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@superuser : Dein Vergleich ist oberflächlich gesehen schlüssig, wenn man aber die Materie kennt, hinkt dieser ganz gewaltig ! Bei Deiner Darstellung vergisst Du leider, dass z.B. in Frankreich und in Italien keine KFZ-Steuer erhoben wird. Ausserdem sind die Versicherungen um ca. 30 % preiswerter. Vom Sprit ganz zu schweigen. Ausserdem ist in Italien die Maut gegenüber dem restlichen Europa äusserst preiswert und das System ermöglicht sowohl in Frankreich als auch in Italien keine Identifizierung von Personen, wie Toll-Collect ! In Frankreich steht alternativ ein sehr gut (teilweise Autobahn ähnliches) ausgebautes und mautfreies Netz von Nationalstrassen zur Verfügung. Weiterhin sind in Frankreich z.B. TÜV-Besuche nur bei Halterwechsel erforderlich. Das sind alles Kostenfaktoren ! Im Prinzip ist gegen eine PKW-Maut auf Autobahnen gegen Wegfall der KFZ-Steuer nichts zu sagen, wenn uns das den anderen Europäischen Staaten angleichen würde !
So wird es aber nicht laufen ! Harald @superuser: Sorry, ich vergass, Du bist ja Schweizer. Die haben ja , wie die Österreicher ein besonderes Verhältnis zur Maut ! OK, kann man grundsätzlich verstehen, aber wenn es den Regierungen wirklich daran gelegen wäre, die Flut von Transit-LKw einzudämmen, wären schon längst Projekte , wie rollende Landstrassen entsprechend stark gefördert worden. Da aber diese Projekte von den Schweizern und Österreichern seit ca. 10 Jahren systematisch eingestampft werden, kann ich am ernsthaften Sinn der Maut nur Zweifeln. In Wahrheit wird doch die Maut von Schweizern und Österreichern nur benutzt, um die berühmten Löcher im Staatshaushalt zu stopfen. Die Maut wird ja noch nicht einmal zweckgebunden verwendet ! Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass ein einziger LKW weniger über Eure Autobahnen fährt, weil ihr Maut erhebt !
Ist die Anzahl der Transit-LKW in den Jahren seit Einführung der Maut nicht gestiegen ? Welchen Sinn hat also die Maut ? Wenn es ein gut ausgebautes und preiswertes Netz von "rollenden Landstrassen" gäbe, dann gäbe es genau die Anzahl LKW weniger auf Euren Autobahnen ! Aber das ist politisch nicht gewollt, stattdessen beten alle immer wieder dieselbe Leier - und zahlen ! Nur zur Info , ich habe vor zwei Jahren versucht, weil ich keine Lust hatte mich durch Staus und Baustellen auf der Brennerstrecke durchzuquälen, einen Platz auf einem Zug der "rollenden Landstrasse" zu bekommen. Das war mit soviel Umstand verbunden, dass ich mein Vorhaben leider aufgeben musste. Ich bin dann über Fernpass/Reschenpass gefahren, bis 2006 noch mautfrei ! Harald moin harald,
bin kein schweizer sondern wohne wie du in hamburg. es ging mir eigentlich weniger um die konkrete maut-problematik, sondern grundsätzlich um die bekannte tatsache, dass unser staat aus verschiedenen gründen zu wenig geld hat. und das liegt natürlich hauptsächlich an entgangenen steuereinnahmen. natürlich stinkt es dem kleinen mann, dass er brav steuern zahlen soll, während der bonze und der grosskonzern dank vielfältiger abschreibungsmöglichkeiten keinen cent zahlen. aber deshalb von "abzocke" zu reden, ist bildzeitungs- bzw stammtischniveau. es ist doch legitim und sinnvoll, wenn der staat die nutzung der von ihm geschaffenen infrastruktur oder den verbrauch von energie besteuert. mir ist es recht, wenn die lkw-/pkw-maut auch und gerade für sachfremde dinge (z.b. "haushaltlöcher") verwendet wird, dafür aber krankenhäuser und schulen auch weiterhin funktionsfähig bleiben. finde ich wichtiger als perfekte strassenbeläge (schulen/krankenhäuser/airbus: kleiner kommentar zur hamburger lokalpolitik - "ole von beust ist eine süsse puppe, die dem kapital gehört" steht in einer u-bahn-station). welche lösungen siehst du denn, damit der staat wieder zu geld kommt? staat abschaffen? steuern senken? das sind doch naive populistische phantasien von fdp und cdu, die ausschliesslich darauf setzen, dass die menschen hier endlich wieder dem totalen konsumwahn erliegen. was wiederum nicht funktionieren wird, wenn z.b. zum 1.7.05 die belastung der arbeitnehmer bei der gkv um 1.5 prozentpunkte steigt. dafür können sich die firmen über geringere lohnnebenkosten freuen. usw. ich glaube, das führt jetzt ein bisschen zu weit für dieses forum... trotzdem beste grüsse martin Superuser = super Beitrag !
Besser hätte man es nicht beschreiben können. Ich finde es auch ein wenig komisch und habe den Eindruck dass wenn die Steuer oder Maut für den Straßenbau auch eingesetzt wird, die Leute einverstanden sind. So hört es sich für mich jedenfalls an. Wir leben ja leider in einem Land bei dem zwar Unsummen für Pkw, Zubehör und Co ausgegeben werden, aber die Unkosten vom Staat ohne Steuereinahmen ausgeglichen werden sollen. Wie leider alles in diesem unseren Lande, viel Populismus und Polemik. Wie z.B. Wir sind zwar mit unseren „Spitzenkosten“ an Lohnzusatz und Steuer und was weiss ich noch Exportweltmeister, aber trotzdem müssen Stellen abgebaut und Löhne gesenkt werden. Verstehe, die Konjunktur soll angekurbelt werden durch Arbeitslose, da sie mehr Zeit zum Einkaufen haben. Sorry bin nun von Hauptthema abgewichen, aber das brannte mir grad auf der Zunge, ähh Finger. Ich bin auch der Meinung wenn man sich mal den Lkw Verkehr und die vielen Unsinnigen Transporte anschaut, können die Kosten nicht so schlimm sein. Jogie mal ne Frage in eigener Sache habe jetzt von zul.Ges Gew.3100 kg auf 3500 kg aufgelastet, was ändert sich denn da ?
komme mit dem link:--> Link nicht weiter war nämlich noch nicht beim Amt für moderne Christenverfolgung :!: Nach unserer Erfahrung ändert sich nix, wenns schon ein So.-Kfz war und unter 3,5 bleibt. ich hoffe, Du hast nur auf 3490kg aufgelastet - bei 3500kg bist Du ab sofort mit jährlichem TÜV und 80km/h vmax dabei........oder?
Ansonsten: pro angefangene 200kg Gesamtmasse ein paar Euro (entsprechend deiner Schadstoff und Geräuschklasse) mehr Hi Dirk,
bis 3,5 t biste noch auf der sicheren Seite. Über 3,5 t - d.h. 3,51 t - gelten die 8o kmh usw. Dirk, jetzt haste mir im ersten Moment fast einen Schrecken eingejagt, aber ich konnte mich wieder dran erinnern, die Diskussion gabs schonmal auch in div. anderen Foren.
Bevor ich aufgelastet habe,hab ich mich natürlich erkundigt es heißt ausdrücklich bis3,5to. Hab mal nachgesehen und steht auch im KFZ Schein "SO-KFZ WOMO".letztes Jahr Steuer 185,09€ So hatte ich letztes Jahr mit dem alten auch noch bezahlt.
Mit dem neuen jetzt sind es 210€ Weil der alte nur 6 Tage versteuert war, hat mir das Finazamt dafür nichts!!! abgezogen. Auf wenn die Brühe (kosten für ausrechnen und einziehen) teurer gewesen wäre wie das Fleisch (3€ Steuer für die 6 Tage) es hat mich doch gefreut ich war mir halt nicht ganz sicher, wo genau die Grenze ist, da "BIS" 3500kg bedeuten würde: 2999,99KG sind darunter - 3500 glatt wären dies nichtmehr.....aber egal, wenn es so gehandhabt wird, isses halt auch so..... 8)
Da wären aber 500kg weg :?: :D stimmt! ich meinte 3499,99kg! 8) Gemeint war bei den "bis" Angaben immer schon "bis einschließlich".
Bereits die uralten 7,49 Tonner führten diese Bezeichnung nur um Klarheit herzustellen. Ich habe allerdings heute noch Bauchschmerzen dabei, ob diese "bis 3,5 Tonnen" auch im europäischen Ausland genau so gelten. Für Österreich weiß ich es, in der Schweiz hoffe ich es (Schwerlastabgabe) in den anderen Ländern tue ich einfach mal so. :razz: Fängt an bei 3500Kg und 1 Gramm wenn das grämmchen eingetragen ist. hi fuzzy,
mit 3500 kg zgg bist du Womo bis 3.5 to und bleibst von jährlichem tüv und 80 km/h verschont. dafür gibts dann aber u.u. ab mai ebenfalls hubraumsteuer, wenn es nicht doch noch anders kommt. die gewichtssteuer behältst du sicher erst ab 3501 kg zgg. martin @superuser : Heisser Tip, wie ein Staat, der 243Mrd. Steuereinnahmen hat, mit seinem Geld auskommt : WENIGER AUSGEBEN und die Ressourcen SINNVOLL NUTZEN ! Da kommt aber von den Herren "Politikern" keiner drauf. Die haben es nämlich geschafft , in den letzten 60 Jahren mehr auszugeben , als sie einnehmen. Die 60 Jahre konnten sie so nur durchhalten , weil es genug Kühe gab, die sie melken konnten. Und zur Zeit wird wieder kräftig gemolken !
Man könnte auch anders leben ! Steuern sind nämlich NICHT dazu da, Lobbbyisten die Kralle zu fetten und Politikern ein schönes Rentendasein zu finanzieren, sondern um staatliche Ausgaben sinnvoll zu finanzieren. Die KFZ-Steuer war zu Anfang auch festgeschrieben zum Ausbau von Autobahnen und Bundesstrassen gedacht. Als dann der Griff in die Töpfe los ging ( unter Kanzler Erhard ) , wurde die KFZ-Steuer in den "grossen Topf" - sprich in das Fass ohne Boden - umgeleitet. So wird das mit der Maut auch kommen. Die Einnahmen gehören ja nicht komplett dem Staat. Der bekommt nur einen - bisher geheimgehaltenen - Anteil des Betrages. Den Rest stecken die Toll-Collect -Betreiber ein ! Und das für Strassen, die bereits durch uns alle mittels der KFZ-Steuer (s.o.) finanziert wurden ! Unser Staat ist doch derzeit garnicht mehr handlungsfähig - ein Fass ohne Boden ! Eine solche Bilanz wäre für jede GmbH lt. Gesetz Anlass für den Insolvenzantrag ! Ich würde in eine solche Firma keinen Cent mehr investieren ! Aber bestimmt nicht, weil wir in den vergangenen Jahrzehnten zuwenig bezahlt haben, sondern weil zuviel ausgegeben wurde ! Sparen heisst WENIGER AUSGEBEN und nicht Steuern erhöhen, Maut kassieren etc ! Solange es Leute gibt, die das nicht begreifen , wird das System weiter mit Vollgas in den Abgrund rasen ! Komisch, dass immer nur in Deutschland masslos abkassiert wird - Gaspreise , Benzinpreise , Maut , Versicherungen , Bankgebühren , Steuern , Abgaben - in allem Nr. 1 in Europa , was die Preise betrifft, auch in STEUEREINNAHMEN - bestimmt nicht, was die Leistungen betrifft ! Kein Wunder - kennst Du den Satz mit den Kälbern (Bert Brecht) ?? Harald Morgen Harald
Da geb ich dir voll und ganz recht. :gut: Waldi HaraldF,
muss dir auch recht geben! Eigentlich sollte doch mal der Staat Diener des Bürgers sein. Lange vorbei. Heute ist der Bürger wohl dafür zuständig, den Staat mit seinen Ausbünden an Arroganz und Dummheit, vormals Staatsdiener, am Leben zu erhalten. Rossi na dann, willkommen zurück am stammtisch!
gute nacht und tschüss martin :roll: hallo Martin
Was hat den dem Harald sein Beitrag mit Stammtisch zu tun,da ist nichts provokantes dabei so ist es leider. Und jemanden wegen seiner Meinungsäußerung gleich in die Stammtischecke zu stellen zeugt auch nicht gerade von Weltoffenheit. Einen schönen Tag noch Waldi tach waldi, harald und die anderen,
ich finde es immer wieder interessant, dass es soviele menschen gibt, die zu wissen glauben, wo der hund begraben liegt. die staatfinanzen in ordnung bringen, das versuchen seit nunmehr zwei jahrzehnten verschiedene regierungen ohne erfolg. auch die arbeitslosigkeit ist noch da, wo sie 1985 gewesen ist und kostet den staat jedes jahr milliarden. es ist immer so einfach, ein paar zahlen aus dem hut zu ziehen und zu sagen, dass besser gehaushaltet werden soll. es funktioniert leider nicht so einfach. willst du, lieber harald, dann irgendwann mit 70 auf deine bypass- oder hüft-op verzichten, weil sie die staatskasse zu sehr belastet und solche op's aus kostengründen an rentnern nicht mehr durchgeführt werden? wäre eine möglichkeit. ist in grossbritannien auch schon ganz normal. dafür sind dort sicher kfz- und einkommenssteuer niedriger als hier. und es gibt bestimmt keine "abzocke" auf den strassen. wir leben doch in einer gewählten demokratie und offenbar will die mehrheit das, was wir haben. 2006 wirds dann wieder cdu/fdp und die einsparungen im sozial- und bildungsbereich werden weiter verschärft. dafür haben dann die konsumenten durch schuldenfinanzierte steuersenkungen wieder mehr netto im portemonnaie und können sich den neuesten dvdplayer oder endlich ein neues auto leisten. was dann sicherlich ganz viele arbeitsplätze schafft. haben wir ja unter kohl gesehen. wir haben nicht ohne grund die höchsten steuer- und sonstigen belastungen in deutschland. wir sind ja auch beinahe die reichsten mit dem höchsten lebensstandard. und dieser standard will ja gehalten werden, auch wenn weniger menschen in arbeit sind und in die staatskasse einzahlen. also höhere belastung für den einzelnen, ist doch ganz klar. alles andere ist utopiegeschwafel (für den stammtisch). auch ich habe tolle modelle im kopf, wie mein idealer staat aussehen könnte. aber das problem ist nicht das ziel, sondern der weg. das hat ja schon der gute marx erkannt. meiner meinung nach müssen die steuereinnahmen rauf, sonst ist der staat irgendwann pleite. die einzige frage, die sich mir stellt, ist: welche steuern erhöhen, wenn schon die zahl der steuerzahler immer kleiner wird? natürlich die, die ich selbst nicht zahlen muss, höhö. ich fahre auto, also abschaffung der kfz-steuer. ich rauche nicht, also höhere tabaksteuer. ich kaufe meinen strom bei jello, also abschaffung der subventionierung für windkraft etc. mein eigenes kleinkariertes privatinteresse ist, dass ich keine finanziellen sorgen habe. aber deshalb immer nur steuersenkungen zu fordern, ohne das ganze im auge zu behalten, ist genau das, was die bildzeitung propagiert. wenn du, harald, ein rezept hast, dann tu was! werde aktiv und lass dich zum bundeskanzler wählen. wenn du es wirklich begriffen hast, dann wirst du in jeder partei eine blitzkarriere hinlegen und in zwei bis drei jahren ganz oben sein. fänd ich super! schöne grüsse martin Hallo
Meine Meinung: Irgendwie hat jeder recht. Von ein und der selben Sache gibt es so viele verschiedene Erklärungen wie wir Parteien haben. Deshalb wird das Thema Politik in den meisten Foren nicht zugelassen, weil sich daran immer wieder gerieben wird. Hatte das auch nicht vor.
Mit Campergruß Waldi @superuser : Du wirst mir ein wenig zu polemisch mit etwas sehr zu wenig Sachverstand. Ich schlage vor, Du lässt Dir erstmal von jemandem , der etwas davon versteht, erklären, was mit unseren Steuern geschieht. Insbesondere den Unterschied zwischen Rentenabgaben, Krankenversicherungsabgaben, direkten und indirekten Steuern und deren Verwendung bzw. Rechtsverpflichtungen in Sachen Verwendungsgebundenheit , solltest Du Dich einmal schlau machen. Du wirfst da ziehmlich unbedarft Äpfel und Birnen durcheinander.
Der Staat hat nämlich eigentlich Rechenschaft darüber abzugeben , was mit den ihm anvertrauten Geldern geschieht. Wenn man die Ursprünge dieser Republik und deren Rechtsgrundlage kennt, weiss man, dass sich die heutigen Politiker streng genommen ausserhalb der Legalität bewegen. Es wird nur geschickt verschleiert. Weil es den meisten Leuten zu mühsam ist, sich damit wirklich auseinanderzusetzen und dagegen zu halten, machen die Herren inzwischen, was sie wollen. Deine Aufforderung , Dinge politisch zu verändern kann ich gerne zurückgeben. Ich war sowohl in Frankreich alsauch hier ca. 20 Jahre politisch aktiv tätig. In Deutschland kann man auf dem normalen politischen Weg nichts mehr verändern. Die Parteienlandschaft hat nichts mehr mit Pragmatismus zu tun, es geht nur noch um Postengeschachere. Man kann doch öffentlich nachverfolgen, dass politische Sachdiskussion in Deutschland in den Parteien nicht mehr gewünscht ist. Es gibt da in allen politischen Richtungen genügend Beispiele , wie unbequeme Hinterfrager kaltgestellt wurden und werden. Ich will da keine Namen nennen, um mich hier nicht parteipolitisch in eine Ecke stellen zu lassen. Aber es sind meistens die Leute, die sich durch hohen Sachverstand auszeichnen, die reinem Machtkalkül geopfert werden. Also ehrlich, da geh' ich lieber angeln, als mich in irgendeiner Partei verarschen zu lassen. Glaub mir , ich kenne das Spiel ! Ich will Dir aber den Glauben an den schönen Schein nicht nehmen. Dinge werden aber nicht wahr, auch wenn man sie gebetsmühlenartig herunterleiert. Zahlen sind Gott sei Dank nachprüfbar. Unser Staat ist bei Weitem nicht pleite, das Geld wird nur falsch verteilt. Gestern wurde berichtet, Eichel hat noch ca. 100Mrd im Keller (unverbrauchte Schulden aus den letzten drei Jahren), die wird er im Wahljahr in den Topf werfen und sich dann stolz auf die Brust schlagen , was er für einen tollen Haushalt vorlegen kann ! Ich nenne so etwas Rosstäuschung , man könnte es auch Unterschlagungen aus den vorangegangenen Haushalten nennen. Leider wurde die Gesetzgebung in diesem Bereich mehrfach unterhöhlt, so dass nicht einmal die Opposition (ich lache - welche Opposition) etwas dagegen machen könnte, wenn sie nur wollte. Aber man denkt ja schon daran, wie es denn würde , wenn man 2006 selber dran ist, und wer weiss .... Glaub mir, Politiker denken so, und im kleinen Kreis wird auch so taktiert ! Gerade wird bei Politikern aller Couleur aufgedeckt, wes Herren Diener sie sind. Natürlich ist sich keiner der Herren einer Schuld bewusst, wenn er Zahlungen von Lobbyisten einsteckt, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen ! Nur zur Anmerkung : Das ist nach geltender Rechtsprechung strafbar ! Einem Stammtisch gehöre ich nicht an. Aber, wie bereits erwähnt, ein weit verbreitetes Übel ist, dass, wo der Sachverstand fehlt, Polemik um sich greift ! @Nasenbär : Man kann sich ja gerne in Diskussionen aneinander reiben. Dazu sind Diskussionen ja da ! Es gab mal Zeiten in dieser Republik , da wurde die Auseinandersetzung in Diskussionen als meinungsbildendes politisches Instrument geschätzt und gefördert ! Da bewegte sich in diesem Land auch noch etwas (politisch) ! Man muss ja nicht gleich persönlich werden. Allerdings haben politische Diskussionen nur Sinn, wenn man weiss, wovon man redet. Deswegen will ich es auch hiermit gut sein lassen, weil heutzutage ist Diskussion ja nicht mehr erwünscht, man könnte ja polarisieren und verschiedener Meinung sein ! Das Wesen einer Diskussion ist, dass man als Ergebnis keinen Konsens haben muss ! Man darf verschiedener Meinung bleiben ! Das machte übrigens einmal einen wesentlichen Bestandteil unserer politischen Kultur aus. Aber was schwärm ich da von alten Zeiten ..... Wo ist meine Angel ... Harald Erst einmal "Hallo" an alle !!! Bin neu in eurem Forum und lese hier die wildesten Sachen aber leider stehe ich nun immer noch recht unwissend da :cry: gehöre zu der Gruppe von Fahrzeugen die gerade noch umgeschrieben wurden bin jetzt erst ein "So-Kfz Wohnmobil" und stürme mit 195 Km/h durchs Land wenns denn überhaupt mal geht :D Also nun mal langsam mit den jungen Pferden :D
Ab 01.05.05. werden die Fahrzeuge nach Hubraum besteuert die SonderKFZ- PKW in den Papieren stehen haben. Das sind alle Fahrzeuge über 2,8 Tonnen die von Hause aus so schwer waren oder nachträglich aufgelastet wurden. Darunter fallen z.B. der VW Bus oder Geländewagen. Auch viele Großraumlimosinen vom Schlage eines Kia Carnival werden dann zur Kasse gebeten. Unsere SonderKFZ Wohnmobile sind z.Z. noch nicht im Gespräch. Wir werden weiterhin nach Gewicht besteuert. Was wohl schon durch die Presse geistert ist das Womo's die leichter als 2,8t sind nach Hubraum besteuert werden könnten. Wir warten erst mal die Wahlen ab um zu sehen wie schnell unsere Politiker wieder Alzheimer bekommen. GRuß Jürgen Ich mache mir auch erst einen Kopf darüber, wenns soweit ist, jetzt debattieren bringt ja eh nichts. Aber ich persönlich glaube schlichtweg nicht, dass die richtigen Womos oder Sonder-KFZ-Womos von dieser Regelung betroffen sein werden. Ausserdem hängt von diesem Wirtschaftszweig (der Wohnmobile) auch in unserem Land eine Unmenge ab. Das betrifft auch den boomenden Vermietungsmarkt der Branche, auch da würden die ohnehin schon hohen Preise nochmals ordentlich steigen. Die Politiker werden sich wohl (hoffentlich) darüber im Klaren sein. @ Mr. Bugg
Dein Hallo wurde anscheinend übersehen - erstmal willkommen hier im Forum - die T5 mit der großen TDI Maschine sind schon die Wucht. Pijpop
die werden sich dies sicher klar gemacht haben: da wo´s boomt ist was zu holen woming so kann mans natürlich auch sehen, auch wenns wirtschaftlich langfristig schadet. Unsere Politiker sind ja bekanntermaßen alle kurzsichtig.
Zum einen sind unsere Wohnmobile "sonstige Fahrzeuge" und keine Sonderfahrzeuge, zum anderen stimmen die weiteren Auführungen auch nicht unbedingt... Schau mal hier: --> Link Seite 1
Stand 02.12.2004 Vorblatt Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrtzeugsteuergesetzes. A. Problem und Ziel Artikel 1 Nr.1 der siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO) vom 2. November 2004 (BGBl.IS. 2712) sieht eine Aufhebung des §23 Abs.6a StVZO mit Wirkung ab 1.Mai 2005 vor. Aufgrund die-ser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombina-tionskraftwagen“. Daraus ergeben sich unmittelbare kraftfahrzeugsteuerliche Aus-wirkungen insbesondere für folgende Fahrzeugarten mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.8 t: • Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse. • Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro- und Konferenzmobile Diese Fahrzeuge werden bisher auf der Grundlage des ab 1. Mai 2005 entfallenden §23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden höchstrichterlichen Finanzrecht-sprechung, als der Gewichtsbesteuerung unterliegende „andere Fahrzeuge“ im Sin-ne des §8 Nr.2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), behandelt. Für diese steuerliche Sachbehandlung entfällt somit ab 1.Mai 2005 die Rechtsgrundlage. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge ist daher systemkonform anzupassen. B. Lösung Mit der vorgeschlagenen Änderung des KraftStG wird die Besteuerung der betrof-fenen Kraftfahrzeuge neu geregelt. Insbesondere Geländefahrzeuge, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse, die nach ihren ob-jektiven Beschaffenheitskriterien die Begriffsmerkmale für Personenkraftwagen er-füllen, sind hiernach künftig – wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2.8t – als Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissions-verhalten zu besteuern. Für Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge wird eben-falls eine Besteuerung nach diesen Kriterien vorgesehen. Seite 2 Die Rechtsänderung wird zudem zum Anlass genommen, auch für dreirädrige Fahrzeuge der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse L5e (sog.Trikes) und vierrädrige Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L7e (sog.Quads) – in Umsetzung der Rechtspre-chung des Bundesfinanzhofs – eine kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als Perso-nenkraftwagen festzulegen. C. Alternativen: Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Für die Länder ergeben sich schätzungsweise Mehreinnahmen in der Größenord-nung von jährlich bis zu 200 Mio. €. Seite 3+4 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen Artikel 1 Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26 September 2002 (BGBl IS.3818), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Umsetzung von EU - Richt-linien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) vom 2004 (BGBl IS.), wird wie folgt geändert: In § 2 werden nach Absatz 2. folgende Absätze 2a und 2b eingefügt: „(2a) Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung gelten als Personenkraftwagen auch folgende Kraftfahrzeuge: 1. dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e und vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L7e nach der Richtlinie 2002/24/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 18 März 2002 über die Typgenehmigung für zwei oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (ABI. EG Nr. L 124 S.1, 2003 Nr.49 S. 24) 2. Geländefahrzeuge der Klasse N nach Anhang II Nr.4 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6.Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaa-ten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABI. EG Nr. L 42 S.1) mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. 3. Mehrzweckfahrzeuge (Aufbauart AF), die nach Anhang der Richtlinie 70/156/EWG des Rates, nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten. 4. Sonstige Fahrzeuge der Klasse N nach Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Ra-tes, die nach Bauart, Einrichtung und Erscheinungsbild als Personenkraftwagen anzu-sehen sind. 5. Wohnmobile nach Anhang II A Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates sowie Bauart ähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro- und Konferenzmobile) mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Vorraussetzung bei den Fahrzeugen der Nummern 2 bis 4 ist, dass die Fahrzeuge vorran-gig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist dann der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. (2b) Als andere Fahrzeuge im Sinne des §8 Nr. 2 gelten auch Kranken – und Leichenwa-gen nach Anhang II A Nummer 5.3 und 5.4 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2005 in Kraft Seite 5 I. Begründung Allgemeines 1. Inhalt Auf der Grundlage der bis 30. April 2005 geltenden Vorschrift des §23 Abs. 6a StVZO und der dieser Bestimmung zugrunde liegenden Begriffsdefinition „Kombinationskraft-wagen“, sind bisher bestimmte Fahrzeugarten als „andere Fahrzeuge“ im Sinne des §8 Nr.2 KraftStG zu behandeln und demgemäß nach dem verkehrsrechtlichen Gesamtge-wicht zu besteuern. Dies gilt insbesondere für folgende Fahrzeuge mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem verkehrsrechtlichen Gesamtgewicht von mehr als 2.8t: • Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Pick-up-Fahrzeuge mit Dop-pelkabine, Mehrzweckfahrzeuge, Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Vans) – vgl. BFH Urteile vom 31.08.1998, BFH/NV 1998, 1264 und BStBl II 1998, 487. • Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro – und Konfe-renzmobile) – vgl. BFH Urteil vom 01.02.1984, BStBl II 1984, 461. Artikel 1 Nr.1 der siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsord-nung (StVZO) vom 2. November 2004 (BGBl.IS. 2712), sieht eine Aufhebung der für die bisherige kraftfahrzeugsteuerliche Sachbehandlung relevante Vorschrift des §23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 1.Mai 2005 vor. Die Kraftfahrzeugbesteuerung der betroffenen Fahr-zeuge ist daher systemkonform anzupassen. • Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Finanzämter an die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen rechtlich nicht gebunden (BFH Urteil vom 29.04.1997, BSBl II 1997, 627). Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit verkehrsrechtlicher Vor-schriften auch für das Kraftfahrzeugsteuerrecht (BFH Urteil vom 30.03.2004, BFH/NV 2004, 1294). An den Grundsätzen dieser Rechtsprechung wird festgehalten. Seite 6 • Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich aus-schließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaf-fenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Ge-samtheit zu würdigen (BFH Urteil vom 01.08.2000, BSBl II 2001, 72). Auf die tat-sächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht (BFH Urteil vom 05.05.1998, BSBl II 1998, 489). Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze entspre-chen der grundlegenden Systematik des Kraftfahrzeugsteuerrechts und sind daher auch weiter zu berücksichtigen. • Der Rechtsprechung lässt sich die Tendenz entnehmen, dass bei Geländewagen - e-benso wie bei sog. Pick-up-Fahrzeugen (BFH Urteil vom 08.02.2001, BSBl II 2001,368) – eine kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als Personenkraftwagen, insbe-sondere davon abhängig ist, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs (Urteile des Thürin-ger Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003 S. 1045, und des Finanzgerichts Mün-chen vom 02.07.2003, EFG 2003 S. 1574). Diese Rechtsprechung ist insbesondere im Interesse einer praxistauglichen Differenzierung und Vollziehbarkeit sachgerecht. Es wird daher vorgeschlagen, bei den in Frage stehenden, vorgenannten Fahrzeugen ei-nen Besteuerung nach den für Personenkraftwagen geltenden Kriterien allgemein da-von abhängig zu machen, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. • Insbesondere für schwere Geländewagen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Ge-samtgewicht von mehr als 2.8t ergeben sich derzeit – im vergleich zu bauartgleichen, der Hubraumbesteuerung unterliegenden Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamt-gewicht von bis zu 2.8t – erhebliche kraftfahrzeugsteuerliche Vorteile, da für diese Fahrzeuge nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Personenkraftwagen, sondern die in der Regel deutlich günstigere Besteuerung nach dem zulässigen Ge-samtgewicht zur Anwendung kommt. Eine derart unterschiedliche steuerliche Behand-lung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Es wird daher vorgeschlagen, die in Frage ste-henden Fahrzeuge kraftfahrzeugsteuerlich als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn die Fahrzeuge nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien vorran-gig der Personenbeförderung dienen. Seite 7 • Wohnmobile sind verkehrsrechtlich der Fahrzeugklasse M zugeordnet (für die Perso-nenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern nach Anhang II A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970, ABI.EG Nr. L42 S.1). Diese verkehrsrechtliche Einstufung bestätigt, dass der wesent-liche Hauptzweck dieser Fahrzeuge in der Personenbeförderung besteht. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem verkehrsrechtlichem Gesamtgewicht von mehr als 2.8t – wie Personenkraftwagen zu besteuern. Auch für bauartähnliche Fahrzeuge (insbeson-dere sog. Büro – und Konferenzmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.8t, ist eine Besteuerung nach den für Personenkraftwagen geltenden Krite-rien systemgerecht. • Zur Klarstellung sieht der Gesetzentwurf zudem vor, dreirädrige Fahrzeuge der ver-kehrsrechtlichen Fahrzeugklasse L5e (sog. Trikes) und vierrädrige Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L7e (sog. Quads) – entsprechend den Grundsätzen der Rechtspre-chung – kraftfahrzeugsteuerlich wie Personenkraftwagen zu behandeln. 2. Finanzielle Auswirkungen Für die Länder ergeben sich schätzungsweise Mehreinnahmen in der Größenordnung von jährlich bis zu 200 Mio. €. II. Einzelbegründung Zu Artikel 1 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetz) Zu § 2 Abs. 2a Nr.1 Nach der Rechtsprechung des BFH sind dreirädrige Fahrzeuge der verkehrsrechtlichen Fahr-zeugklasse L5e (sog. Trikes) und vierrädrige Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L7e (sog. Quads), unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung, kraftfahrzeugsteuerlich als Personen-kraftwagen anzusehen (BFH Urteile vom 22.06.2004, BFH/NV 2004, 1737 vom 03.04.2001, BStBl II 2001, 451, vom 18.11.2003, BFH/NV 2004, 822). Diese Sachbehandlung ist gerecht-fertigt. Die Vorschrift sieht demgemäß vor, dass diese Fahrzeuge kraftfahrzeugsteuerlich – unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung – wie Personenkraftwagen zu behandeln sind. Seite 8 Zu § 2Abs. 2a Nr.2 Die Vorschrift erfasst typische Geländefahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse N nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr. L42 S. 1). Der Begriff „Geländefahrzeug“ ist im Einzelnen in Anhang II A Nr. 4 der genannten Richtlinie geregelt. Durch die Mindestanforde-rung an die Zahl der Sitzplätze (mindestens drei außer dem Fahrersitz) wird klargestellt, dass sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Einzelkabine von der Vorschrift nicht erfasst werden. Als Gelän-defahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere herkömmliche Geländewagen und sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine in Betracht kommen, wenn sie die verkehrs-rechtlichen Vorraussetzungen erfüllen. Eine Besteuerung als Personenkraftwagen ist nach dem Rechtsgehalt der Vorschrift nur ge-rechtfertigt, wenn das betreffende Geländefahrzeug vorrangig zur Personenbeförderung aus-gelegt und gebaut ist, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. Zu § 2 Abs. 2a Nr.3 Nach Maßgabe des Anhangs II C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr. L 42 S.1) sind Personenkraftwagen der Klasse M1, auch sog. Mehrzweck-fahrzeuge (andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahr-gästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum) anzusehen. Derarti-ge Kraftfahrzeuge sind verkehrsrechtlich jedoch unter den folgenden Voraussetzung nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizieren: a) Die Fahrzeuge haben außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze b) Zusätzlich muss folgende Bedingung erfüllt sein P-(M+Nx68) > Nx68 Dabei bedeuten: Seite 9 P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz Abweichend von dieser verkehrsrechtlichen Beurteilung ist es jedoch sachlich gerechtfertigt, solche – nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizierende – Mehrzweckfahrzeuge kraft-fahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn sie vorrangig zur Perso-nenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bo-denfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. Als Mehrzweckfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Vans) in Betracht kommen. Zu § 2 Abs. 2a Nr.4 Die Vorschrift erfasst sonstige Fahrzeuge der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse N nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr.42 S.1), die nach den kraftfahrzeugsteuerlich relevanten, objektiven Beschaffenheitsmerkmalen (Bauart, Einrich-tung und Erscheinungsbild) als Personenkraftwagen anzusehen sind. Hierunter fallen insbe-sondere sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine (vgl. BFH Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001, 368), die verkehrsrechtlich bzw. technisch nicht als Geländefahrzeuge der Fahrzeug-klasse N einzustufen und demgemäß von der Vorschrift des § 2Abs. 2a Nr. 2 nicht erfasst werden. Bei sog. Pick-up-Fahrzeugen mit Einzelkabine überwiegen die LKW-typischen Beschaffen-heitsmerkmale. Gleiches gilt in der Regel auch für sog. Pritschenwagen. Derartige Fahrzeuge fallen daher nicht unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Eine Besteuerung als Personenkraftwagen ist bei den betroffenen Fahrzeugen nur gerechtfer-tigt, wenn die Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. Seite 10 Zu § 2 Abs. 2a Nr. 5 Unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen Wohnmobile nach Anhang II A Nr. 5.1. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr.42 S.1) sowie bau-artähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro – und Konferenzmobile), mit höchstens acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz. Verkehrsrechtlich sind Wohnmobile Fahrzeuge der Fahr-zeugklasse M. Es schein daher sachgerecht, Wohnmobile allgemein nach den für Personen-kraftwagen geltenden Kriterien zu besteuern. Gleiches gilt für bauartähnliche Fahrzeuge. Zu § 2 Abs. 2b Bei den von der Vorschrift erfassten Kranken – und Leichenwagen nach Anhang II A Nr. 5.3. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr.42 S.1) handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen – wie bisher – eine Gewichtsbesteuerung nach § 8 Nr. 2 ge-rechtfertigt ist. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Ich habe mal meine Gedanken dazu aufgeschrieben:
Ein Wohnmobil... ... ist im Allgemeinen ein Fahrzeug, das dazu genutzt wird, zu verreisen - logisch, oder? Mit diesen Reisen ist ein Transport von Zahlungsmitteln in die entsprechenden Reiseregionen verbunden. Somit werden viele Arbeitsplätze und Familienexistenzen speziell in den Ferienregionen gesichert. Zudem fällt durch die Einkommensteuer, Unternehmenssteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer auch noch einiges an den Dukatensack des Staates ab. Meist besitzt ein Haushalt, der ein Wohnmobil sein Eigen nennt, auch noch mindestens ein weiteres Fahrzeug, da das Wohnmobil, sofern es eine entsprechende Größe/Gewicht erreicht hat, für den Alltagsbetrieb zu unhandlich wird. Neben dieser Unhandlichkeit sprechen speziell bei größeren Fahrzeugen auch noch die recht hohen Betriebs- und Wartungskosten gegen einen Alltagsgebrauch. Unser Wohnmobil basiert beispielsweise auf einem Mercedes-Benz LKW (eigentlich einem Bus Chassis) und vernichtet bei den turnusmäßigen Wartungen auch entsprechendes Geld. Der jährlich fällige TÜV, der zudem deutlich teurer ist, als die 2-Jahres-Prüfung leichterer Fahrzeuge, trägt wie auch die auf LKW-Niveau liegenden Verschleißteile weiter zu der nicht unerheblichen finanziellen Belastung bei. Die ebenfalls jährlich zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer beläuft sich bei unserem Fahrzeug (7,5to zul. Gesamtgewicht) auf genau 500,- EUR. Dieser Betrag kommt dadurch zustande, dass Wohnmobile über 2,8to zGG derzeit Gewichtsbezogen besteuert werden. Dies alles nehmen wir Wohnmobilisten auf uns, nur um Fahrzeuge zu unterhalten, die effektiv lediglich wenige Wochen im Jahr genutzt werden. Nun machen sich unsere Politiker zur Zeit darüber Gedanken, im Zuge der Steuergesetzesänderung bezüglich schwerer Kombinations-Pkw (z.B. Geländewagen) auch Wohnmobile generell von der Gewichtsbesteuerung zu entkoppeln. Bei den Geländewagen kann ich das ja noch vollkommen nachvollziehen, da diese Fahrzeuge im täglichen Einsatz sind, wie jeder andere PKW auch. Wohnmobile werden jedoch, wie ich schon weiter oben bemerkte, nicht als Alltagsfahrzeug genutzt. Je größer/schwerer das Wohnmobil ist, desto seltener wird es aus bereits genannten Gründen dem täglichen Betrieb ausgesetzt. Zu den schon aufgeführten Betriebs-/Wartungs-/Reparaturkosten käme dann noch die unverhältnismäßig hohe Belastung der Hubraumbesteuerung. Ich führe an dieser Stelle nochmals unser Fahrzeug als Beispiel an: Das Wohnmobil wird durch einen Diesel-Motor mit einem Hubraum von 5958ccm angetrieben. Bei einem Steuersatz von EUR 38,20 je angefangene 100ccm errechnet sich daraus eine jährliche Steuerbelastung von EUR 2254,-!!! Das wäre gut das Vierfache (4-fache) von der jetzigen, schon nicht unerheblichen Belastung. Man halte sich das vor Augen: 2242 Euro - das entspricht auf die gute alte Mark umgerechnet eine jährliche Steuerbelastung von 4410,-DM!!! So leid es mir auch täte, so gern ich auch mit diesem Wohnmobil verreise - eine solche zusätzliche finanzielle Belastung kann ich nicht und will ich mir auch nicht leisten. In diesem Fall wäre ich gezwungen, das Wohnmobil aufzugeben! Da ich leider nicht zu der kleinen Gruppe von Großverdienern zähle und mit einem normalen Einkommen zurechtkommen muss, würde solch eine Forderung seitens des Staates ganz klar das AUS für unser Wohnmobil-Hobby bedeuten. Ich denke, dass ich diesbezüglich nicht allein dastehe, sondern dass viele, viele Wohnmobil-Eigner von genau der gleichen Problematik erdrückt würden. Eine solche Änderung des Steuergesetzes würde viele Betreiber von Wohnmobil-Stellplätzen in den Ruin treiben. Menschen, die sich in dieser Form aus der Langzeitarbeitslosigkeit gerettet haben, werden dann wieder dem Statt und damit uns allen zur Last fallen. Zahlungsmittel, die bedingt durch das reisen mit dem Wohnmobil zur Zeit umher getragen werden, werden in dieser Größenordnung nicht mehr fließen. Zufriedene Menschen, die sich bislang dieser Form der Freizeitgestaltung erfreuten, werden zu frustrierten Bürgern, die sich ein weiteres Mal als Melkkuh sehen. In diesem konkreten Fall würde jedoch die Melkmaschine an einer Kuh ohne Milch angeschlossen, denn die geforderte Menge an Milch ist nicht vorhanden. Für mich, bzw. meine Familie ist das reisen mit dem Wohnmobil, wenn auch nicht gerade günstig, eine der letzten Freizeitaktivitäten, die wir uns noch leisten. Ich habe dadurch viele nette, hilfsbereite Menschen kennen gelernt. Ich selbst konnte vielleicht dem einen oder anderen im Rahmen meiner Möglichkeiten, vielleicht auch nur durch die Existenz von --> Link etwas helfen. Ich bin froh, dass innerhalb uns Wohnmobilfahrern eine solch kollegiale Gemeinschaft herrscht und wäre sehr traurig, wenn diese aufgrund von Unbezahlbarkeit auseinander brechen würde. Ich persönlich hoffe auf die Vernunft unserer Politiker. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ziel einer Politik/ eines Staates sein kann, die Bevölkerung an allen möglichen und unmöglichen Stellen zu belasten und letztlich als Resultat ein Volk voller unzufriedener, frustrierter und nicht zuletzt auch enttäuschter und sogar wütender Bürger zu erhalten. Ich kann daher an dieser Stelle nur noch an unseren Staat appellieren: Versucht bitte nicht, Ochsen zu melken! Hallo Hans-Jörg ,
ich gebe Dir 100% recht. Aber wer kauft dann noch ein WoMo, bei den Steuersätzen ? D.h. jeder der es sich nicht mehr leisten kann/will bleibt auf seinem WoMo sitzen, denn der Markt für die Hubraumstarken wird dann zusammen brechen. Traurig, aber wahr! :evil: Hallo
Und was ist mit der Schadstoffarmut ala PKW? In der Hinsicht ist doch garnichts weiter getrieben worden, da andere Grundlagen. Sind dann alles " Stinker" mit dem höchsten Steuersatz! :? Und was hat der Verkehrsminister vor kurzem gesagt? Bei Wohnmobilen bliebe alles beim alten. Aber was juckt mich mein Geschwätz von gestern :? Bei übrer 5.000 Mitgliedern, müssten doch jetzt in Berlin die Leitungen zusammenbrechen, wenn jeder mindestens 10 Mails an die Bundesregierung schreibt. Es ist doch einfach zum :cry: was sollen wir uns denn noch gefallen lassen :?: :roll: 5.000.000 Arbeitslose und unsere Regierung hat nichts anderes zu tun als durch solche Lähmungsmaßnahmen der Wirtschaft weiterhin zu schaden. Was für Schwachkö....... haben wir bloß im elkabinett? Die Dagobertdenkweise wird sich noch rächen, da bin ich mir sicher, fragt sich blos wer das dann ausbaden muß? das sollten viel mehr Leute tun!
Ich hab bei denen auch mal für Lesestoff gesorgt. Ich bin gerade echt sauer! :evil: Hallo Leute!
Da der oben aufgeführte Artikel anscheinen in meheren Foren kursiert, habe ich mir mal die Seiten des Bundesverkehrsministeriums angeschaut. Eine derartige Information habe ich dort nicht gefunden. Weiterhin fiel mir auf, dass von der Straßenverkehrsordung gesprochen wird, in Klammern steht aber StVZO, das heißt aber Straßenverkehrszulassungsordnung. Der erwähnte § 23 dort beschäftigt sich aber mit der Zuteilung der amtlichen Kennzeichen. Zur Steuer habe ich nichts gefunden. Greife ich in meine Erinnerung der Aussagen zu diesem Thema, fällt mir, man mag mich korrigieren, ein, dass wenn überhaupt nur Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t betroffen sind. Darüber bleiben meines Wissens nach alle Fahrzeuge LKW. Selbst wenn obiger Artikel der Wahrheit entspricht, ist doch auch auf die Formulierungen zu achten. Dort steht eindeutig, Personenkraftwagen sind Fahrzeuge die überwiegend dem Transport von Personen dienen und wo mehr als 50% der Grundfläche diesem Zweck vorbehalten sind. Bei unseren Fahrzeugen sind selbst bei 6 zugelassenen Sitzplätzen in der Regel nur 2 Plätze für eindeutig für den Transport (Fahrerhaus), die restlichen unterliegen einer Doppelnutzung (Wohnraum). Ich würde also erst mal Dampf ablassen und schauen welche konkreten Aussagen das Ministerium macht. Wolf Moin,
Es hätte Straßenverkehrszulassungsordnung dort stehen sollen. Sorry -habe beim Abschreiben geschlampt. Das Original habe ich per Fax bekommen und die Qualität war zu schlecht für einen Scan. Fakt ist jedoch, das die WOMO´s wohl voll besteuert werden. Stefan Ich glaubs noch nicht. Auch in anderen Foren herrscht Panik und vielleicht wird erst mal Angst gemacht und dann sind wir mit einer weniger dollen Erhöhung glücklich 8) |
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