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Carado T 449 auflasten


maredo am 26 Apr 2013 18:20:17

Hallo Caradofahrer,

möchte mein Fahrwerk auflasten weil die Reserve ein wenig zu dünn ist.

Ist das einfach ne Eintragung im Kfz-Schein oder muß da mehr gemacht werden? Übrigens Duc 250 Fahrwerk.
Vielleicht gibt es ja auch kompetente Stellen an denen man sich wenden muß?

Liebe
maredo

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tliner am 26 Apr 2013 18:55:41

Hallo,
zu deinem Fahrwerk es ist ein Ducato Light laut Carado Seite mit Bereifung 215/70 R15
Einfachste Variante (hatte ich an meinem alten u. günstig) Zweikreis 6Zoll Luftfeder Kostenpunkt mit Einbau ca.650€
Auflastung danach mit Eintrag auf 3850kg machbar wenn man es braucht
Plus mehr Komfort und Sicherheit beim Fahren und bei dem Überhang steht der Duc auch mal gerade. :wink:

dieter2 am 26 Apr 2013 19:11:09

Einfach bei Capron anfragen.
Ich habe unseren sunlight T67 ab Werk mit 3,85 to geordert,ohne techniche Veränderung.
Keine Luftfeder,keine Ferderverstärkung jedweliger Art.
Einfach ein Auflastgutachten anfordern.

Dieter

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derkleinste02 am 26 Apr 2013 19:17:18

Hallo Maredo
hatte auch mal darüber nachgedacht (fahre selbst einen Carado T448) ist ja fast das gleiche FZ.
Information vom Händler war 250 Euro bezahlen und man schickt mir neue Typenschilder und Papiere und damit gehe ich zum Strassenverkehrsamt/Tüv und fertig.
250 Euronen ärmer, aber wenn es sein muss 350 Kg mehr Zuladung.
grüsse aus Kölle

tliner am 26 Apr 2013 19:35:47

Hallo,
Stimmt Auflastung möglich,
--> Link
Bei Carado auch siehe deren Homepage sind ja Baugleiche Fahrzeuge
Es reduziert sich die Anhängelast, ggf.Personenzahl und die seitigen Reifenlasten müssen weiterhin beachtet werden.
Einfache Auflastung beim Light Fahrwerk ist sowieso .... wenn ich das beabsichtige mit den Konsequenzen der Strassenverkehrsordnung über 3,5t dann kaufe ich doch direkt einen mit Maxi Chassis z.B. 4t , geeigneter Bereifung plus Bremsen usw.
Bei meinem alten habe ich die Luftfeder eingebaut damit er bei 7,44m mal gerade steht bei voller Zuladung und vorne nicht die Reifen wegschaart und warscheinlich war ich Gewichtsmäßig immer im Grenzbereich oder drüber.
Alles nur eine Anmerkung :)

dieter2 am 26 Apr 2013 20:39:38

tliner hat geschrieben:Einfache Auflastung beim Light Fahrwerk ist sowieso .... wenn ich das beabsichtige mit den Konsequenzen der Strassenverkehrsordnung über 3,5t dann kaufe ich doch direkt einen mit Maxi Chassis z.B. 4t , geeigneter Bereifung plus Bremsen usw.


Carado und Sunlight baut nur auf den Ducato 35 L auf.
Maxifahrwerk ist nicht möglich.
Aber bei 3,85 to über 1000 kg Zuladung ist auch schon eine Hausnummer :ja:
Und Reifen und Bremsen sind ausreichend,meine Meinung.

Dieter

tliner am 26 Apr 2013 20:52:23

dieter2 hat geschrieben:
tliner hat geschrieben:Einfache Auflastung beim Light Fahrwerk ist sowieso .... wenn ich das beabsichtige mit den Konsequenzen der Strassenverkehrsordnung über 3,5t dann kaufe ich doch direkt einen mit Maxi Chassis z.B. 4t , geeigneter Bereifung plus Bremsen usw.


Carado und Sunlight baut nur auf den Ducato 35 L auf.
Maxifahrwerk ist nicht möglich.
das galt allgemein
Aber bei 3,85 to über 1000 kg Zuladung ist auch schon eine Hausnummer :ja:
Und Reifen und Bremsen sind ausreichend,meine Meinung.

Dieter

Rumbuddel am 26 Apr 2013 21:54:52

derkleinste02 hat geschrieben:Hallo Maredo
hatte auch mal darüber nachgedacht (fahre selbst einen Carado T448) ist ja fast das gleiche FZ.
Information vom Händler war 250 Euro bezahlen und man schickt mir neue Typenschilder und Papiere und damit gehe ich zum Strassenverkehrsamt/Tüv und fertig.
250 Euronen ärmer, aber wenn es sein muss 350 Kg mehr Zuladung.
grüsse aus Kölle


250€ ?!???

Ist aber etwas happig.
Wenn es ohne technische Änderungen geht, muss Dir dies der Hersteller einfach nur bestätigen. War bei uns Ford und war eine
kostenlose Serviceleistung.
Damit zum Sachverständigen, der stellt ein Formular für das Straßenverkehrsamt aus ... Kostenpunkt hier 20€.
Dazu dann noch die Kosten für das Ausfertigen der neuen Papiere ... also keine 50€ ...
Typenschilder gibt es dann beim Fiathändler ...

oldi60 am 27 Apr 2013 03:48:57

Fahre einfach mal mit deiner Homologation zum TÜV. Änderung sollte, natürlich gegen Gebühr, einfach möglich sein. Schau Dir mal Deine zugelassenen Achsgewichte an, die ergeben schon 3850.
Lass mich Deine TÜV Erfahrung wissen.
Viele
Dieter

dieter2 am 27 Apr 2013 10:03:57

oldi60 hat geschrieben: Schau Dir mal Deine zugelassenen Achsgewichte an, die ergeben schon 3850.


Da unser ab Werk 3,85 to ohne technische Veränderung hat,hat die Vorderachse ein zulässiges Gesammtgewicht von 1950 kg.
Normal sind 1850 kg.
Woher die 100 kg kommen,ich weis es nicht.
Vielleicht erhöht sich die Vorderachslast mit den Gutachten ab Werk auch auf 1950 kg :roll:

Dieter

kamann am 27 Apr 2013 10:10:22

hallo Dieter:
so isses bei meinem dethleffs auch, nur hab ich ihn nachträglich abgelastet.
aber technisch kann er immer noch 3850 kg!!
mfg KH

Gast am 27 Apr 2013 10:29:41

dieter2 hat geschrieben:
Woher die 100 kg kommen,ich weis es nicht.

Dieter


Das könnte aber auch mit dem 3l Motor zusammenhängen.

tliner am 27 Apr 2013 10:52:37

Hallo,
Kein Tempolimit und kein Lkw-Überholverbot auf der Autobahn, preiswerte Maut, günstige Steuer - Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht haben unbestritten Vorteile. Bei der Zuladung erreichen viele aber schnell ihre Grenzen. Zubehör und Gepäck drücken auf die Waage. Auflastung heißt ein bewährter Weg, der Überladungsfalle zu entkommen.
Denn Übergewicht kann unangenehme Folgen haben. Das Strafspektrum reicht je nach Grad der Überladung von Geldstrafen über sofortiges Entladen bis hin zur Festsetzung des Reisemobils.Eine Auflastung des Fahrzeugs ist fast zum Spottpreis zu haben. Günstig kommen jene weg, deren Wohnmobil-Fahrgestell bereits auf höhere Gewichte ausgelegt ist und das Fahrzeug lediglich mit Begrenzung auf 3,5 Tonnen zugelassen wurde. Hier genügt der Gang zu Prüforganisation und Zulassungsstelle, schon darf der Wagen legal bis zum ursprünglich zulässigen Gesamtgewicht beladen werden.
Ähnliches gilt für Wohnmobile, deren Summe der einzelnen Achslasten in der Zulassungsbescheinigung höher ist als das zulässige Gesamtgewicht. Auch hier kann zur Auflastung bereits der Gang zu TÜV und Zulassungsstelle genügen, sofern auch der Basisfahrzeughersteller keine Einwände gegen eine Auflastung hat. Doch Vorsicht: Im Falle einer polizeilichen Wiegung ist nicht nur das Gesamtgewicht entscheidend. Bereits Übergewicht an einer Achse gilt als Überladungsdelikt und wird geahndet.
Gewisse Reserven an Achslast und Gesamtgewicht sind somit nie von Nachteil, doch was ist für eine Auflastung notwendig? Für Wohnmobile werden von verschiedenen Ausrüstern Auflastungssätze angeboten. Sie ermöglichen, die jeweils zulässigen Achslasten wie auch das zulässige Gesamtgewicht anzuheben. Erreicht wird die Auflastung meist durch den Einsatz verstärkter Federn an Vorder- und Hinterachse.
Beim Fiat Ducato mit Light-Chassis und nominell 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind so bis zu 3850 Kilo Gesamtmasse machbar, der Ducato Maxi - er erreicht ab Werk bis zu 4,0 Tonnen - kann bis zu 4,5 Tonnen aufgelastet werden. Bei anderen Fahrzeugen wie etwa Mercedes Sprinter und VW Crafter oder Opel Movano und Renault Master liegen die Auflastmöglichkeiten auf ähnlichem Niveau.
Der Einsatz kräftigerer oder längerer Federn ergibt als Nebeneffekt auch eine dezente Höherlegung des Reisemobils. Das hat zur Folge, dass der zur Verfügung stehende Restfederweg zunimmt und den Fahrkomfort verbessern kann.
Wieso funktioniert das? Gegenüber Nutzfahrzeugen, die ständig mit wechselnden Lasten konfrontiert werden und somit leer wie voll beladen bestmögliches Fahrverhalten sicherstellen sollen, bewegen sich Reisemobile aufgrund ihres hohen Aufbaugewichts oft nahe an den maximalen Achslasten. Ohne Anpassung des Fahrwerks sind diese Fahrzeuge somit häufig in nahezu voll eingefedertem Zustand auf der Straße unterwegs.
Der Restfederweg ist gering, beim Überfahren von Bodenwellen setzen oft die vorne und hinten als Endanschläge angebrachten PU-Zusatzfedern ein. Ein Großteil des zur Verfügung stehenden Federwegs bleibt ungenutzt, der Feder- und Dämpfungskomfort ist beeinträchtigt. Darüber hinaus bedeuten geringe Federwege eine geringere Verschränkungsfähigkeit des Fahrwerks. Bei wechselseitigem Einfedern führt das zu Traktionsverlust an der Antriebsachse.
Die Redaktion macht die Probe aufs Exempel. Ein Carthago C-Tourer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen soll mit verstärkten Federn aufgerüstet werden. Als einer der größten Anbieter von Reisemobil-Fahrwerkskomponenten wird Goldschmitt in Walldürn im Odenwald mit dieser Aufgabe betraut.
Nach Vermessung und Wiegung des Fahrzeugs ist klar: Hier besteht Handlungsbedarf. Bereits das leere Fahrzeug bringt es auf eine Vorderachslast von 1600 Kilogramm. Addiert man 150 Kilogramm für Fahrer und Beifahrer, sind bis zu den serienmäßig zulässigen 1850 Kilo vorn gerade mal 100 Kilo Reserve für Gepäck übrig.
Nun werden die Restfederwege ermittelt. Auch hier geht’s in unbeladenem Zustand schon recht knapp zu. Die Gegenmaßnahme: verstärkte Goldschmitt-Schraubenfedern vorn und eine Luft-Zusatzfeder an der Hinterachse. Alternativ sind hinten auch verstärkte Blattfedern oder Stahl-Zusatzfedern zu haben. Ihr Preis ohne Einbau fällt aber im Vergleich zur Luftfeder nur um rund 250 Euro günstiger aus.
Für die moderate Mehrausgabe bietet die Luftfeder gegenüber konventionellen Stahlfedern den Vorteil, dass sich die Luftunterstützung der Feder je nach Beladung individuell anpassen lässt. Bei geringer Hecklast kann komfortabel mit wenig Luftdruck gefahren werden, während bei hoher Beladung durch den eingebauten Kompressor mehr Luft in die Federbälge gedrückt werden kann.
Im Praxistest sind die Vorteile der Umrüstung schnell erfahrbar, nicht nur durch mehr als 300 Kilo Zuladungsgewinn: Sensibleres Ansprechen der Feder, spürbar mehr Federweg und damit deutlich verbessertes Schluckvermögen beim Überfahren von Fahrbahnunebenheiten. Dem steht eine etwas erhöhte Seitenneigung bei schneller Kurvenfahrt gegenüber. Auch filtert das Fahrwerk trotz Luftfeder harte Schläge nicht sänftenartig aus. Dennoch ist das Goldschmitt-Fahrwerk im Rahmen des technisch und finanziell Sinnvollen eine ausgereifte, harmonische und sehr fahrsichere Lösung mit reichlich Reserven.
Das ist aber kein Freibrief für unbegrenztes Zuladen. Auch nach der Auflastung müssen Beladungsgrenzen penibel eingehalten werden, denn oft sind nach einer Verstärkung des Fahrwerks die Reifen das schwächste Glied in der Kette. Aber auch ohne Auflastung ist mit diesen Komponenten eine Verbesserung des Fahrkomforts eine sinnvolle Maßnahme.
Meiner Meinung nach ist das Light Fahrwerk bei 3500kg die meist schon überschritten werden ohne Hilfsmittel so ziemlich am Ende. Konnte bei meinem Vorgänger mit der Luftfeder einen erheblichen Unterschied spüren im Fahrverhalten, ob beim Anfahren, Kurvenneigung (geht schön auf die Reifen), Federungskomfort usw. Geblieben ist weiterhin der Bremsweg der bei max. Belastung sich erschreckend verlängert hat. Daher meine Devise wer mehr Gewicht fahren möchte sollte sich von vorn herein einen mit Maxichassis kaufen. Mir hat ein älterer Verkäufer in Sulzemoos abgeraten einen Bürstner TI mit 7,44m Länge zu kaufen weil er zuladungsmäßig mit Zubehör kein 180Kg mehr Zuladen kann und das ist nicht gelogen. Aber jedem seine Meinung besonders wenn man für sich zu klein gekauft hat und es zu spät merkt.
Finde dies wird immer ein Thema im Forum bleiben mit unterschiedlichen Ansichten.
Schönes Wochenende :wink:

maredo am 27 Apr 2013 16:20:04

Schon einmal sehr dankbar bin für die vielfältigen Antworten in diesem Thread.

Es ist richtig das sich das Fahrverhalten und einige andere techn. Merkmale durch hohe Zuladung verändert werden. Keine Frage. Ist beim PKW nicht anders.

Hier geht es darum eine notwendige Reserve zu schaffen, nicht um die ständige Beladung mit 3,85 t. Wollte ja meinen gesamten Hausstand nicht mitschleppen.
Manchmal ist es allerdings nötig mit vollem Wassertank zu fahren, eine dritte Gasflasche mitzunehmen und andere Dinge. Dafür ist es gut dann nicht schwitzen zu müssen wenn auf der Autobahn Jemand die Kelle schwenkt und einen auf die Waage bittet.
Die Nachteile sind nicht einmal so heftig wie man meint in Bezug auf TÜV, Sonntagsfahrverboten in anderen Ländern oder Überholverbot.
Österreich meide ich ohnehin und selbst da wäre zu überlegen was ungünstiger wäre, Go-Box oder überhöhtes Gewicht.

Für mich ist wichtig, dass ich Versicherungstechnisch auf der richtigen Seite bin, beim Wiegen nicht an Herzinfarkt sterben muß. Mit dem Rest kann und muß ich leben.

maredo

tliner am 27 Apr 2013 19:12:28

[quote="maredo"]Schon einmal sehr dankbar bin für die vielfältigen Antworten in diesem Thread.

Es ist richtig das sich das Fahrverhalten und einige andere techn. Merkmale durch hohe Zuladung verändert werden. Keine Frage. Ist beim PKW nicht anders.

Hier geht es darum eine notwendige Reserve zu schaffen, nicht um die ständige Beladung mit 3,85 t. Wollte ja meinen gesamten Hausstand nicht mitschleppen.
Manchmal ist es allerdings nötig mit vollem Wassertank zu fahren, eine dritte Gasflasche mitzunehmen und andere Dinge. Dafür ist es gut dann nicht schwitzen zu müssen wenn auf der Autobahn Jemand die Kelle schwenkt und einen auf die Waage bittet.
Die Nachteile sind nicht einmal so heftig wie man meint in Bezug auf TÜV, Sonntagsfahrverboten in anderen Ländern oder Überholverbot.
Österreich meide ich ohnehin und selbst da wäre zu überlegen was ungünstiger wäre, Go-Box oder überhöhtes Gewicht.

Für mich ist wichtig, dass ich Versicherungstechnisch auf der richtigen Seite bin, beim Wiegen nicht an Herzinfarkt sterben muß. Mit dem Rest kann und muß ich leben.

:lol:

joernl am 05 Sep 2014 09:41:38

So mal ganz kleingekocht :

Auflastung beim Carado ist nur Formsache man erhält bei Carado selber nur andere COC Papiere
für (249 Euro) alles andere bleibt gleich, da die Serie schon auf 3,85 t ausgelegt ist. Incl. Bereifung
Bremsanlage und Achslasten. Eine Auflastung ist nötig, wenn man nicht nur das Basismodell bestellt.
Die fahrbereite Leergewichtsangabe von 3.100 kg bezieht sich nämlich auf das Serienfahrzeug ohne
zusätzliche Optionen, und enthält 1 Fahrer (75 kg) einen 3/4 vollen Dieseltank, einen halb vollen
Wassertank, sämtliche Betriebsmittel wie Öl etc., eine Kabeltrommel mit Adapter und 1 volle Gas-
flasche mehr nicht !

So wer nun ab Werk noch Satanlage, Markise (4,5 m), Fernseher und 4-fach Fahrradträger (All In Paket),
Basispaket, Chassis-Paket, die 2. Aufbaubatterie mit 2 Solarplatten geordert hat, ist mit den 3,5 t schon
nur mit Fahrer und 50 Kg Zuladung an der 3,5 t Grenze !! Wiegt Euro WoMos mal, bevor Ihr über Ablastung
und die Nachteile der Auflastung über 3,5 t diskutiert. Die Folgen einer Überladung können nämlich ganz
schön teuer werden - b.z.w. man fährt ohne Versicherung, weil die Zulassung erloschen ist !!

Äußerlich sieht man dem WoMo ja nicht an, ob 3,5 t oder höher sprich man ist nicht Zwangsweise an die
Vorschriften gebunden , denn wo kein Kläger da auch kein Richter. Abgesehen davon wenn ich mit meinem
WoMo in Urlaub fahre habe ich Zeit und fahre gemütlich (90-100) dann verbraucht das WoMo auch nur so
9-10 L/100 km. Grob geschätzt fahren ca. 80-85 % der WoMos total überladen durch die Gegend. Deshalb
lieber Auflasten und legal fahren, als mit dem Risiko erwischt zu werden. Die Kontrollen in Bezug auf
Gewichte werden immer häufiger und die Polizei hat kräftig aufgerüstet mit mobilen Waagen etc. Da ist
dann Überholen im LKW Überholverbot oder fahren über 100 km/h entschieden risikoloser und billiger als
überladen zu fahren - besonders wenn es einen Unfall gibt. Denkt mal drüber nach !! Allerdings sind auch
die Hersteller nicht unschuldig, die nur um auch Fahrern die keine Fahrzeuge über 3,5 t bewegen dürfen
ein WoMo verkaufen zu können, was mit "normaler" Zusatzausstattung und Fahrer schon überladen ist,
die Fahrzeuge nur mit Seriengewicht angeben. Meiner Meinung nach müsste zu jedem Fahrzeug was neu
gekauft wurde ein genaues Wiegeprotokoll mit vollem Tank, vollem Wassertank und allen Betriebsmitteln
wie Öl und Gas mitgeliefert werden - aber das würde den Käuferkreis stark verringern, b.z.w. die bestellte
Zusatzausstattung drastisch reduzieren. Außerdem ist das Überladen bei Führerschein mit 3,5 t max Gewicht
zusätzlich noch ein Fahren ohne Führerschein wenn man mal genau nachdenkt !!!

Darum lieber Auflasten und geringe Einschränkungen hin nehmen als nachher den Ärger und die Kosten zu haben.

dieter2 am 05 Sep 2014 11:10:52

joernl hat geschrieben:So mal ganz kleingekocht :

Die fahrbereite Leergewichtsangabe von 3.100 kg bezieht sich nämlich auf das Serienfahrzeug ohne
zusätzliche Optionen,

Außerdem ist das Überladen bei Führerschein mit 3,5 t max Gewicht
zusätzlich noch ein Fahren ohne Führerschein wenn man mal genau nachdenkt !!!



Bei Capron sind alle zusätzlichen Einbauten ab Werk im fahrbereiten Gewicht enthalten.
Alles was der Händler zusätzlich verbaut natürlich nicht.
Wenn ich das Gewicht, was in den Prospekten steht, mit den georderten Extras addiere komm ich auf genau das Gewicht was in der COC steht, nämlich 2969 kg
Habe es selber nachgewogen.

Das mit den Führerschein ist Blödsinn, muß mal gesagt werden :ja:

Alles Andere ist Schulmeisterei und schon fast von jeden gesagt worden :wink:

Dieter

hirse am 05 Sep 2014 11:13:19

Die Auflastung rein über die COC halte ich für zu kurz gesprungen, da zumindest bei mir die HA das Hauptproblem ist und eine Auflastung die zulässige Belastung der HA auf 2000 kg belässt. Bei unserer Wiegung mit vier Fahrrädern und Urlaubsbeladung lagen wir leider bei rund 2100 kg.
Ich werde demnächst technisch aufrüsten und hole gerade Angebote ein.

joernl am 09 Sep 2014 09:13:57

dieter2 hat geschrieben:
Das mit den Führerschein ist Blödsinn, muß mal gesagt werden :ja:

Dieter


Na dann schau mal in der STVO nach, die neueren Führerscheine 2 (PKW) erlauben
das Führen eines Fahrzeuges bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ! Glaubst Du ernsthaft
bei unzulässigem Gesamtgewicht darf man dann mehr fahren ?? Wer mehr bewegt fährt
dann ohne Fahrerlaubnis !! Ist genau wie mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

Wer z.B. ein Mofa mit zulässiger Geschwindigkeit von 25 km/h
frisiert, und damit z.B. 40 km/h Geschwindigkeit erreichen kann, der fährt ohne
Betriebslaubnis und Versicherungsschutz und wenn er keinen Führerschein 1 B hat
sondern nur M, dann auch noch ohne Fahrerlaubnis.

Ist meinem Sohn passiert - danach war er dann Fussgänger... - also Vorsicht mit solchen Aussagen !

joernl am 09 Sep 2014 09:21:25

hirse hat geschrieben:Die Auflastung rein über die COC halte ich für zu kurz gesprungen, da zumindest bei mir die HA das Hauptproblem ist und eine Auflastung die zulässige Belastung der HA auf 2000 kg belässt. Bei unserer Wiegung mit vier Fahrrädern und Urlaubsbeladung lagen wir leider bei rund 2100 kg.
Ich werde demnächst technisch aufrüsten und hole gerade Angebote ein.


Da bleibt Dir nur noch die Auflastung der HA über andere Federn , Felgen und Reifen mit 1.250 kg Tragkraft. z.B. von Goldschmitt,
damit kann man dann die HA auf 2,2 oder 2,5 t ändern lassen - zumindest wurde mir das auf der Caravan Salon in Düsseldorf so gesagt.
Ich habe mir auch ein Angebot erstellen lassen. 1.185 - 1.200 Euro incl. Tüv und Einbau einer 2 Kreisanlage 8" mit Kompressor und 2
Manometern. Wenn man sein Fahrzeug nicht so stark hecklastig packt, dann reichen die eingetragenen Gewichte aber völlig aus.

trecke am 09 Sep 2014 10:08:08

***Carado und Sunlight baut nur auf den Ducato 35 L auf. ***
***Maxifahrwerk ist nicht möglich.
***

Hallo,

als ich vor gut 2 Jahren auf der Suche nach einem neuen Womo war, interessierte ich mich auch für einen Carado.

Ich weis nicht mehr sicher wer es sagte - Dürrwang(Dortmund) oder Unnewehr(Osnabrück) - einen Carado kann man auch mit Maxifahrgestell bestellen. Die Lieferzeit wäre etwas länger, weil die Fahrgestelle auftragsbezogen geordert werden müssen - wäre aber möglich und bereits einige Male praktiziert worden. Mehrpreis wie bei allen anderen Herstellern um die 1500 Euro.



Jürgen

tober am 09 Sep 2014 10:18:25

joernl hat geschrieben: Wer mehr bewegt fährt
dann ohne Fahrerlaubnis !! Ist genau wie mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.






Diese Aussage/Beitrag ist tatsächlich, mit Verlaub "Blödsinn" !! Nur durch "einfaches Überladen" gibt es kein fahren ohne Führerschein. Wenn Dein Sohn das Mofa frisiert hat er es baulich verändert, keine Betriebserlaubnis mehr. Sowas zu vergleichen ist Nonsens. Selbst der Motoradführerschein berechtig nicht zum Fahren eines frisierten Mofas.
Auch ein überladenes 3,5t Wohnmobil darf nicht mit Führerschein Klasse C gefahren werden weil es eben überladen ist. Und hier kann man es schon merken. Es ist Überladen - nicht in einer anderen Fahrzeugklasse. Es sei denn man hat einen Zauberfahrzeugschein bei dem sich der eintrag in der Spalte für das zulässige Gesamtgewicht automatisch dem tatsächlichen anpasst. :lol:

Ironie an: Gegenfrage - Die antwort weis ich selber - Wenn ich mit einem leeren 7,5tonner fahre der nur 3490kg wiegt. Reicht dann der Führerschein Klasse B ??


Nochmal - Durch Überladen (3,5tonner) gibt es kein Fahren ohne Führerschein und in A auch kein Mautprellen.

hirse am 09 Sep 2014 18:31:51

joernl hat geschrieben:Wenn man sein Fahrzeug nicht so stark hecklastig packt, dann reichen die eingetragenen Gewichte aber völlig aus.

Nicht so hecklastig zu packen bedeutet in meinem Fall aber wohl, dass ich die Heckgarage leer lasse und ohne Fahrräder fahre. Ich muss unbedingt mal mit leerer Garage auf die Waage, um subjektiv zu wissen, wieviel Reserven ich überhaupt habe.

trecke am 09 Sep 2014 23:10:28

[Diese Aussage/Beitrag ist tatsächlich, mit Verlaub "Blödsinn" !! Nur durch "einfaches Überladen" gibt es kein fahren ohne Führerschein.


siehe z.B: --> Link

Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug ohne die ERFORDERLICHE Fahrerlaubnis führt. Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Diese berechtigt gem. § 6 FeV zum Führen von Kraftfahrzeugen bis max. 3500 kg Gesamtgewicht. Sie dürfen auch noch einen Anhänger benutzen, wenn dieser ein max. Gesamtgewicht von 750 kg hat (also Fahrzeug max. 3.500 kg und zusätzlich Anhänger max. 750 kg). Außerdem können Sie einen Anhänger benutzen, der mehr als 750 kg und max. das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges wiegt (Gesamtgewicht, also inkl. Ladung!), wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger (samt Ladung) nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Es ist kein Blödsinn! Wenn die Fahrerlaubnis für ein Führen von Fahrzeugen bis 3500 kg gilt ( die heute wohl übliche Klasse B) und das Fahrzeug mehr wiegt, ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Obendrein ist das Fahrzeug überladen.

Wenn ein Mofafahrer der nur einen Mofaführerschein hat (also bis max 25 kmh fahren darf) sich mit einem frisiertem Mofa erwischen lässt, hat er zunächst mal keinen Führerschein für Mopeds die schneller als 25 kmh fahren dürfen. Obendrein gibt es noch einen Anschiss weil er das Mofa technisch verändert hat.

Sicherlich gibt es für unsere Behörden Handlungsspielraum was ein Überladen und der damit verbundenen Fahrerlaubnis betrifft. Nur wollte ich mich nicht darauf verlassen, vor allem, wenn ich in einen Unfall verwickelt sein sollte.

Wenn ich mich mit einem Mofa 200 kmh fahre, darf ich das vom Füherschein her, weil ich A1 habe. Nur gibt es heftig was auf die Nase weil ich das Mofa technisch verändert habe. Genauso könnte ich einen 3,5 Tonner bis kurz vor den Achsenbruch überladen - lt Füherschein alles noch in meiner Gewichtsklasse - die Überladung des zul Gesamtgewichtes wäre eine andere Sache.



Jürgen

joernl am 10 Sep 2014 09:34:48

kein Kommentar

trecke am 10 Sep 2014 09:35:54

Hallo,

Kommando zurück.

Mir ließ die Angelegenheit keine Ruhe und war noch ein wenig im www unterwegs. Leider gibt es widersprüchliche Aussagen.
So hab ich denn unseren Freund und Helfer der in der Nähe liegenden Autobahnpolizei angerufen.

Ein Führerscheininhaber der Klasse B, darf ein Womo mit 3,5 Ges. Gew. fahren. Überläd Dieser das Fahrzeug über 3,5 Tonnen hinaus, ist das kein fahren ohne Führerschein, nur eine Überladung - denn er darf Fahrzeuge bis 3500 kg zul Ges. Gewicht fahren - und das bezieht sich auf die Fahrzeugart.

Ein Mofafahrer (der nur einen Mofaschein hat) der mit einem friesierten Mofa erwischt wird, begeht deswegen ein Führerscheinvergehen, nicht weil er schneller fährt, sondern weil er durch das Frisieren, aus einem Mofa ein Kraftrad macht, für das er keinen Führerschein hat.



Jürgen

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