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Komisch :!:
Im Van Forum steht der gleiche Artikel mit genau der gleichen Schreibweise. Der Autor behauptet, er hätte ihn aus nem VW-Bus-Forum, stammt aber angeblich aus Nordfriesland. :?: Wolf Das Original ist von mir. Habe den Gesetzentwurf am Montag von Opel bekommen, gestern abgeschrieben und ins viermalvier und buschtaxi Forum gestellt. Und dann wird heftig kopiert und verschoben.
Stefan Und wenn es "nur" die Mobile von 2,8 - 3,5t betrifft, dann sind wir die Gekniffenen :twisted:
Auch wir müssten dann unser Womo an den Nagel hängen :cry: Wir könnten ja ´ne Unterschriftenaktion machen...oder noch besser: wir machen ´ne Wohnmobil-Demo vor Gerhard´s Bundeskanzleramt bzw. am Reichstag und dann die Straße des 17. Juni lang und dreispurig um die Siegessäule herum :yau: :bindafür: :zustimm: Gabi @Gabi
Keine Sorge; wenn dann wird´s alle treffen - das lassen die sich nicht entgehen. mich nicht :baetsch:
Naja: alle nicht aber fast alle :D Alles Nachzulesen in der Reisemobil 02/2002 Seite 10-12 auch der Kommentar des Geschäftsführes des Herstellerverbandes CIVD und für den war das alles schon lange klar und auch plausibel außerdem wird's schon nicht so schlimm werden - na vielen Dank hätten vielleicht doch besser den Wohnwagen behalten. Ich denke, dass wir Wohnmobilisten uns jetzt schon schriftlich gegenüber den einzelnen Stellen beim Bund, incl. dem Kanzler stark machen sollte, das ist das mindeste, was wir tun können. Und sollte es tatsächlich so kommen, so finde ich wirklich die Idee mit der Demo gut. Warum denn auch nicht ? Wir sollten diesen Schritt tatsächlich im Auge behalten, oder ? Mit der Demo denke ich dann aber nicht an eine zu Fuß, das ist ja wohl klar oder ? Lauter unzählige Womos mit Plakaten und Aufschriften hupend im Herzen der herrlichen Hauptstadt, ich fände das genial. Mensch, wer wehrt sich heute noch bei all dem Mist, den der Staat dem gebeutelten kleinen "Volksmenschen" aufbürdet. Wir schlucken immer nur. Bin mir sicher, das würde der Regierung z.B. in Frankreich nicht so leicht fallen, da würden ganz sicher auch die Womos vorfahren, wie damals die Bauern mit ihren Traktoren. Ehrlich, wir sollten das machen, sollte das Gesetz so verabschiedet werden.
Verfolge mal --> Link. Vielleicht stellen unsere Berliner Kollegen da was auf die Beine. Wenn's bei mir irgendwie zeitlich passt, dann bin ich dabei! da würden sogar wir mal nach Berlin kommen :D Campen vor dem Bundestag, wer hat nicht schon mal davon geträumt ? wir sind dabei :D :oops: Und was ist wenn jemand sich einen Rußpartikelfilter einbauen läßt, gibt es dann 350€ von Fiskus ? Bevor wir uns von unserem Bulli (unter 2,8to) getrennt haben, hatten wir auch über eine Auflastung und somit Gewichtsbesteuerung nachgedacht.
Da zu diesem Zeitpunkt bereits der Wegfall der Gewichtsbesteuerung bei Van's etc. beschlossen war, habe ich bei der Finazbehörde nachgefragt. Aussage dort: Ein Wegfall der Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile ist nicht geplant. Die Aussage stammt von Anfang Januar 2005. Wenn diese Steuer kommt sind wir dabei und fahren mit nach Berlin.
Auf dem Weg dorthin wird es schon einen riesen Stau auf den Autobahnen geben. ( wenn so ca.1000 Womos sich sammeln, ist da schon was los ) gruß Bernd
Uwe, hier geht es ums Prinzip. Das wir immer mehr gemolken werden und keiner wehrt sich. Das der Fiscus ausloten will wo die Schmerzgrenze bei den Leuten ist und ihm noch keine Grenze aufgezeigt wurde. Immer mehr, immer mehr, immer mehr und das kann es nicht sein. *eil fände ich so ne Demo auch und würde auch einiges dransetzten dabei zu sein.
Sag ich doch! Stand auch vor Monaten ein Interviev mit dem Verkehrsminister oder in einer Womo-Zeitschrifft. Unser Womo würde sich von 210,- auf ca. 450,-€ verteuern, da Schlüsselnr 71, damit Euro 3 Hab gerade mal nachgesehen. --> Link Jetzt geht richtig die Post ab - so um die 2 200 Euro im Jahr müßt ich
dann löhnen. Also glauben tu ich nix - solangs nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist - da gabs schon die tollsten Pläne - die dann schlußendlich still und heimlich versenkt wurden. Vom Gefühl her würd ich sagen alles unter 3,5 T. zul. Ges. Gewicht hat u. U. die A - Karte gezogen. Falls ja - für ca. 40 % gibt es die Möglichkeit der Auflastung - der Rest muß sich was einfallen lassen ( wie war das noch mit den Porsches in Schweden als Kombi zugelassen ) Falls es alle Wohnmobile trifft - die Sauna kann ich rausschmeissen - 2 Klappen mit Zollverschluß anbauen - Ladefläche somit dokumentiert - gibt fast einen LKW. Ach so - das Finanzamt ist ja nicht an die Eintragung im KFZ Brief gebunden ( ist schon länger so ) - also zum Glück bin ich EU Bürger. Nur mal so, die 7,4 V 8 Kombis aus den Staaten vom Schlage eines Chevrolet Caprice, so 10 Jahre alt - das gibt " Schnäppchen ". Nochwas - falls es ne kleine Ausfahrt nach Berlin gibt - dabei!!!! Pijpop Häää
ich glaub ich spinn kann sein, daß das alles mit Fasching/Karneval zusammenhängt - und übermäßigem Genuß von Hochprozentigem??? oder sind die in berlin (Poltik) nun doch alle abgedreht???? ich glaub ich versichere meinen Bomber schnell Vollkasko und fahr dann am 1. April mal locker gegen die Wand.......rückwärts sicherheitshalber und dann bau ich die Pritsche wieder aufs fahrgestell und das mit den Womo war alles nur ein Alptraum mit 1000 vergeblichen Arbeitsstunden seufz dokabastler :oops: Was zahle ich Steuern bei Ducato 2,8 Liter, und 3,5 to zul. Gesamtgewicht ?
Und bei 2,8 Li. und 3,51 to ? Uwe Hallo
Ich habe darüber ja schon am 19.12.04 geschrieben. Siehe Artikel über Wohnmobilstrafsteuer in dieser Rubrik. Wenn es wirklich so kommt weis ich noch nicht was ich mache,da die Finanziellen Belastungen für mich dann nicht mehr tragbar sind Tochter geht ja noch auf das Gymnasium und wird dann vermutlich auch Studieren wollen.Also schaun wir mal und denken nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wurde ,nur unseren 2 Regierungsparteien traue ich jede Schandtat zu :D :D :D Waldi Hallo
Leider haben die noch nicht gemerkt, dass das Geld, was uns abgeknöpft wird, woanders wieder dazu führt, das weniger reinkommt. Was wieder dazu führt usw usw... Statt Mehreinnahmen zum Beispiel durch Mineral und Tabaksteuer wars am Ende weniger :? Also muss jetzt wieder was anderes her. Und bei sowas ist die Oposition meisst still, weil die es genau so wollen. Am Ende sind wir hier in D ganz besch... dran. Ich würde mein Womo auf Saison-Kennzeichen laufen lassen, da wir sowieso noch nie in der kalten Jahreszeit unterwegs waren und es dann in Zukunft auch weiter so halten würden. Bislang haben wir das Womo immer durchlaufen lassen, weil ich dachte, wenn doch und vieleicht... also wenn man so durch die Foren surft, seitenweise aufgeregte Wohnmobilisten (ganz untypischer Wesenszug !). Da ist von Demo in Berlin, Zulassung bei der ausländischen Schwiegermutter, aufgeben des Hobbys WOMO und und und die Rede.
Schauen wir uns die Sache doch aber mal in aller Ruhe an. Nehmen wir als Grundlage mal den 2.8 Liter Ducato und ein Womo der 3,5 / 4.0 t Klasse. Was haben wir denn hier an Mehrkosten zu erwarten ? Das bewegt sich ungefähr bei 220 EUR pro Jahr - für die Masse der Wohnmobilfahrer. Einen AMI mit 5 oder 7 Ltr. Hubraum trifft es natürlich härter - schlappe 2.000 EUR mehr, aber a) kann man hier eigentlich von dem nötigen Kleingeld ausgehen (sorry Jungs, aber seit mal ehrlich) und b) entspricht das bei den Verbrauchswerten von 25 Ltr und mehr gerade mal 650 km pro Monat.Dafür habt Ihr auch das schöne blubbern im Ohr ..... Natürlich ist es nicht schön, aber 220 EUR im Jahr werden mich nicht umbringen und mir auch das Hobby Reisen nicht vermiesen - seht es einfach mal positiv, ihr helft damit unserem größtem Kapitalvernichter Eichel doch dabei den Stabilitätspakt einzuhalten. Wird er zwar nie schaffen, aber demnächst kommt ja auch der PKW Maut und da die Leute chronisch pleite sind nicht nur für Autobahnen, sondern gleich auch für Bundesstrassen ........ smile Auch egal - dann machen wir eben bald alle so Urlaub:
Da dauert das Reisen zwar ein bissel länger, aber gerade für die 5 Mio Arbeitslose bietet sich das an - die haben viel Zeit und das kostet keine Kfz Steuer, keinen Diesel und eine OnBU kriegt Eichel da für die Maut auch nicht dran - man sieht viel mehr von der Landschaft. Besonders wertvoll auch, wenn man z.B. die Miete daheim nicht mehr zahlen kann, oder das Eigenheim in der Privatinsolvenz untergeht. Da sag mal noch einer, es gäbe keine Alternativen.......... :twisted: Kannst vergessen Dirk,
kostet auch Maut....denn die ist nicht von der Geschwindigkeit abhängng... und Straßenverschmutzungssteuer und Verkehrsbehinderungsabgabe und Hufeisenpfandabgabe..... außerdem müssen Roß und Wagen ab heuer 1x/Jahr zum TÜV (Tierischer Überprüfungs-und Veterinärverein).. dokabastler Also, wenn wir uns das alles jetzt schon wieder schönrechnen, und das
alles garnicht so schlimm ist, dann haben unsere Vertreter in Berlin schon wieder gewonnen. ...und wir haben wiederenmal gezeigt, dass die Grenze der Steuerbelastung noch nicht erreicht ist. Wir also noch mehr ertragen können. Ich denke, eine Panik sollte jetzt nicht ausbrechen, aber wir sollten gegenüber den Gesetzgebung ein (oder mehrere ) Zeichen setzten, dass wir das nicht ohne Protest mit uns machen lassen. Es kann nicht sein, dass wir ständig weitergemolken werden !!!! Ich wäre, wenn sich dieser Gesetzesentwurf bewahrheitet, für eine Sternfahrt nach Berlin !! Roland mail von Heute:
IV A 5 - S 6000 - 78/05 Berlin, 4. Februar 2005 Sehr geehrter Herr Fischer, mit Ihrer elektronischen Post vom 3. Februar 2005 haben Sie sich in einer kraftfahrzeugsteuerlichen Angelegenheit an die Bundesregierung gewandt. Ihr Schreiben wurde dem Bundesministerium der Finanzen zugeleitet. Die in der öffentlichen Diskussion der letzten Monate nicht immer zutreffend wiedergegebene Rechtslage stellt sich zurzeit noch wie folgt dar: Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle Pkw mit Hubkolbenmotor nach Emissionsverhalten und Hubraum, für „andere Fahrzeuge“ bis 3,5 t verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht nach Gesamtgewicht bemessen. Nur bei Kfz, die aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrer) oder vorwiegend dem Transport von Gütern zu dienen, besteht die Besonderheit, dass sie kraftfahrzeugsteuerlich bis 2,8 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht als „Pkw“ und darüber als „andere Fahrzeuge“ gelten, die wie leichte Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft neben Geländewagen und sog. SUV auch Pickups mit Doppelkabine, Großraumlimousinen/VANs sowie Wohn- und Büromobile, und geht auf gefestigte Finanzrechtsprechung zurück, die vor allem § 23 Abs. 6a der StVZO heranzieht (vgl. insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. März 1998, VII R 116/97). Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt, die EU-Verkehrsrecht in nationales Recht umsetzt. Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als „andere Fahrzeuge“ in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig nicht mehr möglich sein. Die Aufhebung wird zum 1. Mai 2005 in Kraft treten (BGBl. Teil I 2004 S. 2712). Da es sich bei der Kraftfahrzeugsteuer um eine sog. Ländersteuer handelt, deren Ertrag und Verwaltung nach dem Grundgesetz vollständig bei den Ländern liegen, ist es nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie Sache der Länder, in dieser Zeit über diesbezügliche Folgerungen zu entscheiden. Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert. Das betrifft auch die Behandlung des vorhandenen Bestandes und die ggf. "gewerbliche" Nutzung solcher Fahrzeuge. Mit Blick auf verschiedene öffentliche Äußerungen zu dieser Problematik ist allerdings klarzustellen, dass die derzeitige kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung keine vermeintliche Begünstigungsregelung für bestimmte Fahrzeughalter darstellt, sondern auf die o.g. Finanzrechtsprechung zurückgeht, die anhand des Verkehrsrechts lediglich den Begriff "Personenkraftwagen" geklärt hat. Die Landesfinanzbehörden haben diese Rechtsprechung bisher allgemein angewandt. Ich gehe davon aus, dass sich die Länder zu den kraftfahrzeugsteuerlichen Folgerungen in den nächsten Wochen verständigt haben und dies auch zeitnah bekannt wird. Das betrifft auch eine mögliche Initiative es Bundesrates zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Im derzeit laufenden Klärungs- und Abstimmungsprozeß zwischen den Ländern hat das Bundesfinanzministerium auch keine Federführung, wie gelegentlich vermutet wird. Einige allgemeine Informationen über das geltende Kraftfahrzeugsteuerrecht sind auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums zu finden (--> Link). Vorsorglich weise ich abschließend noch auf Folgendes hin: Kraftfahrzeugsteuerliche Einzelfälle vom können Bundesfinanzministerium nicht beurteilt werden, da hierfür nach dem Grundgesetz die Zuständigkeit bei den Bundesländern liegt. Bei entsprechenden Fragen bitte ich Sie, sich an die zuständigen Landesfinanzbehörden zu wenden. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Verkehrsbehörden. Mit freundlichen n Im Auftrag Frank Dittmar HI skylape,
was heißt das nun für uns - hast DU dasverstanden??? Irgendwie schaffen es Juristen immer so viel und umständlich zu schreiben, daß man Probleme hat, den kern der Sache überhaupt zu sehen.... Mir hätte schon gereicht wenn da stehen würde: Wohnmobile bis 3,t to werden ab......(oder werden eben nicht) von der Besteuerung nach Schadstoff erfasst .... Da hab ich einen guten Spruch gelesen (frifft auch auf das lange Schreiben zu:): Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn man nichts mehr findet was man hinzufügen könnte, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann..... dokabastler Hallo
Das ist das ja :? Egal, wie es nachher kommt, das wurde ja genauso angekündigt :?: Nunja,
die Finanzämter werden gerne auf die überwiegende Nutzung der Fahrzeuge abstellen wollen. Dabei werden Sie die Nutzflächenformel aus den alten BGH-Urteilen anwenden wollen. Es soll nur noch Fahrzeuge zum Personentransport oder Gütertransport geben.Sonderfahrzeuge sind nicht mehr vorgesehen. Persönlich habe ich damit kein Problem,werden die Möbel halt zur Ladung mutieren. Aber wieso eigentlich ein Krankenwagen anders als ein Womo behandelt werden kann,ist mir nicht klar. Wieso ein Womo,oder Bürofahrzeug mit einem PKW gleichgesetzt werden kann,ist mir auch nicht klar,schließlich haben diese Fahrzeuge eine weit über den einfachen Personentransport hinausreichende Zusatzausrüstung zur Beherbergung von Personen,oder sind ein Arbeitsplatz. Es hat ja wunderbar geklappt.Erst wurde eine Neiddebatte bezüglich der großen,gefährlichen,spritfressenden SUV´S vom Zaun gebrochen und die STVZO für allein diesen Bereich geändert. Plötzlich hat man aber gemerkt,das nur diese Änderung allein als Rohrkrepierer enden könnte und dann will man schnell noch das KFZ-Steuergesetz ändern,damit doch noch abkassiert werden kann.Nur werden hier die Falschen mit voller Wucht getroffen. Die Großfamilie mit einem T4 genauso wie z.B.der Student, der sich einen alten Transporter oder z.B. Feuerwehr-LKW umgebaut hat,um damit auf Reisen zu gehen. Es muss also erreicht werden, das Sonder-KFZ genauso wie LKW oder Krankenwagen zu behandeln sind. Also , so wie ich das verstanden habe, betrifft die neue Regelung der KFZ-Steuer alle Fahrzeuge, die bisher im Rahmen der PKW-Besteuerung geführt wurden , d.h. alle Fahrzeuge bis 3,5to ZGG. Betroffen sind darin gezielt alle "Sonderfahrzeuge" , wie Büromobile, Wohnmobile, Pickups und Geländewagen, sowie Vans. Diese Fahrzeuge können nicht mehr durch die Zulassung "Sonderfahrzeug" in eine andere Besteuerung transferiert werden. Dies würde dem europäischen Steuerrecht widersprechen. Diese Fahrzeuge sollen also eine mit den PKW einheitliche Besteuerung erhalten. Und eben diese Regelung ist Ländersache. Da sollen sich aber ALLE Bundesländer auf ein Modell einigen. Ausdrücklich nicht betroffen von dieser Regelung sind Fahrzeuge über 3,5to ZGG, die generell als LKW , also nach Gewicht besteuert werden. Hier ist die Zulassung als "Sonderfahrzeug" nicht mit einer Abweichung von der normalen LKW-Besteuerung verbunden und wird somit beibehalten.
Im Unterschied zu den Fahrzeugen unter 3,5to zGG ist es für meinen 6-Tonner steuerlich egal, ob er als LKW oder als Womo läuft. Da gibt es nur bei der Versicherung Unterschiede. Da die LKW-Steuer nicht geändert wird, wird sich auch die Steuer für Dickschiffe nicht ändern. Alle Dickschiff-Fahrer können also aufatmen. Schadstoffabhängige Besteuerung im LKW-Bereich ist politisch alleine schon durch die Transport-Lobby nicht durchsetzbar ! Gekniffen wären also nur die Fahrzeuge unter 3,5to zGG ! Wir würden uns allerdings aus Solidarität einer entsprechenden Demo anschliessen ! Im Übrigen wird sich das Thema erledigt haben, wenn erst mal die PKW-Maut durch ist , dann ist nämlich die Besteuerung der Fahrzeuge nicht mehr konform mit europäischem Recht und müsste abgeschafft werden ! Wenn die da oben dennoch die Womosteuern generell anders regeln wollen, wird das auch nicht so ohne Weiteres gehen ! Es hängen ganze Industriezweige an diesem Hobby und das stellt schon eine nicht unwichtige Lobby dar ! Wie ich schon immer sagte, die die Scheisse bauen, sind gewählte "Vertreter" des Volkes ! Noch kann man sie per Stimmzettel zum Teufel jagen ! Wer weiß, ob man das in der Europäischen Diktatur später noch kann ! Harald 8) :oops: Also was muß ich jetzt konkret für einen Ducato 2.8 Bj.2005 für Steuer zahlen, einmal für 2005 bzw. 2006 bei 3,5to zul.Ges.gew und über 3,5to ? Hallo Harald
Vor Allem Dein letzter Satz :gut: :gut: Aber gibt es denn eine Alternative? :? Ich glaube, es wird nur besser, wenn die auch Arbeitskraft wieder zählt und nicht nur das Kapital. Deshalb, wichtiger als alle Steuer- und Abgabenerhöhungen sind Arbeitsplätze hier bei uns dann kommen die erforderlichen Staatseinnahmen von allein. Warum gibt es keine Strassenblockaden wie z.B in Frankreich ? Das ist doch auch der Grund warum man es in Deutschland machen kann. Werden Steuern oder Abgaben erhöht wird 2 Wochen geschimpft und dann geht man zur Tagesordnung über.
Ich meine mit etwas härteren Protestformen als 'ner müden Demo erreicht man auch was und die Politiker sehen endlich mal dass die Bürger richtig aufgebracht sind und jetzt Schluß mit lustig ist zitat von oben:
"• Wohnmobile sind verkehrsrechtlich der Fahrzeugklasse M zugeordnet (für die Perso-nenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern nach Anhang II A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970, ABI.EG Nr. L42 S.1). Diese verkehrsrechtliche Einstufung bestätigt, dass der wesent-liche Hauptzweck dieser Fahrzeuge in der Personenbeförderung besteht. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem verkehrsrechtlichem Gesamtgewicht von mehr als 2.8t – wie Personenkraftwagen zu besteuern. Auch für bauartähnliche Fahrzeuge (insbeson-dere sog. Büro – und Konferenzmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.8t, ist eine Besteuerung nach den für Personenkraftwagen geltenden Krite-rien systemgerecht." ich kann da nichts von einer 3.5 to-grenze lesen. da wird ausschliesslich mit dem hauptzweck der fahrzeuge argumentiert, und der ist ja auch bei einem 8 to-womo immer noch der personentransport. könnte teuer werden für die dickschiffe... siehe auch hier: --> Link grüsse martin ps: @harald: hätte gern die quelle für deine behauptung, dass maut UND kfz-steuer zusammen eu-recht widersprechen. kann das grad nirgends finden. und: lkw über 3.5 to werden immer schon nach gewicht und schadstoffausstoss besteuert (siehe: --> Link) wenn auch kein auschlußreicher, so doch ein sehr interessanter Artikel!
So einfach wird das wohl nicht gehen. Ich habe mir gedacht die Möbel rausschrauben, umtragen und wieder einbauen. Habe ja im Prinzip nen Lieferwagen. für die Kastenwagen wird u.U. eine LKW-Zulassung das Beste sein, die Alkovenmobile gucken aber trotzdem in die Röhre. lkw-zulassung schön und gut, dann sind sprinterseidank statt 250€/jahr plötzlich 800€/jahr an haftpflichtversicherung fällig... ich hatte 2003 einen Dodge Van als LKW zugelassen und versichert - für rund 300Euro/Jahr (Haftpflicht) welcher versicherer? habe in den letzten wochen diverse angebote eingeholt (lkw bis 1 to nutzlast). da ist nichts unter 700 € pro jahr (bei 50 %) dabeigewesen. angeblich sollen die schwereren lkw etwas günstiger sein, weil sie nicht wie die henker auf der autobahn rumrasen.
ja stimmt dann wird die versicherung wieder teurer :cry: mannoman ich will einfach nur mit meinem kasten durch die gegend gondeln und nicht mit der Zulassung/Versicherung/Steuerung rumärgern. ich warte erstmal ab der Dodge war bei der Generali versichert
Egal, was solls - dann kauf ich mir halt ein Flugzeug! - was den Vorteil hat: da gibts nicht mal eine Mineralölsteuer und das, obwohl allein Flugzeuge zu 10% für die Entwicklung des Treibhausklimas verantwortlich sind. Außerdem hat das den Vorteil, daß man viel schneller vom Brötchenholen zurück ist :D |
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