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Ich komme da trotzdem nicht ganz mit. Ich habe beim Finanzamt angerufen, und die haben mir gerade gesagt, mit Schlüsselnummer 21 werde ich in Euro2 eingestuft. Laut dem Lycosrechner ist es aber Euro1.
Man kann nichts wirklich glauben und gegenüber den Quellen im Internet traue ich bislange der Tabelle meines "Finanzamtes des Vertrauens" doch wenigstens ein kleines bißchen mehr. von fast ganz oben Mike Soll ich meine These gleich wieder umschmeißen???
Warum boomt im Jammertal Deutschland die Reisemobilbranche so??? Vielleicht lehnen sich ja die meisten Womofahrer zurück und lächeln über die neue Steuer und nur der kleine Rest muß sich in Zukunft Gedanken über sein Hobby machen. Natürliche Auslese nennt man sowas glaube ich. :oops: Ich gehöre übrigens zur letzteren Zielgruppe. ;-) suelzlaber hat schon recht, mir wird auch langsam schwindlig. :-)
Ich habe es ja gestern noch gemacht. Kamen horrend viel nicht an. "Spam-Filter"????? Unbekannt ect. Eben kam dann ein schöner Brief von einem von der FDP :) Habe ihn eben noch angeschrieben ob ich den veröffentlichen kann, wenn, dann mach ich das. Tenor bis jetzt, sind sind auch dagegen. :)
Und der meint ************** Die spinnen doch. Versicherungstechnisch ändert sich für uns nichts. Außer dass jetzt immer vermehrt auf Saisonkennzeichen umgestellt wird. Bei der Kalkulation des Tarifs für Womo ist natürlich bereits berücksichtigt worden dass diese nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden. (Wochenende, Urlaub) und dass sind dann auch die Zeiten mit den allermeisten Unfällen. Wenn dann jemand sein Womo nur für diese Fahrten zulässt wird das Risiko für uns nicht kleiner. Das Gegenteil könnte der Fall sein, da dass Womo dann meistens steht könnte dass "Fahrgefühl" und die Vertrautheit im Umgang nicht mehr so ausgeprägt sein und deshalb evtl. das Risiko eines Unfalls höher werden. Z.Zt heisst es jetzt erst mal abwarten was sich entwickelt - und vielleicht das nächste Mal anders wählen gehen........ Mit freundlichen n ************************************ Meine Antwort, vor dem Hintergrund ist ja wohl nur Sinnvoll wenn sich da mal ein grosser Konzern reinhängt und somit ein Haufen Unfälle evtl zu verhindern hilft.
Die Aktion in allen Ehren, aber ich glaube, ihr schreibt die falschen Abgeordneten an. Zuständig sind die Länder, der Bund kann nur sein Bedauern ausdrücken. Druck kann man nur über die Landtagsabgeordneten machen. Ich glaube, so verpufft der Protest. Denkt daran. Egal wie sauber und "steuerbegünstigt" euer Womo heute ist -- PKW werden sehr schnell "nach hinten durchgereicht".
Keine 5 Jahre und das Neufahrzeug von heute ist in der "Stinkerklasse". Ich kann mir irgendwie nicht alle 5 Jahre ein neues Womo kaufen. Zumal das alte dann ja so gur wie unverkäuflich ist. Hallo Leute
der Steuerrechner Von LYCOS wirft einen Betrag von 449€ aus, ein anderer Steuerrechner einen Betrag von knapp über 1000 € !?. Also ich habe einen 2 Jahre alten Ducato mit 2,8l Dieselmotor und mit der Schlüsselnummer 71 . Hat jemand ein ähnliches Fahrzeug und weiß genaueres über die neue Besteuerung ??? Bitte antwortet mir - bin schon total verzweifelt, da solch eine Erhöhung schon Wohnmobilexistentiell ist @ Schloti - Fakt is noch garnix - überhaupt garnix.
Ich hab 5,9 l Hubraum ohne irgendeine Schadstoffklasse - naja hab ich in Zukunft mehr Platz ...................................................................... Pijpop Hallo Schloti,
wir haben auch die Schlüsselnummer 71. Duc 2.8 JTD Bj. 2001 und nachdem ich auch unterschiedliche Ergebnisse gefunden habe, hab ichs aufgegeben und lass mich überraschen :cry: Heute hab ich eine Antwort vom Finanzministeriu BaWü bekommen.
Steueränderung ja Änderungen bei Wohnmobilen, noch unklar. Es kann, könnte, wird evtl. noch Verhandlungen der Länderfinanzminister geben. Es wäre noch nix entschieden. Falls Interesse besteht kann ich die mail hier veröffentlichen. Hier noch ein kleiner Hinweis für die "Auswanderer" mit Nebenwohnsitz im EU-Ausland:
KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung Von der Steuer befreit ist das Halten von [...] 13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben; [...] KraftStG § 7 Steuerschuldner Steuerschuldner ist [...] 2. bei einem ausländischen Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug im Geltungsbereich dieses Gesetzes benutzt, [...] KraftStG § 9 Steuersatz [...] (3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag 1. bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR, 2. bei allen anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von a) nicht mehr als 7.500 kg 1,53 EUR, b) mehr als 7.500 kg und nicht mehr als 15.000 kg 4,60 EUR, c) mehr als 15.000 kg 6,14 EUR, [...] Kurz zusammengefasst: 1.Es ist problematisch, einen im Ausland zugelassenen Wagen als Mensch mit Wohnsitz in Deutschland zu benutzen, da dieser Wagen steuerpflichtig wird. 2. Der hierbei anfallende Steuersatz ist allerdings bezahlbar: Pkw zahlen 183,-€/Jahr. Wohnmobile gelten ja zukünftig als Pkw, oder? (Wenn nicht, werden sie ja ohnehin nach § 8 KraftStG nach Gewicht besteuert, bleiben also billig) Im Zweifelsfall ist nach Abs.2a) bis zu einem zGG von7.5t ein Satz von 549,- € pro Jahr zu bezahlen. Darüber wird es schmerzhaft. Ist also eine eventuell lohnende Alternative. Bleibt zu prüfen, wie hoch die Versicherungsprämien für Wohnmobile im Ausland bei gleichen Leistungen sind (Kasko!) Hallo Wolfherm,
es gibt ja nicht nur Rot, Grün und Schwarz (und Gelb). In diesem Sinne Bernd I. :P
Sehr geehrte Frau ........... vielen Dank für Ihr Mail vom 20. März an Frau Pieper und andere Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion. Frau Pieper hat mich als den zuständigen Referenten beauftragt, Ihnen zu antworten. Die Bundesregierung hatte im Juli 2004 in der Antwort auf unsere damalige Anfrage „Steuerprivileg für Geländewagen“ die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angekündigt. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der StVZO ist inzwischen mit Zustimmung des Bundesrates erfolgt. Die Änderung tritt im Mai 2005 in Kraft. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“ und es ändert sich die bisherige Grundlage für die Rechtssprechung der Finanzgerichte, nach der Kombinationsfahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert wurden. Unmittelbare kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen hat dies für die genannten Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen und Kleinbusse (jeweils mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t). Die Frage, ob sich daraus eine Änderung bei der Besteuerung von Wohnmobilen ergibt, ist noch nicht offiziell beantwortet. Es kommt darauf an, ob Wohnmobile nach wie vor gemäß § 8 Abs. 2 Kraftfahrtzeugsteuergesetz als „andere Fahrzeuge“ gelten und daher weiter nach Gewicht besteuert werden. Nach unseren Informationen tendierten die Finanzministerien der Bundesländer, die die Entscheidung über die rechtlichen Folgewirkungen nach Aufhebung der 2,8 Tonnen-Grenze treffen müssen, ursprünglich dazu, Wohnmobile weiter nach Gewicht zu besteuern. In diesem Fall würde sich die Besteuerung der Wohnmobile nicht verändern. Inzwischen scheinen einige Länder der Verlockung höherer KFZ-Steuereinnahmen zu erliegen. Es gibt offenbar eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, mit der auch die neue (höhere) Besteuerung von Wohnmobilen festgeschrieben wird. Allerdings gibt es dazu noch keine verbindlichen Informationen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deswegen im Februar diesen Jahres eine weitere parlamentarische Anfrage gestellt, mit der die Bundesregierung nach den Einzelheiten der in Rede stehenden Änderungen befragt wurde. Aus unserer Sicht ging es bei der politischen Diskussion um Privilegien der Kfz-Steuer immer nur um die so genannten „schwere Geländewagen“. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage auch bestätigt. Die Bundesregierung hat jedoch eine klarstellende Äußerung verweigert, dass die höhere Besteuerung von Wohnmobilien nicht beabsichtigt war. Dadurch entsteht jetzt der Eindruck, dass die mögliche Anhebung der Kfz-Steuer für Wohnmobile „hinterrücks“, also ohne eine dem Fall der schweren Geländewagen entsprechende politische Diskussion stattfindet. Das halten wir nicht für richtig. Im Moment sehen wir keinen Grund, die bisherige Besteuerung von Wohnmobilen nach Gewicht zu ändern. Mit unserer parlamentarischen Anfrage haben wir dazu beigetragen, die politische Diskussion zu dieser Frage in Gang zu setzen. Leider ist der Deutsche Bundestag nicht direkt beteiligt, weil die weiteren Entscheidungen von den Bundesländern getroffen werden. Deshalb sind die Landesregierungen jetzt der richtige Adressat für Eingaben der betroffenen Wohnmobilbesitzer. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Monaten eine Klärung dieser Fragen geben wird. Für Ihre Hinweise bedanken wir uns. Mit freundlichen n Horst Friedrich (MdB), verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion da hilft nur eins: schreiben schreiben schreiben
wir sollten uns nun wirklich mal auf einen Text einigen und dann die Landtagsabgeordneten damit vollschmeißen - alles andere ist Murks. Laßt uns den Leuten gute Argumente geben! - weg vom "Luxus-Hobby-Image" hin zum hart zusammengesparten Lebensabend-Womo und zum junge-Familien-Womo also los! welchen Text schicken wir? an wen? (Adressen!)
Hallo Christel, :razz: unser Duc 2,3 JTD Bj. 2003, hat auch die Schlüsselnummer 71. Nach unseren Recherchen müssten wir ab dem 01.05.2005, jährlich € 369,- bezahlen. Zum einen ist sicher jeder hier selbst des Schreibens mächtig, zum Anderen halte ich diese Petition auch inhaltlich nicht für überzeugend - im Gegenteil.........sogar für kontraproduktiv.
Diese argumentiert in der Hauptsache mit "einer Hand voll Arbeitsplätzen" und geringeren Jahresfahrleistungen. Für mich hört sich das nach krampfhafter Argument-Suche einer kleinen Lobby an und entkräftet keineswegs das "luxus-Hobby-Argument" der Steuer-Befürworter. Ich halte es für wesentlich wichtiger für eine erfolgreiche Petition und gleichzeitig besser für ein Anti-Luxus-Image, in einem solchen Schreiben die tatsächlichen (und hier im Forum häufig geäußerten) Umstände des "Otto-Normal-Womofahrers" zu erklären. Dem empfangenden Abgeordneten muß klar werden, daß es hierbei nicht nur um eine Hand voll Schicki-Mickie-Schnösels mit viel Geld geht (wie allgemein sicher angenommen) - welche z.B. eh nicht zur Stammwählerschaft eines SPD Abgeordneten gehören. Abstrakte Argumente wie gleiche Fahrgestelle oder die wirtschaftliche Zukunft einiger Stellplatzbetreiber mögen zwar faktisch richtig sein, taugen aber nicht einen Abgeordneten zu einem Umdenken zu bewegen. Es muß für ihn menschlich nachvollziehbar sein. - die junge Familie mit vielen kleinen zukünftigen Wählern, denen die wirtschaftlich einzige Möglichkeit für einen bezahlbaren Urlaub genommen wird. - das Rentnerehepaar, welches ein Leben lang darauf hin gespart hat, um einen verdienten Ruhestand aktiv gestalten zu können - die Familien mit Haustieren, die sonst nicht wegfahren könnten usw usw usw Man muß die Abgeordneten persönlich ansprechen, berühren, in die Situation reinversetzen - alles andere ist irrelevant. Es gibt z.B. sicher Abgeordnete mit Eltern im Ruhestand oder Abgeordnete, die aus pers. Bindung an ein Haustier eine solche Problematik nachvollziehen können. Die Petition von wohnmobilforum kann daher in keinster Weise überzeugen. Also, ich habe geschrieben
Eben den kompletten Landtag von NRW --> Link 4 Antworten kamen schon, die Leutchen sind im Osterurlaub :? Hoffentlich sind die mit dem eigenen Womo im Urlaub....und kommen dann vielleicht auf den Trichter...
wahrscheinlicher aber feiern die die Bonus-FLugmeilen ab.... @ Dirk Hast Du schon einen überzeugenden Text?? Ich bin Deiner Meinung....wenn die Industrie von der anderen Seite her mit Arbeitsplätzen bohrt, dann bohren wir auf der anderen Seite......vielleicht kriegen wir das brett doch durch...... Leider wurden die letzte Zeit im Fernsehen nur Berichte von Womo-Snobs und reichen Rentnern mit teuren Autos gebracht - das setzt sich fest. Hat jemand schon mal Caravaning-TV kontaktiert...die bringen immer noch schöne berichte über neue Womos....und keine Nachrichten zur drohenden katastrophe Habt Ihr Zahlen zu Investitionen von Wohnmobilisten in den urlaubsregionen die sie bereisen Wie hoch ist der Anteil der Reisen innerhhlab Deutschlands und damit die Investition im Inland oder wie hoch ist die Quote der Kurzreisen Ich geh die Sache über Ostern offensiv an. hab mit schon alle Landtagsabgeordneten in der weiteren gegend rausgepickt, werd die anschreiben...zusätzlich den FInanzminister in Bayern (innerhin ist dieses Ministerium scheinbar die treibende Kraft...) Aber richtig ist: Nun hilft wirklich nur massenhafte Lobbyarbeit in eigener Sache..... die anderen schieben sich die Schuld gegenseitig zu, die FDP (siehe oben) der Regierung, die Länder wahrscheinlich untereinander....und uns trifft es günter Ich habe so langsam das Gefühl, dass wir uns hier reichlich in die Sache reinsteigern. Wir diskutieren hier über ungelegt Eier (Kosten). Ich für meinen Teil werde mir jetzt erstmal keine Gedanken mehr um irgendwelche Beträge machen, weil "erst Himmelhochjauchsen dann zu Tode betrübt". Auf der einen Webseite kann man sein Eigenheim verkaufen um sein Hobby (Weinsberg :) ) weiter fortführen zu können und auf einer anderen kann man seinen Anbau planen.
Ich werden keiner Aussage irgendwelcher Rechner im Internet mehr glauben, da rechnet wohl jeder was er will. :!: Das soll natürlich nicht heissen, das ich nun nur noch abwarte. Ich werde weiter alles verfolgen und natürlich "kommende" Aktionen unterstützen. Mir geht es nur um das gerede um die Kosten die nun auf uns zu kommen oder auch nicht! Frage an die juristisch versierten hier im Forum:
Wie kam ursprünglich die Gewichtsbesteuerung der Wohnmobile zustande? Bis 1983 wurden ja alle Womos nach Gewicht besteuert (VW-Bus-Urteil). Durch welchen Rechtsspruch wurden sie vorher als "andere Fahrzeuge" klassifiziert? Das kann nichts mit dem §23/6a zu tun haben, wie überall behauptet wird, denn sonst wären ja die leichten Womos vor 1983 schon nach Hubraum besteuert worden. Wurden sie aber nicht. Wer weiss es?[/b] Habe gerade mit dem für die Kraftfahrzeugsteuer zuständigem Sachgebietsleiter meines Heimatfinanzamtes gesprochen, der mich nach kurzer Prüfung des Sachverhaltes nochmals zurück rief :) .
Nach seinem Kenntnisstand ist vorgesehen, Wohnmobile kraftfahrzeugsteuerrechtlich grundsätzlich als LKW einzustufen (Verweis auf EU-Recht), mit der Folge, dass die Besteuerung für ALLE Wohnmobile unabhängig vom Gewicht nach dem Gewicht erfolg :razz: . Allerdings geht auch er davon aus, dass diese Regelung vor dem 01.05.05 wohl nicht mehr verabschiedet wird (was wir ja auch schon festgestellt haben) :vielposten: . Folge: Änderung der Gewichtsbesteuerung zum 01.05.05 auf Hubraumbesteuerung und bei zustandekommen der oben genannten Regelung stichtagsbezogene (erneute) Umsteuerung auf Gewichtsbesteuerung. Ich freue mich schon jetzt auf meinen Kfz-Steuerbescheid und hoffe, dass die Steuer in den Finanzämtern automatisiert erhoben werden. Denn sonst müssen die "kleinsten Mitarbeiter/innen" mal wieder unter dem Unvermögen der Politik rechtzeitig eine Regelung zu schaffen leiden. Zu hoffen bleibt auch, dass sich die Wogen die das Thema derzeit schlägt nicht zu schnell glätten, da sonst vielleicht das Interesse an der Schaffung der o.g. Regelung bei den zuständigen Stellen verloren gehen könnte. Frei nach dem Motte:"Sehet, sie zahlen und murren nicht mehr. Also lasset sie weiterhin zahlen !" :chor2: Gast Lasst uns doch erst mal eine Weile öffentlich murren......mindestens mit Mitte Mai!!!!
nehmt die Politiker aufs Korn, schreibt denen, möglichst viele, die sollen merken, daß viele unzufrieden sind.....dann geht vielleicht was.. hier im Forum abjammern bringt nun nix mehr so wie es ausschaut, wird Mitte Mai entweder gegen uns entschieden und wir werden mit den Geländewagen gleich mit erschlagen (wenn die vorher keinen Gegenwind von uns kriegen passiert das) oder wir haben Glück und es ändert sich nichts oder zumindest nicht so wie geplant (aber nur, wenn wir Womo-Fahrer was dafür tun)...... günter
:oops: jetzt versteh ich nichts mehr, was ist jetzt wie und wann ???? :oops: Hallo
in wie weit wollt ihr eigentlich wissen was bei meiner Aktion raus kommt? Soll ich ab und an mal ne Antwort einstellen? So wie diese hier herzlichen Dank für Ihre Mail. Kfz-Steuer ist Ländersache; da sie jedoch deutschlandweit einheitlich ist, muss eine Änderung nach meinem Kenntnisstand im Bundesrat beschlossen werden. Hier in NRW habe ich bisher von einer derartigen Diskussion noch nichts gehört. Wenn das Thema in der CDU-Landtagsfraktion zur Sprache kommen sollte, werde ich Ihre Argumente zur Sprache bringen. :!: :!: :!: :!: @Gast
Die Antwort, die ich gestern vom Finanzamt BaWü bekommen habe lautet gerade andersrum: Grundsätzlich eine Behandlung wie PKW: Hubraumsteuer Es könnte aber sein, daß für Womos eine Außnahmeregelung gefunden wird und es sollen noch Verhandlungen stattfinden. Und Abschlußsatz: es ist noch nix entschieden. Das ist unser Problem, einerseits wird über ungelegte Eier diskutiert, andererseits wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist..... Obwohl, die Eier sind zumindest schon angebrütet.... ;-)
Also: bis 30.04.05 Besteuerung nach Hubraum (WOMO bis 2,8 to) oder nach Gewicht (über 2,8 to) ab 01.05.05 Besteuerung nach Hubraum (WOMO mit beliebigem Gewicht) ab ??? (wenn neue Regelung kommt) Besteuerung nach Gewicht (WOMO ab theoretisch 0,0 kg)
Bis jetzt ist aber dieser Sachgebietsleiter der einzigste der diesen Kenntnisstand hat. Könnte der nicht mal seine Kollegen anrufen, daß sich das rumspricht.... :-D
Also quasi ab 01.05 nach Hubraum, und wenn sich nach einem Jahr die Wogen geglättet haben, könnte man eventuell, falls noch Kohle übrig ist, und die Neuwahl ansteht, vielleicht unterumständen wieder, wenn die Händler rebellieren, wieder auf Gewichtsbesteuerung umsteigen. :x :roll: Das wäre wohl das einfachste, dann könnte ich mich in Ruhe zurücklehen :)
Also, auch wenn´s keiner wissen will :?: :?: :?: eben noch ne nette Mail von der FDP Sehr geehrte Frau im Auftrag von Herrn Brockes bedanke ich mich für Ihre Mail vom 21. März 2005, in der Sie die künftige Steuerpraxis für Wohnmobile ansprechen. Die Bundesregierung hatte bereits im Juli 2004 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angekündigt. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der StVZO ist inzwischen mit Zustimmung des Bundesrates erfolgt. Die Änderung tritt Anfang Mai 2005 in Kraft. Damit ändert sich die bisherige Grundlage für die Rechtsprechung der Finanzgerichte, nach der Kombinationsfahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert werden. Die FDP würde es begrüßen, wenn Wohnmobile weiterhin nach Gewicht besteuert würden. In diesem Fall würde sich die Besteuerung der Wohnmobile nicht verändern. Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass es sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung handelt, der auch der Bundesrat zustimmen muss. Der Bundestag sowie der Landtag NRW und somit auch die FDP-Landtagsfraktion sind nicht beteiligt. Die Umsetzung obliegt der Landesregierung. Politisch ging es immer nur um das Steuerprivileg für Geländewagen. Die FDP-Landtagsfraktion hält es daher für richtig, wenn Wohnmobile weiter nach Gewicht besteuert werden. Um die Landesregierung auf unsere Position hinzuweisen und die entsprechenden Besteuerungspläne zu hinterfragen, haben wir die als Anlage beigefügte Kleine Anfrage „Steuerliche Benachteiligung von Wohnmobilen durch Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO“ gestellt. Die Landesregierung hat sich leider bisher noch nicht zufrieden stellend geäußert. Wir werden uns jedoch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Wohnmobile nach Gewicht besteuert werden. Mit freundlichen n Axel Müller Referent für Wirtschafts-, Verkehrs- und Medienpolitik der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtages 1 - 40221 Düsseldorf Telefon: 0211-884 2368 Fax: 0211-884 3626 E-Mail: [bitte keine Mailadressen posten] --> Link Mit ausdrücklicher genehmigung von Herrn Müller *lach* der brauch sich auch nicht für die Antwort schämen :) Vom Rest kam bisher nicht brauchbares :? Die kleine Anfrage kann ich nicht kopieren.
Acrobat Reader :?: :( :evil: Sie ist aber von Anfang DEZEMBER :!: :!: :!: :!: Da soll noch mal einer Behauten er hätte von nichts gewusst . Nach so einer Steuertabelle müsste mein Ford mit Schlüsselnummer 54 (D4, also praktisch frische Landluft aus dem Auspuff) ca. 18 Monate steuerfrei sein. Danach wird es dann doppelt so teuer wie bisher. Jetzt bin ich mal gespannt, ob die Behörden wenigstens die Steuer für die zurückliegenden Monate zurückgeben! Wenn nicht werde ich wirklich böse - und fliege nur noch zum Taxipreis in den Urlaub (vielleicht) - das gibt dann richtige Abgasmengen. Hallo Klausca, meine ist schon auf dem Weg zum Briefkasten. :D Uwe Hallo Klaus,
Recht hast Du finde ich auch gut ! überall nur gelaber, im wohnmobilforum und auch im pmforum, wird es schon ziemlich heftig und geht teilweise unter die Gürtellinie. da unternimmt mal jemand was und versucht kräfte zu bündeln und den Petitionsauschuß anzuschreiben. gut finde ich wie die site gemacht ist , ob da ein haken hinter ist kann ich nicht feststellen. ich für meinen Teil mache mit und schicke das Ding dahin ! bei pm kann man jetzt auch mitmachen. empfehle ich auch jedem --> Link mobil.de/sixcms/template.php?template=d_pro_aktion_start obwohl ich das mit der Angabe von Adreßdaten kritischer als bei wohnmobilforum sehe warum die jetzt beide Aktion machen und sich nicht ergänzen ?? @Dirk schau dir die site mal an könnte u.U. auch für Dich interessant sein !
Hallo MR, das ist bei meinem Transit genauso. Aber freu' Dich nicht zu früh, der Transit entspricht Euro III (bei leichten Nutzfahrzeugen), das entspricht Euro 2 in der PKW-Klasse. Euro 2 bedeutet 16,05 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum. Für minen Transit heißt das bei 2402 cm³ Hubraum zukünftig 401 € Steuer. Viele Ludwig Hier eine Antwort des ADAC auf die Frage nach der zukünftigen Besteuerung
von Wohnmobilen über2,8t zGG: Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Zeit ist leider immer noch offen, wie die Neuregelungen bei der Kfz-Steuer von Wohnmobilen über 2,8 t zGG aussehen werden. Entgegen anders lautenden Gerüchten konnten sich die Bundesländer bislang noch nicht auf einen gemeinsamen verbindlichen Gesetzentwurf oder eine anderweitige einheitliche Neuregelung ab 1.5.2005 verständigen. Erst Ende März ist frühestens mit einer Einigung zu rechnen, so dass es weiterhin fraglich bleibt, ob es zum 1. Mai 2005 die geplanten Änderungen geben wird. Auch der Inhalt der Neuregelung ist noch offen. Einige Bundesländer befürworten eine Beibehaltung der bisherigen Grundsätze der Wohnmobilbesteuerung, andere fordern ein generelle Besteuerung nach Hubraum. Einige Bundes- länder wollen einen Mittelweg - eine spezielle Wohnmobilbesteuerung. Ebenso ist die Frage, ob es einen Bestands- schutz für bereits zugelassene Wohnmobile geben wird, nicht geklärt. Der ADAC setzt sich sowohl für die generelle Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t zGG sowie für einen Bestandsschuitz ein. Wir haben uns u. a. mit dieser Forderung an das Bundesministerium der Finanzen und die zuständigen Länderfinanzministerien gewandt, um so möglichst den Entscheidungsprozess zu beeinflussen. Zusatzhinweis: Bayern hat bereits ein Rundschreiben an alle Finanzämter verschickt, demzufolge ab 1.5.2005 alle Kfz über 2,8 t zGG (also auch Wohnmobile) nach dem Hubraum zu besteuern sind. Dieses ist bislang ein Alleingang, der noch ohne "Rechtsgrundlage" und nicht mit den anderen Bundesländern abgestimmt ist. Es ist daher durchaus möglich, dass Bayern wieder zugunsten einer bundeseinheitlichen, anderweitigen Lösung einen "Rückzieher" machen muss. Auf keinen Fall wird es ab 1.5.2005 in den jeweiligen Bundesländern eine unterschiedliche Besteuerung von Kfz über 2,8 t zGG geben. Ggf. wird der Bundesgesetzgeber die Gestzeskompetenz in dieser Sache an sich ziehen. Mit freundlichen n Bernd Gstatter Juristische Zentrale - RechtsService (JSS) ADAC e.V., Am Westpark 8, 81273 München Anscheinend muß noch eine Weile gebangt/gehofft werden... von rotpunkt69, der sich damit befasst, ein gebrauchtes WoMo anzuschaffen.
Das ist eigentlich der nächste Punkt, der gegen die Petition von wohnmobilforum spricht - ein Anschreiben von Abgeordneten mit immer dem selben Text ist genauso unklug. Der Empfänger liest den Ersten und maximal den zweiten Brief (eMail) - dann weiß er (oder glaubt zu wissen) was in den noch folgenden Briefen steht - und haut sie ungelesen in den Müll. Standardtexte machen ein solches Anliegen nicht unbedingt persönlicher. Ich denke, ein paar Stichpunkte (siehe Zitat oben) sollten als Formulierungshilfe genügen - den Rest sollte jeder so persönlich wie möglich gestalten........... Hallo, wird's teuerer oder nicht?
Irgendjemand muß diese Herren in Berlin ja wohl gewählt haben. Vieleicht sollten wir uns einmal informieren wie die KFZ-Steuer in anderen EU-Staaten berechnet wird. z.B. Italien, Luxembourg. Ich gehe einmal davon aus daß in diesem Forum auch Personen Mitglieder sind die mit Recht und Gesetz in diesem unserem Lande vertraut sind und evtl. hier eine Möglichkeit sehen die KFZ-Steuer für Wohnmobile nicht zu opfern um irgendwelche Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen. Ich weiss KFZ-Steuer ist Ländersache, aber Berlin kassiert mit. Hallo,
ich bin da ganz Dirks Meinung und glaube, das ein persönliches Schreiben wichtiger genommen wird, als ein Standardschreiben. Das ist wie mit den Unterschriftenlisten, die werden in aller Öffentlichkeit entgegengenommen und Minuten später dem Hausmeister zur Verbrennung übergeben. In einem eigenen Schreiben kann man seine eigene Meinung kundtun und erhält vielleicht sogar noch eine Antwort. Man sollte versuchen auch die Reisemobilhersteller, Fachzeitschriften u.ä. mehr zu mobilisieren. Bei aller Steuerwut/Frust ein Steuerwutaufkleber kommt mir nicht aufs Auto, das erinnert mich zu sehr an BILD-Aktion "Ein Herz für Kinder". Ist natürlich nur meine persönliche Meinung. Das erinnert mich an die Truckeraufkleber mit Maut usw. und die nächsten seid Ihr. Scheinbar hatten sie recht und es ist soweit. Eddy Wo gibts den Babberl- oder soll man ihn sich ausdrucken- zuschickenlassen ist doch wohl zu spät- vor Ostern. Oder hab ich was versäumt?
Aretousa |
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