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Steuerforderungen verjähren in 5 Jahren ab dem Jahr, dass der Entstehung des Anspruchs folgt, § 228 Abgabenordnung. Du kannst also 2012 einen Prosecco trinken - aber nur auf das Jahr 2006 :D Dirk ich glaube das lohnt nicht wirklich, 6Jahre Risiko. :?
Vater Staat hat wie immer einen laaangen Arm. Mal sehen was noch für Antworten kommen. Hallo WoMoMario,
da ich davon ausgehe das du unseren Staat nicht in den Ruin treiben willst, bin ich mir sicher, dass du demnächst zu deiner zuständigen Kfz-Steuerstelle gehst und deinen Fehler, durch den du das Amt verwirrt hast, aufklärst und mit einem freudigen lächeln im Gesicht nicht nur die Steuern entrichtest, sondern für die Mühen der Verwaltung auch noch einen kleinen Obulus in die Kaffeekasse spendest. :D Nein, im ernst. Wann warst du denn bei der Zulassungsstelle. Grundsätzlich kann so ein Bescheid ja mal ein paar Tage dauern. Insbesondere wenn auch auf dem Amt Urlaubsstimmung angesagt ist. Grundsätzlich gehe ich jedoch davon aus, dass sich die Sache in absehbarer Zeit von Amts wegen aufklären wird. Wichtig ist doch erstmal. dass dein Kfz ordnungsgemäß zugelassen und deine Versicherung richtig bezahlt ist. Stephan Hallo WoMoMario,
nur noch eine kleine Verständnisfrage: du hast die Anmeldung jetzt auf Saisonzulassung abgeändert? D.h. du hast ein neues Kennzeichen das 04 - 10 ausweist? Wenn ja, dann wirst du deinen Steuerbescheid auch erst im April bekommen, den erst am 01.04. wirst du steuerpflichtig :wink: Zumindest war es bei unseren Motorrädern & Mobilen immer so das der Bescheid erst mit dem "Jahresinbetriebnahmemonat" zugestellt wurde. Wichtiger wäre zu erfahren ob der Datenaustausch Kreis/Versicherung hier aufgrund der "Misere" richtig ablief, wenn nicht das wäre DAS ein richtiges Problem. Hallo ich kann nun auch etwas zu dem Tehma sagen ich habe gerade mein WoMo Zugelassen da wolten Sie bei der Zulassungsstelle Gleich meine Bankverbindung haben und ich !!! mußte !!!einem Lastschriftverfahren zustimmen damit das Finanzamt gleich abbuchen kann !
Ich wolte dem Lastschriftverfahren nicht zusstimmen da sagte man mir das ich dann das WoMo nicht Anmelden kann ! :zunge: Martin Hallo Stephan und Klaus
Natürlich bin ich der "letzte", der unser geliebtes Vaterland den Todesstoß versetzen will. :D Wie schon geschrieben habe ich es mit der Versicherung schon geklärt. Sollte der Bescheid bis Ende des Monats nicht eintrudeln, werde ich den weiten Weg zur Zulassungsstelle auf mich nehmen, und als reumütiger Sünder den Fehler korrigieren lassen. Die Idee mit dem Obulus für die Kaffeekasse, werde ich noch reichlich prüfen, ich möchte schließlich nicht verantwortlich sein, das unsere treuen Staatsdiener durch zu hohen Kaffeekonsum, vorzeitig das zeitliche segnen. :oops: Vielleicht, tut ja auch ein ordinärer Blumenstrauß, der mein Bedauern, für den zusätzlichen Aufwand, den ich verursache, zum Ausdruck bringt. G.M. (der reumütige Sünder) :flehan:
Moin, das ist in einigen BL schon seit 2004 Regel. Ich kann da auch kein Problem erkennen.... im Gegenteil, vom LK Uelzen weiß ich das schon in den Jahren 99/00 bei der KFZ-Steuer durchlaufend immer 25-28% Außenstände waren, mit Zeiträumen größer 6 Wochen..... Hallo Martin
Du Glücklicher, ich hätte freudestrahlend den doch exzellenten Service der Beamten in Anspruch genommen. Aber wie ich vermute bin ich dieser Vereinfachung, der Plünderung meines ohnehin schon arg gebeutelten Kontos, nicht würdig. :cry: Was habe ich bloß in meinem Leben falsch gemacht. :nixweiss: G.M. WOMOmario schrieb:
Was habe ich bloß in meinem Leben falsch gemacht. Vermutlich ein Wohnmobil zu kaufen! :D WoMoMario:
Die Sache ist ganz einfach: Das Saisonkennzeichen gilt von 04 bis 10. 2006. Die Steuerpflicht beginnt erst am 01.04.2006. Die Abbuchung durch die Finanzbehörden wird immer erst 14 Tage später veranlasst, also am 15.04.2006. Am 17.04.2006 wird dein Konto erleichtert sein, garantiert! (Durch die Feiertage vielleicht 1 oder 2 Tage verschoben) Eines passiert beim Finanzamt nie: Steuereintreiben zu vergessen!! Man kann sich über die Höhe vielleicht streiten, vergessen tut man aber dich bestimmt nicht! :D @ BOWO
Das wäre ja mal ein tolles Zauberkunststück. Abbuchung von meinem Konto ohne das die meine Kontonummer haben, selbst meine Bank ist denen gänzlich unbekannt. Also ich warte auf mein Steuerbescheid, der kommt bei meinen anderen Fahrzeugen meist 1 Monat vor Fälligkeit mit dem Überweisungsträger. Aber keine Bange, ich werde es hier vermelden wenn er da ist, vor allem um dann wie hier so viele, euch jubelnd zu eröffnen das es immer noch der Alte Betrag ist. :D G.M.
Echt nicht? Komisch, bei mir ist es so, dass das Finanzamt bei mir regelmäßig jedes Jahr min. 6 Monate im Verzug ist. Im Mai die Einkommenssteuererklärung abgegeben und im Novermber kann ich dann mal vieleicht auf Rückzahlung hoffen. Die Vorauszahlung, welche immer auferlegt wird um sie dann wieder zurück zu ziehen, wird aber innerhalb von 2 (oder waren es 4) Wochen fällig. Dazu kommt, das wenn das Geld erstmal weg ist, dauert es ewig lange, bis die eventuelle Zahlung wieder zurück ist. Bei mir: Anmelden notfalls "mit" Einzugsermächtigung und sobald ich alles in der Hand habe den Widerspruch abgeben. Und das meine ich ernst. Aber... ... das alles hat mit dem eigentlichen Thread nichts mehr zu tun und deswegen bitte ich darum beim Thema Wohnmobilsteuer zu bleiben, auch wenn ich selbst ein wenig abgeschweift bin... sorry! Hallo Mike
Aber auch Du bist doch sicherlich ein guter Staatsbürger, der gerne seinen Obolus entrichtet, oder? Immerhin wird doch sehr viel Gutes damit getan. Auch für uns Womo-Fahrer :versteck: Mahlzeit zusammen
Habe gestern meinen Steuerbescheid für unser neues Womo bekommen. Ist ein 316er James Cook also 2,7l, 3,5 t. Berechnungsgrundlage Personenkraftwagen € 15,44 je angefangene 100ccm. Ich dacht ich fall um wie ich das gelesen hab. Leider hatte die Dame vom Finanzamt null Plan von unseren Gesetzen. Nach dem Motto das Gesetzt ist am 01.05.2005 beschlossen und damit basta. :x Den Einspruch können sie sich sparen, zahlen müßen sie sowiso. Ich ..... :klar muß ich zahlen aber nicht soviel und nicht jetzt. Habe ihr versucht zu erklären das dieses schöne Gesetz erstmal ausgesetzt wurde und Ihr den ganzen Kram vón unserm Bundestag mal zugefaxt. Sie wollte mir immer noch nicht glauben. Nachdem sie wohl keine Lust mehr hatte sich mit mir zu streiten, hatte ich dann einen Kollegen von ihr an der Strippe (warum nicht gleich so !!). Der kannte die ganze Problematik und bat mich lediglich um Vorführung des Fahrzeugs beim Finanzamt (Schikane ???)oder zwei Foto`s. Habe mich dann für letzteres entschieden und mit dem Einspruch alles abgeschickt. Heute mittag dann der anruf vom FA: Ihr Fahrzeug wierd ausgeschlüsselt und neu wieder eingeschlüsselt. Also alles bleibt vorerst beim alten (Gewichtsbesteuerung). Achja.... die Steuerforderungen werden komplett zum 15. (Fälligkeit)eingezogen. Die Rücküberweisung der zuviel berechneten Steuer wierd so in ca. 3-4 Wochen erfolgen. Dankeschön. :cry: :cry: hab ich eigentlich schon erwähnt, daß ich in 20 Jahren König bin und eine Extrasteuer erhebe? Da ihr dann sowieso zahlen müßt, könnt ihr ruhig jetzt schon überweisen............. :D Dirk, König von mir aus, aber bitte schön von was???
Außerdem verlieren die manchmal ihren Kopf. Adel verpflichtet. Da empfehle ich dir dann lieber Kaiser, von der Humbug Mülleimer oder so. :D Hi,
das FG Baden-W. hat einen interessanten Beschluß in Sachen Geländewagenbesteuerung gefaßt (kein Urteil). Interessant deshalb, weil die Begründung in diesem Beschluß ganz ander lautet, als die vom FG Köln: FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilung Nr.6/2006 Karlsruhe, 04.05.2006 Günstige Besteuerung von schweren Geländewägen immer noch möglich Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Beschluss vom 14. März 2006 in einem Eilverfahren, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden können. Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Geländewagen wurde zunächst als LKW nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01. 05 2005, der den Begriff des PKW definierte, wurde die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr auf jährlich EUR 820 festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen. Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als PKW einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Geländewagen sei als „anderes Fahrzeug“ nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher - die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden. Zwar habe der Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen wollen. Denn der Bundesfinanzhof habe nämlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass für die als PKW zugelassenen schweren Geländewagen mit über 2,8 t, die sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für PKW, sondern die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden sei. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG. Aufgrund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Geländewagen aber nicht als PKW einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht. Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. März 2006 - 8 V 4/06 -. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Thomas Haller Richter a. FG, Pressesprecher Fernsprecher (0721) 926 - 38 94 (Durchwahl) Telefax (0721) 926 - 3559 E-mail: [bitte keine Mailadressen posten] Klaus aus Iserlohn Moin,
wenn die Steuererhöhung kommen sollte, und das ist ja nicht unwahrscheinlich, nachdem wir jetzt ja auch bald eine höhere Mehrwertsteuer zahlen dürfen, ist es dann nicht Möglich, das Wohnmobil als Doppelte Haushaltsführung geltend zu machen? Schließlich sind wir dann doch auf jede Sparmaßnahme angewiesen. Im Winter kann man viel Energie sparen, wenn man nicht das ganze Haus beheizen muss und somit im WOMO lebt. Wäre das nicht schon genug Argument dafür. Außerdem muss man ja im Womo fast alles doppelt haben. Ironische Stephan PS: Vielleicht gibt es ja aber doch noch die eine oder andere Gesetzeslücke, die wir nutzen können. Man muss nur kreativ genug sein. dann mußt Du aber auch doppelt GEZ zahlen :D
Wenn das TV fest im Womo eingebaut ist, muß man doppelt GEZ zahlen! Zurück von doppelter Haushaltsführung und GEZ zum eigentlichen Thema. Nachstehende Antwort habe ich als Antwort auf meine Frage bzgl. des letztens zur Geländewagenbesteuerung ergangenen Urteils (Pressemitteilung Nr.6/2006 Karlsruhe, 04.05.2006) erhalten.
"Sehr geehrter Herr ..., der in meiner Pressemitteilung aufgeführte Beschluss des FG betraf einen ganz bestimmten Geländewagen. Ob er für Geländewagen weiterer Marken anwendbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Weitere Angaben sind mir aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht möglich. Rechtliche Bindungswirkung hat der Beschluss grundsätzlich nur zwischen den am Verfahren Beteiligten. Andere Halter können sich natürlich im Rahmen ihres Rechtsbehelfsverfahrens auf diese Entscheidung berufen. Eine weitergehende allgemeine Beratung in Ihrer eigenen Steuerangelegenheit ist mir nicht möglich. Insoweit verweise ich sie auf Angehörige der rechtsberatenden Berufe. Eine Entscheidung des BFH liegt noch nicht vor. Mit freundlichem Hi zusammen,
warum um die Beibehaltung der Kfz Steuer oder eine geringere Erhöhung kämpfen ? In den USA kostet laut pm die Steuer für ein ganzes Jahr 60 USD (pm Juli 2006 Seite 61) , also wäre doch der Eintritt für eine Steuersenkung der richtige Weg :D :D :D Rolli Na prima, ich hab ja noch ne Halbschwester in Colorado, der schicke ich meine Papiere und melde es dann da an. :D
Sa ein Amischild am Duc wärs doch. Na Dirk, Deinem Grünem würde es doch auch gut stehen. :daumen2: Geländewagen mit über 2,8 t können weiterhin als Lkw behandelt und nach Gewicht günstig besteuert werden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Eilverfahren entschieden (Az: 8 V 4/06). Nach einer Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ergebe sich die rechtliche Grundlage direkt aus der EU-Bestimmung in der Richtlinie 70/156/EWG. Demnach ist ein Geländewagen nicht als Pkw einzustufen, seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission.
Im konkreten Fall besaß die Klägerin einen Mercedes-Benz Geländewagen, der zunächst als Lkw besteuert wurde. Nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 1. Mai, der den Begriff des Pkw definierte, wurde die Kfz-Steuer von 172 Euro auf 820 Euro angehoben. Das Gericht gab einem Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids statt, da dieser gegen geltendes EU-Recht verstoße. (ab) Hallo Eva,
es ist nicht das erste Urteil in diese Richtung - aber: Diese betroffenen Geländewagen sind schon PKW nach der Richtlinie 70/156/EWG. Nur halt mit der Typkennzeichnung: AF (Mehrzwegfahrzeuge) Und genau dieses AF läßt nach der Richtlinie Ausnahmen zu, nämlich wenn: Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als Fahrzeug der Klasse M1 angesehen: a) Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze. Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit „zugänglichen“ Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als zugänglich gelten Verankerungen, die benutzt werden können. Um Verankerungen unzugänglich zu machen, muss der Hersteller deren Benutzung durch praktische Maßnahmen unterbinden, beispielsweise durch Anschweißen von Abdeckplatten oder Anbringen vergleichbarer dauerhafter Einbauten, die nicht mit normalerweise verfügbaren Werkzeugen entfernt werden können; und trifft folgende Bedingung zu: b) P (M + N × 68 ) > N × 68 Darin bedeuten: P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg, M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg, N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1 Wohnmobile fallen in dieser Richtlinie unter M1SA - damit hat das für uns keine direkte Auswirkung. Am Schluß kommts noch so, daß die Womos als PKW besteuert werden und die Geländewagen nach wie vor ähnlich LKW......würd mich nicht wundern bei dem ganzen Definitionshinundher
günter Womos ab 3,5 T gesamt Gewicht werden schon zumindest teilweise nach Schadstoffklasse versteuert. Anders kann ich mir nicht erklären wieso ich nur 159 € im Jahr bezahle. Mein Womo hat ein Gesamtgewicht von 4,5T. Die suche nach einer Rechenformel dafür blieb bis jetzt leider ergebnislos.
Ein Nachbar hat die selbe Schadstoffklasse wie ich , 3,4 T und bezahlt 195 €. ...grübel grübel.... @ HighwayH
Mit deiner Aussage bzgl. der Besteuerung von WoMo über 3,5 to liegst du richtig. Einzelheiten zur Berechnung der Kfz-Steuer findest du --> Link Hi Gast
Das kommt aber auch nur annähernd hin. 4,5 T Gg Schadstoffklasse 0671 159 € im Jahr Das wären 6,91 € pro angef 200 kg Gg Die finde ich nicht in der für mich massgeblichen Tabelle und Gewichtsklasse. Aber der Betrag ist trotzdem super wenn ichs mit meinem 1,9l Diesel Passat vergleiche. Zwar eigentlich nichts Neues, aber es zeigt das man uns (leider) noch nicht ganz vergessen hat.
Wie allen gneigten Lesern dieses Threats bekannt, vertreten FDP und CDU bezüglich der Besteuerung von Wohmobilen unterschiedliche Auffasungen. In Zusammenhang mit ihrer Anfrage zur --> Link fragt die FDP denn dann auch mal wieder zur WoMo-Besteuerung. Zitat "Die Bandbreite bisheriger Unionsforderungen und die Chance nach der Umsetzung durch die Bundesregierung verdeutlichen die Liberalen durch die Forderung der CDU/CSU "Die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile korrigieren" (15/5248). Danach waren im letzten Jahr durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung in einem "völlig überhasteten Verfahren" die beabsichtigte steuerliche Begünstigung von Geländewagen entfallen, aber auch 300.000 Wohnmobilbesitzer von einer erheblichen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer betroffen." Ach ja, wer den Stand der Gesetzgebung nicht so verfolgt hat, findet --> Link entsprechende Hinweise @ all
Um mir ein wenig Arbeit zu ersparen, führe ich meine Zusammenfassung des Steuerthemas (vgl. NEWS) jetzt auf meiner --> Link fort. Ich hoffe ihr habt hierfür Verständnis. Außerdem habe ich dort auch einen link zu einer wissenschaftlichen Abhandlung zur Kfz-Steuer Problematik eingefügt. Stephan Hallo,
das iss nix neues. :D So "offen" war es schon die ganze Zeit........ deswegen hab ich auch nicht geschrieben "etwas neues zur Steuer" sondern bewußt "etwas neues in der Presse" - kleiner, aber feiner Unterschied :wink: Der letzte Absatz ist interessant. :wink:
Waldi Hi,
interessant sind die Entscheidungen in denen es heißt "dass die steuerliche Abgrenzung zwischen Pkw´s und Lkw´s inzwischen nach EU-Recht vorzunehmen ist." Das dürfte dann auch für Wohnmobile gelten ! Hier ist die Entscheidung des BFH letztendlich rechtlich bindend.Ich denke auch für den Gesetzgeber. Klaus Hi,
das BFH hat eine Entscheidung - kein Urteil - i.S. Besteuerung von SUV´s getroffen: --> Link Klaus Tja, hat das schon jemand durchgelesen und auch verstanden? Wäre gut, wenn es mal jemand übersetzt. Ich bin wohl zu blond dazu! :bahnhof: Hi, Ups,
ich denke, dass für die schweren Geländefahrzeuge über 2,8 t zGG die Stunde mit dieser Entscheidung des BFH geschlagen hat. Allerdings hat der BFH, der ja selbst eine endgültige Entscheidung hätte treffen können, dieses nicht getan. Aus welchen Gründen wohl? Ich denke, daß auch dem BFH bewußt ist, dass nicht jeder/jedes SUV zum Brötchenholen benutzt wird. Er ermöglicht dem FG die Unterscheidung zwischen einem pkw-mäßig genutzten SUV und einem gewerblich genutzten zu definieren. Darauf wird es, so denke ich, hinauslaufen. Interessant, auch für uns, ist die Feststellung des BFH in Art. II, Abs. 1, Ziff. a. Zitat: a) Ob ein PKW oder LKW vorliegt, ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs zu beurteilen. Dabei obliegt es dem Tatsachengericht, unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale eine Bewertung der objektiven Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs vorzunehmen. Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (Senatsurteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414; vom 5. Mai 1998 VII R 104/97, BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489; vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810, und in BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72). Dabei kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein alleinentscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahe legen (Senatsurteil in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489). Hier besteht, je nach Auffassung des Tatsachengerichtes, durchaus die Möglichkeit, ein Reisemobil als LKW zu beurteilen, da die überwiegende Anzahl der Merkmale auf einen LKW und nicht auf einen PKW hinweisen. Allerdings, wenn man die gesamten Merkmale berücksichtigt, handelt es sich bei einem Reisemobil ehr um ein sonstiges Fahrzeug, aber die gibt es ja nicht mehr.. Ich denke, dass es bez. der Reisemobile noch eine weitere steuerrechtliche Entscheidung des BFH geben wird. Es sei denn, der Gesetzgeber nimmt die Reisemobile aus der allgemeinen KFZ-Steuer, wie wir sie bisher kennen, heraus und gibt sie in eine eigene Steuerklasse. Ob uns damit gedient ist, wissen wir erst, wenn es zu spät ist. Klaus Moin,
viel Text :D Müßig nun einzelne Passagen nach "Durchschlüpfmöglichkeiten" abzusuchen. Als Ergebnis steht für mich fest das der Gesetzgeber das KraftStG ändern wird, da m.E. solche Urteile/Beschlüsse nur auf einer unzureichenden Diffinierung der Zuordnung einzelner Fahrzeugklassen im KraftStG beruhen...... Es gibt mal wieder was neues.
25.10.06 SPD: Eigener Kraftfahrzeug-Steuertarif für Wohnmobile kommt Zu den heute wieder aufgenommenen Beratungen des Finanzausschusses über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Florian Pronold: "Die Halter von Wohnmobilen können aufatmen: Die von den Ländern geplante drastische Steuererhöhung ist vom Tisch. Wir werden einen gesonderten kraftfahrzeugsteuerlichen Tarif für Wohnmobile einführen, der sich am Gewicht und Schadstoffausstoß orientiert." Ähnliches hatte auch der ADAC vorgeschlagen. In monatelangen sehr schwierigen Verhandlungen hat sich die Koalition mit den Ländern auf diesen Kompromiss verständigt. Der Wohnmobiltarif wird in der Höhe über der Lkw- und regelmäßig unter der Pkw-Besteuerung liegen. Trotzdem wird es in vielen Fällen zu einer höheren Belastung kommen als vor 2006. Laut SPD-Mitteilung entlastet der Kompromiss gegenüber dem Gesetzentwurf des Bundesrates die Steuerpflichtigen dennoch um jährlich 20 Millionen Euro. Mit dem vorgeschlagenen eigenen Tarif soll - wie von den Betroffenen gefordert - die besondere Zweckbestimmung der Wohnmobile anerkannt werden. Ziel sei es, so die SPD-Verlautbarung, "endlich Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen und die jahrelange Hängepartie zu beenden" GEHT DOCH AM BESTEN STILL UND LEISE
Die Länder bitten zur Kasse Reisemobil-Steuer: Bund und Länder einigen sich auf einen Kompromiss. Künftig ein eigener und einheitlicher Tarif für alle Reisemobile. Abhängig vom Schadstoffausstoß steigt die Kfz-Steuer rückwirkend ab Januar 2006. Bundesländer erwarten Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro. • Für die Reisemobile wird ein eigener Steuertarif eingeführt. Eine Anlehnung an die Pkw-Steuer (für Fahrzeuge bis 2800 Kilogramm) und an Lkw (für Fahrzeuge über 2800 Kilogramm) soll es nicht mehr geben. • Fahrzeuge, die die neu definierten Kriterien als Reisemobil (unter anderem eine Stehhöhe von 1,70 Meter an der Spüle) nicht erfüllen, sollen weiter wie Pkw versteuert werden. • Die Steuer orientiert sich am Fahrzeuggewicht und an den Lkw-Abgasnormen. • Für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen soll die Jahressteuer zwischen 210 und 450 Euro liegen (bisher zwischen 172 und 210 Euro). • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll die Steuer zwischen 240 und 1820 Euro betragen (bisher 120 bis 1780 Euro). • Für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2005 bleibt es beim alten Steuerrecht. Alles in allem erhoffen sich die Länder – ihnen kommt die Kfz-Steuer in voller Höhe zu – Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro. „Ein besserer Kompromiss war leider nicht zu erzielen“, betonte der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold, der sich stark für die Interessen der Mobilisten engagierte. Er bedauerte, dass seine Partei eine Steuererhöung nicht generell verhindern und noch nicht einmal eine aufkommendneutrale Regelung erreichen konnte. Pronold: „Die Länder haben einfach damit gedroht, die seit Mai 2005 gültige Regelung wieder in Kraft zu setzen – und das wäre für viele Mobilbesitzer noch teurer geworden.“ Der neue Gesetzentwurf soll noch im November 2006 abschließend im Finanzausschuss beraten werden und dann zügig den Bundesrat und den Bundestag passieren. Die Neuregelung der Kfz-Steuer soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. die Katze ist aus dem Sack:
Das Ergebnis der vielen Bemühungen wurde nun in der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages offenbar: Dort wurde vom Bundesfinanzministerium ein neuer Gesetzentwurf zur Mobil-Besteuerung eingebacht. Die Eckpunkte des Kompromisses, der für die meisten Reisemobilisten teuer wird: • Für die Reisemobile wird ein eigener Steuertarif eingeführt. Eine Anlehnung an die Pkw-Steuer (für Fahrzeuge bis 2800 Kilogramm) und an Lkw (für Fahrzeuge über 2800 Kilogramm) soll es nicht mehr geben. • Fahrzeuge, die die neu definierten Kriterien als Reisemobil (unter anderem eine Stehhöhe von 1,70 Meter an der Spüle) nicht erfüllen, sollen weiter wie Pkw versteuert werden. • Die Steuer orientiert sich am Fahrzeuggewicht und an den Lkw-Abgasnormen. • Für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen soll die Jahressteuer zwischen 210 und 450 Euro liegen (bisher zwischen 172 und 210 Euro). • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll die Steuer zwischen 240 und 1820 Euro betragen (bisher 120 bis 1780 Euro). • Für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2005 bleibt es beim alten Steuerrecht. Alles in allem erhoffen sich die Länder – ihnen kommt die Kfz-Steuer in voller Höhe zu – Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro. „Ein besserer Kompromiss war leider nicht zu erzielen“, betonte der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold, der sich stark für die Interessen der Mobilisten engagierte. Er bedauerte, dass seine Partei eine Steuererhöung nicht generell verhindern und noch nicht einmal eine aufkommendneutrale Regelung erreichen konnte. Pronold: „Die Länder haben einfach damit gedroht, die seit Mai 2005 gültige Regelung wieder in Kraft zu setzen – und das wäre für viele Mobilbesitzer noch teurer geworden.“ Der neue Gesetzentwurf soll noch im November 2006 abschließend im Finanzausschuss beraten werden und dann zügig den Bundesrat und den Bundestag passieren. Die Neuregelung der Kfz-Steuer soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. vorgenannter Textauszug wurde mir heute Morgen vom pm gemailt. und man schafft wieder neue Ungerechtigkeiten. Die 1,70m an der Spüle sind unqualifizierter Unfug. Damit will irgendein Schlaumeier die Deklarierung oller Ami-Vans als Wohnmobil unterbinden - und vergisst dabei vollkommen die Leute mit Pickup-Kabinen oder Klein-Womos. Den paar Leutchen sollte man zumindest Bestandsschutz gewähren. |
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