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Hallo Leute,
jetzt bin ich total frustriert! In unserem nagelneuen Wohnmobi, Eura Activa 600 EB, steht das Wasser im Alkoven. Zur Sache: Ich habe heute, nach dem Winterurlaub, das Womo gewaschen. Die Wäsche erfolgte mit einer Waschbürste mit reichlich kalten Wasser. Ich habe keinen Dampfstrahler und auch keinen harten Wasserstrahl verwendet. Nach der Wäsche habe ich das Gefährt dann zur meiner ca. 2 Km entfernten Scheune gefahren. Schon beim ersten Anfahren habe ich über meinen Kopf Wasser schwappen hören. Zuerst dachte ich, das es nur eine Pfütze auf dem Dach ist die jetzt runterschwappt. Beim nächsten Anfahren konnte ich aber deutlich, trotz laufenden Radio, hören, dass das Wasser direkt links über meinen Kopf von vorne nach hinten schwappt. Ich bin dann noch mal stehen geblieben, das Radio abgeschaltet, und mehrmals noch mal losgefahren. Jetzt konnte ich beim losfahren deutlich hören, dass direkt in der Alkovenschale, auf Fahrer- und Beifahrerseite, Wasser regelrecht nach hinten schießt. Nach drei bis vier solchen Anfahraktionen war das Wassergeräusch weg. In meiner Scheune angekommen habe ich natürlich gleich nachgesehen ob innen etwas nass ist. Die ersten Wasserpfützen habe ich dann auch gleich direkt hinter dem Fahrer- und Beifahrersitz, im Führerhaus, entdeckt. Das Wasser ist direkt hinter der seitlichen Kunstoffverkleidung im Führerhaus, beim Übergang Fahrerhaus zum Aufbau, herausgelaufen. Bei weiterer Suche konnte ich hinter den Sitzen befindlichen Möbel, von oben nach unten, jede Menge Wasserspritzer finden. Ein Blick in den doppelten Boden offenbarte, dass dort ebenfalls alles nass war. Dass Wasser ist an der Verbindung vom Fiat zum Aufbau, an der Innenseite vom Führerhaus und direkt dahinter auch im Aufbau nach unten gelaufen und hat sich im doppelten Boden und am Boden vom Führerhaus gesammelt. Selbst im Aufbau, direkt beim Durchgang zum Führerhaus war der Teppich nass. Der Alkofen besteht bei mir aus so einen GFK-Vollformteil. Die Alkovenschale ist bei stehenden Fahrzeug vorne leicht nach unten geneigt. Ich bin mir nahezu zu 100% sicher, das sich das Wasser in der Unterseite im Inneren der Alkovenschale gesammelt hat und beim losfahren nach hinten abgelaufen ist. Allerdings kann ich nicht verstehen wo das Wasser eindringen konnte, da der ganze Alkoven keine Naht hat. Ich kann mir nur vorstellen, dass das Wasser von den oberen Dachkantenabdeckungen (diese sind Hohl und nur aufgesteckt) nach vorne direkt in den Alkofen gelaufen ist. So weit ich erkennen konnte befindet sich dort auch die einzige Naht von der Seitenwand zum Alkoven. Jedenfalls bin ich jetzt am Boden zerstört, denn ich kann mir nicht vorstellen wie so etwas repariert werden kann, da bei diesen Fahrzeugtyp alles verklebt ist und der Alkoven selbst ein riesengroßes aufgesetztes und geklebtes Einzelteil ist. Meinen Händler traue ich die Reparatur keinesfalls zu. Am liebsten würde ich das ganze Ding jetzt sofort verkaufen. Aber den Wertverlust bei einem 2,5 Monate jungen Auto werden ich mir nicht leisten können. Zuerst musste ich sechs Monate Lieferverzug in Kauf nehmen, und jetzt so etwas. Wie soll man da noch Spaß an seinem Wohnmobil haben? Ich hoffe für Euch alle, dass Ihr es mit Euren Womos besser erwischt als wir! Seppl Hallo Seppl,
das ist ja ganz große scheisse, :cry: unser Beileid! Wir wünschen Dir starke Nerven das durchzustehen. Eine Reparatur würde ich bei einem Neumobil nach dem Schaden nicht zulassen, zurückgeben und ein neues fordern oder wandeln! Viel Erfolg und lass den Kopf nicht hängen :wink: Katja und Peter Hallo Seppl
ich kann deinen Ärger bzw Wut gut nachvollziehen,es ist immer schwer zusagen wo genau das Wasser herkommt.An deiner stelle hätte ich dein Womo nicht in die Scheine gestellt sondern bei deinen Händlern auf den Hof :x und erstmal richtig Dampf abgelassen,das darf auf keinen Fall bei einen neuen Fahrzeug passieren. Ich hoffe es ist nur eine Kleinigkeit wie immer so im Leben ist zwar auch kein guter Trost für dich.Deswegen nicht auf die lange Bank schieben. Kopf hoch Michael
Wurde ich am liebsten auch so handhaben. Aber die haben ja das Recht einer mehrmaligen Nachbesserung. Sicherlich wird der Hersteller auf sein Nachbesserungsrecht bestehen. LG Seppl hallo
mistkarre da wichtigste ist dass du den schaden dokumentieren kannst mach fotos vom wasser im zwischenboden und den wasserspritzern wenn nochwer dabeiwar evt kurzes gedächnissprotokoll, in der art wie dein posting hier ich weiss schon, dass hilft dir momentan nicht weiter, das Womo wiwrd dadurch nicht dicht, aber bei einem nicht mal drei monate alten fahrzeug hast du nur noch drei monate um deine gewährleistungsansprüche zu sichern! such mal nach "eura", "wasserschaden", "garantie", "gewährleistung" und mach dich schlau. ich denke es ist erstmal wichtig dass du über die weitere vorgangsweise und die rechtsfolgen bescheid weisst. vorerst hast du ärger, aber es noch keinen finanziellen schaden, aber wenn die sechs monate rum sind und du hast bis dahin was falsch gemacht, dann kostet es auch noch richtig geld! verlass dich nicht auf irgendwelche schwammigen werksgarantien, die sind bei weitem nicht so griffig wie die gesetzliche gewährleistung dem händler gegenüber. viel erfolg lg g Aber ein solcher Wasserschaden mindert doch den Wiederverkaufswert, denn verschweigen darf man ihn nicht, auch wenn er repariert wurde.
Poldi Wenn hier was zum Nachbessern ist ?!?!?
Wie du beschrieben hast, ist ja das Wasser fast überall. Auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen, aber nicht lange diskutieren, schnapp dir dann einen unabhängigen Gutachter und falls du Rechtsschutz hast, jetzt wird er benötigt. Kann es sehr gut nachvollziehen, die ganze freude an deinem neuem Eura und überhaupt am WoMo ist jetzt erst mal weg, Sorry für dich, tut mir echt leid, aber lass dich da auf nichts ein. Michi Solch ein Mist aber auch.
Ich würde erst einmal versuchen die Ursache selber zu finden und noch einmal systematisch kleinere partien des Fahrzeuges mit wasser bespritzen. Zwischendurch immer wieder eine neue probe ob sich wieder wasser angesammelt hat. Nicht das dir irgendwie unsachgemässes handeln angehängt wird. Kannst du die Nässe auf´s neue bewerkstellingen weisst du auch wie es dazu gekommen ist. Du kannst dann auch anders auftreten und man wird dir keine schauermärchen erzählen können. Bei einem so neuem fahrzeug wie deins würde ich mich auf keine reparaturen einlassen wollen. Letztendlich willst du ein neufahrzeuggefühl haben und hast auch dafür bezahlt. Eine reparatur wird dir das gefühl garantiert nehmen. Wie ist es mit rechtsschutz bei dir? ADAC oder so? Alles gute und halte uns auf dem laufendem manomann je mehr ich von solchen sachen hier bei den neueren Fahrzeugen lese desto mehr Angst bekomm ich davor mir jemals mit meinem ersparten ein neues Fahrzeug zu leisten :?
Ich hoffe nur das geht gut für dich aus,drück dir die Daumen Jens Hallo,
ich habe jetzt als erstes einen Brief an Euramobil und meinem Händler aufgesetzt, mit Beschreibung des Schadens und Fristsetzung der Behebung, Umtausch oder Wandel bis Februar. Ich habe nur den Trost, dass in den Wänden und Böden kein Holz verbaut ist und eigentlich nichts faulen kann. Trotzdem habe ich auch keine Idee wie ich die Karre jetzt im Winter wieder trocken bekomme. Auf Umtausch oder Wandlung wird sich der Hersteller sicherlich nicht einlassen. Die Rechtsprechung räumt dem Hädler/Hersteller doch eindeutig ein Nachbesserungsrecht ein. Oder sehe ich das falsch? Seppl
hallo ja, er darf sogar mindestens zweimal nachbessern wegen des "kein holz" bist du sicher? lg g ist naiv, aber gebe denen auch die Info,daß du aktiv in mehreren Wohnmobilforen aktiv bist....und Werbung ist Werbung :twisted: :twisted:
bin mir eigentlich sicher, dass kein Holz in Wänden, Boden, Decke und Alkoven verbaut ist. Dies habe ich mir vor dem Kauf schriftlich von denen geben lassen, da dies die Voraussetzung bei dem Neukauf für mich war. Aber es ist sicherlich noch besser ein trockenes Auto mit Holz als ein nasses ohne Holz. Seppl Ach du Sch.....
Ich fühle mit dir. Schließlich wolltest du ein WOMO und keine Wundertüte. Wenn man sich die Werbung von EURA ansieht, legen die doch so viel Wert auf Qualität. Neue Verklebetechnik usw. Ich verstehe nicht, dass ein Hersteller auf seinen Ruf keinen Wert mehr legt. Übrigens: ich hab gerade im Forum nach der Qualitätsmeinung zum EURA Activa 660 HB gefragt. Deine kenn ich ja jetzt. Ich für mich bin aber nun unsicher geworden. Für dich: Ich würde mit einem Zeugen schnellstens zum Händler und fragen, wie er sich denn nun die Schadenbeseitigung vorstellt. Wenn das nicht zu deiner Zufriedenheit läuft, hol die Kanone raus und dann auf Spatzen schießen. So ein WOMO kostet ja nun mal mehr als ein Salatteller. Bin mit dir sauer....
hallo ja, hast wohl recht hab dann nach dem auto gegoogelt und die haben es ja wirklich mehr als ein dutzend mal im prospekt stehen dass da kein holz ist trotzdem mist dass so was passiert auch ich würde zuerst versuchen dass nachzuvollziehen wo das herkommt nur so kannst du vermeiden dass man das leck - wo immer es auch ist - einfach rasch abdichtet und dir anhängt das fenster beim waschen offen gehabt zu haben. noch dazu kannst du ja garnicht feststellen wie das saniert wird und wenn es in vier monaten wieder undicht wird dann kannst du denen nicht nachweisen dass das der selbe schaden ist der schon in der gewährelistungsfrist aufgetreten ist, denn nach sechs monaten ist die beweislastumkehr der gewährleistungsfrist um viel erfolg lg g Hallo Igel,
der 660 HB ist das Vorgängermodell von meinem jetzigen Wohnmobil. Diese Modelle haben bis BJ. 2005 gehäuft Probleme mit den vorderen Ecken, hinter den Verkleidungen, bei der Anbindung Führerhaus zum Aufbau. Hinter diesen Kunststoffverkleidungen ist häufig Wasser gelaufen und hat das dahinter befindliche Holz durchweicht. Seit 2005 ist das Holz mit einer Aluschicht überklebt. Achte auch auf die hinteren Ecken zum Boden hin. Habe öfters schon gehört, dass dort auch Wasserschäden waren. Am besten kaufst Du Dir einen ausgebauten Kastenwagen. Dann hast Du die ganze Sch... nicht mehr. Dies hätte auch ich machen sollen. LG Seppl
Ich sehe keine Chance die undichte Stelle selbst zu finden, da ich hierfür alle möglichen Verkleidungen und geklebte Teile abbauen müsste. Wenn ich das mache, kann der Hersteller wieder mir die Schuld in die Schuhe schieben und die Garantie verweigern. Vielleicht kann ich aber darauf betehen bei der Löchersuche und event. Reparatur selbst dabei zu sein. LG Seppl
hallo nur damit du weisst warum das wichtig ist: ich hatte einen gebrauchtwagen erstanden nach ein paar wochen fält mir auf -> ölpfütze in der garage stelle das auto zum händler er richtet das auto sabbert trotzdem so ging das doch tatsächlich bis zum ablauf der beweislastumkehr bei der gewährleistung ich dachte mir egal, der schaden ist ja VOR ablauf der gewährleistung aufgetreten, daher muss er das dicht bringen und basta bei der nächsten urgenz hat er das auto zwar noch angenommen, aber bei der abholung mitgeteilt es gäbe da nix zu sanieren, weil die JETZIGE undichtheit(zylinderkopfdichtung) sei ja nun neu nach ende der gewährelistung aufgetreten, und die bisherige undichtheit war nur der öldruckschalter, die sei ja nun - mit verzögerung - schlussendlch behoben worden. mit der argumentation ist er übrigens auch bei gericht durchgekommen. DU bist in dieser sache beweispflichtig WELCHES teil undicht ist, ansonsten kann der händler ganz ganz schnell raus aus seiner sanierungspflicht. und wie gesagt, garantie hält meist bei weitem nicht so wie die gesetzliche gewährleistung lg g Das ist eine üble Sache. Auf der sicheren Seite bist Du nur bei einer umgehenden Wandlung. Darauf werden die sich aber wohl nicht einlassen. Da es aber mit der Beweislastumkehr viele juristische Fallstricke gibt, solltest Du dir schon mal über einen Anwalt Gedanken machen. Der sollte aber mit der Materie vertraut sein. Also nicht der Bekannte, der sein Geld mit Ehescheidungen verdient.
Günter [/b]
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege, aber dae trifft das bei einem Neufahrzeug mit zwei Jahren Garantie nicht zu, nur wenn ich ein gebrauchtes mit einem Jahr Gewährleistung kaufe. Michi
Ich glaube auch nicht, dass man sich darauf einlassen muss. Zumindest würde ich an Seppls Stelle alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, umzuwandeln oder auszutauschen, wobei mir zu Letzterem nach solchen Erfahrungen auch das Vertrauen in ein Produkt dieser Herkunft fehlen würde. Man könnte erwarten, daß ein renomiertes Unternehmen sich eine lange öffentliche und imageschädliche Diskussion um ein neues Fahrzeug aus dem eigenen Hause nicht leisten kann. In dem Zusammenhang fällt mir der Spruch ein:"Meister, die Arbeit ist fertig, sollen wir schon mal mit der Reparatur anfangen? :D Poldi Die Gewährleistung mit der Umkehr der Beweislast hat aber nichts mit der mehrjährigen Dichtheitsgarantie des Herstellers zu tun.
Das ist doch ein neues Fahrzeug. Das wird bei einem Schaden in diesem Umfang eigentlich vom Hersteller oder einer Vertragswerkstatt des Herstellers repariert. Diese sind dafür wohl besser ausgerüstet. Hoffentlich argumentieren die nicht, du hättest mit einem zu scharfen Strahl durch die Fensterdichtung geblasen. Es muss schon eine tatsächliche Undichtigkeit da sein, sonst hast du schlechte Karten. Vieleicht sagts du garnichts von der ausgiebigen Wagenwäsche. Schau mal in die Garantieunterlagen/ Bedienungsanleitung, ob da steht, auf was du beim Waschen achten musst.
Ich habe die gleiche Waschbürste verwendet, die auch mein Händler benutzt. Der Hersteller könnte dann ja gleich in die Bedienungsanleitung schreiben "Die Dichtigkeitsgarantie erlischt, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Wasser Waschen". Das wäre schon der Hammer. Trotzdem verstehe ich das mit der Beweislastumkehr nach sech Monaten nicht so ganz. Der Hersteller gibt sech Jahre Garantie auf Dichtigkeit. Die können doch dann nicht nach 7 Monaten daherkommen und von mir irgendwelche Beweise verlangen!? Seppl Ich habs doch gerade geschrieben: Gewährleistung (gesetzliche Verpflichtung des Händlers) hat nichts mit Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) zu tun! Dann hat die Beweisumkehr hier auch keine Bedeutung. - Solange der Hersteller das in die freiwilligen Garantiebedingungen nicht reinschreibt. Hallo Seppl, natürlich schlimm u. ärgerlich, mein Mitgefühl. Aber rechtlich bist Du doch auf der sicheren Seite. 1) Händlergewährlstg. ist eigentlich nebensächlich, da Schaden sicher Werksrep. erfordert, drunter würde ich es nicht machen, Händler hat nämlich beim Werk Garantie. 2) Wenn Eura keine 2 Jahre Kunden-Garantie aufs Ganze (ausgenommen Basisfhrz.) gegeben hat(Papiere auf Urkunde nachsehen), greift in jedem Fall die Dichtigkeitsgarantie des Herstellers , meist 5 J. Ich hoffe, dass das Womo im Originalzust. ist oder nur v. Werk o. Händler eingebautes zusätzl. Zubeh. drin ist, damit die nicht streiten können. 3) Wie schon oben erwähnt, Beweissicherung durch Zeugen u. Photo, keine Selbstexploration, falls Rechtsschutz, Gutachter beauftragen. Und dann kannst Du der Zukunft ruhig ins Auge sehen, falls Händler u. Eura nur den geringsten Anlass zum Ärger geben, sofort Anwalt einschalten, einen Rechtsstreit würden sie klar verlieren u. müssen f. Deine Auslagen aufkommen. Auf nichts Mündliches einlassen, alles schriftl. geben lassen, aber das ist eh klar. Richi Seppl schreibt:
"Trotzdem habe ich auch keine Idee wie ich die Karre jetzt im Winter wieder trocken bekomme." -------------------------------------------------------------- Hallo Seppl mein Mitgefühl. (Große Sch.....) Du hast nach einem halben Jahr doch alle Rechte bei Dir. Stelle das Mobil dem Händler auf dem Hof und der soll den Schaden beheben und zusehen das er das Mobil in einer trockenen und gewärmten Halle wieder trocken bekommt. (Das Recht musst Du ihm einräumen) Wenn er dann sagt das es behoben ist, mache das selbe noch einmal mit dem Waschen und kontrolliere ob er wirklich dicht ist nach der Reparatur. Auf keinen Fall würde ich irgendwelche Leisten etc. abnehmen und selber nachschauen, dann geht der Schuss nach hinten los. Friedhelm Hallo Seppl,
ich würd mir noch keine Gedanken machen. Sprech erstmal mit dem Händler. Ich glaube nicht, daß Eura Schwierigkeiten macht, das können die sich nicht erlauben. Ich hatte mal Probleme mit BMW bei einem 3 Monate altem 5er. Der Händler wollte nicht so wie ich. Zum Glück hatte ich den Wagen über die BMW Bank finanziert. Also: Auto dem Händler auf den Hof gestellt. BMW Bank angerufen, das ich weitere Zahlungen solange einstelle, bis das Auto wieder dem Neuzustand entspricht. Und siehe da: Ich bekam ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer von 6 Tagen und mein Fahrzeug war wieder i.O.. Hallo Seppl!
Hatte das selbe Problem. Nach 9 Tagen Wassereinbruch. Mobil zurück. Händler meinte, er hätte das Recht der zwei maligen Nachbesserung. War aber nicht so, da bei einem Wasserschaden mit schweren Nachfolgeschäden zu rechnen ist, kann hier Wandlung in den ersten 6 Monaten nach deutschen Verbraucherschutzgesetz in Anspruch genommen werden. Händler wollte nicht, der Importeur ging in Deckung. Ein von mir und Anwalt beauftragter Gutachter und SPEZIALIST !! für Womo haben den Verkäufer schnell den Zahn gezogen, das FG wurde zurückgenommen. Noch einmal an alle: Schließt eine Kfz-Rechtschutzversicherung ab, mit dieser ist auch das Mobil voll versichert, auch bei Rechtsfragen. Dies ist eine Beruhigung, aber all den Ärger und die schlaflosen Nächte, ich kann nachvollziehen, wie es Dir im Augenblick geht. Beschissen ist noch milde ausgedrückt. Aber einen Vorteil hast Du. Gegenüber meinem Womo, das ein Franzose war, kommt Deiner aus Deutschland. Setze Dich in das Mobil und ab zu Eura ! Direkt zum Boss des KD. Auch Dein Händler muss diesen Weg gehen und sich ein OK holen, da ist direkt, ohne Umweg besser. Sollte Dein Mobil, nach einer Zustimmung von Deiner Seite aber repariert werden, bleibe dabei, oder verlange eine ausführliche Fotodokumentation, der durchgeführten Arbeiten! Ob Holz oder nicht Holz im Aufbau, ist für mich als Frage Blödsinn. Anders müßte es heißen Wasser ist nun einmal Wasser. Welche Schäden es auf seinen Weg nach unten verursacht und irgendwo dann austritt, wer kann es genau sagen? Lasse Dir alle Zusagen,aber alle schiftlich geben! Bereite Dich vor, gehe ins Internet, suche um die § 477 BGB rauf und runter Verjährungsvorraussetzungen usw. Alles wird gut ! meint und tschüss ingemaus Hallo Seppel,
erst mal mein Beileid. Ich habe seit Juni einen neuen Terrestra und auch Ärger mit dem Auto. Im Vergleich zu deinen allerdings Pinatz. Von Eura wirst du keine Antwort zu den Problem bekommen, nur einen Hinweis, daß dein Händler dein Vertragspartner sei und damit alles mit ihm zu klären ist. So ist es mit jedenfalls gegangen. Alle Post an den Produktionsleiter oder den Vorstand wird im Vorzimmer abgefangen und lapidar an den Händler verwiesen. Ich hatte viele Jahre vorher einen Eura Bj. 1992 und keinerlei Probleme und wenn, dann hat Eura auch nach vielen Jahren dies auf Kulanz geregelt. Dies war für mich mit ein Grund wieder einen Eura zu kaufen. Allerdings hat die Übernahme durch die Trigano Gruppe einiges geändert. Solche Aroganz und Großkotzigkeit hätte ich nicht erwartet. Ich würde mich nicht wieder für einen Eura entscheiden. Ein Verwandter von mir wollte sich auch einen Activa bestellen um seinen beginnenden Rentenalltag zu verschönern und konnte diesen Fehler gerade noch abwenden. Andere Hersteller sehen in ihren Kunden doch noch einen Partner und nicht eine lästige Plage der sich über den gekauften Pfusch aufregt. Für dich gibt es nur eins. Stell das Womo den Händler auf den Hof. Den Rest über einen guten Anwalt aus Bad Hersfeld. Unser Geld ist zu schade um Eura den Gewinn stetig zu erhöhen. Die müssen wieder lernen was Kunden sind und begreifen , dass sie von denen abhängig sind und die ihr Vortbestehen sichern. Scheint ja eine never ending Story bei Eura zu geben. Es häufen sich
erschreckende Mängel und dies bei einem Hersteller der MEINT in der gehobenen Produktgruppe beheimatet zu sein. Egal - nach solch massivem Wassereintritt käm da Wohnmobil beim Händler auf den Hof und NIE WIEDER zu mir zurück. Logischerweise auch kein weiteres Produkt dieses Herstellers. Wenns Wasser hörbar im Aufbau " rumrauscht " gibts da keine Nachbesserung - das ist schlicht und einfach PFUSCH. Beim Händler ganz kurz eine Ansage - den Rest schriftlich über einen guten Anwalt - es gibt einen der in pm mit seinem Fachwissen wirbt. Aber auch im www stolperst Du über Ihn. Herrschaften wir unterhalten uns über " Mängel " an Fahrzeugen welche locker 50 000 Euro und mehr kosten. Jetzt mal im Ernst - da rede ich doch nicht groß rum und ärgere mich ewig und 6 Jahre mit der Gurke rum - sowas geht zurück zum Händler und gut ist. Wer toleriert von Euch einen Lackfehler an einem Serienpkw? KEINER!!! Aber bei 50 000 Euro ( und mehr ) für - naja - teilweise handwerkliches Unvermögen - fangt Ihrs diskutieren an was gerechtfertigt ist und was nicht. Pijpop
@kirsche.ndh :zustimm: Poldi na das ist schon ein Ding -
aber die kochen eben alle nur mit Wasser - den ärger hat der Kunde. Würde auf jeden Fall den Rat und Weg wie von ingemaus beschrieben einschlagen - ohne wenn und aber :!: Also in den Garantieunterlagen meiner beiden Euras steht, dass der auftreffende Wasserstrahl mit nicht mehr als 1bar auf das Fahrzeug auftreffen darf.
Ich wasche die Karre ohnehin immer mit einer Waschbürste, durch die das Wasser auf das Fahrzeug aufgebracht wird (Schlauch dran). Keinen Hochdruckreiniger, das ist mir eh zu heikel. Was ich zu der Neuwagenstory sagen muss: Ich würde erstmal den Selbstversuch zuhaus starten: Mir zwei Gartensprenger kaufen, und die Karre nen paar Std beregnen (mit Wasser aus der Zisterne natürlich) und beobachten wo das Wasser reinkommt. Aber keinen Hochdruckreiniger verwenden, denn sonst wirft dir Eura vor, du hättest mit zuviel Druck gearbeitet. Ansonsten: Ab mit der Karre zum Händler und auf den Tisch hauen. Und sich Rat bei nem echten RA Spezi holen, wie die anderen schon gesagt haben. Ich habe auch Probs mit einem ehemals Neuwagen von Eura, allerdings beim Möbelbau. Wer da Infos haben will: PM Man weiss ja nie, Feind liest mit ;-) Pauschal kann ich sagen: Eura ist nicht mehr das, was es mal war. Und ich bin sehr enttäuscht. Ich glaube nicht, dass mein nächstes Wohnmobil wieder ein Eura wird. kann mir jemand ne gute KFZ Rechtschutz empfehlen? (PM) Ich habe jetzt noch mal nachgesehen. Wie ich es bereits befürchtet habe ist es ohne größere Demontagen nicht ausfindig zu machen an welcher oder welchen Stellen das Wasser reinläuft.
Ich habe an den Mobil jede Menge Zubehör einbauen lassen. Automatische Sat-Anlage, Rückfahrkamera, Solaranlage, Anhängevorrichtung, Aufnahmen für den Motorradträger. Das alles hat richtig Geld gekostet. Das ist bei einem Wandel doch sicher alles futsch? Oder sehe ich das falsch. Seppl
Demontieren lassen und an nächste WoMo (wovon ich jetzt mal ausgehe) wieder anbauen lassen. Michi Hallo Seppl,
du kannst dein Fahrzeug 100%-ig zurückgeben. Mit ein wenig Glück geht es ohne rechtliche Mittel. Sollte dein Händler auf Stur schalten einfach den von Ingemaus empfohlenen Gutachter beautragen, und dessen Bericht per Anwalt an deinen Händler senden. Hier ist auch ein Link zu einem BGH-Urteil, bei dem es um die Rückgabe eines Gebrauchtfahrzeug geht: --> Link Wenn das bei einem Gebrauchtwagen so geregelt ist, verhält es sich bei einem Neuwagen allemal so. Wenn du möchtest kann ich dir per PM auch eine gute Rechtsschutzversicherung empfehlen. Für deinen Fall brauchst du allerdings keine RSV, da es sich um einen eindeutigen Fall handelt, und weder dein Händler noch EURA sich auf einen Rechtsstreit bei dieser eindeutigen Sachlage einlassen wird. Du gehst am besten gleich zum Händler und telefonierst auch mit EURA. Stellen die sich auch nur ein bisschen quer würde ich sofort zum Spezialanwalt gehen. Der Stundenlohn beträgt laut gesetzlichem Anwaltsgebührenkatalog 178€ pro Stunde. Hier musst du erstmal in Vorleistung gehen, bekommst es aber nach einem gewonnenen Rechtsstreit alles zurück. Sollten die Händler vorher einlenken -wovon auszugehen ist- stellst du Ihnen deine Anwaltskosten in Rechnung. Bereit dich gut vor auf diese Beratungsstunde , schreibe dir alles schön zusammen - am besten mit Fotos - denn wenn der RA nur eine halbe Stunde benötigt um deinen Sachverhalt zu verstehen kostet es dich auch nur die Hälfte. Ich hoffe dir hiermit ein wenig geholfen zu haben, und wünsche dir viel Erfolg beim Gespräch mit dem Händler. Lasse dich aber keinesfalls auf eine Reparatur ein! Bestehe auf dein RECHT auf WANDLUNG, also GELD-zurück, oder ein anderes neues Wohnmobil eines anderen Herstellers. Am Besten du gehst mit einem (unabhängigen) Zeugen zum Händler. Und nach Möglichkeit alles schriftlich geben lassen! Viele Victor
Hallo Seppl, zuerst mal "mein Beileid" Mach keinen Schnellschuss mit deinen Briefen, auf einen Tag mehr oder weniger kommt es jetzt nicht an. Sicher, vor einer Wandlung hat dein Vertagspartner immer noch die Möglichkeit der Nachbesserung, ob dies jedoch in deinem Falle auch so ist, daran habe ich Zweifel (wenngleich ich das definitiv nicht weiß), da nach meiner Rechtsauffassung hier ein gravierender Mangel vorliegt. Falls du Rechtschutz hast, dann lass dich erst einmal beraten. Falls du keinen Rechtsschutz hast wäre mir die anwaltliche Beratung sicherlich 100,-- - 200,-- € wert. Mit den Fakten dieser rechtlichen Beratung gehst du auf deinen Händler (Vertragspartner) und konfrontierst ihn damit. In Kenntnis der Rechtslage weißt du dann, wie weit du rechtlich gehen kannst, d.h. wann will dich dein Händler über den Tisch ziehen bzw. wann kommt er dir wirklich entgegen. Goggle auch mal nach Ulrich Dähn aus Bad Hersfeld, gerade in Womo-Dingen scheint dieser Anwalt wirklich was drauf zu haben. Armin Hallo Poldi wird dir nicht helfen aber möchte es hier gerne mal sagen.
Mein Sohn ist Ausgebildeter Metallbauer( Fahrzeugbau LKW Auflieger und ähnliches)Er hat mit schon oft von seinem Leid erzählt wie es heute in den Betrieben Abläuft.Es sind nur noch wenige Fachkräfte beschäftigt, Der Rest sind billige Leiharbeiter die alle Paar Monate wechseln und immer neu Angelernt werden müssen.Wie soll man damit noch Qualität Herstellen. Ich denke es geht heute in vielen Betrieben so.
hallo ich denke da hat jede mutter ein schoenes kind mir hat man mal gesagt dass der D.A.S. rechtsschutz der einzige wäre, der auch gegen versicherungen klagt (das täten angeblich die anderen nicht) daher hab ich vor vielen jahren mal da abgeschlossen und bin da immer noch dabei was ich jedenfalls eher nicht täte ist die rechtschutz beim selben unternehmen abschliessen wie die fahrzeugversicherungen, da hätte ich ein schlechtes bauchgefühl dabei lg g
hallo seppl du hast zwei völlig getrennte rechtsansprüche. beide. einerseits die gesetzliche gewährleistung (sachmangelhaftung) sie bezieht sich auf den zustand des fahrzeuges ZUM KAUFZEITPUNKT und sichert dir zu dass zu diesem zeitpunkt das womo völlig mangelfrei war. da bei einem später auftretendem mangel oft kaum mehr festzustellen ist ob er vor oder nach dem kauf aufgetreten ist gilt die 6-monats regel bei der beweislastumkehr. alles was innerhalb von sechs monaten auftritt gilt als schon zum kaufzeitpunkt vorhanden gewesen und muss vom verkäufer behoben werden. bei der gewährleistung ist immer der händler dein ansprechpartner, nicht der hersteller - und - das ist besonders ?y daran: es gibt keinerlei bedingungen, nebenabreden, ausschlussgründe etc. die gewährleistung ist ein gesetzliches recht das nicht eingeschränkt werden kann die garantie hingegen ist eine freiwillige erklärung des herstellers, der händer ist nur der erfüllungsgehilfe, hat sonst aber nichts damit zu tun. bei der garantie kann der hersteller bedingungen einfordern und selbstbehalte festlegen. meist werden dies durchgeführte dichtheistprüfungen etc sein, aber im prinzip ist der hersteller dabei keinerlei einschränkungen unterworfen. aus meiner sicht ist die gesetzliche gewähreleistung in aller regel dass was wesentlich härter und bissiger zufasst, vor allem deshalb weil es da um die kohle des händlers geht und er plötzlich viel mehr engagement zeigt die situation zu bereinigen als bei irgendeiner forderung an den hersteller zweckmässiger weise sollte man in einem so krassen fall beide wege gehen lg g PS: eventuell solltest du dir aber auch diesen link durchlesen... : --> Link Oh weh auch mein Beileid echt !
Womopartner vom letzten Sommerurlaub hatten auch totale Wassereinbrüche an Ihrem Euramobil.... sie haben es dem Händler auf den Hof gestellt = mehrmals und die haben inzwischen das ganze Fahrerhaus wieder neu aufgebaut. Das Fahrzeug ist nun 2 Jahre alt .... vorher hatten sie einen Knaus ... dem trauern sie heute noch hinterher, aber das ist ja hier Nebensache. Seppl schliesse mich mehrerer Meinungen an meiner Vorredner erstmal zum Händler mit ihm reden und nicht gleich denken Du hättest was falsch gemacht, stell Dir vor ich fahr sogar durch ne LKW Waschanlage, und sowas passiert nicht .... und dann die Rechtsberatung in Anspruch nehmen mit oder ohne Beratungsgebühr und dass dem Händler brühwarm mitteilen und wenn es geht alles schriftlich dokumentieren und oder noch Fotos dazu, denn Reden kann "Schall und Rauch sein" bei schriftlichem hast Du immer etwas in der Hand und wenn es zum Ende lange dauert und einen Aktenordner füllt. Nur Mut ! auf jeden Fall wäre eine RS Versicherung die schon ne Weile besteht am besten, wenn der Händler sich stur stellt. Denn die können Leistungen versagen, wenn der Fall vor dem Abschliessen der RS eingetreten ist. ja die Ingemaus hat es gut beschrieben, gut vorbereitet zum Händler gehen .... viel Glück bei der Durchsetzung, leider hat man immer selber den Ärger LG Marry Hallo Seppel,
zu den Zusatzeinbauten, Solar u.s.w. Unser erstes Mobil ging wg. Mängel zurück ans Werk. Sämtliche Einbauten wurden vergütet. LG Christine Schon mal besten Dank an alle für die vielen gut gemeinten Ratschläge.
Der Momentane Sachstand ist, dass ich eine Mängelanzeige direkt an an Hersteller und auch an den Händler geschickt habe, mit dementsprechender Fristsetzung. Der nächste Schritt wird sein, dass ich mich bei einem Rechtsanwalt beraten lasse. Inzwischen bin ich soweit, dass ich jeden kleinen Mangel reklamieren werden. Das ist z.B. eine nicht richtig schließende Aufbautür, eine gespachtelete Stelle am Alkoven, nicht schließende Schranktüren. Ich werde berichten wie die Sache weitergeht. Seppl
Ich denke du brauchst keine gute KFZ Rechtsschutzversicherung da die entweder zahlen oder auch nicht, meißtens zahlen sie, sondern du brauchst einen guten Rechtsanwalt oder anderst rum gesagt: Was nützt dir eine gute Rechtsschutzversicherung wenn dein Anwalt sch.... ist. |
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