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KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 ... 54


Nasenbär am 07 Jul 2005 13:11:28

Hallo
Mir kommen immer so Gedanken... Ob durch die ewige Diskussion oder durch die Jahre, die wir schon Womo fahren oder beides, möchte ich manchmal das Womo abschaffen und mit dem gesparten Geld für die Betriebskosten jährlich in zB. die Karibik fahren. :?

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Eddy am 07 Jul 2005 16:44:44

Nasenbär, dann fährst du ein- oder zweimal in die Karibik, verträgst die Hitze nicht, ärgerst dich über vorreservierte Liegen morgens um sechs Uhr, und so weiter........


Und wenn du dann wieder in D bist, dann stehst du an der Bundesstraße und heulst deinem Womo hinterher, damit kann man die restlichen Wochen wunderbar Urlaub machen.

Waren gestern essen und haben uns im Lokal über den Lärmpegel gewundert, der durch Gespräche, Geschirrklappern und Hintergrundmusik entsteht. Wir essen meist im Womo oder vorm Womo, diese Ruhe hättest du dann auch nicht mehr und die paar Fliegen im Salat werden ignoriert.

Ich würde es mir gut überlegen.


Eddy

anser am 07 Jul 2005 16:51:44

Nasenbär hat geschrieben:Hallo
Mir kommen immer so Gedanken... Ob durch die ewige Diskussion oder durch die Jahre, die wir schon Womo fahren oder beides, möchte ich manchmal das Womo abschaffen und mit dem gesparten Geld für die Betriebskosten jährlich in zB. die Karibik fahren. :?


Für uns wäre das keine Alternative. :bindagegen:

Ich würde es mir auch gut überlegen.

Anzeige vom Forum


Nasenbär am 07 Jul 2005 16:58:51

Ja, das stimmt schon :)
Manchmal bin aber schon ganz schön gefrustet. :?
Hatte auch noch... aber das ist ein anderes Thema. Schreibe ich gleich mal.

trobs am 07 Jul 2005 19:00:02

Hallo,ich kann eine solche Meldung beim ADAC nicht finden.
Ausserdem gibt es für die besteuerung von Womo's keine neue Gesetzeslage.Wir können also auch nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werden.Wenn eine besteuerung zu einem Termin geändert wird,wird ab diesem Termin die Steuer fällig,so das alle die von da an Steuerfällig sind die neue Steuer bezahlen,wer z.B. ein halbes Jahr vorher seine Steuer bezahlt hat,zahlt die Differenz für das neue Halbjahr mit der nächsten Steuer.
Jedes neuzugelassene Womo zahlt nach altem (bisherigen)Steuerrecht,weil es nix neues gibt!
Ich denke aber auch das die sich schon was einfallen lassen um uns in Zukunft mehr zu Kasse zu bitten.

Beduin am 07 Jul 2005 19:21:26

Also, oweit ich das bis jetzt verstanden habe
ist, die neue Besteuerung schon Gesetzt, nur die höhe muss jetzt noch bestimmt werden.
So gelesen, wo anders :)

Nasenbär am 07 Jul 2005 19:38:08

OT:

Nochmal, ich bin weder ein Pfennigfuchser noch geizig (eher das Gegenteil) oder arm, mich nervt es eben ganz gewaltig. :wink:
Es ist zB. in Norwegen garnicht mehr teurer als bei uns. (ausser Alkohol und Zigaretten, beides brauche ich nicht :) )
Ich habe zB eine Beitragsermässigung bei den Krankenkassenbeiträgen. Dadurch (?) bekomme ich aber weniger als vorher ausbezahlt. Seit 3 Jahren oder so immer weniger Rente statt mehr. Als ich noch geknüppelt hatte, gab es alles, nur, ich brauchte es nicht, habe nur kräftig an Beiträgen bezahlt jetzt, wo ich vieleicht mal was brauchte, muss ich nochmal für alles bezahlen. Mist...

trobs am 07 Jul 2005 21:51:46

Hallo Heinz,du hast ja so recht,aber hier ein kleiner Trost,es ist unser Traum wenn denn mal das Haus bezahlt,die Kinder raus sind usw. mit dem Womo die Rente(?) zu geniesen,wenn's so weiter geht in Europa bleibt es ein Traum.
Geniese jeden Tag mit dem Womo,geniese jeden Tag den du gesund bist!
Wir gehören zu denen die sich mit den "Rentnern" und ihren schicken Womos freuen können,ein Leben malocht und jetzt geniesen!!!
Denk manchmal daran,du lebst unseren Traum,vielleicht nimmt dir das ja manchen Frust.
liebe Dudi

Winni am 08 Jul 2005 19:52:54

Hallo Leute,
habe Heute meinen Steuerbescheid bekommen, ich muss genausoviel wie im letzten Jahr bezahlen für ein 6 t Womo 214 Euro. :razz: :razz: :razz:

Winni

wohnmobilist am 09 Jul 2005 17:01:12

Die Steuerbescheide werden mom, zumindest für neu zugelassene Womos, immer unter Vorbehalt verschickt. Die können also auch noch rückwirkend etwas daran ändern, wenn sie wollen. Und sie wollen doch immer, gelle!!

agu am 10 Jul 2005 16:39:52

wohnmobilist hat geschrieben:Die Steuerbescheide werden mom, zumindest für neu zugelassene Womos, immer unter Vorbehalt verschickt. Die können also auch noch rückwirkend etwas daran ändern, wenn sie wollen. Und sie wollen doch immer, gelle!!


Mein WoMo hat eine Erstzulassung vom 3.5.05 und der Steuerbescheid ist nicht unter Vorbehalt.

kati3 am 10 Jul 2005 17:04:41

unser Bescheid ist vom 02.06.2005:

unter Vorbehalt der Nachprüfung. 3400 kg = 198,00 Euro.

Niedersachsen ist vorsichtig.

Gast am 29 Jul 2005 08:33:36

Neben Herrn Eichel wollen auch noch andere Mitbürger an der neuen Kfz-Steuer verdienen.

--> Link

berni01 am 29 Jul 2005 08:38:38

Vermutlich bekommt man dann den Termin für die nächste Womo-Sternfahrt nach Berlin. :D

roburtal am 29 Jul 2005 11:33:15

Frage: Wie will er viel verdienen, wenn er die Informationen portofrei für 1 € verschickt?

Beduin am 29 Jul 2005 13:35:20

Er will garnicht verdienen.
Nur die Leute informieren.
Es gibt, man schätzt, noch 70% die keine Ahnung davon haben und selbst die Händler sagen einem Neuling beim kauf nicht bescheid. :evil:

Nasenbär am 29 Jul 2005 13:46:10

Hallo
Der wird auch nur Informationsmails verschicken. Aufgeführt hat er wohl allgemeine Versandbedingen für weitere Auktionen von ihm.
Da kann auch was an € zusammenkommen :)

berni01 am 29 Jul 2005 14:09:23

....oder per email! Koscht nix! :D

kati3 am 29 Jul 2005 17:48:49

Ich habe die Woche einen Bericht in der Reisemobil 8-2005 gelesen. Denn
fand ich gar nicht so uninteressant. Dort war ein Interview mit dem
Präsidenten der CIVD /Herstellerverband.

Man sollte bedenken, wenn die Womos weiter als LKW eingestuft werden,
dann werden sie in Kürze auch Mautpflichtig. Evt. müssten dann auch
Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut werden (analog LKW).

Da bin ich dann auch ein bißchen ins Grübeln gekommen. Will ich in Zukunft
Maut zahlen? Wären die Beträge dann nicht höher als die Steuer?

dokabastler am 29 Jul 2005 19:00:50

über kurz oder lang wirst Du auch mit dem PKW Maut zahlen - auch mit dem WOMO das als PKW eingestuft ist....zusätzlich zur vervielfachten Steuer....so meine Befürchtung
Am Kanthaken haben sie uns alle

günter

Tipsel am 01 Aug 2005 13:30:45

Hat jemand schon das neue
ADAC-Heft August?

Seite 8 soll stehen, dass wir weiterhin nach Gewicht besteuert werden und daher erst mal Entwarnung ist.

Auf der Seite vom ADAC finde ich nur die Bestimmung für alle anderen, die nach Hubraum besteuert werden - So.-Kfz Wohnmobil steht nicht dabei.

Hummel am 01 Aug 2005 13:48:14

Ja

Besitzer von dicken Womos über 2,8 t können aufatmen: Ihre Fahrzeuge werden vorerst weiter nach Gewicht, nicht nach Hubraum besteuert.
Anderslautende Steuerbescheide sind falsch. Gegen sie sollte - mit dem
Hinweis So.-Kfz-Wohnmobil über 2,8 t umgehend schriftlich Einspruch eingelegt werden. Für Geländewagen, Vans oder Kleinbusse über 2,8 t gilt dagegen seit 1.5.2005 die neue Hubraumbesteuerung. Das kann für viele Fahrzeughalter eine teure Nachzahlung bedeuten, vor allem wenn die nächste Kfz-Steuer erst 2006 fällig wird. Wer sein Kfz zum Lkw umbauen möchte, um in der günstigeren Gewichtssteuer zu bleiben, sollte sich erkundigen (TÜV, Dekra, Kfz-Steuerstelle) die Auflagen z.B. Reduzierung der Sitze, sind sehr streng.

Ende

wolfherm am 01 Aug 2005 14:07:30

Was heißt jetzt "vorerst"?? Ist das noch die alte Zwischenlösung bis zum endgültigen Beschluß über die Steuererhöhung oder ist jetzt endgültig entschieden???

Was ich allerdings nicht glaube, M.E. wird hier nur die derzeitige Lage wiederholt.

Gast am 01 Aug 2005 14:08:15

Schreibt der ADAC auch etwas dazu, woher er diese Weisheit hat ?

Der Gesetzgeber hat schließlich die Änderung per 01.05. beschlossen. Somit muss er letztlich auch wieder beschließen wenn es - auch vorübergehend - nicht mehr so sein soll. Aber vielleicht ist ja auch nur gemeint, dass das seit 01.05. geltende Recht vorerst nicht umgesetzt wird und wir dann irgendwann - wenn keiner mehr mit rechnet - einen rückwirkenden Bescheid erhalten :eek: :( .

Lassen wir uns mal wieder überraschen.

berni01 am 01 Aug 2005 14:16:13

Gast hat geschrieben:Schreibt der ADAC auch etwas dazu, woher er diese Weisheit hat ?

Der Gesetzgeber hat schließlich die Änderung per 01.05. beschlossen. Somit muss er letztlich auch wieder beschließen wenn es - auch vorübergehend - nicht mehr so sein soll. Aber vielleicht ist ja auch nur gemeint, dass das seit 01.05. geltende Recht vorerst nicht umgesetzt wird und wir dann irgendwann - wenn keiner mehr mit rechnet - einen rückwirkenden Bescheid erhalten :eek: :( .

Lassen wir uns mal wieder überraschen.


Sicher????? Ich war die ganze Zeit der Meinung, daß eben nix beschlossen ist, sondern man die Gelegenheit vertagt hat bzw. zurück an die Ausschüsse gegeben hat.

Ich hab (in BaWü) vor ein paar Tagen meinen Steuerbescheid für August bekommen. Unveränderter Satz, ohne eine Einschränkung oder Vorbehalt oder vorläufig.

Hummel am 01 Aug 2005 14:23:41

Hallo miteinander

leider steht nichts drin woher der ADAC diese Weisheit hat

Gast am 01 Aug 2005 14:24:10

@berni01

Ja, leider bin ich sicher. Durch die Beschlüsse die mit der Zielrichtung "schwere SUV" gefasst wurden, gilt auch für Wohnmobile die Besteuerung nach Hubraum. Der Vollzug der Besteuerung wird jedoch bisher ausgesetzt (Ausnahme Bayern: erst durchgeführt und dann zurückgerudert), da nochmals geprüft werden soll, ob für Wohnmobile eine Sonderregelung geschaffen werden soll. In diesem Zusammenhang hat NRW vor der Landtagswahl einen Vorschlag eingebracht, der an die Ausschüsse verwiesen wurde und über den bisher nicht endgültig entschieden wurde (Fakt ist jedoch das dieser Vorschlag keine Mehrheit finden wird und derzeit an einem neuen Vorschlag gebastelt wird.).

Somit gilt also seit 01.05. die Hubraumbesteuerung, wird derzeit jedoch ausgesetzt und wenn man sich mal endgültig einigt, wird sich zeigen, ob diese Einigung dann rückwirkend in Kraft tritt oder nicht.

Stephan

qwei am 01 Aug 2005 22:27:56

Ich bezahle meine Steuer immer im vorraus und nicht rückwirkend.

habe im februar bezahlt und bezahle im nachsten februar wieder ein jahr vorraus was ich damit sagen will, das könnt ihr euch denken. 8)

Gast am 19 Aug 2005 15:13:24

Nichts neues aus dem Norden.

--> Link

dokabastler am 19 Aug 2005 17:28:29

wachsweich..
..werden sich auf Erhöhungen einstellen müssen.....Härtefälle sollen vermieden werden.....daßichnichtlache...

was Konkretes gibts erst, wenn sich nach der Wahl das große Politikerroulette wieder sortiert hat.....
mein Tip ist, daß sich meine Steuer mindestens verdreifacht......

günter

wienix am 20 Aug 2005 14:11:26

dokabastler hat geschrieben:wachsweich..
..werden sich auf Erhöhungen einstellen müssen.....Härtefälle sollen vermieden werden.....daßichnichtlache...

.....
mein Tip ist, daß sich meine Steuer mindestens verdreifacht......

günter


so isses ! jeder hoffnung steht reale erfahrung entgegen !

Camperfan am 20 Aug 2005 17:37:57

... ich melde mich schon mal freiwillig als Härtefall,.... wie auch immer.... :D :D :D

Rudi Roehrich am 24 Aug 2005 08:56:37

Gast hat geschrieben:Nichts neues aus dem Norden.

--> Link


Ich sage nur : "T O L L !!!!"

Den Artikel im Internet hätten man sich sparen können .
Typisch Politiker :
Viel Quatschen ohne Sinn und Verstand und nur die Leute verwirren .
Aber hauptsache , sie sabbeln und sabbeln und sabbeln .... :evil:


:tanz::tanz::tanz:

Gast am 24 Aug 2005 12:49:36

HI.
Beteiligt sich eigentlich einer von euch an Aktionen gegen die Wuchersteuer ?

Beduin am 24 Aug 2005 21:29:17

Jetzt gehen schon die ersten Händler in die offensivie

--> Link

--> Link

wen ihr genau schaut, die wollen die ersten 4 Jahre die Steuer zahlen :?
Wenn sich-ich das jetzt verbreite, auch ne Art von Werbung :(
Aber intressant ist es schon.
Glauben sie das es nicht kommt und gehen deshalb diesen Weg, oder haben die sich schon abgefunden und die Steuererhöhung auf die Preise aufgeschlagen

Waldi am 25 Aug 2005 07:47:22

Morgen zusammen

Heute in meiner Tageszeitung zum Frühstück gelesen.

Wohnmobilisten dürfen auf Rabatte hoffen :D
Die Länder Baden-Württemberg,Hessen,und Bayern haben in den
Bundesrat einen Kompromiss Vorschlag eingebracht.Danach sollen Wohnmobile zwar wie geplant künftig nicht mehr nach Gewicht ,sondern
nach Hubraum besteuert werden.Für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen soll aber ein Abschlag von 40 % und für Reisemobile über 3,5 Tonnen ein Abschlag von 50% auf den PKW Standarttarif gewährt
werden :wink:
Eine endgültige Einigung im Bundesrat wird aber erst nach der Bundestags
wahl am 18 September erwartet.
Ein Schalk wer dabei böses denkt. :D


Waldi

Gast am 25 Aug 2005 08:10:31

Der Schrenk soll das schon seit dem Frühjahr so anbieten. Hat aber nix an seinen Absatzzahlen verbessern können... Von CL hat da jemand Kontakt hin gehabt.

Michael

dokabastler am 25 Aug 2005 11:29:53

Hallo Waldi,

das mit den Rabatten ist scheinbar der letzte Stand......ich würde dann statt 1100 € "nur" die Hälfte pro Jahr an Steuern zahlen.......also 550 ......das ist eine Steigerung von 300 %....
Das sind keine beruhigenden Aussichten...aber es wird wohl so kommen..bei uns ist derzeit alles möglich...


nun muß ich den zumkotzensmilie setzen.. :ooo: :ooo:

Camperfan am 25 Aug 2005 21:32:01

Dann müssen wir bei Gegebenheit noch mal ne Aktion starten. Zur Zeit sind aber noch alle dran (Zeitschriften und Steuerforum).

Beduin am 28 Aug 2005 22:36:49

Kfz-Steuer für Motorcaravans

Vorschlag des CIVD für eine moderate und angemessene Besteuerung von Motorcaravans

Die Caravaningindustrie ist sich der Bedeutung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen für das Leben und die Gesundheit der Menschheit bewusst. Gleichzeitig ist sie der tiefen Überzeugung, dass auch in Zukunft Entwicklungen unterstützungswürdig sind, die nachhaltig geeignet sind, die natürlichen Ressourcen zum Wohle der Menschheit zu erhalten.

Um die Natur an sich und den Wert, den sie für die Branche darstellt, nachhaltig zu sichern, ist der allgemeine Umweltschutz ureigenes Interesse des CIVD. Gemeinsam arbeitet die Branche deshalb an der umweltgerechten Optimierung ihrer Produkte hinsichtlich Produktion, Betrieb und Verwertung. Zahlreiche Aktivitäten wie z. B. die Einführung des Blauen Engel und die damit verbundene Kläranlagenverträglichkeit von Sanitärzusätzen oder umweltgerechte Entsorgung von Altfahrzeugen belegen dies.

Besteuerung von Motorcaravans
Durch die Aufhebung von § 23 Absatz 6a StVZO sind Motorcaravans über 2,8 t in besonderem Maße betroffen, da die bisher geltende günstige Gewichtsbesteuerung wegfällt und die Kfz-Steuer insbesondere ohne oder mit geringer Euro-Einstufung dramatisch steigen würde.

Das eigentliche Ziel der zum 1. Mai 2005 verkündeten Aufhebung von § 23 Absatz 6a StVZO war die Abschaffung ungerechtfertigter Steuervorteile von schweren Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t. Derartige Fahrzeuge sind nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien als Pkw konzipiert und profitieren bisher von der im Vergleich zur für Pkw geltenden Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten deutlich günstigeren Gewichtsbesteuerung. Seit dem 1. Mai 2005 sind derartige Fahrzeuge nach Hubraum und Emissionsverhalten zu besteuern.

Nach Aussagen der Bundesländer entsprach dieser drastische Steueranstieg aber nicht ihrem Willen, so dass Motorcaravans unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst weiter nach der bisherigen Rechtspraxis besteuert werden.

Der CIVD möchte mit dem folgenden Vorschlag eine sachgerechte und angemessene Anpassung für Motorcaravans an die bestehende hubraum- und emissionsorientierte Besteuerung von Pkw einbringen.

Ziele
1. Modernisierung der derzeitigen Systeme zur Besteuerung von Motorcaravans unter Herstellung eines einheitlichen durchgängigen Emissionsbezugs. Gleiches Steuermuster für alle Motorcaravans.
2. Schaffung von Anreizen für die Herstellung und Verwendung von Motorcaravans, die weniger umweltbelastend sind. Motorcaravans mit niedrigen Abgas- und/oder Lärmemissionen müssen bei der Kfz-Steuer niedriger besteuert werden als Motorcaravans mit höherem Schadstoffausstoß.
3. Vermeidung sachlich nicht gerechtfertigter Unterschiede zwischen den Fahrzeugen (z. B. anhand des Gesamtgewichts.
4. Erstellung einer sachgerechten Neuregelung, die Motorcaravans einer angemessenen Besteuerung unterwirft und insbesondere den spezifischen Besonderheiten dieser ‚Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung’ Rechnung trägt. Würdigung der Tatsache, dass Motorcaravans i. d. R. auf Nutzfahrzeugchassis aufgebaut sind.
5. Berücksichtigung eines angemessenen Vertrauensschutzes für die Halter von Motorcaravans mit keiner oder niedriger Euro-Einstufung. Das Durchschnittsalter von Motorcaravans beträgt knapp 12 Jahre. Lebensdauern von 20 bis 25 Jahren sind die Regel.

Vorschlag
Es wurden bereits Überlegungen durch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen für eine emissions- und hubraumorientierte Besteuerung von Motorcaravans vorgestellt. Das nachfolgende Modell des CIVD orientiert sich an diesen Überlegungen in folgenden Punkten:

∑ Annahme der Vergleichbarkeit zwischen den Euro-Einstufungen für Pkw und Lkw (d. h.: der Steuersatz für Euro 3 Lkw entspricht dem für Euro 3 von Pkw).

∑ Die im Modell der drei Bundesländer vorgeschlagenen Abschläge stellen in gewissem Maße Höchststeuersätze dar; aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird eine stufenweise Annäherung angewendet.

Neu sind im Modell des CIVD folgende Ansätze:

∑ Abschaffung der Gewichtsgrenzen.
∑ Zeitliche Staffelung bis zum Erreichen eines konstanten Streuersatzes.
∑ Aufteilung in lediglich zwei Hubraummodelle: eines bis einschließlich 3,0 und eines über 3,0 Liter.
∑ Einführung von Anpassungsfaktoren, mit denen ein sachgerechter und verhältnismäßiger Abschlag vom möglichen Steuerhöchstsatz erreicht wird.

1. Modell für Motorcaravans bis zu einem Hubraum von 3,0 Litern

vorgeschlagene Anpassungsfaktoren zur Ermittlung der Kfz-Steuer für Motorcaravans mit einem Hubraum bis einschließlich 3,0 Litern für folgende Zeiträume:

Euro 0
2006 bis 2008: 0,3.
2009 bis 2011: 0,4.
Ab 2012: 0,5

Euro
2006 bis 2008: 0,4
2009 bis 2011: 0,45
Ab 2012: 0,5

Euro
2006 bis 2008: 0,5
2009 bis 2011: 0,5
Ab 2012: 0,5

Euro 3 & 4
2006 bis 2008: 0,5
2009 bis 2011: 0,5
Ab 2012: 0,5

Steuerbetrag = jeweiliger Steuersatz für Diesel-Pkw x 30 x Anpassungsfaktor.
Beispiel für einen Motorcaravan bis zu 3,0 Liter Hubraum: 37,58 (Euro) x 30 x 0,3 = 338 Euro.

Die Steuersätze für die Euro-Einstufung sind gegeben. Der Faktor 30 bezieht sich auf die angefangenen 100 ccm Hubraum. Der jeweilige Anpassungsfaktor kann aus der Tabelle entnommen werden.

Daraus ergeben sich folgende Kfz-Steuersätze:

Vorgeschlagene Kfz-Steuer in Euro für Motorcaravans mit einem Hubraum bis einschließlich 3,0 Liter für folgende Zeiträume:

Euro 0
2006 bis 2008: 338
2009 bis 2011: 450
Ab 2012: 563

Euro 1
2006 bis 2008: 328
2009 bis 2011: 369
Ab 2012: 410

Euro 2
2006 bis 2008: 240
2009 bis 2011: 240
Ab 2012: 240

Euro 3 & 4
2006 bis 2008: 231
2009 bis 2011: 231
Ab 2012: 231


1. Modell für Motorcaravans bis zu einem Hubraum von über 3,0 Litern

vorgeschlagene Anpassungsfaktoren zur Ermittlung der Kfz-Steuer für Motorcaravans mit einem Hubraum über 3,0 Litern für folgende Zeiträume:

Euro 0
2006 bis 2008: 0,3
2009 bis 2011: 0,4
Ab 2012: 0,5

Euro 1
2006 bis 2008: 0,4
2009 bis 2011: 0,45
Ab 2012: 0,5

Euro 2
2006 bis 2008: 0,5
2009 bis 2011: 0,5
Ab 2012: 0,5

Euro 3 & 4
2006 bis 2008: 0,5
2009 bis 2011: 0,5
Ab 2012: 0,5

Steuerbetrag = jeweiliger Steuersatz für Diesel-Pkw x 45 x Anpassungsfaktor.
Beispiel für einen Motorcaravan über 3,0 Liter Hubraum: 37,58 (Euro) x 45 x 0,3 = 507 Euro.

Die Steuersätze für die Euro-Einstufung sind gegeben. Der Faktor 45 bezieht sich auf die angefangenen 100 ccm Hubraum. Dieser Wert stellt einen guten Mittelwert der Motorisierung in dieser Klasse dar. Der jeweilige Anpassungsfaktor kann aus der Tabelle entnommen werden.

Daraus ergeben sich folgende Kfz-Steuersätze:

Vorgeschlagene Kfz-Steuer in Euro für Motorcaravans mit einem Hubraum über 3,0 Liter für folgende Zeiträume:

Euro 0
2006 bis 2008: 507
2009 bis 2011: 676
Ab 2012: 845

Euro 1
2006 bis 2008: 492
2009 bis 2011: 553
Ab 2012: 615

Euro 2
2006 bis 2008: 361
2009 bis 2011: 361
Ab 2012: 361

Euro 3 & 4
2006 bis 2008: 347
2009 bis 2011: 347
Ab 2012: 347



Auswirkungen
1. Einführung eines durchgehenden Emissionsbezugs und damit verbundene Schaffung von Steuervorteilen für emissionsärmere Motorcaravans.
2. Angemessene und sachgerechtere Mehrbelastung von Motorcaravans.
3. Keine Einnahmeverluste auf Länderseite. Der Gesetzesantrag von Nordrhein-Westfalen (BR-Drs 229/05) sah für Motorcaravans von 2,8 t einen Steuersatz von 160 Euro vor. Die reellen Einnahmeverluste durch die Abschaffung der 2,8 t-Grenze können durch deutlich erhöhte Steuersätze für Fahrzeuge mit keiner oder niedriger Euro-Einstufung kompensiert werden.

[Admin] am 28 Aug 2005 22:41:51

klar - der CIVD ist halt der Verband der WohnmobilHERSTELLER - die pfeifen auf alle, die keine Neuanschaffung in den nächsten 2 Jahren planen......

Beduin am 29 Aug 2005 08:34:51

Klar, aber wie weiter hinten schon mal geschrieben.
Wenn es dann doch nicht ganz sooooo schlimm kommt, werden wir uns zurücklehnen und freuen :ooo:

Gast am 29 Aug 2005 09:29:55

angebermodus an: ich bin nun erstmal froh unter 3 liter hubraum zu sein: angebermodus aus.

die idee ist soweit mal nicht schlecht, besser auf jedenfall, als die nummer der bundesdeppen. das der motor mit den schlechten abgaswerten mehr bezahlen muss ist ja schon die ganze zeit so bei PKW´s. deshalb kann ich das auch bei womo´s nachvollziehen. hat doch was mit dem gleichheitsprinzip zu tun. was bei der sache auf der strecke bleibt, ist ganz schlichtweg der gebrauchtwagenverkauf, leider werden die mobile mit der klasse 0 und 1 zu ladenhüter, den das will sich bestimmt niemand an tun und der welches eins hat, der wird es fahren bis es auseinanderfällt. was nun mal auch richtig ist. ob sich dadurch der neuwagenverkauf anheben lässt, sei mal dahin gestellt. aber sind wir doch mal ehrlich, womo´s mit euro 0 oder 1 werden bis 2012 nicht mehr gross im angebot sein. auch werden die hersteller von motoren gefordert hier schnell nach zulegen und auch die dieselantriebe von nutzfahrzeugen auf euro 4 bzw euro 5 zu bringen. was ja bei PKW´s schon normal ist. ich denke auch, das es in den nächsten jahren auch jede menge reinigungssystem für ältere dieselmotore geben wird. das ist ein markt den sich die autoteilehersteller nicht entgehen lassen. das war beim kat damals auch so und hat so manches an steuern gespart. das die industrie aber noch zeit braucht um diese system herzustellen kann ich nicht nachvollziehen, den die last des feinstaubes ist seit jahren bekannt. nun ja, dann kommen diese sachen halt ein wenig später, den bisher ist noch kein gesetz verabschiede, dass irgendwas über mehr steuern und abgaben aussagt. alles ist noch heisse luft. da nun auch die wahlen anstehen und die parteien erstmal damit beschäfftig sind irgendwelche versprechungen und schönmalereien von sich zugeben, denke ich, wird es bestimmt ende 2006 bis da was durch die gremien gelaufen ist. deshalb wird es der industrie möglich sein die systeme mit den entsprechenden steuernachlässe, ordentlich im markt zu plazieren.

Gast am 29 Aug 2005 11:04:46

Neues Spiel, neues Glück.

Was mich aber brennend interessieren würde - und bisher wohl noch offen ist - welches Fahrzeug (Motor) findet sich denn nun in welcher Euronorm wieder.

So hören sich zwar die möglichen Tarife bei Euronarm 3 & 4 "sehr sparsam" an, aber trifft uns das oder finden wir uns mit unseren Ducs, Sprintern und Transits vielleicht doch alle in Euro 0 oder 1 wieder ?

Wenn ich mich nämlich noch recht entsinne, erfolgt die Euronorm-Einstufung bei PKW und LLKW nach unterschiedlichen Methoden.

Stephan

Gast am 29 Aug 2005 11:55:24

das sagt die 5te und 6te schlüsselnummer des Kfz Scheines aus. wobei ich meine zu wissen das die jetztige motore maximal euro 3 erreichen.
aber bei allem was auf uns zu kommt, es ist noch nichts fest und deshalb werde die ideen in der nächsten zeit aus dem boden schiessen.

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