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KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 ... 54


Sprinter am 18 Apr 2005 00:19:24

Hallo Leute,

in einem Schreiben vom 14.04.2005 wurde mir durch die Abgeordnete im Deutschen Bundestag Hidegard Müller mitgeteilt, dass die CDU/CSU-Fraktion einen entsprechenden Antrag zur Abänderung einbrachte. Dabei wurde mir zugleich bestätigt, dass die Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit Zustimmung des Bundesrates am 02.11.2004 aufgehoben wurde. Eine Beratung im Deutschen Bundestag war nicht vorgesehen. Unglaublich!

In diesem Antrag, welcher mir als Kopie beigefügt wurde, sind keinerlei Zusagen an der ehemaligen Regelung geknüpft, welche rechtlich auch schwierig wären (EU). Unter Punkt II. steht jedoch:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

- die getroffene Regelung und die daraus resultierende drastische Steuerhöhung für Wohnmobile zu überdenken und zu korrigieren,

- dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine angemessene Kraftfahrzeug-Besteuerung von Wohnmobilen zu unterbreiten, die Wohnmobile nicht unverhältnismäßig belastet.

Gerade die Beteiligung der Länder erscheint hier unausweichbar, doch werden wir die Entwicklung abwarten müssen. Aber nicht tatenlos! Von Feinstaub mag ich garnicht reden....

Ich würde mir ein wenig mehr Weitsicht der Verantwortlichen wünchen.

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Rudi Roehrich am 18 Apr 2005 07:00:47

ICH HABE DOCH NOCH HOFFNUNG :oops:

In einem pm-newsletter stand jetzt :

Es gibt Hoffnung, denn der massive Protest der pm-Leser gegen die irrwitzige Erhöhung der Reisemobil-Steuer wird gehört: In einer großen Koalition der Vernunft erklärten SPD, Grüne, CDU, CSU und FDP übereinstimmend, dass es die wie ein Damoklesschwert über der Szene hängende drastische Steuererhöhung für Mobile über 2,8 Tonnen nicht geben soll. Ob es allerdings bei der bisherigen Lösung bleibt, ist noch offen – die Unionsparteien zögern noch.

Möglicherweise wird die leidige Angelegenheit sogar noch vor dem 1. Mai 2005 geregelt – dem Stichtag, an dem die Umstellung der Kfz-Steuer für große Reisemobile von der Gewichts- auf die Hubraumbesteuerung erfolgen soll. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Bundesratssitzung am 29. April einen Entwurf vorbereitet, mit dem das Kfz-Steuergesetz geändert werden soll. Die wichtigste Botschaft darin: Alle Fahrzeuge, die als „So.-Kfz Wohnmobil“ zugelassen sind, sollen auch in Zukunft nach dem Gesamtgewicht versteuert werden.
Im rot-grünen Lager findet dieser Entwurf schon jetzt breite Zustimmung. Die grüne Bundestagsfraktion zog zugunsten der Initiative von Nordrhein-Westfalen sogar einen eigenen vorbreiteten Gesetzentwurf wieder zurück. Auch die SPD will im Bundestag keinen eigenen Antrag einbringen.


Gemeinsam erklärten Christine Scheel, die finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Florian Pronold, der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Eine höhere Belastung für Wohnmobilbesitzer durch die Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Mai 2005 wird es nicht geben. Wir begrüßen die Bundesratsinitiative der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und werden sie im Bundestag unterstützen, damit die notwendige Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes so schnell wie möglich in Kraft treten kann.“
Scheel und Pronold betonten noch einmal, dass nicht die höhere Besteuerung von Wohnmobilen, sondern die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen das Ziel der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag gewesen sei. Die Länder hätten dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen. In ihrer gemeinsamem Erklärung appellieren Christine Scheel und Florian Pronold an CDU und CSU, die Initiative aus Nordrhein-Westfalen im Bundesrat „mitzutragen und nicht weiter auf Kosten der Betroffenen zu taktieren“.
Dies hofft auch der nordrhein-westfälische Finanzminister Jochen Dieckmann: „Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Länder unseren Plänen anschließen werden. Denn Wohnmobile werden meist nur für Urlaubsfahrten genutzt. Die Menschen, die ein Wohnmobil haben, nutzen es nur selten im Alltag oder für die Fahrt zur Arbeit. Schon deshalb wäre eine Veränderung der Besteuerung mehr als eine Bestrafung als ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.“
In der Tendenz in die gleiche Richtung zielt auch ein Antrag, den gestern die FDP-Fraktion im Bundestag einbrachte. Unter der Überschrift „keine Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile“ fordern die Freien Demokraten, dass es für „Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge über 2,8 t bei der Besteuerung nach Gewicht verbleibt.“
Nicht ganz so weit aus der Deckung geht derweil die CDU-/CSU-Fraktion, die ebenfalls einen Antrag im Bundestag einbrachte, in dem es heißt, dass Reisemobile „angemessen“ besteuert werden sollten. Ausdrücklich will die Union-Fraktion aber nicht zurück zur bisherigen Regelung – diese sei angeblich mit dem europäischen Recht nicht in Einklang zu bringen. Deshalb wünschen CSU und CDU von der Bundesregierung einen Vorschlag „für eine angemessene Kraftfahrt-Besteuerung von Wohnmobilen zu unterbreiten, die Wohnmobile nicht unverhältnismäßig belastet.“
Auch in einem Schreiben an die Hymer-Chefs Burkert und Tregner äußert sich das Finanzministerium des CDU-regierten Baden-Württemberg nicht konkreter. Dort heiß es lediglich, dass es sich für „eine sachgerechte Lösung“ einsetzen werde, „bei der auch die Interessen der Halter, Hersteller und Händler von Wohnmobilen angemessen berücksichtigt werden.“
Ob die CDU- und CSU-regierten Länder die Initiative von Nordrhein-Westfalen unterstützen werden, ist deshalb noch nicht abzusehen, zumal sich auch Hessen noch grundsätzlich gegen die Beibehaltung der Besteuerung der Mobile nach Gewicht sperrt.
Die Meinung der pm-Leser ist indessen eindeutig: In vielen tausend Stimmen fordern sie im Rahmen der Aktion „Rote Karte für Steuerwucher“ die Beibehaltung der bisherigen Regelungen. Die Protestaktion wird solange fortgesetzt, bis die maßlose Steuererhöhung vom Tisch ist.
Aktuelle Neuigkeiten zum Thema Steuererhöhung für Reisemobile finden Sie stets unter --> Link mobil.de .


Na , dann schaun wir mal ....
:tanz::tanz::tanz:

[Admin] am 18 Apr 2005 11:46:45

Rudi Roehrich hat geschrieben:der massive Protest der pm-Leser gegen die irrwitzige Erhöhung der Reisemobil-Steuer wird gehört


mann, halten die sich für wichtig....................... :roll:

Anzeige vom Forum


Beduin am 18 Apr 2005 11:59:59

Tja und mit Korken knallen und Sektchen ist es bis jetzt auch noch nichts.
Wie dieses schreiben, das ich eben bekommen habe, zeigt

vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie machen sich wie viele andere Bürgerinnen und Bürger Gedanken darüber, wie ihr Wohnmobil künftig besteuert wird. Die Berichte in den Medien machen dabei mehr Sorgen als Hoffnung.

Deshalb will ich Ihnen gerne darlegen, was sich aus Sicht der Landesregierung ver-ändern wird.

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber bislang zwischen Kraftfahrzeugen unter 2,8 t und über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht unterschieden. Bis zum 1. Mai 2005 wurden Wohnmobile über 2,8 t nach Gewicht und Wohnmobile unter 2,8 t nach Hubraum besteuert.

Die Landeregierung NRW hat eine Gesetzesinitiative gestartet, um folgendes zu er-reichen:

Alle Wohnmobile, egal wie viel sie wiegen, sollen künftig nach Gewicht besteu-ert werden.

Dieses Gesetz kann Nordrhein-Westfalen aber nicht alleine beschließen. Es muss im Bundesrat von den Ländern und im Bundestag von den Fraktionen beschlossen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat unserem Plan bereits zugestimmt, aus den anderen Ländern gibt es noch keine endgültigen Signale.

Warum gibt es überhaupt diese Diskussion, werden Sie sich vermutlich fragen.

Auch darauf gibt es eine einfache Antwort. Die Unterscheidung von Kraftfahrzeugen nach Gewicht gehört ab dem 1. Mai 2005 der Vergangenheit an. Diese Veränderung war nötig, damit PKW - egal welches Gewicht sie haben - auch als PKW besteuert werden können.


In der Vergangenheit sind vor allem schwere Geländewagen - steuerlich gesehen - immer häufiger als LKW angemeldet worden, obwohl sie eindeutig PKW sind. Diese Ungerechtigkeit haben alle Finanzminister gemeinsam gesehen und deshalb been-det.

Aber die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der Meinung, dass Wohnmobile eben nicht wie PKW besteuert werden sollen und deshalb gibt es derzeit die Diskus-sion - auch in den Medien.

Um es noch einmal zu sagen: Wohnmobile unterscheiden sich deutlich von PKW, sie werden nur zeitweise genutzt und dann vor allem für Urlaubsfahrten. Deshalb dürfen sie nicht so besteuert werden wie PKW. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will erreichen, dass alle Wohnmobile - unabhängig von ihrem Gewicht - nicht nach ihrem Hubraum, sondern nach ihrem Gewicht besteuert werden. Dies ist aus Sicht des Wohnmobilbesitzers die auf jeden Fall günstigere Variante der Besteuerung.

Bis zu einer Entscheidung auf Bundesebene über die bundeseinheitliche Besteue-rung der Wohnmobile ab dem 1. Mai 2005 wird in Nordrhein-Westfalen die bisher geltende Besteuerungspraxis für die zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t zunächst beibehalten. Dies gilt auch für die ab diesem Zeitpunkt zugelassenen Fahrzeuge. Steuerfestsetzungen werden ab dem 1. Mai 2005 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen.


Rudi Roehrich am 18 Apr 2005 12:14:17

Dirk hat geschrieben:
Rudi Roehrich hat geschrieben:der massive Protest der pm-Leser gegen die irrwitzige Erhöhung der Reisemobil-Steuer wird gehört


mann, halten die sich für wichtig....................... :roll:



Mensch Dirk ,
Jeder der uns in dieser Angelegenheit unterstützt ist wichtig ! :wink: :!:



:tanz::tanz::tanz:

skylape am 18 Apr 2005 12:26:28

Rudi Roehrich hat geschrieben:
Dirk hat geschrieben:
Rudi Roehrich hat geschrieben:der massive Protest der pm-Leser gegen die irrwitzige Erhöhung der Reisemobil-Steuer wird gehört


mann, halten die sich für wichtig....................... :roll:



Mensch Dirk ,
Jeder der uns in dieser Angelegenheit unterstützt ist wichtig ! :wink: :!:



:tanz::tanz::tanz:

:oops: Ich auch seien wichtig ! :D

[Admin] am 18 Apr 2005 12:28:33

richtig Rudi! allerdings drängt sich mir der Verdacht auf, daß pm meint, daß alles was auf dieser Welt geschieht (oder auch nicht) - einzig auf die Berichterstattung von pm zurückzuführen ist. Wahrscheinlich steht in der nächsten Ausgabe von pm "neuer Papst durch die Hilfestellung durch pm gewählt...."

--> Link


Es gibt Protest von allen Seiten, viele Internetseiten haben sich engagiert, viele Leute haben sich selbst die Finger wundgetippt - und pm formuliert das beständig so, ob alles nur von ihnen abhängen würde - solch Überheblichkeit kotzt mich maßlos an!

dokabastler am 18 Apr 2005 13:32:56

Bezogen auf Maßlose Selbstgefälligkeit hat der Keith Richard (Stones) mal übern James Brown gesagt (der ihm bei dem gemeinsamen Termin überaus überheblich erschien......)

"...der meint, die Sonne scheint durch seinen Ar........."

ich find, das triffts

aber nun wieder zum Thema.....zu dem ich nichts mehr schreibe, weils eine reine Glückssache ist, wie es ausgeht......ich kann nix mehr machen...

günter

Gast am 18 Apr 2005 14:23:44

Dirk hat geschrieben:richtig Rudi! allerdings drängt sich mir der Verdacht auf, daß pm meint, daß alles was auf dieser Welt geschieht (oder auch nicht) - einzig auf die Berichterstattung von pm zurückzuführen ist. Wahrscheinlich steht in der nächsten Ausgabe von pm "neuer Papst durch die Hilfestellung durch pm gewählt...."

--> Link


Es gibt Protest von allen Seiten, viele Internetseiten haben sich engagiert, viele Leute haben sich selbst die Finger wundgetippt - und pm formuliert das beständig so, ob alles nur von ihnen abhängen würde - solch Überheblichkeit kotzt mich maßlos an!


ehrlich gesagt, ist mir das Schei..egal, wenn hinterher das Ergebnis stimmt. Dann kann sich pm von mir aus sogar bei der nächsten Bundestagswahl als Regierungspartei stellen. Hauptsache, sie regieren in meinem (unserem) Sinne.

Camperfan am 18 Apr 2005 19:07:56

Hey,

Du meinst doch nicht die pm, oder?

Ich bin froh, das wir die haben :!: :!: :!: (und auch die anderen Fachzeitschriften, wie ADAC, Autobild und ähnliche...)

Ähnlich ist es mit den zig Millionen von Mitgliedern des ADAC und sonstiger Autofahrerverbände.

Ich erinnere nur an die Geschichte mit den Sicherheitslücken und dem ganzen Theater mit den Gurten in WoMos. Hier deckte der ADAC die unheimlichen Sicherheitsprobleme auf. Wie lange hat es gedauert, bis wir endlich den jetzigen Sicherheitsstandart hatten?

Da kannte man Internet noch gar nicht und die haben trotzdem für unsere Interessen gekämpft :!:

Oder die Stellplätze in den Gemeinden....

Sicherlich hat jede Zeitschrift auch ein eigenes Interesse an Werbung und Umsätzen und läßt sich ja auch mal beeinflussen, aber dieses Thema, nämlich unser Problem, wurde eigentlich ganz gut angegangen, ich bin insoweit zufrieden.

Vielleicht trägt das ganze ja doch noch "unsere" Früchte.
Ich habe noch einen kleinen Hoffnungsschimmer.

Natürlich werden sich, wenn es klappen sollte, alle damit brüsten, dass alles nur auf ihre eigene Initiative erreicht wurde, aber ehrlichgesagt, ich kann damit gut leben... :D :D :D :zustimm:


kens
Camperfan Udo

Camperfan am 18 Apr 2005 19:12:16

Dirk,

warum wetterst Du eigentlich immer so gegen die PROMO?

Als enn Du damit ein Problem hättest....

Ts, ts, ts....

[Admin] am 18 Apr 2005 20:58:27

weil mich die Großkotzigkeit von denen nervt.

Schau mal, wann pm erst auf den Zug mit der Steuer aufgesprungen ist - als "DER" Lobbyvertreter ganz schön verspätet. Und dann behaupten: weil WIR.......haben die......

Mit dem ADAC ist das eine ganz andere Sache. Der hat 15 Millionen Mitglieder und erheblichen Einfluß auf die Verkehrspolitik in unserem Land.

pm online hat im Schnitt 35.000 Zugriffe pro Monat - zum Vergleich:
das haben wir hier in der Woche
und der ADAC am Tag

pm print hat eine Auflage von ca. 27.000 pro Monat - zum Vergleich:
die ADAC Zeitung geht 15.000.000 Mal raus

Aber wenn das hier keinem irgendwie aufstößt - kein Problem! Dann behaupte ich eben ab jetzt: erst seit dem es --> Link gibt, gibt es auch Wohnmobile - die wurden hier erfunden!

Joda am 19 Apr 2005 00:03:31

:flehan: Danke, großer Imperator Dirk, das du das Wohnmobil erfunden hast und wir alle unser Hobby fröhnen dürfen! ;D

Spaß beiseite, finde auch, das die sich reichlich aufspielen. Die sind doch reichlich spät aus den Quark gekommen und spielen jetzt als die großen Retter auf. Die anderen zitierten Blätter klopfen sich nicht selber so extrem auf die Schulter.

Joda

Kerli am 19 Apr 2005 00:15:44

Hallo Joda,

abwarten.........!!!
8)

Mit von Varel nach Bockhorn

Gast
:D

Rudi Roehrich am 19 Apr 2005 11:58:54

Mensch Dirk ,
was für `ne Unruhe wegen pm ...... :? :oops:

Wichtig ist doch :

W I R Z I E H E N A L L E A N D E M S E L B E N S T R A N G :wink:


und abwarten was kommt ... :wink:
:tanz::tanz::tanz:

dokabastler am 19 Apr 2005 14:40:53

Obwohl ppm der grant vom Dirk wahrscheinlich am ? vorbeigeht, versteh ich den Dirk.....ich denk andeen Foren und deren Mitgliedern (auch mir) geht ähnlich:

Die sind reichlich spät (hoffentlich nicht zu spät - sonst kommt das Triumphgeschrei zu früh) erwacht...trotz deren nun zur Schau gestellter Connections und Kompetenz haben die vom Steuerproblem auch nicht aus erster hand (denn dann hätten die spätestens in der Dezember-Ausgabe drüber schreiben müssen) erfahren sondern wahrscheinlich auch durch leserbriefe oder durch das Stöbern der Redakteure im Internet (vielleicht hier im Forum???).

Wenns gut ausgeht, dann werden die sich nicht abhalten lassen, sich in die Sonne zu stellen...egal.....Hauptsach der Steuermist wäre geregelt

günter

rs270550 am 19 Apr 2005 14:46:05

Ich habe nu eine Antwort der NRW-CDU erhalten: Dort wurde schon im Dezember letzten Jahres bei der Landesregierung angefragt, wie diese sich zu dem Problem stellt - bis Heute gibt es keine Antwort! Soweit zu:
SPD in NRW ist dagegen, die Steuern zu erhöhen. Allserdings gibt die CDU auch nicht an, wie sie selbst dazu steht!?!? Wahlen?

Zu pm:
das ist ne Zeitung, die von Werbung lebt, was erwartet Ihr da?
,
Rolf

wolfherm am 19 Apr 2005 14:54:56

rs270550 hat geschrieben:Ich habe nu eine Antwort der NRW-CDU erhalten: Dort wurde schon im Dezember letzten Jahres bei der Landesregierung angefragt, wie diese sich zu dem Problem stellt - bis Heute gibt es keine Antwort! Soweit zu:
SPD in NRW ist dagegen, die Steuern zu erhöhen. Allserdings gibt die CDU auch nicht an, wie sie selbst dazu steht!?!? Wahlen?

Zu pm:
das ist ne Zeitung, die von Werbung lebt, was erwartet Ihr da?
,
Rolf


Die reden wohl nicht mit einander oder die CDU kann nicht lesen. Die NRW-Regierung hat schon mehrfach auf ihre Meinung hingewiesen. Steht sogar (glaube ich) in einem Beitrag hier. Kannst denen ja mal auf die Sprünge helfen.

rs270550 am 19 Apr 2005 17:06:47

Hallo Wolfherm,
ich glaube, die reden nur gegeneinander, nicht miteinander! Jedenfalls liegt mir das Schreiben vor. Unten drunter steht: Rüttgers und noch ein Name. Und, wie gesagt, keine Stellungsname der CDU!!
Und wen wählen wir nun? Hier am Möhnesee fand Gestern eine Ratssitzung statt. Thema: Wie kommen wir von über 11.000.000.-€ Schulden herunter? Vorschlag der BG: statt 24 Ratssitzungen nur noch 12 und den Rest ehrenamtlich (Sitzungen werden ja bezahlt)
Was meint Ihr, wer dafür war? Richtig: KEINER
Wir sind hier mittlerweile soweit, daß die Bürger vor Ihrem Haus oder Wohnung die Strasse kehren sollen. Bürgersteig sowieso.
aus einem ganz normalen Deutschland,
Rolf

Camperfan am 19 Apr 2005 18:02:04

Okay, okay, okay.... :bussi:

Promo ist etwas langsam :oops:

Und deren WWW. ist das noch viel mehr :D (total Langweilig und Fragen werden erst sehr spät beantwortet, nix im Vergleich zu der besten Site im Netz :wink:

Auch wenn ich die Zeitung im Abo seit 1991 habe (bin ich jetzt schon Teilhaber? :eek: :gruebel: ), ist es, insgesamt gesehen, gut um jede Stimme.

Eigentlich haben als Erste die Allradfahrer aufgeschrien, das ist richtig.

Erst später wurde ich auf die ganze Sache aufmerksam, dass wir ja auch betroffen sind....
Ich glaube, so ging es vielen.
(Als letztes haben es erst die Politiker geschnallt :ooo: )

Aus diesem Grund, habe ich meinen Landy leider abgegeben.
Aber das hat auch was Gutes, somit war Platz für unsere WoMo :D :D


Camperfan Udo

Kerli am 21 Apr 2005 00:28:23

Hallo,

News zum Thema:

Auch Baden-Württemberg schwenkt nun auf die Linie der Vernunft ein und will die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen am 29. April 2005 unterstützen.

Hier die aktuelle Meldung aus Baden-Württemberg:

Pfister spricht sich gegen neue Wohnmobilsteuer aus

Höhere Wohnmobilsteuer schädigt Halter, Tourismus und Hersteller

Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat heute in Stuttgart gefordert, die von der Bundesregierung durchgesetzte neue Wohnmobilsteuer, die bereits ab Mai in Kraft treten soll, umgehend zu stoppen. Pfister: „Die neue Wohnmobilsteuer vergiftet das Konsumklima, bedroht massiv Arbeitsplätze und fügt dem Inlandstourismus schweren Schaden zu. Deshalb müssen hier umgehend Änderungen vorgenommen werden.“

Hintergrund ist die Abschaffung der Steuervorteile für schwere Geländefahrzeuge und sogenannte Vans. In diesem Zusammenhang soll auch bei Wohnmobilen von der bisherigen gewichtsabhängigen Besteuerung auf eine hubraumbezogene Besteuerung umgestellt werden. Nach Angaben Pfisters würde diese steuerliche Änderung zu einem drastischen Anstieg der Kfz-Steuerbelastung von Wohnmobilen führen, die teilweise um mehr als 300 Prozent höher liege als nach der bisherigen Regelung. In bestimmten Fällen sei eine zusätzliche Steuerbelastung von weit mehr als 1000 Euro jährlich zu befürchten.

Pfister: „Es ist mehr als verständlich, dass diese unglaubliche Abzocke eine regelrechte Steuerwut bei Wohnmobilhaltern, Tourismusbranche, Fahrzeugherstellern und -händlern ausgelöst hat.“ Pfister forderte eine rasche gesetzliche Klarstellung im Kraftfahrzeugsteuergesetz, dass es für Wohnmobile über 2,8 Tonnen bei einer Besteuerung nach Gewicht verbleibt. Er signalisierte in diesem Zusammenhang Zustimmung für eine entsprechende Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens, die am 29. April im Bundesrat behandelt werden soll.

Pfister abschließend: „Die Wohnmobilsteuer ist ein weiteres Beispiel für den ungezügelten Griff in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger durch die Bundesregierung. Nur wenn wir diese Politik beenden, bekommen wir die dringend notwendige Vorfahrt für Investitionen, Konsum und Arbeitsplätze.“


Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, 19. April 2005



Schaun' mer mal......oder wie sagt unser "Kaiser" immer.....

Mit vom Jadebusen ( Nordsee )

Gast
:-)

Rudi Roehrich am 21 Apr 2005 06:16:17

Klingt nicht schlecht , warten wir mal ab .
Vielleicht klappt es ja mit dem Abschmettern dieser
Steuerwahnsinnsänderungsschnappsidee .
Na , das wär doch mal ein Unwort des Jahres .... :oops: :D



:tanz::tanz::tanz:

Camperfan am 21 Apr 2005 18:30:22

Na,

hat sich doch sehr beruhigt.

Und wir alle warten gespannt auf Anfang Mai... :nixweiss:

(Tee trinkend...)


Udo

renato100 am 21 Apr 2005 19:19:06

Heute in den Nachrichten:

Die Steuererhöhung wird zurückgenommen, der Bundesrat wird das Verfahren in der nächsten Sitzung stoppen, sogar noch rechtzeitig zum 01. Mai !!!!!!!!

Das ist doch was !!!!!!!!!! :D :D :D :D :D :D :D :bia: :jump: :heiss: :musik: :tanz:

Gast am 21 Apr 2005 21:24:17

Wie ja schon zu lesen war, soll sich der Bundesrat am 29.04. mit einem Gesetzentwurf des Landes NRW zur Wohnmobilbesteuerung befassen (Tagesordnungspunkt 12 der Sitzung). Wenn ich jetzt alles richtig mache :?: müsste der Gesetzentwurf des Landes NRW eigentlich angehängt sein. Wenn nicht, hier habe ich ihn gefunden: --> Link

Beduin am 21 Apr 2005 22:02:43

Danke Snoopy

langsam fange ich an daran zu glauben :D

sorry Renato, nichts gegen dich. Ich hatte auch Nachrichten an und nichts gehört :oops:

Rudi Roehrich am 22 Apr 2005 06:09:43

.... und aus Hamburg hört man nichts :cry: :cry: :cry:



:cry: :cry: :cry:

Gast am 22 Apr 2005 07:49:52

Moin, Moin,

hier noch eine Ergänzung zur Bundesratssitzung am 29.04.05. (Auszug aus den Erläuterungen zu TOP 12)

"...Das Antrag stellende Land hat gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Plenarsitzung am 29. April 2005 zu setzen. Der Gesetzentwurf soll dort vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen werden."

Und falls noch jemanden interressiert was in § 36 Abs.2 GO BR steht:
"§ 36 Zuweisungen der Vorlagen
(2) Der Präsident hat Vorlagen eines Landes auf dessen Verlangen unmittelbar auf die vorläufige Tagesordnung des Bundesrates zu setzen."


Also denke ich mal das auch am 29.04. mal wieder inhaltlich nichts entschieden wird (es sei denn der BR beschließt keine Übersendung an die Ausschüsse) und der - ich glaube auch hier schon irgendwo genannte - Termin Ende Mai abgewartet werden muss. :(

Gast am 22 Apr 2005 13:15:53

Soweit denn dann der BR den Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse überweist, ist der Entwurf bereits vorsorglich auf die Tagesordnung der 797. Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates am 12.05.2005, ab 10:30 Uhr im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, Saal 2.128 gesetzt worden.

Da die Sitzung öffentlich sein dürfte, stellt sich nur noch die Frage: Wer ist in Berlin und geht hin ? Nein, ich meine nicht unsere Volksvertreter sondern unsere Leidensgenossen !

PS: In der BR-Sitzung am 29.04.05 wird es auch mal wieder um die Feinstaubthematik gehen. Leider konnte ich bisher die entsprechende Drucksache nicht auftreiben.

hade am 23 Apr 2005 08:52:23

Hallo
Heute Morgen Zeitung aufgeschlagen,
Schlagzeile:
Steuererhöhung für WoMo vom Tisch :D :D :D
Mann ist das eine gute Nachricht.
Offensichtlich haben die vielen Einsprüche durch uns doch gefruchtet.
Also, Saison beginnt, wir können locker losfahren

Hans

Kerli am 23 Apr 2005 09:48:13

Moin Hans,

wäre nett gewesen, du hättest uns gleich die
besagte Zeitung verraten !

Mit vom Jadebusen ( Nordsee )

Gast
:-)

frebeka am 23 Apr 2005 11:52:55

Hallo,

so schnell kann nur Bild sein :D :D :D

innomatix am 23 Apr 2005 19:18:59

Bundesrat Drucksache 229/05
13.04.05

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
Telefon: 0221/97668-0, Telefax: 0221/97668-338
ISSN 0720-2946
Gesetzesantrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher
Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
A. Problem und Ziel
Artikel 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 2. November 2004
(BGBl. I S. 2712) sieht eine Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung
ab 1. Mai 2005 vor. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die
verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“. Daraus
ergeben sich kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen insbesondere für
folgende Fahrzeugarten mit einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t:
• Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen
und Kleinbusse,
• Wohnmobile,
• sog. Büro- oder Konferenzmobile.
Diese Fahrzeuge werden bisher auf der Grundlage des ab 1. Mai 2005
entfallenden § 23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden
höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung als der Gewichtsbesteuerung
unterliegende „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) behandelt. Die Besteuerung dieser
Fahrzeuge ist daher sachgerecht anzupassen.
B. Lösung
Mit der vorgeschlagenen Änderung des KraftStG wird die Besteuerung der
von der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO betroffenen Kraftfahrzeuge
teilweise neu geregelt.
Drucksache 229/05 - 2 -
Für Wohnmobile und andere Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung,
Pick-up-Fahrzeuge sowie Pritschenwagen mit Doppelkabine ist eine
Besteuerung nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht
vorgesehen. Dies gilt nunmehr für alle Wohnmobile unabhängig vom
zulässigen Gesamtgewicht, da eine entsprechende Differenzierung
verkehrsrechtlich nicht mehr vorgesehen ist.
Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und
Kleinbusse, die nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien die
Begriffsmerkmale für Personenkraftwagen erfüllen, sind ab dem 01.05.2005
aufgrund der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und der bestehenden
Rechtslage - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 2,8 t - als Personenkraftwagen nach Hubraum und
Emissionsverhalten zu besteuern. Dies soll nach § 2 Abs. 2a Nr. 2 und 3
dieses Gesetzes auch für die sog. Mehrzweckfahrzeuge und die sog. Bürooder
Konferenzmobile gelten, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung
ausgelegt und gebaut sind.
C. Alternativen
Keine
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
Für die Länder ergeben sich aus den Folgen der Aufhebung des § 23 Abs. 6a
StVZO schätzungsweise Mehreinnahmen aus der Besteuerung der
Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und
Kleinbusse von jährlich bis zu 87 Mio. €. Die Begünstigung der bisher nicht
nach Gewicht besteuerten Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von unter 2,8 t durch dieses Gesetz führt schätzungsweise zu
Mindereinnahmen von jährlich bis zu 25 Mio. €, was insgesamt zu
Mehreinnahmen in der Größenordnung von jährlich bis zu 62 Mio. € führt.
- 3 - Drucksache 229/05
2. Vollzugsaufwand:
Im Bereich der Automation wird für die Erfassung der Besteuerungstatbestände
ein geringer Mehraufwand anfallen, der gegenwärtig nicht
quantifizierbar ist.
E. Sonstige Kosten
Keine

Bundesrat Drucksache 229/05
13.04.05
Gesetzesantrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher
Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Der Ministerpräsident Düsseldorf, den 12. April 2005
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den
als Anlage mit Begründung beigefügten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher
Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
mit dem Antrag zuzuleiten, seine Einbringung beim Deutschen Bundestag zu
beschließen.
Ich bitte, den Gesetzentwurf gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung in die
Tagesordnung der nächsten Bundesratsplenarsitzung am 29. April 2005 aufzunehmen.
Mit freundlichen n
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Dr. Michael Vesper

Drucksache 229/05
Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften
auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Vom ...
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September
2002 (BGBl. I S. 3818), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3310), wird wie folgt geändert:
In § 2 werden nach Absatz 2 folgende Absätze 2a und 2b eingefügt:
„(2a) Als Personenkraftwagen im Sinne des § 8 Nr. 1 gelten auch:
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge, die der Klasse N1, Aufbauart BB, nach Anhang
II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge
und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis
acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II C Nr. 1 der
Richtlinie 70/156/EWG des Rates nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
3. Fahrzeuge, die als sog. Büro- oder Konferenzmobile straßenverkehrsrechtlich zugelassen
sind.
Voraussetzung ist, dass die genannten Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung
ausgelegt und gebaut sind. Das ist der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende
Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
(2b) Als andere Fahrzeuge im Sinne des § 8 Nr. 2 gelten auch:
1. Wohnmobile nach Anhang II A Nr. 5.1. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates;
2. Kranken- und Leichenwagen nach Anhang II A Nr. 5.3. und 5.4. der Richtlinie
70/156/EWG des Rates;
3. sog. Pick-up-Fahrzeuge und sog. Pritschenwagen, die der Klasse N, Aufbauart BA,
nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates entsprechen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2005 in Kraft.
Drucksache 229/05 2
Begründung
I. Allgemeines
1. Inhalt
Auf der Grundlage der bis 30. April 2005 geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO und
der dieser Bestimmung zugrunde liegenden Begriffsdefinition „Kombinationskraftwagen“ sind
bisher bestimmte Fahrzeugarten als „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG zu
behandeln und demgemäß nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern.
Dies gilt insbesondere für folgende Fahrzeuge mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz und einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als
2,8 t:
- Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Mehrzweckfahrzeuge, Großraum-
Limousinen, Kleinbusse und bauartähnliche Fahrzeuge (z. B. sog. Vans) - vgl. BFHUrteile
vom 31.08.1998, BFH/NV 1998, 1264 und BStBl II 1998, 487 -,
- Wohnmobile - vgl. BFH-Urteil vom 01.02.1984, BStBl II 1984, 461 -,
- sog. Büro- oder Konferenzmobile,
- sog. Pick-up-Fahrzeuge und sog. Pritschenwagen mit Doppelkabine.
Artikel 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung vom 2. November 2004 (BGBl. I S. 2712) sieht eine Aufhebung der
aufgrund gefestigter Finanzrechtsprechung für die bisherige kraftfahrzeugsteuerliche Sachbehandlung
relevanten Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 1. Mai 2005 vor.
Diese Bestimmung wurde 1969 lediglich zur verkehrsrechtlichen Klarstellung eingeführt, damit
auch „Kombinationskraftwagen“ bis einschließlich 2,8 t bei Überholverboten mit dem Zusatz
„ausgenommen Personenkraftwagen“ ausgenommen waren. Sie ist im Verkehrsrecht
seit langem überflüssig, weil daran keine Rechtsfolgen mehr geknüpft sind. Sie steht außerdem
nicht mehr im Einklang mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften.
Bei der Weiterentwicklung der Besteuerung für die in Frage stehenden Fahrzeuge lässt sich
der Bundesrat insbesondere von folgenden Erwägungen leiten:
- Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich nicht nur
nach der verkehrsrechtlichen Behandlung, sondern auch nach den objektiven Beschaffenheitskriterien,
insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild
der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung
aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BFH-Urteil vom
01.08.2000, BStBl II 2001, 72). Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt
es nicht an (BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489).
- Die Rechtsprechung lässt erkennen, dass eine kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als
Personenkraftwagen auch davon abhängig ist, dass die zur Personenbeförderung dienende
Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs
(BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001, 368).
3 Drucksache 229/05
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes)
Zu § 2 Abs. 2a Nr. 1
Insbesondere für schwere Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum- Limousinen
und ähnliche Fahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 2,8 t ergaben sich - im Vergleich zu bauartgleichen Fahrzeugen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 2,8 t - erhebliche kraftfahrzeugsteuerliche Vorteile, da für diese
Fahrzeuge nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Personenkraftwagen,
sondern die in der Regel deutlich günstigere Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht
zur Anwendung kommt. Eine derart unterschiedliche steuerliche Behandlung ist sachlich
nicht gerechtfertigt. Die verkehrsrechtlich als Fahrzeugklasse M1, Anhang II A Nr. 1, der
Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABl. EG Nr. L 42 S. 1) zugelassenen
Fahrzeuge sind mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 30.04.2005 aufgrund
der verkehrsrechtlichen Behandlung und dem von der Rechtsprechung entwickelten Kriterium
der objektiven Beschaffenheit wie Personenkraftwagen zu besteuern. Einer gesetzlichen
Neuregelung bedarf es insoweit nicht.
Die Vorschrift erfasst – auch zur Vermeidung von Steuerumgehungen - Geländefahrzeuge
und andere Fahrzeuge die der verkehrsrechtlichen Fahrzeugsklasse N1, Aufbauart BB, nach
der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABl. EG Nr. L 42 S. 1) entsprechen,
die nach den kraftfahrzeugsteuerlich relevanten objektiven Beschaffenheitsmerkmalen
(Bauart, Einrichtung und Erscheinungsbild) als Personenkraftwagen anzusehen sind. Die
genannten Fahrzeuge sind aber nur dann nach § 8 Nr. 1 KraftStG zu besteuern, wenn sie
vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung
dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche der Fahrzeuge.
Der Begriff „Geländefahrzeug“ ist im Einzelnen in Anhang II A Nr. 4 der genannten
Richtlinie geregelt.
Zu § 2 Abs. 2a Nr. 2
Nach Maßgabe des Anhangs II C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar
1970 (ABl. EG Nr. L 42 S. 1) sind als Personenkraftwagen der Klasse M1 auch sog. Mehrzweckfahrzeuge
(andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von
Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum) anzusehen.
Derartige Kraftfahrzeuge sind verkehrsrechtlich jedoch unter folgenden Voraussetzungen
nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizieren:
a) Die Fahrzeuge haben außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze.
b) Zusätzlich muss folgende Bedingung erfüllt sein:
P - (M + N x 68) > N x 68
Dabei bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Abweichend von dieser verkehrsrechtlichen Beurteilung ist es sachlich gerechtfertigt, solche
- nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizierende - Mehrzweckfahrzeuge kraftfahrzeugsteuerrechtlich
als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung
ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende
Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
Drucksache 229/05 4
Als Mehrzweckfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere sog. Sport-Utility-
Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (insbesondere
sog. Vans) in Betracht kommen.
Zu § 2 Abs. 2a Nr. 3
In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen Fahrzeuge, die als sog. Büro- oder Konferenzmobile
straßenverkehrsrechtlich zugelassen sind. Für diese Fahrzeuge bestehen keine
bindenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die den Ausstattungsumfang festlegen. Dies
erleichtert ausschließlich kraftfahrzeugsteuerlich motivierte Fahrzeugumbauten. Die sog.
Büro- oder Konferenzmobile haben i.d.R. Pkw-typische Beschaffenheitsmerkmale und sind
häufig mit Großraum-Limousinen bauartverwandt. Es ist daher sachgerecht, derartige Fahrzeuge
nach den für Personenkraftwagen geltenden Kriterien zu besteuern, wenn sie vorrangig
zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.
Zu § 2 Abs. 2b Nr. 1
Wohnmobile sind verkehrsrechtlich der Fahrzeugklasse M zugeordnet (für die Personenbeförderung
ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern nach Anhang
II A Nr. 5.1. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABl. EG Nr. L 42 S.
1). Sie gelten jedoch verkehrsrechtlich als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und
nehmen insoweit eine Sonderstellung ein. Sie entsprechen nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien
i.d.R. nicht den Personenkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind insbesondere in
Bezug auf Aufbau, Größe, technische Dimensionierung, Motorisierung, Fahrgestell, Lenkbarkeit
und Beherrschbarkeit vergleichbar mit den der Gewichtsbesteuerung unterliegenden
leichten Nutzfahrzeugen. Zahlreiche Typen dieser Fahrzeugkategorie sind zudem mit drei
Achsen (sechs Rädern) ausgestattet. Sie dienen auch nicht nur der Personenbeförderung,
sondern – bezogen auf die Nutzfläche – vorrangig der Beförderung von Gütern (Einrichtungsgegenstände,
Hausrat, Vorräte und sonstiges Gepäck). Da sie darüber hinaus nicht
täglich, sondern nur für Urlaubsfahrten genutzt werden, ist es gerechtfertigt, Wohnmobile als
„andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG stets nach dem zulässigen Gesamtgewicht
zu besteuern.
Zu § 2 Abs. 2b Nr. 2
Bei den von der Vorschrift erfassten Kranken- und Leichenwagen nach Anhang II A Nr. 5.3.
und 5.4. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABl. EG Nr. L 42 S. 1)
handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen - wie bisher - eine Gewichtsbesteuerung nach § 8
Nr. 2 gerechtfertigt ist.
Zu § 2 Abs. 2b Nr. 3
Bei den Pick-up-Fahrzeugen und Pritschenwagen überwiegt aufgrund der offenen Ladefläche,
der Aufbauart und der Zuladung die Lkw-typische Beschaffenheit. Dies gilt gleichermaßen
für Fahrzeuge mit Einzel- und mit Doppelkabine. Es ist daher sachgerecht, diese Fahrzeuge
nach dem Fahrzeuggewicht zu besteuern.
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Das Gesetz tritt zum 1. Mai 2005 in
Kraft. Es handelt sich um eine unechte Rückwirkung, da die steuerlichen Folgen der Aufhebung
des § 23 Abs. 6a StVZO für die im Gesetz genannten Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 2,8 t seit Verkündung der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im November 2004 allgemein
bekannt sind. Die Fahrzeughalter konnten insoweit nicht auf eine fortgesetzte allgemeine
5 Drucksache 229/05
Anwendung der bisherigen Finanzrechtsprechung über den 1. Mai 2005 hinaus vertrauen.
Der Gesetzentwurf wurde zudem vor dem 1. Mai 2005 in den Bundesrat eingebracht.

renato100 am 25 Apr 2005 15:07:11

Hallo Beduin !

Diese tolle Meldung kam in den Lokalnachrichten von Radio Emscher Lippe,
R E L . :!: :D
Ich war auch erstaunt, daß dieser kleine Sender solch eine für uns eminent wichtige Nachricht verbreitete. Die großen Sender (WDR) haben in unserer Region nämlich nichts gebracht.

Ab jetzt höre ich nur noch unseren Lokalsender !!!!!!

[Admin] am 27 Apr 2005 22:37:43

"Die Welt"

Steuergeschenke für Wohnmobil- und Off-Road-Fahrer
Nordrhein-Westfalen macht sich für Steuerbegünstigung stark - Bundesrats-Initiative gestartet - Protest von Umweltverbänden
von Andreas Middel

Berlin - Die rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der WELT massive Steuergeschenke für Inhaber von Wohnmobilen und Off-Road-Fahrzeugen. Ursprünglich sollen solche Fahrzeuge vom 1. Mai an wie Pkws abgasbezogen besteuert werden. Die jetzt noch gültige, günstige Einstufung als Kleinlaster würde dann entfallen. Mit Blick auf die Landtagswahl am 22. Mai will die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf dies verhindern. Wohnmobile und auch Off-Road-Fahrzeuge sollen auch nach dem 1. Mai pauschal nach Gewicht versteuert werden. Einen entsprechenden Gesetzesantrag hat die Landesregierung schon im Bundesrat eingebracht. Den mehr als 370 000 Besitzern von Wohnmobilen, ein Großteil davon in NRW, aber auch den Besitzern sogenannter SUV-Fahrzeuge winkt in diesem Fall eine Steuerentlastung von mindestens 80 Millionen Euro. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durchgerechnet.


Nach ihren Berechnungen müssen künftig "für einen Kleinwagen mit Dieselmotor höhere Kfz-Steuern bezahlt werden als für ein durchschnittlich ausgestattetes Wohnmobil", beklagt der Chef der Umwelthilfe, Jürgen Resch in der WELT. Die größten Dieselstinker erhielten die am weitesten reichende Entlastung.


Solche fragwürdigen Wahlgeschenke, die in Einzelfällen zu einer Steuerersparnis von 90 Prozent führt, wollen die Umweltschützer nicht durchgehen lassen. Zumal nicht nur Wohnmobile steuerlich gefördert werden sollen. Durch einfache Umrüstung lassen sich auch Kleintransporter wie der VW-LT 35 steuerlich als Wohnmobile deklarieren. Statt der vom 1. Mai an fälligen Kfz-Steuer in Höhe von mehr als 650 Euro wären dann nur noch 210 Euro zu entrichten. Und die formalen Voraussetzungen für eine Umrüstung eines Transporters in ein Wohnmobil sind gering. Nach Auskunft des TÜV-Süd reiche schon eine festinstallierte Kochstelle, eine Liegemöglichkeit, die einem Bett ähnelt, Staufächer im Wageninnern und ein insgesamt wohnlicher Charakter des Fahrzeugs aus, um in die Steuervergünstigung zu kommen, berichtet die Deutsche Umwelthilfe. Ähnliche Umbauten seien auch bei sogenannten Pick-ups möglich. Entsprechende Angebote gebe es bereits im Internet. Statt deutlich mehr als 560 Euro Kfz-Steuer wären mit der Anerkennung als Wohnmobil nur noch rund 185 Euro fällig.


Den Gesetzesantrag halten die Umweltschützer für eine "reine Gefälligkeit" angesichts des Wahlkampfs. Erst am 13. April wurde er eingebracht, noch an diesem Donnerstag soll er in dem G.remium behandelt werden - rechtzeitig bevor die abgasbezogene Besteuerung in Kraft tritt.


Nicht nur fiskalisch hält Resch das Vorhaben für kritikwürdig. Auch unter Umweltaspekten ist der Vorschlag für ihn nicht akzeptabel. Mit einer Besteuerung rein nach Gewichtsklasse entfalle für Besitzer von Wohnmobilen der Anreiz, ihre Fahrzeuge mit Dieselrußfiltern nachzurüsten. "Das stellt die gesamte Politik der bisherigen Kfz-Besteuerung auf den Kopf", klagt der Umweltverband. Darum will die Deutsche Umwelthilfe die Finanzminister der Bundesländer auffordern, dem Vorstoß aus Nordrheinwestfalen nicht zu folgen.


Artikel erschienen am Do, 28. April 2005

Nasenbär am 27 Apr 2005 22:47:14

Ob die sich vorher überhaupt mal informiert haben?

Oder: So kann man es auch sehen :?

[Admin] am 27 Apr 2005 22:50:20

die Worte, mit denen ich dies üblicherweise kommentieren würde - möchte ich in diesem Forum nicht sehen! :D

Gast am 28 Apr 2005 08:17:40

Habe soeben online einen Leserbrief an die Welt geschrieben, mal sehen ob er in der Schublade verschwindet.

"Mit Interesse habe ich den Bericht über die Steuergeschenke an Wohnmobil- und Off-Road-Fahrer gelesen. Da ich selber Wohnmobilbesitzer bin, will ich nicht behaupten in diesem Thema voll objektiv zu sein. Allerdings erscheint mir auch der Bericht selbst wenig objektiv. Ursprünglich hatte die Regierung vor, sogenannte schwere Geländewagen höher zu besteuern. Grund hierfür waren ökologische Überlegungen. Als Folge der hierfür vorgenommenen Gesetzesänderung werden ab 01.05.05 nun auch Wohnmobile höher besteuert, teilweise sogar höher als eine 40 Tonnen-LKW. Weiter berichten sie, das durch den Gesetzesantrag des Landes NRW ein Steuergeschenk von 80 Mio Euro an die Wohnmobil und Pick-Up Fahrer gehe. Dies ist so nicht richtig. Die Gesetzesänderung, die zum 01.05. greift, soll insgesamt Steuermehreinnahmen von ca. 87 Mio Euro zur Folge haben. Eine Belassung der bisherigen Besteuerung für Wohnmobile entsprechend des Gesetzentwurfes aus NRW würde diese Steuermehreinnahmen um ca. 25 Mio Euro auf 62 Mio Euro reduzieren. Aber aufgemerkt, es geht um Steuermehreinnahmen und nicht um eine Entlastung der Wohnmobilfahrer im Sinne eines Geschenkes. Weiterhin ist anzumerken, dass die ab 01.05. geltende gesetzliche Regelung aus Fahrzeugen die als LKW konzipiert wurden, Wohnmobile basieren nämlich überwiegend auf Fiat Ducato oder Mercedes Sprinter Fahrgestellen, plötzlich steuerrechtlich zu PKW werden, obwohl diese anderen Abgasnormen unterliegen. Letztlich ist auch die Äußerung von Umweltverbänden nicht nachvollziehbar, da die Besteuerung nach Gewicht nichts mit der Feinstaub- und Dieselrußlfilter Thematik zu tun hat. Hier werden mal wieder Dinge miteinander vermischt."

Sicherlich gäbe es noch mehr zu schreiben, aber dann würde der Leserbrief mit Sicherheit den Rahemn für eine Veröffentlichung sprengen. Alternative: Weitere Leserbriefe die die weiteren Gesichtspunkte darstellen. Also, rn an die Tastaturen.

Waldi am 28 Apr 2005 08:25:15

Stuttgarter Nachrichten schreiben heute ,daß die Erhöhung nicht
stattfinden soll.

Waldi

Rudi Roehrich am 28 Apr 2005 08:51:14

Hallo Gast ,
das hast Du gut geschrieben . :daumen2:
Mein :respekt: an Dich :!: :!:


:tanz::tanz::tanz:

Gast am 28 Apr 2005 09:08:41

Soeben an die "Welt" gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Ausgabe ihrer Zeitung, betituliert Ihr Redakteur Andreas Michel seinen Beitrag mit " Steuergeschenke für Wohnmobil- und Off-Road Fahrer" Nach meiner Auffassung besteht ein Geschenk aus einer Sache, welche ich vorher nicht besessen habe. Wenn die geplahnte Steuererhöhung für oben genannte Fahrzeuge, (welche bis zu 500 % betragen sollte)nicht ratifiziert wird, so bleibt alles beim alten. Dies sehe ich nicht als Geschenk an. Da sich Ihr Redakteur wohl kaum mit der Materie beschäftigt haben kann und nur die Meinung des Herrn Jürgen Rausch, von der Umwelthilfe, weitergegeben hat, empfehlte ich Ihm sich einmal mit den einschlägigen Verbänden ( ADAC, wohnmobilforum, usw.) und der Landesregierung von NRW in Verbindung zu setzen um sich schlau zu machen.
Von einer Zeitung ihres Vormats hätte ich einen fundierteren Beitrag erwartet.
MFG manfred Visang ( präses)

BHP am 28 Apr 2005 10:01:03

Nunja,
vielleicht hilft ja auch der Hinweis,das die Gewichtsbesteuerung vor
langen Jahren mal durch ein deutsches Gerichtsverfahren durch-
gesetzt wurde.Von Geschenk kann ja wohl keine Rede sein.
aus Berlin

berni01 am 28 Apr 2005 10:09:49

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Artikel über "Steuergeschenke für Wohmobile" möchte ich folgende Anmerkungen machen:

Als wir uns vor einem halben Jahr ein 12 Jahre altes Wohnmobil gekauft haben, haben wir uns einen lang gehegten Traum erfüllt. In unserer finaziellen Planung war unter anderem auch die steuerliche Einstufung das Fahrzeugs berücksichtigt. Zum damaligen Zeitpunkt haben wir uns über den Hintergrund für diese Besteuerung keine Gedanken gemacht. Erst in den letzten Wochen wurden wir durch die Steuerdiskussion darauf aufmerksam, warum Wohnmobile so besteuert sind, wie sie momentan noch sind. In Ihrer Überschrift von einem Steuergeschenk zu sprechen, ist meines Erachtens eine vollkommen falsche Darstellung der Situation. Es handelt sich um ein Geschenk, wenn der ganze Prozeß umgekehr ablaufen würde. Soll heißen, wenn Wohnmobile von einer bisher hohen Versteuerung in eine, wie die z.Z. noch geltende Versteuerung eingestuft werden würden. Sie geben unseren Politikern mit Ihrer Schlagzeile ein Instrument in die Hand, daß diese in die Lage versetzt, nur noch Steuergeschenke zu verteilen. Eine bloße Ankündigung einer drastischen Steuererhöhung würde genügen, um sie anschließend als großzügiges Geschenk wieder zurückzunehmen.
Hätte sich Ihr Redakteur mit der Materie etwas intensiver befasst, hätte er mit Sicherheit auch festgestellt, daß Wohnmobile i.R. auf dem Fahrgestell eines Klein-Lkw montiert sind und somit auch unter diese Kategorie fallen. Er hätte weiterhin festgestellt, daß Wohnmobile in den meisten Fällen nicht ganzjährig genutzt werden, im Gegensatz zu gewöhnliche PKW. Ihm sollte auch klar sein, was solche Steuererhöhungen für die inländische Wohnmobilindustrie bedeutet, ganz abgesehen vom Tourismus im Inland, der sich mehr und mehr auf Wohnmobiltouristen einstellt. Es liesen sich hier noch weitere Punkte aufführen, was aber den Rahmen sprengen würde.
Was die Umweltbelastung betrifft, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen. Ich bin gern bereit mein Fahrzeug mit einem Rußfilter auszurüsten, weil auch mir das Abgasproblem ein Dorn im Auge ist. Nur, es gibt keinen Rußfilter für mein Fahrzeug. Eine Nachrüstung käme für mich auch ohne eine steuerliche Förderung in Frage. Andererseits würde mich die Erhöhung der Steuer nicht dazu bringen, ein neues Wohnmobil zu kaufen und somit wäre dies kein "Gewinn" für die Umwelt.

Mit freundlichen n

Gast am 28 Apr 2005 12:00:54

Bin mal gespannt, ob die in der Redaktion reagieren. Wir sollten mal die Leserbriefrubrik beobachten. :D

Chandrayaan am 28 Apr 2005 12:04:55

Hallo,
ich habe leider vergessen es "rauszukopieren" bevor ich es weggeschickt habe, aber mein Leserbrief ist ebenfalls gerade and "Die Welt" gegangen.
,
Martin

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