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COC-Papiere - Angaben zum Gewicht fahrbereiter Zustand


quax1968 am 03 Jun 2011 14:46:26

Hallo,

weiß jemand was es mit der Angabe "fahrbereiter Zustand" in den COC-Papieren auf sich hat? Wiegt der Hersteller vor Auslieferung das Fahrzeug und trägt dann dieses Gewicht in die COC-Papiere ein?

Oder was sagt dieser Wert genau aus?
Bei uns steht da 3120 kg? Ist dies dann inkl. des vom Werk verbauten Zubehörs oder wie kommen die nun auf den Wert.

Laut Prospekt wären es 2985 kg + 5 % = 3134,25 kg
Ich weiß es ist obligatorisch selber über die Waage zu fahren. Derzeit haben wir aber erst die Papiere und es würde mich interessieren was es damit auf sich hat.

Wer weiß mehr?

Viele
Claus

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brawo1 am 03 Jun 2011 17:28:23

Was sind denn COC-Papiere, habe ich noch nie gelesen oder gehört?

raribay am 03 Jun 2011 17:34:40

Hallo Wolf,
COC Papier wird vom Aufbauhersteller ausgestellt. Darin sind sämtliche Daten enthalten die zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung (KFZ-Brief) nötig sind. Ohne dieses Papier kannst du das Womo nicht zulassen.

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brawo1 am 03 Jun 2011 20:26:31

Dann dürfte es vermutlich doch so sein, dass wenn ich ein Wohnmobil von einem deutschen Händler erwerbe, ich gar nicht in den Besitz eines solchen Dokuments komme. Denn vom Händler bekomme ich ja meinen Kfz-Brief und nicht dieses COC-Dokument oder gibt es neuerdings nur dieses COC-Dokument anstelle des Kfz-Briefs?

Gast am 03 Jun 2011 20:41:16

Das COC Dokument gibt es zusätzlich zum Brief

raribay am 03 Jun 2011 20:53:21

@brawo1
ich hab mein Womo selbst zugelassen. Also mit dem COC-Papier zur Zulassungsstelle und dort wurden die Zulassungsbescheinigungen I und II (KFZ-Brief, KFZ-Schein ) ausgestellt. Das COC Papier wurde einbehalten. Wenn der Händler dein Womo zulässt, dann bekommst selbstverständlich die Bescheinigungen I und II ausgehändigt und nicht das COC-Papier.

raribay am 03 Jun 2011 20:55:14

UlrichS hat geschrieben:Das COC Dokument gibt es zusätzlich zum Brief


Das orginal COC Dokument wurde mir nicht mehr von Zulassungsstelle augehändigt.

Gast am 03 Jun 2011 22:16:02

Das Certificate of Conformity ( Konformitätserklärung) wird bei uns an den Eigentümer zusammen mit dem Kfz Brief übergeben. Mir liegen für mein neues Fahrzeug ( Erstzulassung Jan 2011) beide Dokumente vor.

Wenn Du nicht so weit weg wohnen würdest, würde ich sagen komm vorbei ich zeig sie Dir.

raribay am 03 Jun 2011 22:36:19

UlrichS hat geschrieben:Das Certificate of Conformity ( Konformitätserklärung) wird bei uns an den Eigentümer zusammen mit dem Kfz Brief übergeben. Mir liegen für mein neues Fahrzeug ( Erstzulassung Jan 2011) beide Dokumente vor.

Wenn Du nicht so weit weg wohnen würdest, würde ich sagen komm vorbei ich zeig sie Dir.


Ich glaub dir deine Aussage. Entweder wird es bei uns anders gehandhabt, oder die Dame hat es aus Versehen einbehalten. Vermutlich wird mich auch danach niemand mehr fragen. (Habs aber noch in Kopie)

eisbaerchen am 03 Jun 2011 23:17:42

Und was ist jetzt mit der Eingangsfrage ?


eisbaerchen
Helmut

wolfherm am 04 Jun 2011 00:05:36

eisbaerchen hat geschrieben:Und was ist jetzt mit der Eingangsfrage ?


eisbaerchen
Helmut


Das ist doch nicht so wichtig. Hauptsache, wir haben mal darüber geredet. :D

LG Wolfgang

paldauer am 04 Jun 2011 11:06:00

Hallo,

wir haben vergangene Woche unseren neuen Carthago E I44 übernommen.
Die Masse des fahrbereiten Fahrzeuges mit Aufbau ist in der CoC- Bescheinigung mit 3090 kg angegeben. Im Prospekt steht: Trockengewicht Serienzustand 3.080 kg, Gewicht fahrbereit (Fahrer 75 kg, Dieseltank 90% Wasser ...Liter usw.) 3.339 kg.

Zubehör ist also keinesfalls (zumindest bei unserem Carthago) in den Daten der CoC-Bescheinigung berücksichtigt, denn wenn ich das georderte Zubehör lt. Verkaufsprospekt noch hinzuzrechne, komme ich auf ein Gewicht von fast 3.800 kg.

Personen außer Fahrer mit 75 kg sowie Verpflegung, Kleidung und diverseses Campingzubehör noch nicht eingerechnet.
Demnächst werde ich auf die Waage fahren, jedoch weiß ich bereits jetzt, dass 4.500 kg zul. GG. für dieses Fahrzeug nicht zu üppig bemessen sind.

Die CoC-Bescheinigung Papier wurde mir nach der Zulassung wieder ausgehändigt, sie ist ab einem bestimmten Datum für eine Zulassung z. B. bei Weiterverkauf unbedingt erforderlich, das wurde auch bei unserem vorhergehenden WoMo so gehandhabt.


Günter

bert am 04 Jun 2011 13:06:57

paldauer hat geschrieben:
Zubehör ist also keinesfalls (zumindest bei unserem Carthago) in den Daten der CoC-Bescheinigung berücksichtigt, denn wenn ich das georderte Zubehör lt. Verkaufsprospekt noch hinzuzrechne, komme ich auf ein Gewicht von fast 3.800 kg.



Günter


Das ist Richtig. Niemand hat eine Ahnung welches Zubehör verbaut wird.
Darum wird auch ein "Normgewicht" von 75 kg für den Fahrer genommen.

Markise, Sat, Solar..... falls nicht Serie, sind nicht enthalten.

Die COC Bescheinigung ist auch für einen Verkauf ins Ausland hilfreich.

Habe die bei meinem Laika dazu bekommen, mußte in Österreich nur mehr umschreiben lassen.
Ansonsten wird es eine Einzelgenehmigung.

bert

quax1968 am 04 Jun 2011 13:32:02

Die Frage die mich interessiert:
Wie kommen die auf den Wert in den COC-Papieren?
Wird das Fahrzeug gewogen oder wird hier einfach etwas eingetragen.

Ich denke jedes Fahrzeug welches ja zugelassen wird, muss vorher ja abgenommen werden. Das heisst für mich der TÜV oder eine anderes unabhängiges Institut schaut sich das Fahrzeug an. Und dazu gehört meines Erachtens auch das Wiegen.

Nun un wenn dies so der Fall ist, dann denke ich wird alles was nach Fertigstellung des Womos eingebaut ist mitgewogen. Dann wird noch der 75 kg Fahrer und das Gas... zugerechnet. Somit hätte man dann einen guten Anhaltswert. Ob und wie es tatsächlich gemacht wird, würde mich einfach mal interessieren.
Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass erst das Basisfahrzeug gewogen wird und dann das Zubehör werksseitig eingebaut wird.

Bisher konnte mir noch keiner sagen, wie es zu diesem eingetragenen Wert in die COC-Papiere kommt.

tober am 04 Jun 2011 13:58:41

Naja, das Wohnmobil, sagen wir ganz einfach ein Carth... I44 :wink: wird vom Hersteller "zugelassen". Dazu wird das Fahrzeug in Grundausstattung, ohne jedes "zusätzlich zu kaufende zubehör" gewogen. Damit hat man ein Leergewicht das eingetragen wird. Ob jetzt nur Motor und Getriebeöl oder auch der Sprit mit rein muss ?
Grundausstattung heisst auch- kleinster verfügbarer Motor, KEIN maxichassis :D

Für jedes Fahrzeug extra wiegen(und eintragen)nach der Fertigstellung inc. der bestellten Extras wäre wohl etwas viel aufwand. Die Herstellerangaben in den Prospekten sind eigentlich ziemlich genau, man muss nur schauen wie im einzelnen "gewogen wurde". Also "Wassertank Fahrstellung" z.B.

Zitat: Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass erst das Basisfahrzeug gewogen wird und dann das Zubehör werksseitig eingebaut wird.

Doch- wenn Du unter zubehör Extras verstehst die im Grundpreis nicht enthalten sind.


tober

quax1968 am 04 Jun 2011 15:34:12

tober hat geschrieben:Naja, das Wohnmobil, sagen wir ganz einfach ein Carth... I44 :wink: wird vom Hersteller "zugelassen". Dazu wird das Fahrzeug in Grundausstattung, ohne jedes "zusätzlich zu kaufende zubehör" gewogen. Damit hat man ein Leergewicht das eingetragen wird. Ob jetzt nur Motor und Getriebeöl oder auch der Sprit mit rein muss ?
Grundausstattung heisst auch- kleinster verfügbarer Motor, KEIN maxichassis :D

Für jedes Fahrzeug extra wiegen(und eintragen)nach der Fertigstellung inc. der bestellten Extras wäre wohl etwas viel aufwand. Die Herstellerangaben in den Prospekten sind eigentlich ziemlich genau, man muss nur schauen wie im einzelnen "gewogen wurde". Also "Wassertank Fahrstellung" z.B.

Zitat: Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass erst das Basisfahrzeug gewogen wird und dann das Zubehör werksseitig eingebaut wird.

Doch- wenn Du unter zubehör Extras verstehst die im Grundpreis nicht enthalten sind.


tober


Ist das jetzt ne reine Mutmassung oder eine sichere Erkenntnis.
In den COC Papieren steht ein Wert für fahrbereiter Zustand. Ich meine jetzt nicht das Leergewicht. Ich meine es ist vom Aufwand her sehr viel einfacher, das bestellte Fahrzeug inkl. dem werkseitig verbauten Zubehör nach Fertigstellung einmal zu wiegen.

Schönes Beispiel "Motorgewicht".
Man baut doch nicht zuerst den Motor ein, welcher im Prospekt als "Standard" deklariert ist und wiegt dann das Fahrzeug. Und danach baut man dann den 3.0 Liter Motor ein so wie Ihn der Kunde sich wünscht. Das macht doch keinen Sinn.

Wer trägt den überhaupt das fahrbereite Gewicht in die Papiere ein?
Mich wundert halt die Diskrepanz von Prospekt und dem Eintrag des Wertes in die COC-Papiere. Sind die Daten einfach gewürfelt?

brawo1 am 04 Jun 2011 16:31:59

Mich wundert halt die Diskrepanz von Prospekt und dem Eintrag des Wertes in die COC-Papiere. Sind die Daten einfach gewürfelt?


Das war auch früher schon so. Man musste immer die ganzen Sonderwünsche gewichtsmäßig dazu addieren. Bei meinem Womo betrug der Unterschied zwischen Prospekt und tatsächlichem Gewicht immerhin rd. 550 kg.

Der Hersteller geht immer von der Grundausstattung aus und bei der Grundausstattung ist bestimmt der leichteste Motor enthalten.

Georg350 am 04 Jun 2011 17:56:06

Das Thema wurde schon mal beackert:

--> Link

Die DIN EN 1646-2 sagt noch mehr dazu aus.

Georg350

franz_99 am 04 Jun 2011 18:51:46

wenn du das Gewicht wissen willst mußt du auf eine Waage fahren. Was in den Papieren steht ist meist Fantasie.

quax1968 am 04 Jun 2011 19:37:49

brawo1 hat geschrieben:
Mich wundert halt die Diskrepanz von Prospekt und dem Eintrag des Wertes in die COC-Papiere. Sind die Daten einfach gewürfelt?


Das war auch früher schon so. Man musste immer die ganzen Sonderwünsche gewichtsmäßig dazu addieren. Bei meinem Womo betrug der Unterschied zwischen Prospekt und tatsächlichem Gewicht immerhin rd. 550 kg.

Der Hersteller geht immer von der Grundausstattung aus und bei der Grundausstattung ist bestimmt der leichteste Motor enthalten.


Mir geht es ja nicht um die Angaben im Prospekt. Ich würde halt gerne wissen, wie der COC-Wert gemessen wird. Laut Prospekt sind 2985 kg wenn ich noch die 5 % aufschlage komme ich auf die 3134 kg. Nun steht in den Papieren aber 3120 kg. Dieser Wert muss ja irgendwie gemessen worden sein. Und das ist meine eigentliche Frage! Das andere ist mir ja alles klar.

Aber ich sehe schon, so richtig wissen tut das wohl niemand. Werde natürlich das Fahrzeug selber wiegen, wenn ich es habe. Ich kenn ja die Gewichte der Zusatzaustattung, die sind ja publiziert. Und bei Gelegenheit schreibe ich mal Carthago an wie die auf den Wert kommen bzw. wie dieser ermittelt wird.

Viele
Claus

Gast am 04 Jun 2011 19:43:01

Das hast Du richtig geschrieben, es werden etwas weniger als die 5 % die man "darf" aufgeschlagen und ein Wert eingetragen. Mehr weiß ich aber auch nicht, finde es auch nicht weiter wichtig.

Alles Zubehör kommt noch dazu und was das Fahrzeug wirklich auf die Waage bringt, weißt Du erst wenn Du den Wert siehst ( und sicherlich leider geschockt bist)

Wer dann meint er müsse sein Fahrzeug zurückgeben, ich denke der Händler wird es dann zurücknehmen und ist fertig mit schönschreiben.

Nur hast Du dann kein Wohnmobil.

Das weitere Problem, dass die Hinterachse immer an der Gewichtsgrenze nagt, solltest Du mal mit Zuladung auswiegen und beachten.

Ich hatte vor etwa einer Woche mit einem niederländischen WOMO Fahrer eine Diskussion, der mit einem absolut baugleichem WOMO wie wir zwar "nur 200 kg " Gesamtgewicht zuviel hatte, aber über 0,5 to zu viel Gewicht auf der Hinterachse. ( Schweiz)

Na ja wir fuhren dann weiter, er hatte "Fahrverbot" und blieb da. Er hatte uns und andere gefragt, ob wir Ladung für ihn mitnehmen können, konnten und wollten wir nicht.

peter32 am 04 Jun 2011 20:35:20

Hallo Zusammen,

Ich habe beim Kauf meines Womo`s
eine

Homologation /EG Übereinstimmungserklärung
RREG 70/156/EWG (für Vervollständigte Fahrzeuge)

erhalten, und damit mein Womo Angemeldet.
Ist das die genannte COC-Bescheinigung? :?:

aus Sankt Augustin

Peter

Gast am 04 Jun 2011 20:41:02

Ich denke ja, ohne das Blatt jetzt gesehen zu haben.

wolfherm am 04 Jun 2011 23:27:38

UlrichS hat geschrieben:Ich hatte vor etwa einer Woche mit einem niederländischen WOMO Fahrer eine Diskussion, der mit einem absolut baugleichem WOMO wie wir zwar "nur 200 kg " Gesamtgewicht zuviel hatte, aber über 0,5 to zu viel Gewicht auf der Hinterachse. ( Schweiz)

Na ja wir fuhren dann weiter, er hatte "Fahrverbot" und blieb da. Er hatte uns und andere gefragt, ob wir Ladung für ihn mitnehmen können, konnten und wollten wir nicht.


Was bist du denn für ein hilfsbereiter "Kollege"????

raribay am 04 Jun 2011 23:45:01

peter32 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

Ich habe beim Kauf meines Womo`s
eine

Homologation /EG Übereinstimmungserklärung
RREG 70/156/EWG (für Vervollständigte Fahrzeuge)

erhalten, und damit mein Womo Angemeldet.
Ist das die genannte COC-Bescheinigung? :?:

aus Sankt Augustin

Peter


Ja Peter das ist das COC Papier

Gast am 04 Jun 2011 23:46:09

@ wolfherm:

1. Ich sehe es absolut nicht ein, dass "Kollegen" überladen fahren und WOMO Fahrerzunft in Verruf bringen. Wie hier schon oft besprochen, Zuladung auf 3,5 to, Garage absolut voll mit allem was es an Campingzubehör gibt.

Ich bin überzeugt davon, dass er schon wusste das er überladen war als er das alles eingeladen hat. Unsere Garage war auch nicht leer, Elektrofahrräder, Reservereifen usw. und das Maxi Fahrgestell gibt nicht nur mehr zulässiges Gesamtgewicht sonder auch eine wesentlich höhere zulässige Achslast.

Das war ein Grund warum wir im Sommer letzten Jahres uns für das stärkere Fahrgestell entschieden hatten, auch wenn es teurer und 100 kg schwer ist.

Ist ja immer das gleiche, da wird auch hier geschrieben, mein WOMO wiegt ja nur 3250 kg, da habe ich ja noch genug Zuladung ( bis zur nächsten Polizeiwaage)

Soll er doch eine Spedition beauftragen die für 200 € seine Campingsachen fährt, das Bussgeld ( Buse) soll angeblich saftig gewesen sein.

2. Wir wollten noch nicht nach Haus sondern haben am Bodensee noch Urlaub gemacht und wollten auch keine fremden Sachen mitnehmen.

3. Wir unterstützen keine Überladungsfahrer, ich hoffe das keiner der nachfolgenden sich bequatschen ließ einige kilometer seine Sachen mitzunehmen, so das er weiterfahren durfte und dann seine Sachen wieder einladen wollte. Wir wollten auch dies nicht, wie von ihm vorgeschlagen. Erstens wer weiß wie lange man dann auf ihn wartet ( wie schnell er da wegkommt) und wenn die Polizei da hinterherfährt und erwischt uns, vieleicht kriegen wir dann auch Ärger.

Nein so etwas unterstütze ich nicht.

raribay am 04 Jun 2011 23:51:48

unter den Umständen wie sie UlrichS beschreibt, hätte ich auch nichts eingeladen. Wäre ein Unfall oder eine Panne der Grund, könnte man natürlich über eine Hilfeleistung reden.

Gast am 05 Jun 2011 00:03:14

Dann hätte ich es auch gemacht.

wolfherm am 05 Jun 2011 01:00:27

UlrichS hat geschrieben:Dann hätte ich es auch gemacht.


Reg dich doch nicht so auf. Du bist eben ein ganz korrekter Mensch und machst nur das Richtige - bis auf das Fahrrad. :D

LG Wolfgang

Ostwestfale am 05 Jun 2011 21:02:11

Also, ich habe mein neues Womo auch mit COC und Bescheinigung 1. Teil bekommen.

Nachdem ich vorher ein baugleiches gemietet hatte, habe ich dort Familie und alles mögliche an Zeugs reingepackt.

Ergebnis auf der Waage waren 3510 kg.

Das fahrbereite Gewicht wurde ja in einem anderen Thread schon eindeutog beschrieben.

Also nochmals:
geringsmögliche Ausstattung
Fahrer mit 75 kg
Tank (ich glaube) voll
Wasser 75% voll, mit vollem Boiler,
2 volle Gasflaschen (Ob die wirklich Stahl nehmen oder ALU fürs bessere Gewicht??)

Vertauenswürdige Hersteller schreiben somit neben jedes Zubehörteil die Masse die dazu kommt in die Preisliste.

Und da kommt Dir beim addieren schnell ein Zweifel auf.

Also bei mir:

Maxi-Fahrgestell, auf 3,5 To.
AHK (+ 30 kg)
120 Liter Dieseltank (+40 kG)
KEINE Markiese (- 20-30 kg)
KEIN Fahradträger (- ca. 10-15 kg)
Alu-Gasflaschen (-11 kg)
Kein dickerer Motor
+ Tempomat
+ Naviceiver
+ etwas grösserer Kühlschrank


Und jetzt fahr ich mal über die Waage....
(geht bei uns bei einem Entsorgungsbetrieb kostenlos...)

Und alles was ich fürs Womo vorsehe wird konsequent nach gewicht beurteilt.

Deswegen auch nur DVB-T über den Naviceiver, keine Sat-Antenne.
Normaler Fernseher kommt noch - aber auch klein und ohne 230-V Netzteil.

Und eine Solaranlage kommt noch aufs Dach -mit MPPT-Regler, da kannst du das Panel eine Leistungsklasse kleiner kaufen und sparst wieder Gewicht.

Was ich heute an überladenen Womo's gesehen habe war erschreckend.
Ein kleiner Ford Nugget, 2 Personen, 5 Surfbretter, 3 Fahrräder.

Der hatte eine Kurvenlage knapp vorm umkippen (also falsch beladen) und die Tiefe der Räder im Radkasten zeigten deutlich "überladen".

Ich wäre mit dem Gerät nicht mehr unterwegs gewesen - wäre mir zu gefährlich.

peter32 am 05 Jun 2011 21:17:34

[quote=

Ja Peter das ist das COC Papier[/quote]

Hab Ich mir gedacht war aber nicht sicher.

Dank

Peter

brainless am 06 Jun 2011 07:45:39

So einiges ist bei den vorangegangenen Antworten vermutet oder einfach "nur so" mal behauptet worden.
Fakt ist, daß es verschiedene Gewichtsangaben gibt:
a) Trockengewicht; b) Leergewicht (fahrbereit); c) zulässiges Gesamtgewicht; d) zul. Last je Fahrzeugachse.

Das "Trockengewicht" wird für das Basisfahrzeug mit leeren Tanks und ohne Fahrer ermittelt. Dieses Gewicht wird - eventuell - im COC erwähnt.
Das "Leergewicht (fahrbereit)" beinhaltet das "Trockengewicht" plus "Normfahrermasse" / 75 kg plus Gewicht des Treibstoffs bei 90% Tankvolumen plus voll gefülltem Frischwassertank, plus gefülltem Heisswasserbereiter plus gefüllter Frischwasserleitungen plus gefüllter/-ten Gasflasche/-n plus Kleinzeug wie Warndreieck, Bordapotheke, etc.
Jegliches Zubehör (auch stärkerer (schwererer) Motor oder verstärktes Fahrgestell) ist nie in den Gewichtsangaben vorhanden.
Der Käufer sollte sich also - vor Bestellung - über das Mehrgewicht von z.B. Markise, Klimaanlage im Fahrerhaus, Airbags, etc. klar sein.
Das "zulässige Gesamtgewicht" ist die Obergrenze dessen, was das Fahrzeug - bei Teilnahme am Strassenverkehr - maximal wiegen darf. Dieses Gewicht wird festgestellt bei Kontrollen mit einer mobilen Waage, besser ist es, wenn der Fahrzeuglenkerdas Fahrzeug rechtzeitig vor Antritt der Fahrt auf einer Plattformwaage für LKW (z.B. vor einer Müllkippe oder bei landwirtschaftlichen Genossenschaft wiegen lässt.
Hierbei kann auch die tatsächliche Achslast getrennt für Vorder- und Hinterachse festgestellt weren: Zuerst nur mit der Vorderachse auf die Waage, dann mit dem ganzen Fahrzeug und dann nur mit der Hinterachse auf der Waage.
Das mehrfach erwähnte COC ("Übereinstimmungserklärung") sagt nichts anderes, als daß dieses Fahrzeug von einer Genehmigungsbehörde ( z.B. in Deutschland: KBA / Kraftfahrbundesamt) für die Teilnahme am Strassenverkehr geprüft wurde.
Diese Daten der Prüfurkunde stehen im COC, in dem der Hersteller die "Übereinstimmung der Daten mit jenen in der Prüfurkunde" erklärt.

Ein Mitglied hatte generell 5% Aufschlag in seinen Berechnungen: Das kann stimmen - muß aber nicht. Diese 5% Toleranz bei den Gewichtsangaben behält sich der Hersteller vor, weil die verwendeten Materialien gewichtsmässig variieren können (offizieller Grund) / weil die Toleranz günstig ist bei einer juristischen Auseinandersetzung mit einem unzufriedenen Käufer (inoffizieller und tatsächlicher Grund).
Innerhalb Deutschlands ist eine geringe Überschreitung des zul. Gesamtgewichts bei Wohnmobilen bis 3,5 t zGG, von der Bußgeldregelung her, marginal. In den angrenzenden Nationen sieht's da schon ganz anders aus.
Besonders wichtig ist für die Fahrsicherheit die Einhaltung der maximalen Achslasten und damit der zul. Radlasten,


brainless :wink:

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