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Gasheizung während der Fahrt


medicx am 20 Dez 2011 17:53:22

Hallo,
sorry, bin noch blutiger Anfänger und bei der Suche im Forum auf widersprüchliche Meinungen gestossen. Darf ich jetzt während der Fahrt meine Truma Heizung anschmeissen? Könnte ja sonst mit meinen 3 Kiddies nur im Sommer losfahren. Was muss ich beachten? Ist das Betreiben der Heizung während der Fahrt gefährlich? Mein WoMo ist ein TEC 728G Bj 2007. Bei der Fahrzeugübergabe hat mir der Händler gesagt der Betrieb während der Fahrt sei ungefährlich und gängige Praxis, aber offiziell nicht erlaubt, weil beim Unfall unkontrolliert Gas ausströmt.
Wie mach ich´s jetzt richtig??

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thomas56 am 20 Dez 2011 18:04:14

medicx hat geschrieben:Wie mach ich´s jetzt richtig??


Moin,
für Fahrzeuge mit EZ ab 2006 darf man nur noch mit einem bestimmtem Flaschenregler . Wy-FR 924 während der Fahrt heizen. Die älteren fahrzeuge haben Bestandsschutz.
In Frankreich müssen die Flaschen verschlossen sein.
--> Link

franz_99 am 20 Dez 2011 18:05:33

oder nee Secumotion

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fuzzy am 20 Dez 2011 18:11:47


hdhsiegen am 20 Dez 2011 19:23:52

Bernd die Suchfuntion hat es dir angetan, oder??
Jetzt weiß ich wenigstens, woher das Wort süchtig kommt. :D :D

gary32 am 20 Dez 2011 19:38:26

hallo,

in Bezug auf Frankreich:

bis jetzt konnte ( noch ) niemand ein französisches Gesetz vorlegen der dies verbietet...
Aber eine ernst zu nehmende Empfehlung, trotzdem mit geschlossener Gas-Flasche zu fahren, ausser man den SECUMotion oder MONO oder DUO Control CS an Bord.

,

gary32

fuzzy am 20 Dez 2011 20:14:09

Nein Dieter ich bin nicht süchtig nach der Suchfunktion, für mich ist es ein posting wie jedes andere auch. Jedes Thema zum 100sten Mal neu durchkauen macht weder den Informationsgehalt des Threads noch das Forum besser.

dieterk am 20 Dez 2011 20:20:33

Hallo,
mach wie ich. Ich lass mir jetzt im Januar wenn ich Zeit habe, ne DuoControl CS einbauen. Dann haste beide Flaschen offen und ne automatisch Umschaltung (glaube ich sehr sinnvoll in der kalten Jahreszeit, Flaschen werden immer Nachts leer :D ), und darfst währen der Fahrt.
Der finanzielle Aufwand hält sich in Grenzen, bei meinem Womo unter 300 inkl. Einbau und Gasprüfung.

Dieter

bernd1962 am 21 Dez 2011 07:40:13

fuzzy hat geschrieben:Nein Dieter ich bin nicht süchtig nach der Suchfunktion, für mich ist es ein posting wie jedes andere auch. Jedes Thema zum 100sten Mal neu durchkauen macht weder den Informationsgehalt des Threads noch das Forum besser.


:daumen2: :daumen2:
PERFEKT...

Altmaerker39638 am 21 Dez 2011 12:19:39

:D Wenn das WoMoBi einen Sicherheits-Gasdruckregler TOPTRON hast, kann nichts passieren. :D
Schaltet bei einem Cras die Gasversorgung ab. Würde ich immer verwenden. :roll:

medicx am 21 Dez 2011 19:56:12

Vielen Dank für die vielen nützliche Tips. hat mir wieser super weitergeholfen.
Bekomme ich den TOPTRON auch selbst installiert??

ramidur am 21 Dez 2011 20:16:48

Frage von medicx,

Antwort von fuzzy: Suchfunktion benutzen!

Ich finde, in der gleichen Zeit in der ich den Fragesteller (blutiger Anfänger) auf die Suchfunktion verweise, kann ich Ihm auch eine Antwort geben.

Eine Antwort ist einfach höflicher!

Mit n

milleralaska am 21 Dez 2011 20:40:04

ramidur hat geschrieben:Frage von medicx,

Antwort von fuzzy: Suchfunktion benutzen!

Ich finde, in der gleichen Zeit in der ich den Fragesteller (blutiger Anfänger) auf die Suchfunktion verweise, kann ich Ihm auch eine Antwort geben.

Eine Antwort ist einfach höflicher!

Mit n


:daumen2:

RG Regalbau am 21 Dez 2011 20:43:09

Hallo,
ein Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt , egal welcher Art ist nur zulässig, wenn eine Seumotion verbaut ist.
Die erkennt man am einfachsten an den Schläuchen. Dort sind sogenannte Schlauchbruchsicherungen dran. Eine Art Ventil mit einem grünen Knopf.
Die verhindern ein austreten des Gases bei einem Abriss eines Schlauches. Ähnlich Aquastopp bei Spül oder Waschmaschinen.

Gast am 21 Dez 2011 21:57:21

Hallo smeagol,

das gilt aber nur für Fahrzeuge ab Baujahr 2007. Die davor gebauten haben Bestandschutz.

D.h. aber auch, dass spätestens 2017 alle Womos mit einer, wie von Dir beschriebenen, neuen Gasregelanlage mit Crash-Sensor ausgerüstet sein müssen.

ubruesch am 22 Dez 2011 09:49:10

Hallo Werner,

wo steht das?
Mir hat Truma einen Duocontrol ohne CS eingebaut und ich darf meine Geräte benutzen.
Von daher wäre eine Quelle für deine Behauptung ganz nett.
Außerdem würden dann die Hersteller von Druckreglern nur noch welche mit Crashsensor bauen.
Ist aber nicht.

Udo

Lancelot am 22 Dez 2011 09:53:48

ubruesch hat geschrieben:Mir hat Truma einen Duocontrol ohne CS eingebaut und ich darf meine Geräte benutzen.


... im Stand :)

Truma unterscheidet zwischen:

- Gasdruckregler (Standbetrieb)
- Gasdruckregler (Fahrbetrieb)

Schau mal DA : --> Link

bernierapido am 22 Dez 2011 09:56:26

Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrichtung vorgesehen werden, welche bei einem Leitungsabriss durch Unfall verhindert, dass ungewollt Gas austreten kann.

tuga am 22 Dez 2011 11:08:01

fuzzy hat geschrieben:Suche :

--> Link

--> Link

--> Link


Wie sinnvoll ist es, Links von 2006 und 2007 einzustellen?

Gast am 22 Dez 2011 11:36:49

Danke bernierapido,

warst schneller. Ich hätte noch dies hier: Wer es dann buchstabengetreu haben möchte, dem bleibt nicht erspart, sich die angesprochenen EU-Richtlinien herunter zu laden.

"Durch die RL 2004/78/EG wird klar gestellt, dass Fahrzeuge, die ab den 01. Januar 2007 erstmals für den Straßenverkehrzugelassen werden und während der Fahrt beheizt werden sollen, mit Sicherheitseinrichtungen nach 1.1.6.2 (z.B. SecuMotion) ausgestattet sein müssen. Weiterhin müssen die Geräte geeignet sein und eine E - Kennzeichnung haben. Eine Kennzeichnung für die Eignung des Heizens während der Fahrt ist nicht erforderlich.
Durch die RL 2004/78/EG und 2006/119/EG wird aber nicht klar geregelt,ob in Wohnanhängern eine SecuMotion installiert sein muss wenn
während der Fahrt geheizt werden soll. Sie ist aber grundsätzlich zu empfehlen, einerseits aus sicherheitstechnischer Sicht, andererseits wegen der unklaren Vorschrift aus rechtlicher Sicht. Das betrifft nicht Fahrzeuge, die vor den 01.01. 2007 mit einer Typgenehmigung, die vor dem 01.01. 2006 erteilt wurde, zugelassen sind. Diese dürfen (in Deutschland) auch ohne SecuMotion während der Fahrt beheizt werden.


hier hat sich jemand schon einmal die Mühe gemacht: --> Link

Maggie am 22 Dez 2011 12:29:53

ramidur hat geschrieben:Frage von medicx,

Antwort von fuzzy: Suchfunktion benutzen!

Ich finde, in der gleichen Zeit in der ich den Fragesteller (blutiger Anfänger) auf die Suchfunktion verweise, kann ich Ihm auch eine Antwort geben.

Eine Antwort ist einfach höflicher!

Mit n


paulinchen48 hat geschrieben:Wie sinnvoll ist es, Links von 2006 und 2007 einzustellen?


Ich finde, andere für sich suchen und arbeiten zu lassen, auch nicht höflicher!

Ich finde, man kann sich durchaus alte Infos durchlesen und dann fragen, ob es Neuigkeiten dazu gibt. Dann weiß man aber, dass der Neuling sich bereits einen gewissen Informationsstand angelesen hat und man muss ihm nicht alles von vorne erklären.

Außerdem sind auch in älteren Threads neben der Hauptinformation oft noch viele kleine Detailinformationen enthalten, die gerade für einen Neuling interessant sind.

Gute Fahrt allen jederzeit
wünscht

Maggie

franz_99 am 22 Dez 2011 12:43:01

das finde ich auch, sonst verwässern immer mehr Themen nur und man findet das wirklich wichtige gar nicht mehr mit der Suche. Die Suche sparen sich viele aber gerne

ubruesch am 22 Dez 2011 13:18:23

Hallo Wolfgang,

bin deiner Link mal nach und bei Truma steht drin Standbetrieb ab 01/2007.
Das heißt für mich Fahrbetrieb da Bj 04/91 und somit Bestandschutz.
In der Richtlinie steht auch nicht das alte Fahrzeuge aus CS System umgerüstet werden müssen und nur noch so während der Fahrt genutzt werden dürfen.

Udo

PS: Habe gerade eine Anfrage an Truma mit dem Sachverhalt gestellt. Mal sehen wann die Antwort kommt.

Gast am 22 Dez 2011 13:39:12

@ ubruesch

Hallo Udo,

letzlich gilt aber die Regelung, dass die Gasregler samt Schläuchen nach 10 Jahren gewechselt werden muß. Vermutlich sind dann keine Regler auf dem Mrkt, die diese Sicherheitsbedingungen nicht erfüllen.

Aber ohne Einschränkung kannst Du jetzt bei der Fahrt heizen, und in Zukunft, dann mit der neuen Reglertechnik ausgestattet auch wieder. Mit der Schlauchbruchsicherung sogar insgesamt etwas sicherer.

Mein Womo ist in 2005 zugelassen und ich heize während der Fahrt, allerdings nur dann, wenn Bedarf ist, d.h., bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt. Sonst reicht die Sprinterheizung.

Aber 2015, wenn ich einen neuen Regler und neue Schläuche benötige, gibt es vermutlich schon wieder neue Regler oder neue EU-Verordnungen. :)

ubruesch am 22 Dez 2011 14:00:34

Hallo Werner,

ist ja alles schön und gut.
Ich habe aber gerade dieses Jahr meine alte Anlage bei Truma in Putzbrunn bei München mit einem neuen Regler versehen lassen. Dort wurde mir der Duocontrol empfohlen und eingebaut.
Für mich steht der nächste Regler erst wieder 2021 an.
Ich hatte jetzt nicht vor den schon wieder zu wechseln.
Wir benutzen unsere Gasgeräte auch während der Fahrt.

Der mit CS geht wohl nicht so ohne weiteres rein.

Ach so, in Frankreich müssen die Flaschen auch bei Fahrzeugen mit CS aber vor Baujahr 2007 zugedreht sein. Also Werner du darfst in Frankreich kein Gas während der Fahrt benutzen genausowenig wie ich.
Zu finden unter: --> Link und dort bei der Frage "Warum ist ein neues Reglersystem notwendig." ganz unten.

Udo

Gast am 22 Dez 2011 15:11:46

Ne Udo,

Du musst überhaupt nichts!

Laut EG-Verordnung hast Du Bestandschutz und darfst mit Deiner Regelanlage, gleich welchen Vor- und Nachnamen die hat, mit laufender Heizung durch Fast ganz Europa fahren. Ich hab keine Ahnung, wie die franzosen bei einem fahrenden Fahrzeug feststellen wollen, ob da die Heizung und/oder der Kühli betrieben wird. Nun ganz entspannt zurücklegen. Ich denke, die werden Dir bei Truma genau das Richtige eingebaut haben. Vermutlich gibt es da auch laufend andere Bezeichnungen für deren Produkte, ich hab bisher die Sache mit den Reglertypen auch nicht so verfolgt.

medicx am 22 Dez 2011 15:16:04

zimtzicke hat geschrieben:Ich finde, andere für sich suchen und arbeiten zu lassen, auch nicht höflicher!

Ich finde, man kann sich durchaus alte Infos durchlesen und dann fragen, ob es Neuigkeiten dazu gibt. Dann weiß man aber, dass der Neuling sich bereits einen gewissen Informationsstand angelesen hat und man muss ihm nicht alles von vorne erklären.

Gute Fahrt allen jederzeit
wünscht

Maggie

medicx hat geschrieben:sorry, bin noch blutiger Anfänger und bei der Suche im Forum auf widersprüchliche Meinungen gestossen.


Liebe Maggie,
bevor ich meine Frage gepostet habe, habe ich natürlich zuerst gesucht. Daß Bernd mich auf Links von 2006/2007 verwiesen hat, die ich zwar bereits kannte, finde ich auch völlig in Ordnung.
Mir jedoch vorzuwerfen unhöflich zu sein und andere für mich suchen und arbeiten zu lassen,hat mich betroffen gemacht.
Wenn Du Dich durch meine Frage belästigt gefühlt hast weil sie vor 4 Jahren hier bereits diskutiert wurde, dann bedaure ich das. Werde versuchen in Zukunft verantwortungsbewusster zu handeln. :)

aus Essen

Maggie am 22 Dez 2011 15:45:39

Lieber medicx,

sorry, dass deine Frage nun durch so etwas ein bisschen verwässert wird.

Und entschuldige gleichzeitig, dass sich das nach einem persönlichen Angriff anhört. Ich habe mir das nochmals durchgelesen und verstehe, dass du das nicht anders interpretieren kannst. Daher entschuldige ich mich dafür.

Es geht eher um ein Phänomen dieser Zeit und damit auch dieses Forums (sehe ich selbst an meinen Zimtzicken), sich selbst nicht mehr soviel Mühe zu machen, sonder einfach andere zu beschäftigen, um in Fast-Food-Manier sein Wissenshäppchen serviert zu bekommen.
Bernd verweist (zugegeben manchmal nervend, aber völlig konform mit der Meinung etwa [geschätzt] der Hälfte der Mitglieder) auf die Suchfunktion und schon kommen die Antworten der anderen [geschätzten] Hälfte.
Und darauf, also eigentlich eher allgemein gehalten, zielte meine Antwort - obwohl du zugegebenermaßen der Auslöser warst.

Dass du dir schon vorhandene Diskussionen dazu durchgelesen hast und trotzdem einen neuen Thread zu einem alten Thema aufmachst mit diesem Wissen, das hättest du ohne Weiteres erwähnen können.

Grundsätzlich finde ich es schon OK, dass man einen neuen Thread zu dem Thema eröffnen kann, wenn man wissen möchte, ob es etwas Neues gibt. Denn in einem alten Thread auf S. 5 eine Frage nachschieben bringt gar nichts, denn viele lesen nur bis nach der 2. Antwort und schreiben dann ihre Antwort darunter, ohne a) zu sehen, dass ein Thread u.U. schon 5 Jahre alt ist und b) ohne zu lesen, ob die eigene Antwort u.U. nicht 1 Seite später schon ausgiebig diskutiert wurde.
Aber der Hinweis auf vorhandenes Wissen durch das Lesen früherer Threads anstatt nur auf 'blutigen Anfänger' sollte man dann vielleicht eben geben.

Von daher wünsche ich dir aber trotzdem weiterhin viel Spaß bei unserem gemeinsamen Hobby und bei der Nutzung dieses Forums.

Mit freundlichen n und guten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest.

Maggie

markgraefin am 22 Dez 2011 15:49:52

Mal ganz abgesehen vom "Für und Wider" zur Suchfunktion, hatte ich noch nie das Gefühl, jemanden für mich arbeiten zu lassen, wenn ich meine Frage in das Forum stelle.

Antworten muss doch nur der, der Lust dazu hat, völlig wurscht, ob es seine Antwort 2006 schon mal gab!!!

Ich lese nur und ausschließlich die Treads, die mich interessieren und bin froh darüber, dass mir durch bloßen Zufall dann Hinweise geliefert werden, auf deren Frage ich gar nicht gekommen wäre, die aber ungeheuer hilfreich sind.

Also, bitte nicht so böse sein, wenn auch ich zum (gefühlten) 1000. mal eine Frage stelle.
Ich bin immer sehr dankbar, wenn mir geholfen wird und ich nicht nur über die Suchfunktion Antworten bekomme.

Nicht zu vergessen: Von Fragen, auf die man antworten kann, möchte oder will, lebt schließlich das Forum, oder????

Viele
Markgräfin
(die schon ganz viele dumme Fragen ganz wunderbar beantwortet bekommen hat)

gary32 am 22 Dez 2011 15:59:30

rundefan hat geschrieben:Ne Udo,

Du musst überhaupt nichts!

Laut EG-Verordnung hast Du Bestandschutz und darfst mit Deiner Regelanlage, gleich welchen Vor- und Nachnamen die hat, mit laufender Heizung durch Fast ganz Europa fahren. Ich hab keine Ahnung, wie die franzosen bei einem fahrenden Fahrzeug feststellen wollen, ob da die Heizung und/oder der Kühli betrieben wird. Nun ganz entspannt zurücklegen. Ich denke, die werden Dir bei Truma genau das Richtige eingebaut haben. Vermutlich gibt es da auch laufend andere Bezeichnungen für deren Produkte, ich hab bisher die Sache mit den Reglertypen auch nicht so verfolgt.


Hallo,

wie schon erwähnt:

es gibt kein F. Gesetz wo dies verbietet, also eine Empfehlung.
Es gibt auch kein Strafzettel, höchstens bei einer Kontrolle die Flaschen vorsichtshalber zu schliessen.

Nebenbei bemerkt:
In F. gibt es keine vorschriftsmässige Gasprüfung wie hierzulande und ausserdem haben französische Gasflaschen meist kein Überdruckventil..

Was mich betrifft: meine Gas-Flaschen schliesse ich immer, egal im welchem Land, trotz DUO Control...

,

gary32

bernierapido am 22 Dez 2011 16:11:01

meine Gas-Flaschen schliesse ich immer, egal im welchem Land, trotz DUO Control...


Auch auf der Fahrt ins Wintercamping bei minus 15°C und 800km Anreise?
Oder fährst du nicht im Winter?

Da wären in unserem Wohnwagen schon einige Male alle Leitungen eingefroren und Außerdem liebe ich es, ei Pausen in den Warmen Trailer zu schlüpfen um dort zu essen, auszuruhen oder zu schlafen.
Ich habe die Secumotion in beiden Wohnwagen und Im sommer läuft der Kühlschrank und im Winter Heizung und Kühlschrank auf Gas.
Ich finde das auch nicht gefährlich, da Schlauchbruchsicherung und Lecksicherungen aktiv sind und außerdem die Geräte mit Zündsicherung ausgestattet sind.

ubruesch am 22 Dez 2011 16:48:25

Hallo allerseits

habe die Antwort von Truma schon bekommen.

Schnipp-----------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
besten Dank für Ihre Mail

Es ist in der Tat für Laien schon etwas verwirrend.
Fakt ist,daß Fahrzeuge,die vor dem 01.01.2007 zugelassen sind auch weiterhin während der Fahrt heizen dürfen.
In Ihrem Fall ist die Duo Control auf jeden Fall das Richtige für "Heizen während der Fahrt".

Mit freundlichen n
Schnapp---------------------------------------------------------------------

Udo

Lancelot am 22 Dez 2011 16:51:02

ubruesch hat geschrieben:PS: Habe gerade eine Anfrage an Truma mit dem Sachverhalt gestellt. Mal sehen wann die Antwort kommt.


Hi Udo,

unabhängig von der Antwort : laß Dich nicht verrückt machen :)

Bisher bist Du OHNE Schlauchbruchsicherung ausgekommen ... da ist schwer anzunehmen, daß es auch zukünftig so bleibt!

Fahr halt einfach ... :)

Edit : überschnitten :D

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