......ja, daß ist wohl wahr, aber uns wurde doch auch vom großen Bruder Amerika gesaagt: frage nicht, was Dein Staat für Dich tun kann, sondern frage, was Du für Deinen Staat tun kannst!!! :D Und das heißt Zahlemann und Söhne :!: :( :oops: Gnade, gnade, wir wollen doch nur unser Recht auf freie Wahl des Urlaubsortes ausüber, da brauchen wir unser Wohnmobil !! :cry: Hallo Womo-Freunde,
ach ja.....vorab noch nachträglich "Frohe Ostern" ! :-) "Unser" Womo-Treffen war wieder absolut spaßig und kurzweilig ! 16 Womos ( + 1 Womo Tagesbesucher ) samt Besatzungen waren der Grund dafür ! Ein großes DANKE natürlich auch an Tom und Jule vom Mobilcamp Gelsenkirchen. Besonders Tom stand praktisch Tag und Nacht mit Rat und noch viel mehr mit Tat zur Verfügung !!! Natürlich kein Womo-Treffen ohne "Beweis-Fotos" ! Also, unter folgendem Link gelangt ihr direkt zu einer kleinen Auswahl Fotos vom Womo-Treffen in Gelsenkirchen ( Bilder der letzten Treffen von Pünderich, Dangast und Fuestrup sind ebenfalls dort noch zu finden ) Zusätzlich gibt es noch ein paar Bilder meiner eigenen Womo-Touren. Der Zugang ist kostenlos und unverbindlich, aber leider auf 30 Tage begrenzt ( laut GMX ! ). Auf der GMX-Seite braucht ihr einfach nur auf den Hinweis "GMX MediaCenter starten" klicken und schon könnt ihr die versch. Ordner mit den Fotos sehen und auswählen ! --> Link Ich hoffe, die Fotos werden euch nicht gerade langweilen, sondern das Interesse wecken, um evtl. auch einmal an einem der Womo-Treffen teilzunehmen ! Ansonsten freuen wir uns jetzt schon wieder auf das nächste Treffen, dann wohl irgendwo im Süden der Republik ( evtl. ja Nordheim ? ) Und Leute, bitte nicht vergessen: Wir Womo-Eigner brauchen eure Hilfe im Kampf gegen die geplante Kfz-Steuererhöhung ( bis zu 500% Erhöhung !!!!!! ) Bitte, falls noch nicht geschehen, besucht unbedingt die Homepage unserer Freunde von wohnmobilforum.de: --> Link Auch hier noch ein DANKE besonders an Frank Friedhoff, Hans Schönherr und nochmals an "Tom" Thomas Schröder für den großen Einsatz in dieser Sache. Es grüßen vom Jadebusen ( Nordsee ) Gast und Lia :-) Hallo WOMO Freunde,
wenn wir in Deutschland als PKW besteuert werden, werden wir in Österreich dann auch bei den Mautgebühren als PKW berechnet, oder gelten wir ab 3,5 T weiter als LKW? Ist das dann mit geltendem EU Recht vereinbar das man mit zweierlei Maß misst? Hat sich da schon mal einer Gedanken gemacht? Hasi Das geht ganz einfach - sobald es in Deutschland entschieden ist - also
mit Pech, die steuerliche Einstufung wie PKWs für einen z. B. 6 Tonner Vario. Nun nimmst Du den 6 Tonner und fährst in Austria mit 120 KM/H über die Autobahn - ich bin mir sicher Du wirst sehr schnell eine Antwort erhalten Pijpop Da es hier ja nicht um die normalen Steuerfragen geht, sondern um eventuelle "Folgeerscheinung" hier meine Antwort:
Auch in -D- wirst du mit dem theoretischen 9 Tonner PKW -Womo nicht unbegrenzt schnell fahren dürfen. Denn die verkehrsrechtliche Einstufung bleibt unberührt. Das heisst konkret: Steuerrechtlich = PKW verkehrsrechtlich = So-KFZ (und damit eben nicht PKW) und eben nicht PKW bedeutet z.B.: Parken nicht da wo es "nur PKW" heist, LKW-Überholverbot .... Das ist für den Gesetzgeber die ideale Kombination der Vorteile, für uns dann eben die Summierung der Nachteile. Falls es dich tröstet: Das geht heute bereits den Womos unter 2,8 Tonnen so.
Hallo Dieter, da fehlt doch díe klare Linie. Wenn schon das Gesetz mit gespaltener Zunge spricht wie sollen die Bürger danach leben :D :? :gruebel:
Genau deshalb ist ein fristgerechter Widerspruch gegen den Steuerbescheid sehr wichtig !!!! Harald Leider komme ich mit meinem 6to (DB 608D) nicht auf 120 km/h !
Man könnte ja als Protestaktion am 01.05.05 alle das Wohnmobil vorläufig stillegen ! :eek: Die Finanzämter müssten dann erst mal die gesamten ( meistens schon fürs Jahr gezahlten ) KFZ-Steuern wieder rausrücken ! :twisted: Dann erst mal zwei Wochen lang die Reaktion abwarten. :wink: Wenn man vorher fahren muss, nur Kurzzeitkennzeichen ! Wenn man das Womo doch wieder zulässt , gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen ! :twisted: Wenn dann die Finanzämter in Arbeit ersticken und die Finanzgerichte sich mit den ganzen Unklarheiten auseinandersetzen müssen ( mit welcher Berechtigung macht das Finanzamt bei Fahrzeugen über 3,5to aus LKW PKW - EU-Recht ? ), wird den Affen das Lachen schon vergehen ! Man muss den Jungens nur klarmachen, dass sie da auf Granit beissen ! Man muss sich halt wehren ! Wenn NRW eine Einzellösung bleibt, wird es demnächst wohl das Womobundesland mit mehr als 200.000 zugelassenen Womos. :D Wäre schon schön wenn das ginge, würde ich NRW dann auch gönnen :)
Ein bischen Steuer ist mehr als nichts und abgaben für den Zweitwohnsitz wären dann doch auch noch fällig? Und ich dachte wir hätten uns darauf geeinigt, nur noch in einem Topic zu arbeiten. Nun artet es hier auch wieder aus, obwohl es mit einem anderen Thema angefangen hat. :x
Wir sollten uns daran halten, so hat Dirk nur mehr Arbeit! entschuldigt, dass ich als hoffentlich baldige womobesitzerin jetzt noch nicht ganz klar komme mit der steuerthematik. ist das richtig, dass wir fuer ein womo über 2,8 t und wenns nur 5 kg sind wie bei uns (wollen am we kaufen, bis jetzt nur mit geliehenen gefahren) dann automatisch mehr steuern zahlen muessen? leider weiss ich unseren hubraum und die liter des motor nicht, ist ein ford transit mit selbstausbau, diesel, 56 kw, ez 98. danke fuer eure fachmännischen tipps,
elvi und schoenen tag noch
es ist noch nix endgültig entschieden. Die Chancen sind vorhanden, dass sich für "Sonstige KFZ Wohnmobile" nix ändert. woming ok, danke für die schnelle antwort. Steuern gehen in NRW nicht rauf?
Haben wir hier demnächst Wahlen? Ein Schelm, wer böses dabei denkt. @elvi
Wie womig schon geschrieben hat, es ist noch nichts entschieden. Bisher gilt für Wohnmobile über 2,8 to eine Besteuerung nach Gewicht, die sich nach je angefangenen 100kg richtet. Insoweit würdet ihr für eure 5kg "mehr" bezahlen. Ob dies tatsächlich mehr ist, hängt von der Frage ab, was ihr für ein WoMo bis 2,8 to zahlen würdet. Diese WoMo´s werden bereits jetzt nach Hubraum und Schadstoffklasse (also als PKW) besteuert. Ohne im Kaffeesatz lesen zu wollen, gehe ich davon aus, dass die Kfz-Steuer in diesem Fall deutlich über der eines WoMo´s >2,8 to liegt. Künftig kann es sein, dass alle WoMo´s nach Gewicht besteuert werden. Dann wäre es völlig egal wieviel euer neuer wiegt, ihr würdet genauso viel bezahlen wie jetzt bei < 2,8 to. Vor Ende Mai ist jedoch mit keiner Regelung zu rechnen. Ich persönlich würde sagen: Wenn es euer Wunschmobil ist, spielt das Gewicht nach oben keine Rolle, da die derzeitige Gewichtsbesteuerung sehr moderat ist (3,5 to = 210 EUR/Jahr). Viel Spaß Wohnmobilisten machen mobil
Campern droht Verdreifachung der Kfz-Steuer / Finanzämter: Keine Gedanken gemacht :twisted: Mannheim. Für die mehr als 300 000 Besitzer von Reise- und Wohnmobilen über 2,8 Tonnen könnte es schon bald ein böses Erwachen geben. Im Zuge der Anhebung der Kfz-Steuern für schwere Geländewagen am 1. Mai drohen nämlich auch den Campern höhere Abgaben - im Schnitt um über 300 Prozent. Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) hat für die etwa 200 000 Besitzer älterer Reisemobile ohne Abgasregelung sogar eine Steuererhöhung um mehr als das Fünffache ausgerechnet. Statt bisher 210 Euro sollen sie jährlich 1052 Euro zahlen. Hintergrund ist die vor etwa einem Jahr beschlossene Abschaffung des Steuerprivilegs für Luxus-Geländewagen wie den BMW X5 oder den VW Touareg. Statt der Gewichtsbesteuerung gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen ab 1. Mai die Besteuerung nach Hubraum. Die Folge sind deutlich höhere Abgaben für die als "Spritfresser" in Verruf geratenen Pkw. zum thema Kommentar Nur Wenigen war damals aber offenbar klar, dass die Gesetzesänderung größere Folgen hat, als bisher angenommen wurde, weil sie zum Beispiel eben auch Wohnmobile betrifft. "Über die Auswirkungen hat sich keiner Gedanken gemacht", heißt es zum Beispiel beim zuständigen Finanzministerium in Stuttgart. Erst als die Camper-Lobby Ausnahmeregelungen fordert, schrecken die Finanzministerien der Länder, denen die Kfz-Steuer zusteht, auf. "Die bombardieren uns seit Tagen mit Anrufen, Briefen und E-Mails", berichtet eine Sprecherin der Behörden in Mainz. Nicht ohne Wirkung: Nachdem zunächst die Steuererhöhung für Wohnmobile am 1. Mai kommen sollte, haben sich die Länder nun unter der Führung Bayerns darauf verständigt, für den Moment alles beim Alten zu belassen. Derzeit "weiß keiner, wie es weiter geht", zeigen sich nun die Beamten in Mainz recht hilflos. "Wir wissen es jedenfalls nicht". Gleiches ist aus Stuttgart zu hören: "Alles noch offen". Allerdings vertrete eine Mehrheit der Länder die Auffassung, dass die Wohnmobil-Besitzer künftig stärker zur Kasse gebeten würden. So zum Beispiel Hessen: "Wir sollten die Gesetzesänderung konsequent anwenden", sagt ein Sprecher. Letzte Hoffnung ist daher für die Camper der 23. Mai. Dann nämlich wollen die obersten Finanzbeamten von Bund und Ländern noch einmal zusammen kommen und das Problem abschließend klären. Die Branche jedenfalls rechnet mit dem Schlimmsten: "Die neue Besteuerung hätte eine verheerende Wirkung auf den Fahrzeugabsatz", sagt zum Beispiel Fritz Wenk, Inhaber der Wenk Wohnwagen, Reisemobile GmbH in Heidelberg, die pro Jahr rund 250 Wohnmobile verkauft. Viele Halter würden ihre Fahrzeuge dann stilllegen und auf Neuanschaffungen verzichten. © Mannheimer Morgen - 31.03.2005 :eek: :eek: Hallo,
So eine arrogante Bemerkung. Als wohnmobilfahrender Bürger dieses Staats fühle ich mich durch diese pauschale Aussage beleidigt. Ich will auf keinen Fall mit irgendwelchen Lobbygruppen in Verbindung gebracht werden.
Nimms doch als Kompliment. Ist doch toll, wenn unsere Proteste so ankommen. |
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