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KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50 ... 54


Abenteuer am 02 Nov 2006 23:20:54

[quote="dokabastler"]Na ja,
wenns so kommt bedeutet das für mich:

(10 x 40 €) + (15 x 10) = 550 Euro/Jahr......... also ca. 3x so viel als bisher und zusätzlich wohl Fahrverbote in manchen Städten.....(Mercedes 310 D Bj 1993, Schlüsselnr. 0)

Tut weh.....zumal wir ja alle nachzahlen, wenns so kommt (wird aber wohl recht schnell so kommen).....

Mit Saisonkennzeichen wirds etwas erträglicher.......

Aber ajmmern brauchen wir nicht...wir wußten ja alle was im Busch ist...ich hätt die kiste ja auch in der Zwischenzeit verkaufen können...wollte ich aber nicht.....

Ich überlege ernsthaft, ob wir das Womo (wir fahren damit nur in Urlaub und nutzen es daher vielleicht 6x im Jahr, davon 4 x verlängertes WE und 1x gescheit) nicht kürzer anmelden, jew. an- und abmelden oder teilweise mit Kurzzeitkennzeichen fahren...wobei ich nicht weiß, ob das den vollen Versicherungsschutz bringt...
ist aber alles umständlich.....
ahrscheinlich werden wir die Erhöhung schlucken

zumindest ist es so, daß trotz der saftigen Erhöhung gebrauchte Womos nicht unverkäuflich werden.......

vielleicht gibts ja irgendwas, womit ich meine 0er Schlüsselnummer verbessern kann......

günter[/quote]

Warum 15*10? Sind es nicht auch 10 € pro angefangene 200kg? Ich habe ja die gleiche Basis :loldev: und komme nur auf 480€


Günter

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Gast am 03 Nov 2006 00:07:24

Hi Günther,

ich denke, dass Du den Sockelbetrag bis 2000 kg nicht mit einbezogen hast.

Aber was soll das Lamento, hier sind doch 10850 € für eine Klage bereit gestellt worden. Oder sind das nur Zusagen, deren wirklicher Eingang in den Sternen steht. War zumindestens keine schlechte Idee von Dirk 8) .

Zumindestens erscheint der neue Gesetzentwurf schon deshalb angreifbar zu sein:
"Zu Nummer 2 (§ 8 Nr. 1a)
Die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer für alle Wohnmobile nach dem Emissionsverhalten und dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht ist aufgrund der technischen Gegebenheiten (z.B. Fahrgestelle überwiegend von Nutzfahrzeugen) sachgerecht.
Zu Nummer 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a)
Die Steuerberechnung für Wohnmobile erfolgt mit drei abgestuften Tarifen, denen jeweils verkehrsrechtliche Schadstoffklassen zugeordnet sind, um einen Anreiz für möglichst emissionsreduzierte Fahrzeuge zu geben. Ab dem 1. Januar 2010 ist für die wenig anspruchsvolle Schadstoffklasse S 1 eine geänderte tarifliche Zuordnung vorgesehen. Damit wird künftigen Verbesserungen des Emissionsverhaltens Rechnung getragen.
Die Höhe der Jahressteuer liegt im Ergebnis über der für Lastkraftwagen und im Normalfall unterhalb der für Personenkraftwagen. Wegen der Rechtspraxis vor dem 1. Mai 2005, die zu ungerechtfertigten Unterschieden bei der Besteuerung von Wohnmobilen führte, wirken sich die Änderungen differenziert aus. Für eine geringe Anzahl „echter“ Wohnmobile bis 2,8 Tonnen Gesamtgewicht kommt es durch die bisherige Besteuerung als Personenkraftwagen zu Entlastungen. Gleiche objektive Beschaffenheitsmerkmale wie bei schwereren Wohnmobilen rechtfertigen dies. Für besonders schadstoffreduzierte Wohnmobile mit mehr als 2,8 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhöht sich die Jahressteuer von 172 bis 210 Euro auf 210 bis 240 Euro, für nicht schadstoffreduzierte auf 450 bis 480 Euro. Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht werden 750 Euro Jahressteuer nicht überschritten (bisher 500 Euro). Für noch schwerere Wohnmobile vor allem ohne Schadstoffminderung liegt die Steuer schon heute darüber. "

Hier wird eingeräumt, dass Wohnmobile überwiegend auf der Basis von Nutzfahrzeugen aufgebaut werden.

Aus welchem Grund sollen dann diese Fahrgestelle anders als die Nutzfahrzeuge besteuert werden ?

"Weshalb müssen Die Nutzfahrzeugfahrgestelle der Wohnmobile über die Kfz.-Steuererhöhung zu einem besonderen "emissionsreduzierte Fahrzeuge" geführt werden ? Die paar tausend Wohnmobile mit relativ geringen Jahreslaufleistungen gegenüber ihren 100000 den von Brüdern im Gewerbe, die auch noch eine Unmenge an Kilometern im Jahr hinter sich bringen."

Geht es hier wirklich um den Umweltschutz oder die Sanierung maroder Landeshaushalte? Was bewirken 50 Mill. € geteilt durch 16 Bundesländer ? Kann man damit einen Haushalt auf Dauer sanieren?

Dieses Forum hat 11336 Nutzer. Hat es sie? Oder haben die sich nur irgendwann mal angemeldet, um den einen oder anderen Betrag schreiben zu können. Und was ist dabei in der Steuerfrage herausgekommen ? 10850 zugesagte Euro für eine Klage, von denen niemand weiß, gegen was sie gestellt werden soll, wer das organisieren soll. Ohne sich vorher mal über die vorraussichtlichen Kosten zu informieren.

Was ist hier wichtiger, sich gegen die Steuererhöhung zu engagieren oder sich Gedanken darüber zu machen, ob ich Abends, wenn es dunkel wird, die Gardinen zuziehen soll?

Klaus

Gast am 03 Nov 2006 07:57:23

Hallo Klaus,

wenn schon gegen nie Neuregelung geklagt werden sollte, dann bestimmt nicht gegen die Aussage zu den "Nutzfahrzeugfahrgestellen". Denn das Fahrgestellt selbst ist - auch wenn in dem Gesetzestext der Eindruck entsteht - für die Bemessung der Steuer nicht ausschlaggebend.

Ausschlaggeben ist der Schadstoffausstoß und das zGg.

Und auch da gibt es - wie ich bereits weiter oben ausgeführt habe - bereits im jetzigen Steuerrecht bei Nutzfahrzeugen eine unterschiedliche Versteuerung. Denn auch bisher werden die gleichen Schadstoffklassen in Abhängigkeit vom zGG unterschiedliche besteuert (bis 3,5 to ausschließlich nach Gewicht, über 3,5 to nach Gewicht und Emissionsverhalten).

Stephan

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Gast am 03 Nov 2006 10:01:17

Die Kfz-Steuer für WoMo ist am 08.11. Thema im Finanzausschuss und im Ausschuss für Tourismus des Bundestages.

Dakota am 03 Nov 2006 10:15:21

Moin,

nach heutigem Wissensstand müssen wir für unseren Hymer in Zkunft 340 € KFZ-Steuer jährlich zahlen.

Bei einer Steuerregelung analog der PKW-Besteuerung wären es 449,40 €.

So gesehen bin ich noch zufrieden :wink:

Gast am 03 Nov 2006 11:06:40

Hi 64 ersnoopy,

ich bin schon seit längerem darüber informiert, wie nach altem Recht - und ja auch jetzt noch - Nutzfahrzeuge besteuert werden. Es betrifft mich mit 6 t ja auch.
Aber gegen die Höhe der Festsetzung einer Steuernorm nach zGG und Emission wird eine Klage nicht möglich sein. Es sei denn, Du stellst einen Zusammenhang zwischen zwei gleichartige Fahrgestelle und deren unterschiedliche Besteuerung her.

Klaus

Gast am 03 Nov 2006 12:54:00

Hier kann mal schnell seine zukünftige Steuer ausrechnen.

[mod="Dirk"]Auf Bitten des Admins von afrika-virus.de wurde der Link zum Online-Rechner von mir entfernt[/mod]

Gast am 03 Nov 2006 14:15:01

@ Klaus

OK, ich hätte es vielleicht deutlicher formulieren sollen.

"Auf Basis der derzeitigen Info´s zu den vorgesehenen Änderungen der Steuergesetzgebung sehe ich keinen Ansatz für eine Klage !"

Dies begründet sich darin, dass die die derzeitige Regelung zur Besteuerung von Nutzfahrzeugen bereits unterschiedliche Grundlagen für die Besteuerung vorsieht und es somit m.E. keinen Ansatzpunkt dafür gibt, dass die auf Nutzfahrzeugbasis (insb. Motoren und Emissionsverhalten) basierenden Wohnmobile NICHT anders als Nutzfahrzeuge behandelt werden dürfen.

Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, wenn für Wohnmobile auf Nutzfahrzeugbasis ein ein Anspruch (der Eigner) darauf bestünde das diese steuerlich wie Nutzfahrzeuge behandelt werden, dann besteht auch ein Anspruch (des Staats) darauf, dass Wohnmobile auf PKW-Basis unabhängig von ihrem Gewicht als PKW behandelt werden.

Stephan

zeelaender am 03 Nov 2006 15:03:28

Hallo liebe Trauergemeinde!
Hat sich schon jemand Gedanken über die Forumlierung eines Widerspruchs gegen die rückwirkende Forderung gemacht? Das macht mir nämlich Bauchschmerzen. Wenn ich weiß, dass es zukünftig teurer wird, kann ich drauf reagrieren, aber einfach mal so fast 300 € nachzahlen, ist schon heftig.
MfG

Nille am 03 Nov 2006 16:36:51

Gast hat geschrieben:....Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, wenn für Wohnmobile auf Nutzfahrzeugbasis ein ein Anspruch (der Eigner) darauf bestünde das diese steuerlich wie Nutzfahrzeuge behandelt werden, dann besteht auch ein Anspruch (des Staats) darauf, dass Wohnmobile auf PKW-Basis unabhängig von ihrem Gewicht als PKW behandelt werden.

Stephan


So wäre es ja auch gerecht, denn diejenigen, die ein Womo auf PKW Basis haben, nutzen dieses auch als PKW (z. B. VW California). Die jenigen von uns die größere Fahrzeuge haben, haben meist auch mehrere PKW´s.

Wo ist eigentlich der alte Spendenfred geblieben? Habe ihn nicht mehr gefunden...wäre aber auch dabei.

HandyCleo am 03 Nov 2006 19:23:19

@zeelaender:
Das kannste vergessen...rückwirkende steuererhöhungen innerhalb des Steuerjahres sind leider rechtens. :(

Gast am 03 Nov 2006 20:55:00

@ all

Könnten wir vielleicht versuchen, dass Steuerthema wieder in einem Thread zu erörtern und uns nicht auf diverse threads zu verzetteln (nehme mich hierbei nicht aus).


@ zeelaender

Wieso rückwirkend ?
Siehe mein posting --> Link auf Seite 2

[Admin] am 04 Nov 2006 01:09:13

Steinbrück hat doch 40.000.000.000 Euro zusätzlich eingenommen in 2006 - da können doch die paar Womosteuer-Mio mal untern Tisch fallen.............. :roll:

Gast am 04 Nov 2006 02:13:40

Bei der Steuerverschwendung in Deutschland sind die auf jeden Cent angewiesen. :(

BOWO am 04 Nov 2006 11:51:57

Es kommt noch schlimmer:
Heute Leitartikel auf der Titelseite unserer Tageszeitung WAZ(04.11.2006):

Brüssel macht Diesel-Autos 600 teurer

......EG-Technologiekommissar Verheugen kündigte an... drastische Verschärfung der Abgasnormen für Dieselfahrzeuge und Einführung neuer Abgasvorschriften und Technologien für Dieselfahrzeuge in den nächsten Jahren....Mehrkosten wahrscheinlich ca. 600,- Euro pro Fahrzeug....

:twisted:

Bald kann man sich nur noch fliegen leisten........ :wink: [/b]

laichy am 04 Nov 2006 12:54:18

Hallo Leute,

wie gesagt, mein WoMo habe ich im Oktober verkauft.
Heute kam Post vom FinAmt und danach bekomme ich wie erwartet die vorab bezahlte KfZ-Steuer gutgeschrieben :D

Also von Nachzahlung, rückwirkend auf den 01.01.06 keine Spur und ich wüsste auch nicht, wie die jetzt noch etwas nachfordern sollten, denn es fehlt jeder Hinweis der Vorläufigkeit auf den Bescheid :)

Gast am 04 Nov 2006 13:10:15

Hallo Laichly

Das der Hinweis der Vorläufigkeit fehlt liegt vielleicht daran das es nur die Zeitbedingte Rückzahlung der Anmeldezeit ist.
Und da das Gesetz ja noch nicht durch ist (beschlossen) kann da die Steuerbedingte Nachzahlung auch gar nicht berücksichtigt sein.

Da heißt es erst mal abwarten und irrgendwas trinken. :)

[Admin] am 04 Nov 2006 13:26:35

ich denke auch: es gibt immer irgend einen Weg. Egal, was man für ein Steuergesetzt beschließt - es wäre das erste Gesetz überhaupt, welches nicht irgendwo Schwachstellen hat und angreifbar ist - wir müssen sie nur finden, wenn es soweit ist. Also warten wir mal ab, was beschlossen wird - und dann machen wir uns einen Kopf, was davon nicht "wasserdicht" ist............

Poldi am 06 Nov 2006 23:10:17

Hallo zusammen,

wir haben heute einen Brief via E-mail an unseren Bundestagsabgeordneten geschickt. Es mag naiv sein, denn manche meinen, "Das liest doch keiner" Ich bin aber der Meinung daß die Masse es macht und man kann sagen, man hat etwas getan. Es müssen nur viele tun.
Die Adresse Eures Bundestagsabgeordneten findet Ihr hier:

--> Link

Hier der Brief, (und nicht einfach abschreiben)

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

bisher haben wir immer noch gehofft, daß der Gesetzgeber nach eingehender Überlegeung auf die geplante Änderung der KFZ-Steuer für Wohnmobile verzichten wird. Da es nun aussieht, als würde diese ungerechte Änderung doch durchgesetzt werden, möchten wir uns noch einmal an Sie als den für uns zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden und Sie bitten folgende Bedenken weiterzugeben.

Es würde sich hier um eine Stuererhöhung in nie gekannter Höhe handeln, die zudem noch nachträglich erhoben würde, d.h. daß im kommenden Jahr zusätzlich zur MwSt Erhöhung die rückwirkende Erhöhung für 2006 zusammen mit der Steuer für 2007 fällig wäre. Das allein würde für viele Besitzer von - vor allem älteren Wohnmobilen - bereits das Aus bedeuten. Hinzu kommt, daß der größte Teil der Womo Besitzer gezwungen wäre, unterwegs sehr sparsam zu sein, um überhaupt noch fahren zu können.
Viele Gemeinden haben in den letzten Jahren mit schönen Stellplätzen die Zahl der Besucher mit Womos sehr gesteigert, was wiederum der dortigen Wirtschaft zugute kam, da diese Besucher viel Geld in Geschäften und Restaurants gelassen haben. Man betrachte nur die Zahl der Wohnmobilfahrer, die den Winzern auch in NRW regelmäßig gute Umsätze bescheren. Die Folge dieser Erhöhung würde sein, daß man anstatt am Übernachtungsort essen zu gehen die eigene Küche nutzt und statt der regionalen Spezialitäten. die das reisen eigentlich erst interessant machen - die Zutaten vom Diskounter nutzt.

Die Erhöhung sollte doch eigentlich dazu dienen, die völlig unnützen und darüber hinaus teilweise noch für Fußgänger sehr gefährlichen Offroader uninteressant zu machen, für die, da diese Fahrzeuge ja nie abseits der Straße fahren, tatsäclich englischer Offroad-Schmutz in Spraydosen für 17,5o Euro angeboten wird. Leider werden die Eigner dieser Fahrzeuge nach heftigem Jammern diese Steuer locker bezahlen, während die steigende Belastung für viele Womo Besitzer vor allem mit Kindern die einzig erschwingliche Urlaubslösung wegfällt, wobei nicht einmal die Möglichkeit bleibt, das Fahrzeug zu verkaufen, denn wer wird sich schon heute einen solchen Klotz ans Bein hängen!

Zur gleichen Zeit werden dann aber Flüge zum "Weihnachtsshopping in Madrid" kostenlos angeboten bis auf die Flughafengebühren. Wie all dies von Gesetzgeber gesehen wird, ist vielen Ihrer Wähler gelinde gesagt unverständlich und wir bitten Sie daher mit Nachdruck, Ihren Einfluß zu einer Abänderung dieses geplanten Gesetzes geltend zu machen.
Ein Punkt sollte aber im Interesse des Staates nicht gering geachtet werden, daß nämlich sehr viele, so auch wir, das Wohnmobil nur noch mit Saisonkennzeichen fahren , sollte diese Steuer erhoben werden. Dann würde sich der Gesetzgeber einen schlechten Dienst erweisen, weil dann nicht nur die Steuereinnahmen durch dieses Ausweichverhalten der Betroffenen bedeutend geringer als beabsichtigt wären, sondern der Wirtschaft insgesamt und einem boomenden Zweig der Camping- und Fahrzeugindustrie besonders, ein wirtschaftsschädigender Dämpfer verpasst würde.

Mit freundlichen n

Bergbewohner1 am 07 Nov 2006 20:34:00

Hallo Poldi, das gleichen habe ich vor ca. einem Jahr meinem Bundetagsabgeordneten Marco Wanderwitz geschrieben und der Frau Bundeskanzlerin. Merkels Büro hat lediglich den Eingang bestätigt und sonst nix. Marco Wanderwitz schreibt sinngemäß, die fetten Jahr für die Bürger sind vobei, sie als Abgeordnete müßten auch sparen und deshalb kann das auch vom Mittelstand und den Bürger erwartet werden, das diese Einschnitte mitgetragen werden.

Gast am 07 Nov 2006 22:49:59

Nun, ich habe ja auch vor knapp einem Jahr unserem MdB Ernst Hinsken (Vorsitzender des Ausschuss für Tourismus) von der CSU geschrieben. Sogar eine "vernünftige" durchaus persönlich-individuelle Antwort erhalten mit dem Inhalt, dass die Sorgen der Wohnmobilbesitzer durchaus ernstgenommen werden.
Was allerdings da draus geworden ist, haben wir ja nun erfahren.

Gast am 08 Nov 2006 19:26:19

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen - oder besser: Da die bereits x-mal gepostete Info scheinbar nicht wahrgenommen werden will: :argue:

ES ERGIBT SICH - (fast) egal was morgen im BT beschlossen wird - KEINE RÜCKWIRKUNG. AUF BASIS DER GÜLTIGEN GESETZESLAGE SIND WIR SEIT 01.05.05 ZUR ZAHLUNG EINER KFZ-STEUER AUF BASIS DER FÜR PKW GELTENDEN REGELUNGEN VERPFLICHTET. DIESE (auf Grund geltenden Rechts) BERECHTIGTE FORDERUNG DER FINANZÄMTER WURDE BISHER NUR AUSGESETZ.

Bitte, bitte, nehmt dies doch endlich mal war. :!: :!: :!:

Maxilein am 08 Nov 2006 20:39:00

Hallo,

Gast schreibt: Bitte, bitte, nehmt dies doch endlich mal war.


Ich denke das ist den meisten von uns bewußt, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt oder ?

Es ist auch schon vorgekommen, daß man vom Finanzamt Geld nacherstattet bekommen hat, weil sich die Rechtssprechung im nachhinein geändert hat, aber NUR dann, wenn man auch Einspruch gegen seinen Bescheid eingelegt hat...

Ich persönlich habe zwar noch niemandem geschrieben, aber trotzdem gehofft, daß ich nicht statt knapp 200 EUR jetzt weit mehr als 400 EUR jährlich zahlen muß. Unsere Möhre ist von 1993 und ein neueres saß halt einfach nicht dran.

Ich fürchte nur, das WIR mit Protesten nicht viel erreichen.

Wir waren jetzt im Oktober eine Woche an der Mosel und so viele "fahrende" Wohnmobile wie dort habe ich noch nie auf einmal gesehen. Ich denke, ein Protest der Touristik-Verbände würde mehr bewirken, denn schließlich werden einige von uns im nächsten Jahr weniger Geld an den Orten ausgeben, die sie besuchen, oder sehe ich das falsch ?

Maxi

Gast am 08 Nov 2006 21:15:58

Maxilein schrieb: Ich denke das ist den meisten von uns bewußt, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt oder ?


Wenn es nur daran läge das die Hoffnung zuletzt stirbt, wäre es ja o.k.

Aber:
Poldi schrieb: ... bisher haben wir immer noch gehofft, daß der Gesetzgeber ... auf die geplante Änderung der KFZ-Steuer für Wohnmobile verzichten wird.

...die zudem noch nachträglich erhoben würde


Wieso "geplant" ? Wieso "nachträglich" ?
In meinen Augen sind solche Äußerungen - insbesondere wenn sie auch noch in Schreiben an Abgeordnete verwendet werden - ein ignorieren der Rechtslage das wenig hilfreich ist.
Wenn schon an z.B. Abgeordnete geschrieben wird - was ja auch grundsätzlich zu begrüßen ist - sollte man sich doch auf die geltende Rechtslage beziehen.

Argumentationsnlinie müsst jetzt eigentlich sein, dass man die Berücksichtigung des Fakts das WoMo idR. auf Nutzfahrzeugchassis basieren, positiv zur Kenntnis nimmt aber die Differenzierung der Steuersätze für bis 2000kg und ab 2000kg sowie den dafür geltenden Steuersätzen nicht folgen kann, da das "Einstiegsgewicht" von WoMo in der Regel wesentlich höher liegt (diese Argumentation birgt jedoch das Risiko das bei Beibehalt der Steuersätze die Grenze auf 3000kg angehoben wird). Auch lässt sich dahingehend argumentieren, dass man die Einstufung - wenn auch teilweise zeitlich befristet - aller Fahrzeuge S1 bis S3 in eine Klasse nicht nachvollziehen kann. Hierbei ist m.E. darauf zu verweisen, dass bis vor wenigen Wochen fast alle auf dem Markt angebotenen Neufahrzeuge die S4 nicht erfüllen und dieser Nachteil - mangels Alternative - doch wohl nicht dem Käufer angelastet werden kann.
@ poldi
Ich habe die Zitate bei dir ausgewählt, da sie in der Nähe dieses Postings stehen. Wäre ich nicht so faul und hätte mich im thread weiter zurück bewegt, hätte ich auch noch Zitate diverser anderer User einfügen könne. Also nichts für ungut.

Stephan

berni01 am 09 Nov 2006 17:43:33

Schon bekannt?

--> Link

Gast am 09 Nov 2006 18:00:12

Hallo bernie01,

das Papier in der Fassung hatte ich noch nicht gesehen.

Inhaltlich enthält es weder im Gesetzentwurf noch in der Begründung etws neues.

Stephan

Bergbewohner1 am 09 Nov 2006 21:52:13

Hallo Poldi, die Steuererhöhung für Geländewagen wurde bereits voriges Jahr beschlossen. Diese hat nichts mit der neuen WoMo Steurerhöhung zu tun. Ich bezahle jetzt für meinen LKW offener Kasten, den ich nur geschäftlich zum Handwerkszeug transport nutze, statt 172 € nun fast 500€. Trotz das ich auch noch eine AHK dran habe und viel auch mit Hänger fahre und in meiner kleinen Firma nur insges.3 Personen arbeiten, wurde mein Widerpruch abgelehnt. Mein Pick Up dient auf Grund der Sitzplätze zum überwiegenden Teil zum Personentransport .Das in meiner Firma gar nicht soviel Personen arbeiten hebt keinen an!! Mein L 200 wurde nicht aufgelastet und wird auch nicht privat genutzt. Sonntags darf ich nicht mit Hänger fahren, da fällt der Zug unter das LKW Fahrverbot usw. Wir können uns zwar über diesen Zustand in diesem Staat aufregen, aber an der Politik der Abzocke und Ungleichbehandlung wird sich wohl in D nicht gleich was ändern. Wenn man keine Lobbie hat, hat man bei unseren Politikern auch kein Gehöhr.

Poldi am 09 Nov 2006 23:29:19

Wieso "geplant" ? Wieso "nachträglich" ?
In meinen Augen sind solche Äußerungen - insbesondere wenn sie auch noch in Schreiben an Abgeordnete verwendet werden - ein ignorieren der Rechtslage das wenig hilfreich ist.


@Gast
Danke für Deine qualifizierte Aufklärung, die ich gar nicht so umzusetzen vermag wie sie es sicherlich verdient. Darum sieh es mir nach, daß ich diesen Brief an den Abgeordneten, trotz Deiner durchaus berechtigten Einwände, nicht bedaure geschrieben zu haben.
Das möchte ich wie folgt begründen:
Der Abgeordnete wird nicht nur von Bürgern gewählt, die sich wie Du in allen Details der Gesetzgebung auskennen und immer auf dem neuesten Stand sind.
Was also an Beschwerden, Sorgen, Kritiken und Wünschen an gewählte Volksvertreter herangetragen wird, muß nicht notwendigerweise von unwiderlegbarer Sachkunde geprägt sein.
Würden Leute Deines Wissensstandes in dieser Angelegenheut Briefe an Abgeordnete schreiben - ich wüßte unser gemeinsames Anliegen in den besten Händen!

Poldi

Kerli am 10 Nov 2006 02:37:42

Tach auch,

so Leute, nun ist es amtlich:

Die Steuererhöhung für Wohnmobile wurde vor wenigen Stunden beschlossen !

Außerdem dürfen wir alle auch noch rückwirkend ab dem 01.01.2006 diese Erhöhung zahlen !!!!!!!!!!


:twisted: :twisted: :twisted:

Na dann gute Nacht !
:(

Und sagt jetzt bloß nicht, na.....so schlimm ist es ja nun doch nicht geworden !

Mit nächtlichen n

Gast
:-(

Gast am 10 Nov 2006 03:04:26

Gast hat geschrieben:Und sagt jetzt bloß nicht, na.....so schlimm ist es ja nun doch nicht geworden
Mit nächtlichen n
Gast
:-(

na....so schlimm ist es ja nun doch nicht geworden
Mit morgentlichen n

pfeiffy am 10 Nov 2006 09:09:23

hallo,
ich hab das doch jetzt richtig verstanden über 2000 Kg sind es 10 Euro, je 200kg Gesamtgewicht also bei 2,8 t sind das 140 Euro ? kann doch nicht sein oder ? Das wär ja weniger als jetzt ???

:?: :?: :?: Das hab ich bestimmt was falsch gelesen !

dokabastler am 10 Nov 2006 10:41:32

Hallo Pfeiffy,

das mit den über 2000 hast Du schon richtig gelesen...das sind bei dir 4x (800:200 = 4) 10 € = 40 €

Aber es ist natürlich auch ein betrag für 0 - 2000 kg zu zahlen und dann kommts nämlich:
10x200 kg unter 2000 kg.....bei mir sind das 10 x 40€....= 400 €

Bei Dir nach meiner Rechnung als 440 €............dürfte eher nicht billiger sein als bisher..

günter

pfeiffy am 10 Nov 2006 14:01:37

ja !
muss ich mal schauen, was ich für eine C-Klassse bin - vielleicht bin ich ja 2-4 ? ansonsten sind es eben 220 Euro für das halbe Jahr - damit kann ich auch leben.


Pfeiffy

Gast am 10 Nov 2006 14:04:59

pfeiffy hat geschrieben:ja !
muss ich mal schauen, was ich für eine C-Klassse bin - vielleicht bin ich ja 2-4 ? ...



wenn dein profil stimmt ist dein Womo bj ´82...

schadstoffklasse 2-4?... :kuller:


:wink: heiko

suelzlaber am 10 Nov 2006 14:10:49

Hallöchen,

na schönen Dank. ich muß 410€/Jahr löhnen. Aber dann kommt ja auch noch die Nachzahlung ab 2006 ... :cry: :cry: :ooo: Das sind ja bei Steuerfälligkeit im Juli um die 800€.
Und dann jedes Jahr der Rabatt gekürzt --> noch teuerer

guckstdu --> Link

pfeiffy am 10 Nov 2006 18:01:04

MAN hat geschrieben:
pfeiffy hat geschrieben:ja !
muss ich mal schauen, was ich für eine C-Klassse bin - vielleicht bin ich ja 2-4 ? ...



wenn dein profil stimmt ist dein womo bj ´82...

schadstoffklasse 2-4?... :kuller:


:wink: heiko


ich hab mein Profil gerade geändert, Schlüsselnummer ist 0928 also wäre das E1 = S1 ? 2000:200=10*24 = 240 + 50 = 300 -> also 150 Euro ?

--> Aber dir Nachzahlung für den T3 bekomm ich trotzdem noch !!!!! :cry: :cry:

oder kann ich die Steuernachzahlun für den T3 an den Käufer abdrücken, der hasst mich sowieso !

linksradler am 10 Nov 2006 19:26:03

Hallo,

jetzt ist die Schei... am dampfen.
ich werde meinen Ci auf Saisonkennzeichen halbjährlich
anmelden und dann wird im Sommer halt mehr gefahren.

Würde meinen transit auch Nachrüsten sobald es einen Kat zum nachrüsten gibt.

gruß

JensK am 10 Nov 2006 20:03:18

Hi Leute,

wer kannt sich denn nun wirklich aus? Ist die sache jetzt schon beschloß und gilt oder muß der Entwurf noch durch den Bundesrat oder so ähnlich.
Das konnte mir heute leider der ADAC auch nicht sagen.
Vielleicht könnt ihr auch einen Link zur neuen Berechnung einstellen, bzw. es auch den letzten nochmal erklären wie die neue Steuer berechnet wird.
Mein Womo erfüllt laut schein die SKL:S1 zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG

Vielen Dank für Eure Hilfe

Jens

Gast am 10 Nov 2006 20:23:22

@ JensK

Zu deiner ersten Frage ob das ganze noch mal in den BR muss, muss ich erst noch einmal etwas recherchieren. Die Kfz-Steuer ist eine den ländern zustehenden Steuer, insoweit dürfte es eigentlich nicht ohne BR gehen. Hier wurde aber ein Gesetzesentwurf vom BR an den BT geleitet, der dann völlig umgekrempelt wurde. Mal schaun wann ich dazu komme mich mit dem Thema zu beschäftigen.

Zur Berechnung deiner künftigen Steuer entsprechend der Beschlussfassung des BT von gestern:

S1 = 24,-- EUR je angefangene 200 kg bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 kg = 2000/200x24 = 240,-- EUR
für über 2000 kg Gesamtgewicht kommen weitere 10,-- EUR je angefangene 200 kg hinzu = (3500-2000)/200 = 7,5 - aufgerundet auf 8 x 10,-- EUR = 80,-- EUR
240 + 80 = 320,-- EUR ab 01.01.2006

@Poldi
Du hattest natürlich völlig recht damit deinen Brief zu schreiben. Dies wollte ich auch nicht kritisieren.
Ich habe deinen Brief nur für den Versuch mißbraucht darauf aufmerksam zu machen, dass immer noch viele falsche Informationen durch die Gegend schwirren. Selbst in dem Protokoll zur gestrigen BT Sitzung findet man Aussagen unserer Volksvertreter(innen) die fehlerhaft sind.
Also nochmal, nichts für Ungut.

Ich muss allerdings auch zugeben, dass als ich seinerzeit das Posting schrieb etwas von meinem Frust darüber, dass die hier um Forum vorhandenen fachlichen Informationen scheinbar nicht wahrgenommen werden, in meine Zeilen Eingang fand.

Stephan

JensK am 10 Nov 2006 20:30:31

Hi Leute,

wer kennt sich denn nun wirklich aus? Ist die Sache jetzt schon beschloßen oder muß der Entwurf noch durch den Bundesrat oder so ähnlich.
Das konnte mir heute leider der ADAC auch nicht sagen. Bzw. der ADAC wußte noch garnichts von einer neuen Gesetzgebung.
Vielleicht könnt ihr auch einen Link zur neuen Berechnung einstellen, bzw. es auch den Letzten nochmal erklären wie die neue Steuer berechnet wird.
Mein Womo erfüllt laut Schein die SKL:S1 zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG

Vielen Dank für Eure Hilfe

Jens

JensK am 10 Nov 2006 20:45:32

Hi Leute,

erstmal @ stephan:

Danke für Deine schnelle Antwort. Wäre super wenn Du mir eine pn senden konntest, sobald Du was zu der BR-Geschichte in Erfahrung gebracht hast.

@ all:

Weiter würde mich interessieren wie hoch die steuerliche Belastung ab 2010 dann sein wird.

P.S. Sorry das ich meine Frage zweimal eingestellt habe. Das liegt daran das die bessere Hälfte mit dem Kochlöffel hinter einem stand und auf das fertige Abendessen hinwies. :D

Danke u.

Jens

Kerli am 10 Nov 2006 21:01:00

JensK hat geschrieben:
Mein Womo erfüllt laut schein die SKL:S1 zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG

Vielen Dank für Eure Hilfe

Jens



Hallo Jens,

S1 und 3500 kg, dann zahlst du nun 320 Euro pro Jahr.

Aber ab dem 01.01.2010 ( auch mit S1 ) 480 Euro jährlich !!!!!!

Links zum Womo-Steuerrechner dürfen wir hier nicht einstellen !

Mit vom Jadebusen

Gast
:-)

Gast am 10 Nov 2006 21:05:58

Hallo Jens,

wie Gast schon schreib, sind es im Ergebnis 480 EUR.

Bei der oben von mir geposteten Berechnung musst du die 24,-- EUR je 200kg bis zu einem Gesamtgewicht von 2000kg einfach durch 40,-- ersetzen. Bei den letzten 1500kg hast du "Glück", die kosten dich auch ab 2010 nur 10,-- EUR je angefangene 200kg.

Gast am 10 Nov 2006 21:12:29

Mal ne Frage? Wo kann ich dann sehen welche Schadstoffklasse ich habe?
S1 / S2 / S3 ???
Hab mal gegoogelt aber nicht gefunden.
Würde schon mal wissen was ich jetzt Zahlen darf.
Duc 2,8 JTD Bj. 2001 / 3,85 to.

Leser am 10 Nov 2006 21:14:42

Hallo zusammen,
ich kann mein Geld nur einmal ausgeben.
Ist wie bei Sonderangeboten, -wenn weg, dann weg-.

Nun soll keiner glauben ich bezahle die neue Steuer gerne.

Leser

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