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PUH, bis man sich hier durchgelesen hat, das dauert. Sag ich mal was dazu, obwohl ich keine Tankflaschen verbaue, dazu sind unsere Autos zu klein (aber immerhin bin ich Sachkundiger nach G607) Das ganze Problem läßt sich unter dem Begriff "Ladungssicherung" zusammenfassen. 20g entsprechen einem Aufprall mit ca 36km/h (so lassen wir unsere Sitze prüfen, weil es so in der entsprechenden ECE Prüfnorm gefordert ist) Nun braucht man sicher nicht darüber zu streiten, ob die Befestigung einer 11kg Flasche mit einem Plastikriemchen ausreichend ist oder nicht, das ist mit einem IQ oberhalb der Raumtemperatur geklärt. Auch wenn es viele Hersteller so handhaben in ihren diversen Gasflaschenaufstellbehältnissen, das ist Murks und eigentlich grob fahrlassig, egal ob Tauschflasche oder Füllflasche. Auch wenn es keine Umrüstpflicht oder Nachrüstpflicht gibt: Wer möchte schon gerne vorn vom Airbag gerettet und hinten von der Gasflasche erschlagen werden. (Das könnte man bei der Möbelbefestigung weiterspinnen, Spaxschrauben im Sandwichboden ergeben halt keine sichere Befestigung, sind aber leider immer noch Gang und Gäbe). Also: Eine vernünftige Befestigung der Flaschen z.B. mit Sicherheitsgurten oder gekennzeichneten Sicherungsgurten (das sind die mit den Fähnchen und der klar definierten Bruchlast), hier ist ein Minimum von 2000kg zu empfehlen. Und wenn man dazu Verstärkungsbleche anbringen muß, die die Kraft verteilen, dann isses halt so, muß jeder selbst wissen, was ihm sein eigenes Leben oder das seiner Mitmenschen wert ist. Tanks oder Tankflaschen vom Flüssiggastankwagenfahrer auffüllen zu lassen, ist fast schon kriminell, besonders vom Fahrer. Wenn durch die geforderte feste Verrohrung von Tankflaschen diese zum vertikal eingebauten Tank werden, kann man sich sicher fragen, ob das noch Sinn macht. Thomas
Falscher Tankwart, falsche Tanke ;-) Ich habe schon ein paar Mal in Vorarlberg getankt, ohne das jemand zu Hilfe gekommen ist :?
Hi Thomas zu 1 Du hast es doch geschafft. :wink: Zu 2 Ist nicht fast, ist schlicht und einfach kriminell. Falsch verstandener Kundenservice. Auch wir haben zu kleine Fahrzeuge in der Betreuung, zumeist Busse als Womos ( T3 / T4 / T5 / Vito u.ä. etc.). Meist ist da die kleine 2,3 kg Pulle drin und das ständige suchen zum Flaschenfüllen im Füllwerk im Ausland nervt die meisten Kunden. Daher verbauen wir Festtanks und gut. Wyengas hat mit der Tankflasche eine Nische gefunden, gut gemacht, aber nicht wirklich gewollt. Daher die ganze Aufregung.
Wieso kriminell, so ein Tankauto ist dafür da Tanks zu füllen. Der Fahrer hat eine extra Ausbildung dafür. Dieter Und der Füllstop ist im Tank integriert, da kann auch nichts schiefgehen.............. ciao Ludo [/quote] Wieso kriminell, so ein Tankauto ist dafür da Tanks zu füllen. Der Fahrer hat eine extra Ausbildung dafür. Dieter[/quote] Und genau deshalb weiß er noch nicht mal ob oder wie ein Füllstopp funktioniert? Der Beitragsschreiber hat es schon richtig geacht und dann seinen WoMo Tank doch lieber nicht füllen lassen. Egal, da kursieren ja noch ganz andere Tipps im Netz, z.B. wie man eine Campingaz Flasche mittels einer 11kg Propangasflasche füllen kann. Ich weiß allerdings nicht, ob der Autor dieser Empfehlung noch lebt. Thomas Doch, lebe noch ... Mann muss nicht alle Jugendsünden wiederholen. :D Alf
Er ließ sie schon füllen,nur nicht bis zu Ende :kuller: gruß franz Hi, solange die Flasche beim befüllen senkrecht steht...........tut auch der Füllstopp..... Weißt Du wie ein Handy,Dieselmotor,Moppel,,,,,, funktioniert............benützen tus Du es trotzdem........... ciao Ludo
gut, das bezeichene ich auch schon als Schlepperei. Rechnerisch brauche ich alle 12 Wochen eine Flasche.
Ja, so sehe ich das inzwischen auch. Und nein, ich werde es nicht mehr tun. Aber: ich habe gefragt ob das geht und es ging, und es wurde gemacht. Ich habe erst Muffe bekommen als ich gemerkt habe, dass das Füllen ein Blindflug bedeutet. Die Gaspumpe am Tanker wird nämlich zusätzlich mit Motorunterstützung betrieben und produziert vermutlich zusätzlichen Druck. Mein Beitrag war als Warnung gedacht und nicht als Aufforderung, häötte ich vielleicht deutlicher schreiben sollen. Andreas Ich habe mir letzte Woche eine Gastankflasche installieren lassen: Hier ist nix festverrohrt... Die Flasche ist an der Wand und durch den Boden (2x) verschraubt. Der Einbau hat ca. 3h gedauert und im Nachhinein vermute ich auch warum. Die Tankfalsche wurde mit der falschen Auslaßrichtung bestellt. Obwohl ich ein Foto mit dem Gaskasten zum WoMo-Händler geschickt hatte. Dadurch musste das Gasrohr umverlegt werden. Fahrrichtung ist auf dem Bild links. Weiterhin bin ich bei den Schrauben durch den Boden etwas skeptisch (habe ich heute erst gesehen). Loch durch und fertig? Müssten die Schraubern besonders abgedichtet/versiegelt werden? Ich hab etwas Sorgen, dass da was rostet, was nicht rosten darf. P.S.: Sollten die Bilder nicht angezeigt werden, so habe ich sie aus der Gallerie falsch eingebunden... Die kleine Schraube auf den Fotos sieht nicht sehr professionell aus. Ich kann mich da aber auch sehr täuschen. Hauptsache du hast eine Bescheinigung über den Einbau nach DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17 erhalten. Denn sonst darf zukünftig keine positive Prüfbescheinigung nach G 607 ausgestellt werden. Es ist ja auch normal, dass da nichts verrohrt ist. Nur ein Festtank muss verrohrt werden, die Tankflaschen müssen nur selbst fixiert sein, dass man sie nicht ohne Werkzeug rausnehmen kann. Hallo Ulli, bist du dir da sicher? Denn nach den neusten Vorschriften sind Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) den übrigen Flüssiggas- tanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforde- rungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen. Nach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, u. a wird dort geregelt: - Anforderungen an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften, 20g in Fahrtrichtung und 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung - Feste Verrohrung der Tanks Ich persönlich finde das Ganze ist verdammt kompliziert geworden. Michael Die Vorschrift kannte ich ja, darum habe ich es nicht selbst gemacht. Aber wenn's der WoMo-Händler so einbaut... Ins Gasbuch wurde es auch eingetragen. Ich weiss jetzt nicht wie neu diese Vorschriften sind. Unsere Tankflasche wurde 2014 eingebaut und wurde abgenommen. Sie ist im Gasprüfheft eingetragen. Es gibt Unterschiede beim Gastank und bei der Gastankflasche. Die sind sich bei den TÜVs da auch nicht ganz einig. Hallo, in der Tat, es ist unübersichtlich geworden. Abgesehen von den aktuellen Vorschriften, lediglich nach meinem logischen Verständnis: 1. Eine Gastankflasche im Gaskasten, ordentlich befestigt (mindestens jedoch wie Tauschflaschen) bietet im Fahrbetrieb keine größere Unsicherheit als die normalen Tauschflaschen. 2. Ich habe eine Aussenbetankung mit innen montierter Hochdruck-Schlauchverbindung. Hier liegt vielleicht ein neues Risikofeld im Vergleich zur Tauschflasche. Was würde passieren, wenn der Füllschlauch defekt ist? Keine Ahnung ob sich die Tanksäule dann abschaltet. 3. Der einzig konsequente Weg (außer vorschriftsmäßig montierten Gastanks unter dem Fahrzeug) wäre eine Gestaltung der Gaskästen zur Erfüllung der 20g-Norm sowohl für Tank- als auch Tauschflaschen. Dann würde es wieder übersichtlich. Von der Logik müsste der Weg dahin gehen. gerhardo
Die aktuellen Vorschriften sind von April 2014 und empfehlen dringend sich eine Bescheinigung über den fachgerechten Einbau ausstellen zu lassen, da es ansonsten bei der Gasprüfung zu Problemen kommen kann. Ein Eintrag im Gasbuch alleine ist nicht mehr ausreichend, da der Prüfer in der Regel den fachgerechten Einbau nicht überprüfen kann. ![]() Hier nochmal die Regelung, daß festeingebaute Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) den übrigen Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt sind: ![]() Mein persönlicher Tipp zu dieser undurchsichtigen Regelung. Wenn der Einbau durch eine Fachfirma erfolgte, fordert diese Bescheinigung ein, eventuell auch nachträglich. Dann ist man auf der sicheren Seite und braucht später keine Probleme befürchten. Michael die " werkstatt meines vertrauens " vertraute mir soeben an, das ich - vorerst - auf den einbau dieser gastankflaschen ( geplant sind zwei, für euro 600,-- stück ) verzichten sollte, da es ( noch ) nicht zweifelsfrei feststeht, ob die angebotenen - seriösen - firmen auch gewährleisten/garantieren können, das der tüv diesen flascheneinbau auch ordnungsgemäss abnimt... :juggle: es ist zwar eine zusätzliche stahl-einbau-konstruktion notwendig, die die flaschen nicht nur mit den riemen festhält.. die oben erwähnten " 20 mg " spielen da auch eine rolle.. aber was nutzen mir eure hochgeschätzten meinungen, und die 20 mg-grenze, und der eintrag ins " gelbe buch ", wenn der tüv das ganze nicht abnimmt?- denn das ist doch das einzig entscheidende: darf ich mit solch einer konstruktion umherfahren, oder nicht?.. :!: 20 mg ? Milligramm? Es handelt sich um 20 g (G ravitation) (1 g = Erdbeschleunigung/Massenanziehung = die Gewichtskraft) 20 g also das 20-fache des Gewichts. Ja, würde auch erstmal abwarten, ob sich die Brüder aus Habgier u. Neid noch weiter austoben u. ernste Restriktionen durchsetzen. Tankflasche auf 20/8 g fixieren gegenüber Tauschflasche mit Riemen fixieren = technisch der letzte Witz. Gr. Richi 20 mg ? Milligramm? Es handelt sich um 20 g (G ravitation) (1 g = Erdbeschleunigung/Massenanziehung = die Gewichtskraft) 20 g also das 20-fache des Gewichts. Ja, würde auch erstmal abwarten, ob sich die Brüder aus Habgier u. Neid noch weiter austoben u. ernste Restriktionen durchsetzen. Tankflasche auf 20/8 g fixieren gegenüber Tauschflasche mit Riemen fixieren = technisch der letzte Witz. Alternative: richtiger Gastank. Gr. Richi . . . Vermutlich kommen zu dieser Preisangabe ja noch weitere Kosten (Außenbetankung, Fernanzeige, Filter . . .) dazu. Wenn ich dann schaue, was mein 80-l-Gastank vor der Hinterachse bei Carsten Stäbler (auch komplette Wynen-Technik) mit allem Drum und Dran gekostet hat, könnt ihr von diesem Preis nicht mehr weit weg sein. Lohnen sich dann Flaschen überhaupt noch? Mein Gaskasten ist leer. Zur Not könnten aber auch Flaschen hinein, da beim Umbau ein Dreiwegeventil integriert wurde. Vielleicht noch mal darüber nachdenken? TÜV und Eintragung kein Problem. Also wenn schon Betankung, dann würde ich auch in Richtung festen Gastank mit Fernanzeige und Fern-Abschaltventil gehen - so groß sind die preislichen Unterschiede im Vergleich zur nutzbaren Gasmenge nicht und man gewinnt Stauraum. Bei einem etwas größeren Gastank hat man auch noch Gewichtsvorteile Tara vs. Netto Gasgewicht. 2 11kg Tankflaschen entsprechen in etwa einem 60l Tank. Ja, wenn da der Fiskus u. die damit verbundene Juristerei nicht wäre! Denn streng genommen soll das steuerbegünstigte LPG nur motorischen Zwecken dienen. Italienische Tankstellenbetreiber fürchten ihre "Fianzpolizei", deshalb lehnen einige das Betanken v. Womo-Tanks ab. Nett: An Tankst. in der Vulkaneifel betankte eine junge nette , laut Aufkleber grüne, Dame, ihr Gasauto u. fand es gut, daß ich den Ducato auch mit Gas umweltschonend betankte. Ich brachte, sie zu belügen, aber nicht über's Herz u. klärte sie auf, sie war sichtlich enttäuscht. Gibt auch Gas-Ducatos, aber in Womos?? Gr. Richi
Ich habe bisher in Frankreich, Polen, Lettland und natürlich in Deutschland (hier natürlich am häufigsten, an wechselnden Tankstellen) getankt und noch nie erlebt, dass es aus dem genannten Grund Probleme gegeben hätte. Mit gefülltem Gastank kommt man auch in Italien recht weit, ohne nachtanken zu müssen. Das wäre meine kleinste Sorge. Ich habe da keine Sorgen, bis jetzt nimmt auch kaum einer national Notiz, obwohl die Bestimmung f. d. EU gelten soll. Ist umgekehrt etwa so wie früher mit dem Heizöl/Diesel, aber irgendwann wurden sie wild. Habe in I u F je eine Ablehnung erhalten. Gr. Richi
Ich glaube, das Problem bei den meisten 3-4t Chassis ist der Platz am Unterboden und die Bodenfreiheit. Der Preis ist wahrscheinlich (Chassisabhängig) vergleichbar. Die Unterflurmontage ist für normale Hobbybastler beist nicht durchführbar, der Einbau einer Tankflasche in den Gasflaschenkasten schon (ich nehme die 20/8g Befestigung jetzt mal aus) Meine Meinung, Andreas Na, dann wird man wohl eine Tauschflasche reinschrauben, wenn die Gasprüfung dran ist, und die Tankflasche(n) für die 2 Stunden in der Garage lagern... Ob das der Sicherheit dient??? :roll: Wie ist denn das bei unseren Camping-Pionieren in NL? Bei Obelink kann man die ab Lager kaufen. Müssen die auch so komische Einbauvorschriften beachten? Du wirst jetzt lachen. Genauso habe ich es beim letzten TÜV gemacht. Der Werkstatt-Prüfer (mit erst kürzlich abgelegter Gasprüfung, neuer Besen) monierte, dass er die oben eingestanzte SN (wg. der restlichen Kastenhöhe) nicht lesen konnte und deshalb nicht mit der vorliegenden Konformitätserklärung vergleichen konnte. Jetzt muss ich wieder zum TÜV (eine andere Werkstatt), ich habe Foto der SN, aber ob das Ding jetzt eingetragen wird, ob der Land-Prüfer überhaupt eine Gasprüfung macht, und ob ich es eintragen lasse, ich weiß es noch nicht. Gelassenheit ist eine Zier, doch weiter .......Andreas Hallo Zusammen, habe am April die wiederkehrende Gasprüfung bei einem Wohnmobilhändler durchführen lassen. Er hat in meinem Beisein gesagt, dass er die Tank-Gasflaschen nicht sieht, ansonsten dürfte er keine Prüfung durchführen. Ist auch ne Möglichkeit. Nicht wieder Durcheinander: Nach meiner Information u. gaskundigen Foristen ist Tankflasche nicht verboten, da sie wie eine Tauschflasche eingesetzt wird/kann. Also kann der TÜV-Mann sie ruhig sehen (hat deshalb auch abgenommen, wird sich aber hüten, das Ding als Tankflasche einzutragen). Was verboten wäre, ist das Betanken an der Tankstelle (Nutzung definitiv als Tank), u. bei der streng genommen nach Meinung der Gasvereinler illegalen Tat war der TÜVLER nicht Zeuge, weil nicht dabei. Bis zum 20/8g Quatsch war zum Betanken nur Montage-Fixierung vorgeschrieben (damit man sie nicht umlegen kann, denn dann wäre 80% Füllstopp nicht funktionsfähig). Jetzt verlangen sie 20/8g-Bescheinigung v. Autorisiertem, vordergründig aus Sicherheitsgründen, hintergründig, um mehr Tanks zu verkaufen/montieren zu dürfen, Laienmontage ist dann nicht mehr. Die Zweck-Steuervergünstigung (motorische Zwecke, Zoll/Finanzpol. in Italy)) kommt noch dazu. Gottseidank schert sich bei uns noch keine Obrigkeit u. keine Tanke drum, letztere u. der Halter wären dran, wenn was passiert. Nochmal:beim Fahrbetrieb ist es wurscht, ob Tausch-, Grüne- Alu-Flasche, sie müssen nur als Behälter zugelassen sein; deshalb auch kein Versicherungsnachteil. Gr. Richi Grüß Euch, ich kann nur von Österreichischer Sicht aus diesbezüglich einen Kommentar abgeben. Ich habe mir bei der Gasfrau 2 11 Kg Tank Flaschen gekauft und selbst eingebaut. Die Flaschen wurden mit selbstgebauten Niro Bändern und Haltern im Gaskasten befestigt. Die Flaschen müssen fest verbaut sein, und nicht mit Gurten gesichert, bzw. nicht zum herkömmlichen wechseln der Flaschen gerichtet sein. Die Anlage ist mit einer Dou Control, und mit einem Ferntank Schlauch ausgerüstet. In Österreich ist eine Gasprüfung nicht verbindlich nur empfohlen. Meine Anlage ist natürlich vom Fachbetrieb abgenommen und schon 7 Jahre in Betrieb, und wird alle 2 Jahre geprüft. Wenn gewünscht kann ich auch Fotos einstellen zum evt. nachbauen. Freundlich Grüß aus der Alpenrebuplik Roman Ja, Fotos wären super. Dein Alf
Für Deutschland in dem DVGW Arbeitsblatt G 607 geregelt, für Österreich ÖVGW Arbeitsblatt G 107. Die Inhalte des deutschen und österreichischen Arbeitsblattes sind gleich. --> Link Laut dem Arbeitsblatt ist eine Prüfung, auch wie bei uns in Deutschland, alle 2 Jahre verbindlich.
Du lässt alle 2 Jahre deine Anlage überprüfen, obwohl es nicht erforderlich ist? Scout Hallo Scout, die Anlage lasse ich zur meiner Sicherheit überprüfen,ich kaufe mir auch neue Reifen obwohl die Alten noch genug Profil hätten. Ich fahre jetzt 23 Jahre mit dem 5en Mobil durch die Lande und kenne die Gesetzeslage in der Branche gut, du sprichst von mitführen von Gasflaschen. In Österreich ist es nicht Gesetz die Gasanlage prüfen zu lassen ( in Frankreich brauche ich sehr wohl eine Prüfplakette) dort ist es auch verboten den Küli während der Fahrt zu betreiben, was hier mit der Truma Duo Controll sehr wohl gestattet ist. usw............ aus der Steiermark Roman
Ich spreche nicht von mitführen von Gasflaschen, sondern von der ÖVGW G 107 - Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen - Betrieb, Wartung und Prüfung. Zur Info. In den Prüfvorschriften sind nur die Anschlüsse an Gasflaschen erwähnt. Die Flaschen selbst fallen nicht unter die Prüfvorschrift. Lediglich Gastanks sind erwähnt, weil die durch eine feste Verrohrung fest mit der Gasanlage verbunden sind und somit auch in der ÖNORM EN 1949 beschrieben sind.
ÖNORM, DIN NORM, ÖVGW oder DVGW Regelwerke haben keinen Gesetzescharakter. Es sind lediglich Empfehlungen. Sie haben allerdings eine rechtliche Bedeutung. Das bemerkt man spätestens dann, wenn bei einem Ereignis der Staatsanwalt prüft, ob diese Empfehlungen eingehalten wurden. Oder bei uns, ohne gültige Gasplakette kein TÜV.
Es handelt sich nicht um die DuoControl, sondern um Secumotion oder Crashsensor. In Frankreich ist es mit diesen beiden Reglertypen ebenfalls erlaubt den Kühli während der Fahrt zu betreiben. Jetzt nochmals zum Ausgangpunkt meiner Frage. Es gibt in Österreich eine gleich lautende Regel über die „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen - Betrieb, Wartung und Prüfung.“ Wie bei uns. Weshalb sollten dort Regeln erlassen werden, die dann nicht eingehalten werden brauchen? Scout Hallo Scout, sorry, hab noch mal nachgesehen,dadurch das ich meine Anlage regelmäßig überprüfen lasse, ist mir die die Gesetzeslage nicht mehr geläufig. Sie gilt seit 2006 und ist mittlerweile EU konform. Danke nochmal für die ausführlichen Kommentare. Sollte ich bezüglich Womo. Fragen haben melde ich mich vorher beim Experten. Roman Hallo Alf! Hier die Bilder zum Nachbau. ![]() Hallo Alf! Hier die restlichen Bilder. ![]() ![]() ![]() ![]() Zitat Scout: Es handelt sich nicht um die DuoControl, sondern um Secumotion oder Crashsensor. In Frankreich ist es mit diesen beiden Reglertypen ebenfalls erlaubt den Kühli während der Fahrt zu betreiben. Hallo Scout, hier muß ich Dir bzgl. des 2. Satzes entschieden widersprechen! Zitat aus Truma DuoControl CS Gebrauchs-/Einbauanweisung Seite 3: **Ausnahme für Frankreich: In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt, nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung mit einer Sicherheitsabsperreinrichtung n i c h t zulässig. Ende Zitat Wieso, warum ?? Völlig unlogisch?? Wenn erwischt (Campinggebiete/Südfrankreich ) ca. 400€ Buße. Einzige Rettung : Vom Fahrersitz schaltbares Magnetventil (c. 70€) zum Abstellen, wenn Kontrolle dreut !! Gr. Richi Zur Tankflasche: Wird in Zukunft verschiedene Arten von Abnahme/ Kontrolleuren geben: die, die Gasanlage mit Tankfl. nicht abnehmen u. diejenigen , die abnehmen. Spricht sich rum, Ergebnis: die ersteren machen kein Geschäft mehr u. werden die letzteren anzeigen/beim Verband anschwärzen/ drauf dringen, daß man ihnen die Lizenz, die ja vom Verband stammt, entzieht. Na ja, wie auch immer, gibt Ärger. Für uns Kunden bedeutet das, zur Abnahme das Fahrzeug mit ausgebauter Tankflasche vorzuführen, was Arbeit macht. Das Fahren mit der Tankflasche kann uns bis jetzt keiner verbieten, es sei denn, die erfinden Bestimmung, daß Tankfl. generell verboten wird/Abnahme der Anlage nur mit Tauschflaschen gültig o.ä. . Staatsanwaltliche Konsequenzen beim Crash......... Kontrollen bei Befüllung an Tankstellen bzw. Verweigerung bzw. durch Tankwart (Fachpersonal) gegen Obulus (1-2€ denkbar, nachdem einer schon mal für Reifenluft verlangt hat!?!). Und wenn noch die Finanzämter/Zoll wegen der Steuerermäßigung u. für motorische Zwecke, umgekehrt wie beim Diesel u. Heizöl. Dann baue ich mir eine Dieselstandheizung ein mit extra Heizöltank, weil billiger als Diesel, mit einer versteckten Shuntleitung.... :razz: Jedenfalls wird's bzgl. der Tankfl. noch Ärger geben. Gr. Richi Capitan Ich will ja nichts sagen, aber im Gaskasten eines Womo oder Wowa haben, ausser Gasflaschen, Ei? oder Füllstandanzeige, nichts anderes zu suchen! Sei es nun aus Rotguss, Messing oder Stahl!
Wo steht das? Scout |
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