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Wasserschaden CI 360 1, 2, 3, 4


kilroy am 25 Jun 2012 22:55:41

und wenn ihr später selber reparieren wollt....
das geht auch alles irgendwie...
bei dem fahrzeug muss es ja auch nciht mehr der originalzustand sein :)
mit ner oberfräse von innen das faulige holz raus, alles schoen gerade machen und dann neues holz ggf mit styropor einsetzen...

bei dem fahrzeugalter mit baby an board evt adac schutzbrief..... :)

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Hobbit_615 am 25 Jun 2012 23:43:33

Hallole und mal wellcome hier im Forum,
lass dich mal nicht unterkriegen und verfolge weiter deinen Traum. Viele hier haben genau so angefangen und mussten Lehrgeld bezahlen. Alles machbar und nobody is perfekt ;-)
Ich Tippe anhand des letzen Fotos auf die Verbindungsleiste zwischen Dachblech und Rückwand, zumindest wenn der Schaden in beiden Ecken ähnlich ausgeprägt ist. Ist er einseitig dann eher Leiter Fahradträger oder eben Fensterleiste. Alles im Bereich des Möglichen, Rückleuchten fallen aus, da tiefer als der Boden.

Ist die Welt auch noch so trübe, immer hoch die gelbe Rübe,

Grüßle Andreas

bimola am 26 Jun 2012 00:01:08

kilroy hat geschrieben:eben....
wenn ihr damit jetzt wefahren wollt, lasst es wie es ist und macht urlaub, viel schlimmer wird der schaden dabei auch nciht mehr.ist so eine kleine faulige ecke echt kein weltuntergang...


Mit einem 6 Monate alten Kind im Moosmobil Urlaub machen......
die "kleine faukige Ecke" ist für das Kind sicher nicht gesundheitsfördernd
:roll:

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kilroy am 26 Jun 2012 00:02:29

bimola hat geschrieben:
kilroy hat geschrieben:eben....
wenn ihr damit jetzt wefahren wollt, lasst es wie es ist und macht urlaub, viel schlimmer wird der schaden dabei auch nciht mehr.ist so eine kleine faulige ecke echt kein weltuntergang...


Mit einem 6 Monate alten Kind im Moosmobil Urlaub machen......
die "kleine faukige Ecke" ist für das Kind sicher nicht gesundheitsfördernd
:roll:


ja, beziehe mich damit aber auf mein posting weiter oben....
abdichten....

berny2 am 26 Jun 2012 00:02:55

kilroy hat geschrieben:eben....
wenn ihr damit jetzt wefahren wollt, lasst es wie es ist und macht urlaub, viel schlimmer wird der schaden dabei auch nciht mehr. hat ja schliesslciha cuh gedauert bis es so geworden ist...
und dann nach dem urlaub reparieren oder eben nciht.....

Das wäre auch mein Vorschlag...., wenn Ihr noch nicht zuviel demontiert habt.

selly2008 am 26 Jun 2012 00:27:25

Eine grundlegende Frage :
Wie sieht es denn mit dem TÜV bzw. Gasprüfung aus ??

Das Womo strahlt auf jeden Fall schon den gewissen Flair aus, eigentlich müsstet ihr vom Denkmalamt einen Zuschuß zur Instandsetzung bekommen :-) oder zumindest eine Steuerbefreiung :-)

schöne

:scooter: :wein:

turbokurtla am 26 Jun 2012 08:14:11

Hobbit_615 hat geschrieben:Ich Tippe anhand des letzen Fotos auf die Verbindungsleiste zwischen Dachblech und Rückwand, zumindest wenn der Schaden in beiden Ecken ähnlich ausgeprägt ist. Ist er einseitig dann eher Leiter Fahradträger oder eben Fensterleiste. Alles im Bereich des Möglichen, Rückleuchten fallen aus, da tiefer als der Boden.

Bingo !
Wahrscheinlich alles da hinten dran.
Und einer der Vorbesitzer hat es gewusst, denn nicht umsonst ist da außen alles mit Silikon verpappt.
Kurt

Gast am 26 Jun 2012 12:03:15

bebema hat geschrieben:


Moin,
wenn das unter der Klappe Alufraß ist, weiß man daß es von innen naß sein muß

aber das ist alles zu reparieren, da habe ich schon ganz andere Sachen repariert.

Viel Glück und ich würde auch erstmal so fahren, Hauptsache weg...

Gast am 26 Jun 2012 12:51:40

Ich habe einen 18 Jahre alten Granduca (ist ja auch von CI) mit identischer Aufbautechnik (Alu auf Holzgitter, Styropor), allerdings anderer Inneneinrichtung. Im Heck hatte ich vor 3 Jahren auch einen Wasserschaden an den hinteren unteren Ecken. Das schlimmste war allerdings der Wasserschaden an der Bodenplatte hinten. Ich empfehle dir mal einen vorsichtigen Blick von unten und suche mal mit einen Schraubendreher oder einen Dorn nach weichen Stellen. Ich musste bei der Gelegenheit den kompletten Bereich über dem Abwassertank von unten mit neuen Platten belegen und z.T. auch Bodenträger auswechseln. Auch waren die unteren Kanten der Seitenwände in diesem Bereich weitgehend Torf und mussten mit neuen Leisten versehen werden.

ralle1967 am 27 Jun 2012 14:55:07

bebema hat geschrieben:hallo ihr lieben,
ich habe mit Fuzzy einen termin ausgemacht, dass er sich das mal anschaut.
Habe heute mal die hintere sitzgruppe abgemacht um das ausmaß zu sehen und es ist wirklich viel.





Draußen habe ich gesehen, dass da einige stellen sind, wo es reinlaufen hätte können. Angefangen bei den schrauben für den Fahrradständer, dann an den ecken :



und teilweise sogar die ganze seite, wo es reinlaufen könnte (oder ist es nochmal, dass dort ein schlitz zwischen wohnmobil und stoßstange ist?!)



hinter dem schrank ist auf jedenfall auch wasser und im bad vermuten wir es auch....
wie viel bekommt man noch für ein wohnmo mit wasserschaden?

Bj 92, Km 190 000 ....ansonsten alles prima....


viele
wir sind wirklcih total entmutigt...


Kopf hoch, das sieht schlimm aus, kann aber behoben werden. Dieses Ausmaß ist nicht erst vor kurzem entstanden, das braucht seine Zeit und ist auch wahrnehmbar (Modergeruch). Das heist die Vorbesitzer müssen im wahrsten Sinne "was gerochen haben". Und die nachträglichen Dichtmaßnahmen, die man aussen sehen kann (siehe Kommentar von turbokurtla) weisen auf mehrere Versuche zur Reparatur hin. Aber gegen einen Privatmann Ansprüche zu erheben, dürfte schwierig werden, hier ist mückenstürmer der Experte.

Wenn ich die bilder sehe, speziell die Kante hinten, wo man am oberen Rand des Foto´s noch eine Folie sieht, erscheint es mir als wäre hier ein anderer Aluwinkel aufgeklebt worden. Oder aber CI - Caravans hat andere Kantenprofile als z. B. unser alter Eura aus 1995. Dort waren es die Schrauben, die undicht und verrostet waren. Nächste Möglichkeit ist das Fenster, was ich hinter dem Fahrradträger auf der rechten Seite der Rückwand sehe. Von dort kann es schön in die Ecken laufen, die ja der Schwerpunkt der Schäden zu sein scheinen. Ein weiterer Kandidat ist der Fahrradhalter, die Verstärkungen, die hinter der Wand zum Bad zu sehen sind, erscheinen auch dunkler, aber hier kann auch Wasser von der Ecke über die Querleiste zum Mittelteil gewandert sein.

Aber mit den richtigen Mitteln und etwas Hilfe ist nahezu alles zu retten, denn so werdet ihr den Wagen nicht guten Gewissens und ohne riesigen Verlust verkaufen können. Also Augen zu und durch. toi, toi, toi.

,

Ralf

akojah am 27 Jun 2012 16:02:32

ralle1967 hat geschrieben:........................Dieses Ausmaß ist nicht erst vor kurzem entstanden, das braucht seine Zeit und ist auch wahrnehmbar (Modergeruch). Das heist die Vorbesitzer müssen im wahrsten Sinne "was gerochen haben". ...


Nicht unbedingt. Wir haben damals auch nichts gerochen, und sind mit der Nase in jeden Schrank gekrochen. Die in den Mobilen benutzten Dekorplatten lassen weder Feuchtigkeit noch Geruch nach innen dringen. Bei uns roch es erst modrig, nachdem ich Holz und Styropur freigelegt hatte. Der Schaden muß auch bekannt gewesen sein, denn dort gab es offensichtliche Reparaturstellen.

Der Urlaub mit dem Mobil sollte aber noch zu retten sein. Alles wieder zumachen, und wegen der Schimmelsporen möglichst luftdicht abdichten. Nach dem Urlaub würde ich mit der Sanierung beginnen. Ein Verkauf jetzt mit einem bekannten Wasserschaden (der ja angegeben werden muß) bedeutet viel zu viel Verlust.

bebema am 27 Jun 2012 16:43:19

Hallo ihr lieben,
danke nochmal für eure hilfe.
ich habe mir nochmal den Kaufvertrag angescahut.
Wir haben einen vom ADAC genommen (zum glück nicht so einen handschriftlichen dreizeiler)
darin steht folgendes:

Der Verläufer garantiert:

1.1. dass das Wohnmobil mit Zusatzausstattung und Zubehör sein
unbeschränktes
Eigentum
ist.
1.3. dass das Wohnmobil in der Zeit, in der es sein Eigentum war,
keinen Unfallschaden
keinen Wasser-/Feuchtigkeitsschaden
keine sonst. Beschädigungen (z. B. Hagelschaden)
lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden
(Zahl, Art und Umfang) erlitten hat: (nichts)



Somit hat er doch garantiert, dass das Wohnmo keinen feuchtschaden hat oder?!
Weil es ist ja, selbst wenn es vor seiner zeit passiert ist, auch bei denen feuchtigkeit eingetreten...

ich würde gerne mückenstürmer direkt anschreiben, kann aber immer noch keine KNs schreiben....


was meint ihr?
Kann ich das wieder zurückgeben?
der Verkäufer ist jetzt gerade 3 wochen in urlaub,...

soll ich eine plane kaufen um das wohnmo unterzustellen, damit man mir nicht nachsagen kann, dass ich den schaden verursacht habe? (im mom ist alles nur mit blauen müllsäcken abgeklebt.,...


viele

franz_99 am 27 Jun 2012 17:22:59


BernhardK am 27 Jun 2012 17:51:54

Klär zuvor noch ab, wieviel Vorbesitzer das WoMo hatte, und wie lange Euer Verkäufer das WoMo in seinem Besitz hatte.

Ich würde versuchen, dass WoMo wieder zurückzugeben, dann hast Du das Problem aus dem Kopf, denn es es belastet schon sehr. Es kann doch nicht sein, dass Ihr Euch von Eurem letzten Geld ein WoMo kauft und gleich
mit den Reparaturen anfangen müsst. Wie ich lese seit Ihr eine junge Familie, da stellt so etwas schon ein Problem dar.

bebema am 27 Jun 2012 18:40:59

BernhardK hat geschrieben:Klär zuvor noch ab, wieviel Vorbesitzer das WoMo hatte, und wie lange Euer Verkäufer das WoMo in seinem Besitz hatte.



Also der weg des wohnwagens sieht so aus:

Erstbesitzer hatte es 19 Jahre lang. Ich denke, dass er am Ende seiner Zeit den Wasserschaden entdeckt und stetig reperiert hat.

Nach 19 jahren hat er es an einen händel verkauft (evtl als "wasserschadenmobil?!)

Der Händler hat es dann an die zweitbesitzer verkauft. Ohne wasserschaden (also laut vertrag, soweit ich mich erinner)

Die neuen besitzer haben es nur für 1ne fahrt nach griechenland benutzt und auch nur für die FAHRT mit 8 personen. Als sie nach 18h autofahrt ankamen haben sie in einem Haus gewohnt und sind nach ein paar wochen wieder 18h zurück gefahren.
Nebenbei haben sie es an 2 freunde mal verliehen...

Dann haben wie es, nachdem die besitzer es 1 jahr hatten, gekauft.
Im vertrag steht wie oben geschrieben dass in der zeit wo sie es hatten kein schaden geschehen ist.
Sie sagten zu mir, dass sie von dem schaden nichts wussten, haben mir beim kauf mehrfach versichert niemals probleme mit feuchtigkeit gehabt zu haben.

die frage ist jetzt, ob es klappt das ich denen das zurückgeben kann? SInd die dazu verpflichtet es zurückzunehmen, weil sie mir zugesichert haben, dass nie ein wasserscahden da war?

Ich glaube ihnen, dass sie es nicht wussten, wobei wenn man ehrlich ist, hätte man schon sehen müssen, dass im wohnmobil und z.B. in der seitentür, wo man das Portapotti rausnehmen kann, lauter isolierband verklebt wurde und überall silikonabdichtungen sind...



naja...soweit..
viele grüße

OttoWalke am 27 Jun 2012 19:26:43

Ganz ehrlich,
wenn die was von den Wasserschaden gewusst hätten, hätten die Dir das nicht zugesichert.
Es gibt Leute auch hier im Forum, die fuhren schon viel viel mehr Jahre mit Torf durch die Gegend, ohne das zu wissen.
Nicht Jeder Besitzer gerade die der altgedienten Teile rennt ständig mit nem Messgerät durchs Teil, oder kratzt in jeder Ecke rum.
Solche die das Ding eh nur mal sporadisch einmalig zum wo hinfahren nutzen wohl erst recht nicht. Auch wenn es da schon einige Anzeichen für "Klebeversuche" gab.
Selbst Du bist ja trotz dieser Anzeichen davon ausgegangen das es dicht ist.
Sonst hätteste die Karre doch erst garnicht gekauft???

Ich bin zwar kein Anwalt, aber durch den Passus im Kaufvertrag, sollte die Rückgabe eigentlich kein großes Problem sein.


So langsam würde mich jetzt allerdings auch mal der Kaufpreis interessieren.
(müsste ich Raten so mal ganz grob um 5T€)
Allein aus dem Grund das ich hier auch ein vergleichbares Schätzchen (selbe Aufteilung, komplett. Ausstattung R.Kamera Farbe/ Solar370Wp/Sat/DVB-T/LED-TV WR/400Ah Batt./komplett LED Ambiente/CB-Funk usw usw, allerdings ohne Torf) in Reserve zu stehen habe, und den nicht verkaufe.
Weil man sich dann mit bestimmten Käuferschichten rumärgern muß, die meinen das man für diesen Preis ein 21Jahre alten Neuwagen bekommt. :D

Bergbewohner1 am 27 Jun 2012 20:35:31

Denke auch ihr könntet es zurück geben, aber mit der aufgerissenen Wand werden sie es wahrscheinlich nicht wieder nehmen. Fragen kostet ja nichts und bißchen Drohung mit Gericht bringt manchen zum Einlenken.

bebema am 27 Jun 2012 20:40:46

Waldtroll hat geschrieben:Denke auch ihr könntet es zurück geben, aber mit der aufgerissenen Wand werden sie es wahrscheinlich nicht wieder nehmen. Fragen kostet ja nichts und bißchen Drohung mit Gericht bringt manchen zum Einlenken.


über der wand war eine weiße verkleidung. Die kann man auch wieder davor machen dann sieht es nahezu aus wie vorher. Ich denke sogar, dass das wohnmo besser aussieht als bei kauf. Also neue gardienen, neue Polster, (alte sind aber noch vorhanden) und insgesamt um welten sauberer....

mit gericht würde ich nur ungern drohen, da ich nicht mal weis ob ich im rech bin :(
oh man....das is echt ne sehr emotionale sache geworden....bestimmt den ganzen alltag... :oops:

mv4 am 27 Jun 2012 20:47:15

ja schon mist...vor allem habt ihr euch ja schon viel Mühe mit dem WoMo gemacht...also wie gesagt entweder der Verkäufer nimmt ihn wieder zurück (wenn ihr das wollt) oder aber er gibt einen Teil des Verkaufspreises wieder...weil du ja ein trockenes Mobil kaufen wolltest. Und ihr richtet es euch her..dann weißt du wenigstens was du hast.
bei dem Alter/Geld...findest du sehr schwer was vernüftiges..manchmal ist es besser noch etwas zu warten...und sich dafür was neueres zu kaufen.

haballes am 27 Jun 2012 21:02:39

Ich hab den Fred mal nur überflogen. Vor etwa 15 Jahren hatten wir uns mit zwei Zwergen im Futter auch ein Womo gekauft und dabei ohne groß nachzudenken finanziell ans Limit gegriffen.

Allenfalls der erste Urlaub war noch kalkuliert. Und so hangelten wir uns durch, bis die Probleme sich so häuften, daß wir die Lust verloren.
:oops: Das Teil ging dann auch mit einem von uns unverschuldeten Wasserschaden weg, den wir aber dem Käufer nicht zeigten. Moralisch Schei..e, aber wir waren jung und brauchten das Geld, um die Finanzierung abzulösen.

Im Nachhinein denke ich, das ein hoher Anteil damaliger Womos wassersaugende Fehlkonstruktionen waren. Auch heute ist Nässe noch großes Thema.

Aber zu eurer Situation. Wenn ihr es zurückgebt, ist der Urlaub gelaufen und bis ihr die Investition wiederhabt, dauert es auch.
Klagt ihr, dauert es ebenfalls.
Das Ding ist aus 92, da wusstet ihr, das es irgendwelche Unzulänglichkeiten hat. Und es sieht reparierbar aus, wenn ich mich da an einen Bilderbericht aus dem Winter erinner.
Kaschiert den Schaden doch und macht euren Urlaub. Der Schaden ist bestimmt schon ein paar Jahre drin, den einen Urlaub macht es auch nix mehr.
Und danach macht ihr es zum Bastelprojekt. Bestimmt gibt es Tipps und Hilfe hier im Forum.

So würde ich es jedenfalls in eurer Haut tun.

reiserabe am 27 Jun 2012 23:40:14

Hallo,
ist absolut aergerlich wenn man vor soetwas steht.
Sieht für mich schon arg aus.
Hatte bei einem EURA auch mal einen Wasserschaden im Heck, war schon ein erheblicher Aufwand bis alles in Ordnung war. Habe das damals mit Glasfaserspachtel gelöst. Alles morsche raus und den Spachtel rein und neu innen alles verkleidet. Das Wasser kam durch eine nicht ordentliche Reparatur. Aluplatte mit Popnieten befestigt.
Wenn ihr das Teil wieder zurueckgeben koennt, dann macht das, denn man weis nie wo sich das Wasser schon verteilt hat.
Und die Aussagen, das man bei einem Baujahr 1992 mit sowas rechnen muss sind absolut falsch.Fahre selber einen Dukato gleichen Baujahrs mit Dettleffs Aufbau und der ist bis heute trocken,habe allerdings vor dem Kauf alles kontrolliert und dann alle Stellen wo Wasser eindringen könnte neu abgedichtet.
Da gibt es wesendlich neuere wo man auf der Sitzgruppe bei Regen duschen kann.
Wünsch euch alles Gute bei der Sache

Hubert

powerplay am 28 Jun 2012 00:34:42

Wasserschaden ist schlimm kenne ich zugenüge aber für den Sommer wieder Zusammengebaut.
Die Grosse Säge eingesetzt un los ging es, war ein Bild für die Götter als es immer mehr wurde. der Vorgänger hat auch eine Schnelle Bohrmaschine Gehabt aber von Dichtmittel kein Plan. Im Winter wird alles Auseinander genommen wenn ich eine Halle Bekomme.




Das war der Anfang Sieht nicht Schlimm aus.


Das sieht dann schon etwas Schlimmer aus, gut ich musste Was Basteln aber habe es hinbekommen. Jetzt ist es soweit Fertig das der Aufbau Nicht Wechklappt.

BernhardK am 28 Jun 2012 08:23:31

Hallo bebema !

Da Ihr das WoMo schon einige Wochen habt, müsst Ihr schnell handeln.
Ich bin der Meinung, dass der Verkäufer das WoMo zurücknehmen muss.
Es sei denn, er ist bereit den Schaden fachmännisch reparieren zu lassen.
Man kauft sich doch nicht ein WoMo, um anschließend Probleme und schlaflose Nächte zu haben. Selbst würde ich nichts reparieren.
Auch wenn es schon 20 Jahre alt ist, bedeutet das nicht, das es undicht sein darf und einen Schaden solchen Ausmaßes hat.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Ihr als Laien den Schaden nach kurzer Zeit entdeckt habt, und der Vorbesitzer wusste angeblich nichts von dem Schaden.

bimola am 28 Jun 2012 10:48:20

Na toll. Alle wissen alles. Eh ich hier noch lange rumschreiben würde, würde ich mir mal schnellstens eine Rechtsberatung suchen. sollte die negativ ausfallen, dann helfen die Forenfachleute mit technischen Rat weiter.

wolfsch6 am 28 Jun 2012 12:32:25

bimola hat geschrieben:Na toll. Alle wissen alles. Eh ich hier noch lange rumschreiben würde, würde ich mir mal schnellstens eine Rechtsberatung suchen. sollte die negativ ausfallen, dann helfen die Forenfachleute mit technischen Rat weiter.


Hier wissen immer Alle alles - das gilt übrigens auch für die Rechtsberatung!

,
ws

bebema am 29 Jun 2012 07:38:00

Hallo ihr lieben,
mir ist eben ein gedanke gekommen.
Wenn ich die hintere wand komplett sanieren möchte habe ich das problem, dass die Heizung an der hinterwand instaliert ist bzw. vor der hinterwand in einem schrank.
Die müsste ich ja eig. ausbauen? auch weil dort alle gasleitungen liegen...
Wenn ich das ausbaue kriege ich das doch nie wieder eingebaut, geschreige denn von der dichtigkeitsprüfung abgenommen oder?

haballes am 29 Jun 2012 07:45:26

:wink: Warum denn nicht? Das Ding ist ja irgendwann auch mal gebaut worden. Abbauen kannst du die Gasanlage selber, wieder einbauen eigentlich auch, wenn du ein wenig handwerkliches Geschick hast. Ein Klemper im Bekanntenkreis kann es dir auch zeigen, oder gar machen. Auch verrichten Werkstätten für Wohnmobile und Caravans auch solche "Teilarbeiten".

Wichtig ist natürlich am Ende die Gasprüfung, nicht nur wegen dem Gesetz, sondern hauptsächlich der Sicherheit wegen. Ist kein Hexenwerk und auch kein großer finanzieller Posten.

fieldhopper am 29 Jun 2012 09:52:58

Gibt es hier im Forum keinen Juristen, der mal unverbindlich einen Rat geben kann, wie der Pechvogel weiter vorgehen sollte.

franz_99 am 29 Jun 2012 10:39:17

Rechtsbetratung kostet Geld und darf wohl so nicht gegeben werden, der Anwalt muß schließlich auch leben.

fieldhopper am 29 Jun 2012 10:57:18

Ist schon klar, aber hier sind Womofahrer unter sich. Fuzzy bietet an dort hinzufahren und sich den Schaden mal anzuschauen und verlangt auch kein Geld. Wenn nun ein Anwalt sich hier im Kreis befindet, nagt der wohl nicht gleich am Hungertuch, wenn er mal weiterhilft.

bimola am 29 Jun 2012 10:59:59

franz_99 hat geschrieben:Rechtsbetratung kostet Geld und darf wohl so nicht gegeben werden, der Anwalt muß schließlich auch leben.


Das ist nicht ganz richtig. Mit bestimmter Vorraussetzung gibt es eine kostenlose( d.h. der Beratungsschein kostet€ 10,00) über das Amtsgericht.
Da er ja Student ist, nehme ich an, dass er nicht gerade finanziell gesegnet ist. also würde ich an seiner Stelle diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.
Das kann er beim Amtsgericht Köln beantragen.

Den Tipp hatte ich schon gegeben, aber Lesen......
:roll:

Da er ja mit dem Preis hinterm Busch hält, nehme ich an, dass er das Moosmobil zum "S(schr)pot(t)preis bekommen hat und es sich für ihn gar nicht lohnt, sich mit dem Verkäufer auseinanderzusetzen.

fieldhopper am 29 Jun 2012 11:16:40

Naja, der Preis ist wohl egal. E sgeht um die Sache und das ist ne Sauerei. Man zieht einer jungen Familie die Kohle aus der Tasche und dann sowas. Find ich nicht in Ordnung.
Saubere Lösung wäre ne Kostenbeteiligung.

franz_99 am 29 Jun 2012 11:29:21

na ja Kohle aus der Tasche ziehen muß man wohl relativ sehen, welches 20J. alte Fahrzeug ist Mängelfrei? und wenn findet sich das bestimmt im Preis wieder. Meist wird aber ja versucht günstig (billig) zu kaufen und dann muß man halt genau hinschauen und auch messen. Ich würde sowas eh nur als Bastlerfahrzeug verkaufen.
Und zu den Kosten, wenn man es selbst macht kostet es ja kaum was.

rinto am 29 Jun 2012 12:14:58

Hallo fieldhopper,

Anwälte tun sich in der Regel mit Ferndiagnosen schwer ( ähnlich wie Ärzte auch, denen im Internet Beschwerden geschildert werden )

Der Kaufvertrag ist nur ein Teil des Problems. Der andere Teil: : wer kann was beweisen ( wusste der Vorbesitzer vom Schaden ? ) Nach dem Kaufvertrag sichert er nur zu, dass das Fahrzeug in seiner Zeit als Eigentümer keinen Wasserschaden hatte. Weil der Käufer etwas will, muss er alles beweisen, was seinen vermeintliche Anspruch begründen könnte. Kann er das ?

Viele aus Nürnberg, Edgar

fieldhopper am 29 Jun 2012 12:28:12

Hallo Rinto,

ist schon klar mit den Ferndiagnosen. Es soll ja auch keine komplette Rechtsberatung sein. Nur halt ein Tipp, wie z.B. kämpf oder lass es lieber sein, aus den und den Gründen. So wie zum Beispiel deine Antwort. Die ganze Situation ist natürlich Sch....., nur wenn man helfen kann, sollte man dies auch eigentlich in einem Forum auch tun. Es gab ja viele Anregungen von nimm mal Kontakt auf bis hin zum Verklagen. In dieser Situation wäre es dann nicht schlecht, wenn ein Fachmann sagt, wenn du das und das hast, dann tritt mal auf das Gas oder dir fehlt dies und jenes, lass den Verkäufer in Ruhe, es bringt nichts.
So in diesem Stile, denn damit wäre dem Unglücksraben vielleicht schon geholfen.
So, nun will ich mal hoffen, dass das Womo wieder einigermaßen in di Spur kommt und der Urlaub doch moch stattfindet. Bin gespannt was Fuzzy rausbekommt.

turbokurtla am 29 Jun 2012 13:00:17

fieldhopper hat geschrieben: Wenn nun ein Anwalt sich hier im Kreis befindet, nagt der wohl nicht gleich am Hungertuch, wenn er mal weiterhilft.


1. hat dieser Anwalt ihm hier schon eine Vorgehensweise geschildert
2. hat er hier dessen Website als Link bekommen
3. sollte er sich an die Tipps halten und natürlich auch entsprechend vorgehen und etwas angehen

Jammern und auf Anwälte schimpfen hilft nicht.
Kurt

Gast am 29 Jun 2012 13:56:44

fieldhopper hat geschrieben:Ist schon klar, aber hier sind Womofahrer unter sich. Fuzzy bietet an dort hinzufahren und sich den Schaden mal anzuschauen und verlangt auch kein Geld. Wenn nun ein Anwalt sich hier im Kreis befindet, nagt der wohl nicht gleich am Hungertuch, wenn er mal weiterhilft.


Ein Anwalt darf das nicht, ist standesrechtlich nicht zulässig! wenn dies ein Kollege mit bekommt kann er Ärger von der Rechtsanwaltskammer.

Gast am 29 Jun 2012 14:23:28

Jetzt mal ehrlich wenn ich ein Wohnmobil kaufe, sagen wir mal für 1000 Euro ( den Preis kennen wir nicht) kann ich dann einfach so davon ausgehen, das an dem Womo alles i.O. ist ?
Ich denke und das sagt mir mein Menschenverstand, dass ich damit rechnen muss, dass irgendetwas an dem Teil nicht mehr funktioniert. Sei es das der Motor oder der Aufbau defekt ist, irgend etwas ist an so einem Teil immer defekt. Ich denke wenn ich mir als Neuling so ein Fahrzeug kaufe sollte ich mir einen Menschen mitnehmen der etwas Sachverstand hat oder aber ich fahre zu einer Werkstatt die das Fahrzeug überprüft, kostet ein bisschen aber dann bin ich mir ganz sicher, dass alles i.O. ist.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und das Gejammer ist groß.
Aber mit etwas Geschick lässt es sich beheben.

Ich denke bei solchen Beträgen muss man nicht nach einem Anwalt schreien sondern es unter Lehrgeld abhaken und das beste draus machen.
Klar ist es ärgerlich.

urmel71 am 29 Jun 2012 14:28:44

es kommt halt auf die Verhältnismässigkeit an und so lange die nicht mal ansatzweise geklärt ist, gehen wahrscheinlich alle Ratschläge bezüglich Rückabwicklung ins Leere. Zum Schluss wird der Anwalt mehr kosten, als das ganze Wohnmobil an Wert hat.

CKgroupie am 29 Jun 2012 14:32:20

Also mein Tip wäre ja: Mit dem nassen Ding in den geplanten 2monatigen Urlaub fahren und danach das Ding als Bastelfahrzeug verkaufen.

Gast am 29 Jun 2012 14:44:45

CKgroupie hat geschrieben:Also mein Tip wäre ja: Mit dem nassen Ding in den geplanten 2monatigen Urlaub fahren und danach das Ding als Bastelfahrzeug verkaufen.



:daumen2:

batchman99 am 29 Jun 2012 18:16:58

mueckenstuermer hat geschrieben:Eine Firma, die solche Feuchteschäden mit Kunstharz versiegelt und große Erfahrung hat ist Caravan-Metropol.
--> Link


Also, was da unter der Rubrik "Nässeschäden" zu sehen is, is ja der blanke Horror.... da kriegt man ja Albträume...

willibap am 29 Jun 2012 20:21:22

@bebema, Hat sich Fuzzy den Schaden jetzt mal angeschaut? bzw. was sagt er dazu. Ich denke das ist schon alles machbar, ist halt zeitaufwändig und arbeitsintensiev.

Willibap

bebema am 29 Jun 2012 20:49:23

Hallo ihr lieben,

wow..ich bin echt erstaunt, wie viele leute mir beistand geben wollen! Vielen dank dafür.
Deshalb bringe ich euch mal auf den neusten stand.

Ich habe über den ADAC einen Sachverständiger rausgesucht, den ich kontaktiert habe. Er meinte ich soll mit dem Verkäufer reden und ihm erstmal ermöglichen den schaden selber zu beheben. Außerdem soll ich zu einer Werkstatt fahren und den schaden schätzen lassen. Dann könnte sich der Verkäufer überlegen, ob er den wagen zurücknimmt oder einen teil der Reperatur bezahlt.

Also bin ich zu einem wohnmobilhändler/werkstatt gefahren und er meinte der schaden beläuft sich mit arbeitsstunden auf ca 4000-5000€, also fast so viel wie ich für das Wohnmobil bezahlt habe (ja...leider waren es nicht nur 1000€, dann würde ich mich nicht so ärgern)

Mückenstürmer habe ich bereits eine lange KN (yea, ich kann endlich KNs schreiben) geschickt. Er hat mir leider jedoch noch nicht geantwortet.

Das Treffen mit Fuzzy hat noch nciht stattgefunden, hoffentlich jedoch morgen.

Ihr fragt euch bestimmt, warum ich den verkäufer noch nicht angerufen habe.
Ich möchte einfach auf alle eventualitäten vorbereitet sein, also argumentativ, sodass er einsieht, dass er vom Preis runtergehen bzw. den Wagen zurücknehmen muss.

Nebenbei waren schon einige leute da u.a. ein Zimmermann, die sich den schadne angesehen haben und mit mir überlegt haben, was zu tun ist.

Es gibt eigentlich nur folgende möglichkeiten:

Verkäufer nimmt wagen zurück und repariert ihn
verkäufer nimmt wagen zurück und wir bekommen das geld wieder
wir verkaufen den wagen mit Wasserschaden und den Verlust teilen wir
wir bekommen 25% des kaufpreisses wieder und reparieren auf eigene faust.

Oder der schlimmste fall, wir bekommen gar nichts, sind pleite und haben kein wohnmobil....


so viel zum aktuellen stand...
drückt mir die daumen !!!

Beduin am 29 Jun 2012 21:15:23

Ich "Bauchele" mal das der VK euch finanziell unterstützt. Das wäre mA nach das beste. Ihr wisst was ihr habt, geht kein neues Risiko ein, kauft nicht in noch mehr Panik ein,bevor ihr dann los wollt und greift evtl noch tiefer rein usw

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