Anuk1 hat geschrieben:Würde schon mal wissen was ich jetzt Zahlen darf.
Duc 2,8 JTD Bj. 2001 / 3,85 to.
340,-Euro
Dieter
340,-Euro Dieter Danke für Eure Antworten.
Jetzt weiß ich wenigstens was in den nächsten Jahren auf mich zukommen kann. Hoffen wir das es bald Nachrüstkatalysatoren und Rußpartikelfilter für unsere Fahrzeuge gibt. Trotzdem ein schönes Wochenende Jens @ Leser
Geh mal auf meine homepage und dort auf kfz-steuer. Dort findest du einen Link zu einer Tabelle der SVG. Mit deiner Schlüsselnummer wirst du dort fündig (Euro-Klasse = S-Nummer) Danke Dieter für die Info Heute haben sie mir meine Womo-Steuer abgebucht...
wieder nur 210,00 EUR.. d. h. ich darf jetzt zweimal nachzahlen :tear: Ich tröste mich damit, daß Hotelurlaub mindestens genaus teuer und weitaus unflexiblerer ist als unser Womo *g*... Maxi uns würde bei all dem Hick Hack mal interssieren
was wir mit unserem Euro Liner lohnen dürfen blicken das hier alles nicht mit 7,3 Tonnen und euro 2 danke für ne antwort Hey
ich komm bei meinen Berechnungen auf 510€
510,- €
Leicht selber auszurechnen. Die ersten 2000 kg je 200kg 24,-€ =240 Jede angefangene 200kg die dann kommen 10,-€ macht bei 7,3 to,davon 5,3 to, nochmal 27X10,-€=270,-€ Zusammen 240,- und 270,- =510,-€ Dieter leider auch zu dumm bin um durchzublicken unser neuer hat 3700kg und euro 4 steuer ??? auch bis jetzt noch keine ahnung habe was für nachzahlung auf uns zukommt der alte hatte euro 2 und 3850 kg
vielen dank für den nachilfeunterricht in mathe Hallo
3700kg und euro 4 steuer =250€ euro 2 und 3850 kg =340€ Hallo Leute,
hier nochmals in Kurzform eine "Schnellübersicht" in Sachen Womo-Steuer: Schadstoffklasse S 4: für den ersten 2000 kg je 200 kg = 16 Euro, also 10 x 16 = 160 Euro der Rest über 2000 kg je 200 kg = 10 Euro, also ? x 10 = ? Euro Beide Summen zusammen ergeben dann die Womo-Steuer für S 4 ( insgesamt aber max. 800 Euro ) Schadstoffklassen S 1, S 2 und S 3 : für den ersten 2000 kg je 200 kg = 24 Euro, also 10 x 24 = 240 Euro der Rest über 2000 kg je 200 kg = 10 Euro, also ? x 10 = ? Euro Beide Summen zusammen ergeben dann die Womo-Steuer für S 1, S 2 und S 3 ( insgesamt aber max. 1000 Euro ) Schadstoffklassen, die nicht oben reinpassen : für den ersten 2000 kg je 200 kg = 40 Euro, also 10 x 40 = 400 Euro von 2000 kg bis 5000 kg je 200 kg = 10 Euro, also ? x 10 = ? Euro von 5000 kg bis 12000 kg je 200 kg = 15 Euro, also ? x 15 = ? Euro der Rest über 12000 kg je 200 kg = 25 Euro, also ? x 25 = ? Euro Die passenden Summen zusammen ergeben dann die Womo-Steuer für die Schadstoffklassen, die nicht zu S 1 bis S 4 zählen. Achtung ! Ab dem 01. Januar 2010 zählt auch die Schadstoffklasse S 1 dazu !!!!!!!! Quelle: pm-Newsletter per e-mail **** Ohne Gewähr **** Seht ihr, ist doch nicht so schwer zu errechnen...... Mit besten n von der Küste Gast, der nun mit 320 Euro dabei ist ( 3500 kg und S 1 ) :eek: Entschuldigung, dass ich mich mit meinem kleinen Minimobil einmische.
Ich werd aus den Schadstoffklassen nicht schlau! Wo finde ich denn mal eine Tabelle, die die Schadstoffklassen anzeigt? Beispiel: VW T5 California mit DPF (Euro 4) Schlüsselnummer 55 3.000kg zul. Gesamtgewicht Die Tabellen, die ich so im Netz finde, geben mir aber nur Auskunft der Schadstoffklassen bei Wohnmobilen oder Nfz über 3,5t! Mit der Schlüsselnummer 55 wäre der Euro 4 DPF California dann S3. Das wäre ja der Hammer! Ein T5 WOMO Euro 3 ohne DPF hat die Schlüsselnummer 54. Dies wäre S2! Dann wären beiden Fahrzeuge steuerrechtlich gleichzusetzen. Absurd! Hallo Tom,
die von Dir referenzierten Tabellen sind PKW-chlüsseltabellen. Die waren mal im Gespräch, als es um die Steuer angelehnt an die PKW Besteuerung gegangen ist. Jetzt haben die keinen Wert mehr. Die Schadstoffeinstufung bezieht sich jetzt auf die LKW Einstufung. Wenn Deiner also jetzt Euro4 hat, dann ist das meinem Verständnis nach ganz sicher auch die "beste" bzw. "billigste" Steuerklasse (also S4) ... Enno.
hallo tom - schön das du dich aus dem t5-board auch mal hierher "verirrst"... :D stephan - alias Gast - hat auf seiner hp alle wichtigen (und definitiven) beschlüsse zusammengefasst. spekulationen findest du dort nicht... :wink: - aber ich bin sicher, wenn es etwas neues gibt wird er es dort einpflegen... schau doch mal öfter bei ihm vorbei... --> Link 8) heiko... der bei euch im t5-board ("bulliman" heisst) Hallo Alle
Während Ihr Euch noch den Kopf über die Steuererhöhung heiß redet ist das Thema für die Politiker schon lange abgehakt. Die machen sich schon lange Gedanken über den nächsten Steuerrundumschlag :( --> Link Dieter
nein... die 55 ist schon aus einem WOMO Schein! In der PKW zulassung steht dort 51!
Es gibt derzeit IMHO kein Fahrzeug über 1760kg zul. gesamtgewicht welches steuerrechtlich die Euro 4 norm erreicht! Grund: Fahrzeuge über 1760kg zul Gesamtgewicht werden nach "98/69/EG III A oder "98/69/EG III B" eingestuft! Somit hat ein T5 ohne DPF "98/69/EG III A" und ein T5 mit DPF "98/69/EG III B" Das müsste auch bei den meisten neueren Wohnmobilen drinne stehen! Bei PKW´s über 1760KG mit EU3 Motor wird ein "98/69/EG III A" Fahrzeug = Euro 2 eingestuft! Bei PKW´s über 1760KG mit EU 4 Motor wird ein "98/69/EG III B" Fahrzeug = Euro 3 eingestuft! Wie wird ein Fahrzeug mit EU 4 Motor nach 98/69/EG III B eingestuft! Das will ich wissen! Die jetzigen Schlüsselnummern deuten auf S3! @JensK @all
Ich hatte ja zugesagt, mich über den weiteren Gesetzesgang schlau zu machen. Staatsrecht war zwar nie meine Stärke, gemeinsam mit einem Kollegen ergibt sich nun folgendes Ergebnis: Der vom BT in 2. u. 3. Lesung beschlossenee Gesetzentwurf ist ein Entwurf des BR. Demzufolge wird der Beschluss des BT nun an den BR weitergeleitet. Dieser hat nun 2 Möglichkeiten: 1) Er stimmt dem Entwurf des BT zu, das Gesetz kann ausgefertigt werden. 2) Er stimmt dem Gesetzentwurf nicht zu und der Entwurf geht an den Vermittlungsausschuss. Ich persönlich halte Alt.2 für eher unwahrscheinlich. (BT=Bundestag; BR=Bundesrat) Außerdem sind für mich nach dem jetzigen Gesetzentwurf noch 2 entscheidene Fragen offen: 1) Wo erhalten Eigner von mit Schlüsselnummer 00 versehenen WoMo´s Info´s über eine mögliche Umschlüsselung auf eine bessere Euro-Einstufung ? 2) Wie wird bei Fahrzeugen mit Aufstelldach die Innenhöhe von 1,70m gemessen ? Bei eingeklapptem oder aufgestelltem Dach. Ist hier ggf. eine Vorführung beim Finanzamt erforderlich. Stephan PS: Da das Thema jetzt wohl ziemlich durch ist habe ich die Info´s auf meiner Homepage etwas überarbeitet. Ihr findet dort jetzt alle (mir bekannten) Hinweise die erforderlich sind um die EURO-Einstufung und die daraus vorausscihtliche Kfz-Steuer zu ermitteln. Und dir an dieser Stelle einen heissen Dank ausspreche
Das du uns so unermüdlich und Verständlich über die Steuer Sache Informierst. :blume: Hallo zusammen,
@Tom50354: Mit S3 bei Schlüsselnummer 55 liegst Du vollkommen richtig. MAN hatte einen Link gesetzt, der das bestätigt. --> Link mich auch einfach einmal bedanke für den nachhilfeuntericht in mathe Snoopy ist der Beste - ohne ihn und seine unermüdliche Recherge - wüßten wir gar nicht, wie schlecht es uns geht :D Leute, macht halblang sonst geht mein Lappi gleich wieder über den Jordan.
Ich habe mich doch aus reinem Eigennutz mit dem Thema beschäftigt und mich dabei darüber geärgert, dass man zwar - wie so oft - alle Info´s im web findet, aber irgendwann vergißt wo was stand und über manch widersprüchliche Aussage stolpert. Also, danke für die positiven Rückäußerungen und wenn ich die ein oder andere Unklarheit bei den Forumsusern durch meine Informationen beseitigen konnte, so hat das Forum ja genau das getan, wozu es da ist. Dieter2
Nasenbär Beduin erst mal recht herzlichen Dank euch 3 en rechnen konnte ich selbst :x nur ich kanns ja kaum glauben, wenn ich an die bis vor kurzem im Gespräch gewesene Hubraumversteuerung denke. Hat unser andauerndes Gemecker ja dióch was gebracht. In meinem Fall ist das eine Erhöhung von 240 Euro umgerchnet 88 % Da ich mittlerweile einen netten bewachten Platz für mein Baby gefunden habe erwähne ich tatsächlich doch ein SaisonKennzeichen zu beantragen, dann habe ich summs sumarum mit Steuer und Versicherung ca 500.- Euro mehr in der Reisekasse Der Staat ist sichnicht im klaren was er mit dieser immer noch unverschämten Steuererhöhung vor der MwSt Erhöhung der Brache antut Aber da war er ja noch nie - aber diaten erhöhen Sag ich doch immer. Du kannst dein Geld nur einmal ausgeben. Was dir hier abgenommen wird, mußt du an anderer Stelle einsparen. Ist normal...
Die Wenigsten bringen jetzt einfach nur weniger aufs Sparbuch. :( Es haben immer die was von der Umverteilung, die die Möglichkeiten haben, uns das Geld aus der Tasche zu ziehen. Siehe Steuer, siehe Versorgung mit Strom und Treibstoffen usw usw.
So; und nicht anders wird es sein. Leser Hallo,
ich bin neu in diesem Forum u. hätte gerne eine Auskunft über die Einstufung von eine selbtausgebauten Fiat Ducato 2,8JTD 94KW EZ 07/2006mit EGR-Ventil. Zu Feld 1 im Brief steht 210554. Das ist Euro 2 Aber müsste der JTD Motor nicht Euro 3 sein? Roberto Euro2 oder Euro3 ist momentan egal, weil es in der selben Klasse eingestuft wird. Hallo robertoo,
geh doch mal auf meine homepage (z.B. durch KLICK auf "pers. Reiseberichte" am Ende dieses Postings), da findest du alle zur Berechnung erforderlichen Daten. Insbes. ist für die Steuerberechnung das zGg mit wichtig. Stephan Hallo Klaus,
habe deine FFrage zur Kfz-Steuer per PM erhalten. Leider klappt das mit der Antwort nicht. Nutz doch mal den Kontakt-Button auf meiner HP. Stephan Hallo Snoopy,
wenn ich mir die Datumsangaben so anschaue, ist doch alles schon rum. Oder verstehe ich was falsch. Klär mich bitte auf. :oops: @ berni 01
Du siehst das bezogen auf die Datumsangabe richtig. Das was hinter den Informationen steckt ist - der BT hat zwsichenzeitlich seinen Beschluss an den BR weitergeleitet - der BR muss nun entscheiden, ob er den Maßgaben der BT folgt oder den Vermittlungsausschuss anruft - um dies entscheiden zu können geht der Vorgang an den zuständigen Fachausschuss, hier den Finanzausschuss - dieser hat sich des Tjemas am 09.11. angenommen und wird dem BR sein Votum vorlegen - der BR wird auf Grundlage des Votums in einer seiner nächsten Sitzungen beraten (wie ich gerade gesehen habe erfolgt die Beratung in der Sitzung am 24.11. unter TOP 47) Danke! :)
Kein Wunder das in unserem Land der Verwaltungsapparat nicht mehr bezahlbar ist :twisted: Frankie Mal eine dumme? Frage:
Seit wann gelten Gesetze rückwirkend? Ich verstehe nicht ganz wieso eine Nachzahlung für 2006 erhoben werden kann. Ich habe doch einen Steuerbescheid mit dem alten Steuersatz erhalten und bezahlt. Andere Gesetze gelten doch auch immer erst ab offizieller Verkündung. Ich denke hier an die Einführung neuer Straftaten im Gesetz. Man kann ja auch nicht rückwirkend einige Jahre alle Leute für etwas bestrafen was zu dem Zeitpunkt noch gar nicht verboten war. Kennt sich damit Jemand aus? :?: Das musst Du nun aber anders sehen. Eigentlich hätten die Womos seit 01.07. wie SUV´s besteuert werden sollen. Aufgrund der Steuerdiskussion wurde das aber nicht umgesetzt. So hätten wir eigentlich bis zur Gesetzverkündung den hohen Satz bezahlt und ab selbiger den kommenden (Wenn es dann überhaupt dazu gekommen wäre) @Bowo,
der Stephan wird dir das gleich beantworten. :) Allerdings verstehe ich das auch nicht, weil der Beschluß vom letzten Jahr (05.05) ja nicht durchgesetzt wurde, wohl weil keine Rechtsicherheit für ein entsprechendes Gesetz gegeben war. Man kann also eigentlich, meiner Meinung nach, garnicht etwas rückwirkend fordern, gegen das man zu gegebener Zeit garkeine Möglichkeit hatte, was dagegen zu unternehmen. Waren ja ganz andere Gegebenheiten. Hat zwar etwas gedauert, da ich gestern nicht mehr am Rechner war, aber nun meine Antwort.
@ mauimeyer - nicht 01.07. sondern 01.05. @ BOWO Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Gesetze rückwirkend zu erlassen. Im Fall der Kfz-Steuer für WoMo ist der Fall jedoch ein wenig anders. Wie Nasenbär schon schrieb, gibt es einen Beschluss aus 2005, wonach auch Wohnmobile ab 01.05.2005 bzgl. der Kfz-Steuer wie PKW behandelt werden. Die Umsetzung dieses Beschlusses wurde jedoch ausgesetzt was bedeutet, dass rein nach Gesetz die Fianzämter die Kfz-Steuer entsprechend der PKW-Steuersätze ab 01.05.05 für WoMo erheben könnten (dies aber durch Erlass der Landesfinanzministerien unterbunden wurde) - egal was in deinem Steuerbescheid steht. (wenn ich mich recht entsinne hat Bayern dies versucht - wurde aber zurückgepfiffen). Würde der vorliegende Gesetzentwurf nun als Beispiel zum 01.01.07 beschlossen, könnten wir sicher sein dass wir für die Zeit 01.05.05 - 31.12.07 noch die Differenz zwsichen der geleisteten und der für PKW anfallende Kfz-Steuer nachzahlen dürften. Die jetzige regelung ist also sogar noch zu unseren Gunsten :D . Stephan Danke Stephan,
für die Erläuterung zur rückwirkenden Steueränderung, ist mir nun auch klar. Ich glaube, du schaffst es sogar, dass ich mich noch darüber freue, wenn ich dem Staat mein letztes Hemd verschenkt habe. :ironie:
Wenn ich das bei dir - und vielleicht auch anderen - geschafft habe, dann teilt dies bitte per eMail dem Schleswig-Holsteinischen Finanzminister mit. Vielleicht bekomme ich dann eine Zulage und kann so die zusätzliche Kfz-Steuerbelastung ausgleichen. :ironie: Hallo,
ich hab mein WOMO im Sommer verkauft. :cry: :cry: Bekomm ich jetzt noch Post vom "Viehnanzamt"? Günter Na klar doch, bei denen bist auch Du unvergessen. :D Hab ich befürchtet.
Naja, Weihnachten steht ja vor der Tür. Günter @Gast:
:dankeschoen: |
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