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KraftfahrzeugSteuerErhöhung für Wohnmobile 1 ... 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 ... 54


Gast am 08 Dez 2005 11:32:46

Moin,

natürlich ist es ein interssantes Urteil, Hoffung keimt in Bezug darauf (bei mir) aber nicht auf :(

Zum einen ist es eine Einzelfallentscheidung , zum anderen wird es m.E. in der nächsten Instanz nicht bestätigt. Auch dürfte jedes Gericht/ jeder Richter in anderen Gerichtsstandorten eine andere Sichtweise haben. Was ein Gericht in Köln entscheidet ist für ein Gericht in Düsseldorf noch lange nicht Maß der Dinge :?

Hoffnung mache ich mir nur in Bezug auf die unterschiedlichen Prüfverfahren zu Euroeinstufung PKW/sonstige Fahrzeuge. Da wird m.E. der Ansatzpunkt sein. Entweder übernimmt das FA die Euroeinstufung der LLKW, also S3 gleich Euro3 oder aber es geht nach Schlüsselnummern / PKW-Einstufung. Da wäre dann, je nach S-Nr., alles möglich - von Euro 0 bis Euro 3.

Ob dieser Sachverhalt einer gerichtlichen Überprüfung standhält ?, ich sehe hier mehr Erfolgsaussichten.

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achimHH am 08 Dez 2005 11:35:17

rs270550 hat geschrieben:Gast,
das sehe ich (und die Richter) aber anders: Womo´s, die die Formel erfüllen, sind NICHT als PKW zu besteuern, da sie nicht unter M1-AA - M1-AE fallen. Ob unter M1-AF oder M1-AS ist unwichtig! Nur M1AA-AE sind PKW´s! Und das Ergebnis der Formel muß Größer als N x68 sein.
,
Rolf


Hallo Rolf,
das ist schön das Du (und die Richter) es anders seht... :wink:
und schön wäre es wenn Du Recht hast...........

meines erachtens kam das Urteil vom FG köln (zu den M-AF) zu früh !
Das hat der Finanzausschuss nun auch gleich verarbeitet.

So steht doch etwas klausuliert in dem Gesetzentwurf drin:
auch Pkw, die keine Pkw sind, sind Pkw :D

vom achim

Oloeschi am 08 Dez 2005 11:54:59

Wenn es für mich im Januar den Bescheid vom Finanzamt gibt werde ich auf jeden Fall innerhalb von 4 Wochen Wiederspruch einlegen.Nur dann habe ich ja eine Chance.
Die Rechnung wird ja in den nächsten Tagen kommen.So oder so,bittere Pille. :(

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Gast am 08 Dez 2005 12:55:19

ich denke, wenn schon dagegen klagen, dann wegen der Gleichheit. also wenn ein Duc mit prischte und 3,85 to nur 240,-€ kostet dann muss ein duc mit 9 sitzen und 3,85 to auch 240,-€ kosten. aber dann muss ein Womo mit duc und 3,85 to auch nur 240,-€ kosten. es ist nämlich dreimal das gleiche und kann auf einmal nicht als PKW geführt werden. auch was man ansetzen kann, ist dass ein womo kein tägliches benutztes fahrzeug ist, sondern ausschliesslich der freizeit vorbehalten ist. das was hier versucht wird ist ein vergleich mit äpfel und birnen, die grossen g-wagen und womos müssen höher besteuert werden, weil das mit den g-wagen unsozial ist und dem lieben staat soviel an steuer verloren geht. die womos sind ja eigentlich genau so was, also auch gleich mit rein. aber die handwerkerautos, gemeindefahrzeuge, kleintransporter, personentransporter und wie sie alle heissen, werden schon davon ausgenommen, nicht das sich soviele aufregen, die sind ja anders obwohl gleich. oder sind die gleicher?
das lässt sich dann nur noch vor gericht klären, aber nicht in köln oder sonst wo, sondern nur dort wo es nicht angefochen werden kann. dazu muss aber die womowelt zusammenhalten, es muss über ein organ eine lobby gegründete werden die mit den spendengelder einen fachanwalt einschaltet und dieses im namen aller womofahrer vorran treibt.
entweder zahlen wir alle mehr, also werden in zukunft alle fahrzeuge nach hubraum besteuert oder es bleibt wie es ist. nur das kann das ziel sein.

rs270550 am 08 Dez 2005 15:47:19

Jetzt muß ich mir doch die Mühe machen!!!
Hallo Leute, ich werde nun doch einmal versuchen,alle Unterlagen, worauf sich das Urteil bezieht, im NET zu finden und zu lesen. Danach, wann immer das sein wird, melde ich mich wieder.
Sehr interessant finde ich, daß es sich um eine EU-Regelung handelt, die von Deutschland umgesetzt werden MUß!!! Und wenn Ihr genau lest, findet Ihr in der Urteilsbegründung auch, daß dieses schon in Deutschland passiert. Nur nicht in den Fällen, wo Vater Staat Geld verlieren könnte!!
Also, wenn schon ein Gesetz angewendet wird, dann doch ganz oder garnicht. Und das wird beim Urteil auch bemängelt.
Übrigens ist auch das hiesige Finanzamt der Meinung, daß früher oder später dieses EU-Recht KOMPLETT angewendet werden MUß. Nur haben die noch anderslautende Vorgaben und epfehlen den Widerspruch. Allerdings nicht sehr laut, was verständlich ist.
,
Rolf
P.S. Vielleicht kann ja noch Jemand sich die §-en durchlesen, die angeführt wurden. Dann hat man wenigstens eine Gesprächsunterlage und weiß, worüber man redet.

mauimeyer am 08 Dez 2005 17:22:09

Hier ein Link mit der Richtlinie.
Sehr interessant ab Seite 39!!!
Ich sehe es so das ein Wohnmobil unter der angegebenen Formel nicht in Kategorie M1 fällt, sonder in Kategorie M.
denn:

Auszug beginn!

1. Personenkraftwagen (M1)

AA
Limousine ISO-Norm 3833—1977, Begriff Nr. 3.1.1.1, allerdings einschließlich Fahrzeugen mit mehr als 4 Seitenfenstern.

AB
Schräghecklimousine Limousine (AA) mit Schrägheck.

AC
Kombilimousine ISO-Norm 3833—1977, Begriff Nr. 3.1.1.4 (Kombifahrzeug)

AD
Coupé ISO-Norm 3833—1977, Begriff Nr. 3.1.1.

AE
Kabrio-Limousine ISO-Norm 3833—1977, Begriff Nr. 3.1.1.

AF
Mehrzweckfahrzeug Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht
ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als
Fahrzeug der Klasse M1 angesehen:

a)
Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze.
Ein „Sitzplatz“ gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit „zugänglichen“ Sitzverankerungen ausgestattet ist.
Als „zugänglich“ gelten Verankerungen, die benutzt werden können. Um Verankerungen unzugänglich zu machen, muss der Hersteller deren Benutzung durch praktische Maßnahmen unterbinden, beispielsweise durch Anschweißen von Abdeckplatten oder Anbringen vergleichbarer dauerhafter Einbauten, die nicht mit normalerweise verfügbaren Werkzeugen entfernt werden können; und trifft folgende Bedingung zu:

b)
P -[M+N×68]>N×68
Darin bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1.

Weiter dann
5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
SA
Wohnmobile Siehe Anhang II A Punkt 5.1.

Auszug Ende!


Ich werde auch versuchen es weiter aufzuschlüsseln!

Eileen am 08 Dez 2005 17:29:49

Ein „Sitzplatz“ gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit „zugänglichen“ Sitzverankerungen
ausgestattet ist.


Womo zum Zweisitzer umbauen (Gurte ab und Anker zuschweissen) oder schoen auflasten und das passt fuer jeden:

b) P - (M + N × 68 )>N×68
Darin bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1.


das heisst ja nichts anderes als dass man pro (mit Sicherheitsgurt ausgeruesteten) Sitzplatz eine Zuladung von > 69 kg braucht.

Also klagt mal alle schoen !

Gast am 08 Dez 2005 18:57:51

Mauimeyer hat je schon wesentliche Teile aus der RL gepostet. Hier aber ein paar m.E. wichtige Ergänzungen.

Seite 39
A. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGKLASSEN
Fahrzeugklassen werden gemäß der folgenden Einteilung festgelegt:
(In den nachstehenden Begriffsbestimmungen ist unter zulässiger Gesamtmasse die technisch zulässige Gesamtmasse
in beladenem Zustand gemäß Punkt 2.8 des Anhangs I zu verstehen.)

1. Klasse M: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.

Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Klasse M2: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Klasse M3: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Die einschlägigen Arten des Aufbaus und die Kodierungen für Fahrzeuge der Klasse M werden in Teil C Absatz 1 dieses Anhangs (Fahrzeuge der Klasse M1) und Absatz 2 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3) für die
Zwecke dieses Teils definiert.

So wie ich diese Ziffer verstehe, ist die "Klasse M" nur eine Sammelbezeichnung. Die Fahrzeuge selbst finden sich dann unter M1 bis M3 wieder. Da ein Wohnmobil m.E. ein für die Personenbeförderung ausgelegtes Fahrzeug ist, fällt unseres unter die Klasse M1.


Seite 47
5. Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung: ein Fahrzeug der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau bzw. die Ausrüstung entsprechend angepasst
werden muss.
5.1. Wohnmobil: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
— Tisch und Sitzgelegenheiten
— Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
— Kochgelegenheit und
— Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht
entfernbar sein kann.

Wenn ich nun auf Seite 41 der RL weiterlese, lande ich bei dem Ergebnis, dass ein Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung ist. Wie bereits oben geschrieben, kommt aus der Klasse M nur der Typ M1 in betracht.

Seite 47
5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
SA Wohnmobile

Bei den Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung wird unter Ziffer 5 nicht mehr nach Typ unterschieden. Dies liegt m.E. an der Systematik, dass Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung grundsätzlich in verschiedenen Klassen vorkommen können (Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sind z.B. auch Beschussgeschützte Wagen oder Leichenwagen) und lediglich eine konkretisierung darstellt.

Somit ergibt sich die Typbezeichnung M1SA.

Die Variante M1AF ist m.E. nicht zutreffend, da Wohnmobile ausdrücklich als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung aufgeführt sind.


Ich lasse mich ja gerne von einer anderen Einstufung überzeugen. Aber bisher hat mich die Diskussion leider leider nicht überzeugt.

Also, bitte bitte überzeugt mich !!!

Gast am 08 Dez 2005 19:48:35

Gast hat geschrieben:Somit ergibt sich die Typbezeichnung M1SA.


genau so hatte ich das auch "gelesen" :?

.....und da bei dieser Typisierung die in anderen Eingliederungen (Klassen N, I, M1AF) vorhandene Formel: P-[M + N×68] >N×68 nicht erwähnt wird, hat sie m.E. auch keine Auswirkung - d.h. Besteuerung nach Hubraum :? :?
Ich bleibe dabei, einziger Ansatzpunkt m.E. sind die unterschiedl. Prüfverfahren und deren Einstufungen in S-Klassen.......

Aber auch ich lasse mich gerne eines besseren belehren :wink:

oskar5 am 08 Dez 2005 20:18:20

Hallo,
ich habe ein Wohnmobil auf Ford-Basis, 2,4l TDi mit 125 PS und Gkat. Bauj. 3/2003.
Jetzt suche ich im Brief die Schadstoffklasse. (wegen der evtl. Steuererhöhung)
Ich finde im alten Brief folgende Nummern:
2105
00
0928
000000
Normalerweise sind die beiden rechten Zahlen in der 6stelligen Nummer gemeint, also wäre das Schadstoffklasse 00.
Dann frage ich mich natürlich, warum sich der vom Werk eingebaute GKat nicht auswirkt. Hat jemand von euch eine ähnliche Konfiguration?

Viele
Oskar5

mauimeyer am 08 Dez 2005 20:22:33

Sehe ich nicht so denn, wie oben schon beschrieben:

a)
Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze.
Ein „Sitzplatz“ gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit „zugänglichen“ Sitzverankerungen ausgestattet ist.

b)
P -[M+N×68]>N×68
Darin bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Ein solches Fahrzeug gilt "nicht"als Fahrzeug der Klasse M1.

Und beides trifft bei mir zu! Ergo gilt letzter Satz, ganz klare Aussage definitiv nicht M1, die Frage ist, was ist es dann, und das gilt es herauszufinden!

seklatt am 08 Dez 2005 20:45:10

Hallo Oskar5
Ich habe auch ein Womo auf Ford Basis.2,5l mit 80 PS.Allerdings 10 Jahre älter mit exakt gleichen Schlüsselnummern wie bei Dir.Ich habe aber kein Kat.
Ich warte auch täglich auf neuen Steuerbescheid, müsste laut neue Tabelle %100=939,-€ weniger %40= 563,40€ bezahlen, bin gespannt.

Gast am 08 Dez 2005 21:28:03

oskar5 hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein Wohnmobil auf Ford-Basis, 2,4l TDi mit 125 PS und Gkat. Bauj. 3/2003.
Jetzt suche ich im Brief die Schadstoffklasse. (wegen der evtl. Steuererhöhung)
Ich finde im alten Brief folgende Nummern:
2105
00
0928
000000
Normalerweise sind die beiden rechten Zahlen in der 6stelligen Nummer gemeint, also wäre das Schadstoffklasse 00.
Dann frage ich mich natürlich, warum sich der vom Werk eingebaute GKat nicht auswirkt. Hat jemand von euch eine ähnliche Konfiguration?

Viele
Oskar5


Hallo Oskar!

Ich habe unser WoMo auf Ford Transit 2,4 TDE mit 92 kW 2004 als Neuwagen aus Österreich importiert. Unsere Zulassungsstelle wollte damals die genaue Abgasschlüsselnummer. Ich habe daraufhin an's Ford-Werk nach Köln geschrieben und mitgeteilt bekommen, dass der Transit Euro III entspricht. Die Zulassungsstelle hat mir daher als Abgasschlüsselnummer die "54" eingetragen.

Servus

Ludwig

mauimeyer am 08 Dez 2005 21:33:45

Bezüglich der EU-Richtlinie und der Einstufung von Wohnmobilen, habe ich soeben eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt abgesendet. Mal schauen was die sagen.

Und ich glaube ich muss meine Aussage revidieren. Nach gründlicher Studie, komme ich nun doch auf M1SA.

Und nun wird es schwierig, hat sich schon mal jemand mit Fiat in Verbindung gesetzt?

Gast am 08 Dez 2005 22:16:52

Mensch mauimayer

ich hatte alle meine Hoffnung darauf gesetzt das du mich umstimmst, und nun :D

Mit der Anfrage an das KBA finde ich gut, mal schaun was die sagen.

Hinsichtlich Fiat hatte ich versucht auf deren homepage einen Kontakt zu finden, leider vergebens. Wenn Kontaktdaten, dann nur direkt die Werkstätten.

Mal schaun.

Zu den Fragen zu den Schlüsselnummern. Da gibt es wohl eine gewisse Freiheit der Hersteller (hat ja auch bisher über 2,8 to nicht interessiert). Unser Knaus (2,8 JTD, Bj. 2002) hatte die Schlüsselnummer 00, der neue (2,8 JTD, Bj. 2005) hat 71 :) :(

[Admin] am 08 Dez 2005 22:42:50

Fiat Automobil AG
Fiat Kundenbetreuung
Salzstraße 140

D- 74076 Heilbronn

Phone: +49-7131-107-180
(Montag bis Samstag von 08.00 bis 20.00 Uhr)
Fax: +49-7131-107-953
[bitte keine Mailadressen posten]

oskar5 am 08 Dez 2005 22:53:31

Hallo seklatt und ludwig,

vielen Dank. hilft mir sehr. Werde an Ford schreiben und dann zum Straßenverkehrsamt marschieren und die Eintragung ändern lassen.


Oskar5

PS: tut mir leid, daß ich in einer anderen Diskussion dazwischengeraten bin.

Abenteuer am 08 Dez 2005 22:55:58

:cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
Es lebe der Kastenwagenausbau ...
... und wenn es zum TÜV geht kommen Bett, Küche und sonst was raus. Dann geht es wohl, da Transporter nach GG Besteuerung. Das gleiche Fahrzeug, das technisch niemals die PKW Anforderungen erfüllen kann, als WoMo anzubieten und zuzulassen wird keiner mehr machen. Fazit: Die Hersteller machen ihre Tore zu, mit der Folge das es wieder einmal ein paar Steuerzahler weniger und Hartz IV Empfänger mehr gibt.
Bisher hatte ich immer eine Ganzjahreszulassung, mit der neuen Steuer werde ich wohl auf eine Saisonzulassung wechseln, das minimiert dann erst einmal die Steuererhöhung um ca. 50%. Wenn mein/unser WoMO dann erst einmal in die ewigen Jadgründe eingeht, wird es kein neues geben.
Von den berechneten kurzfristigen Steuermehreinnahmen wird demnach nicht viel übrig bleiben, mittelfristig werden die Steuereinnahmen aus diesem Bereich nahezu mit den WoMo´s verschwinden.
Es herrscht eine unbeschreibliche Kreativität die Einnahmen der öffentlichen Haushalte zu erhöhen. Aus dem Gebiet die Ausgaben in den Griff zu bekommen sehe ich nur eine absolut öde Wüste, da tut sich nichts.
:cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:

Zausel05 am 08 Dez 2005 23:13:59

Zu den Fragen zu den Schlüsselnummern. Da gibt es wohl eine gewisse Freiheit der Hersteller (hat ja auch bisher über 2,8 to nicht interessiert). Unser Knaus (2,8 JTD, Bj. 2002) hatte die Schlüsselnummer 00, der neue (2,8 JTD, Bj. 2005) hat 71


Mein 2001 hat auch die 71 ?!?
Ich finde bald nicht mehr durch.

Gast am 08 Dez 2005 23:30:53

mauimeyer hat geschrieben:Bezüglich der EU-Richtlinie und der Einstufung von Wohnmobilen, habe ich soeben eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt abgesendet. Mal schauen was die sagen.

Und ich glaube ich muss meine Aussage revidieren. Nach gründlicher Studie, komme ich nun doch auf M1SA.

Und nun wird es schwierig, hat sich schon mal jemand mit Fiat in Verbindung gesetzt?


Hallo Mike,

du sollest mich umstimmen! Nicht meine Laune noch mieser machen... :wink:

Auf der HP von Fiat (wewewe.ducato.de) wird geschrieben alle Motoren erfüllen die Euro3 Norm. Anfrage an Fiat läuft. Hier habe ich sozusagen im Namen des Forums geschrieben - Admis verzeiht :flehan:

Sobald hier eine Antwort vorliegt werde ich sie veröffentlichen.

Die unterschiedlichen Schlüsselnummer ergeben u.a. aus dem was die Womo-Hersteller geordert haben (war ja auch nicht so wichtig) und wo... Desweiteren wo der Hersteller seinen Sitz hat, es scheint bei deutschen Mobilen die 71 (neuer JTD) vorzuherrschen, bei Ausländischen eher die 00 (kann aber auch Zufall sein.)

Aber es ist immer noch wie fischen im Trüben 8)

[Admin] am 08 Dez 2005 23:46:18

DAKOTA hat geschrieben:Hier habe ich sozusagen im Namen des Forums geschrieben - Admis verzeiht


ich hoffe, Du hast nicht noch mit wohnmobilforum.de und meinem Vor -und Zunamen unterschrieben...............

Tipsel am 08 Dez 2005 23:51:43

...dann kriegen wir wenigstens hier gleich die kompetente Anwort direkt ins Forum :D

Gast am 09 Dez 2005 00:03:49

Dirk hat geschrieben: ich hoffe, Du hast nicht noch mit wohnmobilforum.de und meinem Vor -und Zunamen unterschrieben...............


Nö, nur eine größere Gemeinschaft gleichgesinnter Mobilisten erwähnt :D

[Admin] am 09 Dez 2005 00:16:36

das wär ok

mauimeyer am 09 Dez 2005 09:47:08

Hebe ich doch in meinem Thread den Link vergessen. Naja, ich habe die Datei an Dirk geschickt mit der Bitte sie in den Downloadbereich zu stellen. So kann jeder die Richtlinie durcharbeiten.

Habe im übrigen soeben meinen Fahrzeugschein ans Fiat-Kundenzentrum gefaxt, erwarte eine Antwort bezüglich einem anderen Emmissionsschlüssel.

Oloeschi am 09 Dez 2005 15:23:22

Hatte heute morgen mal das für mich zuständige Finanzamt Duisburg West
angerufen,auf Nachfrage erklärte mir die Sachbearbeiterin wörtlich:
Mir ist bisher wegen einer Steuererhöhung nichts bekannt.Außerdem hätten sie dann von uns Post bekommen.Sie zahlen am 05.01.2006 ihre 185€ wie bisher.

Ich glaubs nur nicht.Kommt dann wohl im Januar 2007 die dicke Nachzahlung,oder schicken die eine Nachberechnung?

jimmy am 09 Dez 2005 15:58:14

warum nicht mal ne geballte anfrage an
[bitte keine Mailadressen posten], [bitte keine Mailadressen posten]


Drucksache 229/1/05

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates und sehr geehrte Frau Bundeskanzler(in),

da ich heute Kenntniss von Ihrer oben angegebenen Druckdsache erhalten habe, muß ich mich ernsthaft fragen ob unsere politische Führung nicht aus den Fehlern der Vergangenheit lernt.

Da bereits die Erhöhung der Tabaksteuer zu Mindereinnahmen geführt hat (nicht weniger kalkulierte Mehreinnahmen, NEIN weniger Einnahmen als VOR der Tabaksteuererhöhung).

Da die Steuerschraube bereits MASSIV überdreht ist und die Bevölkerung unter den Steuerlasten ächzt und wie gelähmt ist, da keiner mehr weiß wo er die vom Staat geforderte Kohle hernehmen soll. (19 % Mwst, LKW-Maut die auf alle Güter umgelegt wurde, Versäumen der Festschreibung der Preise bei der Einführung des Euro usw. usv.)
Wird auch dieser Beschluß die Bevölkerung und somit direkt die Wirtschaft in Deutschland weiter lähmen, da nur Investitionen getätigt werden, wenn es eine klare Linie und Steuersicherheit über mehrere Jahre gibt.

Durch die Änderung der Besteuerung der Wohnmobile wird einer der wenigen florierenden Wirtschaftszweige dem Erdboden gleich gemacht und Urlaub verkommt zum Luxusartikel (da bisher ein Wohnmobilurlaub eine günstige Alterative zu einem Pausachalurlaub darstellte) Doch nicht nur die Hersteller und Zulieferer sind betroffen, sondern auch sämtliche Campingplatzbetreiber in Deutschland werden Mindereinnahmen haben.

Für uns wird es in Zukunft so aussehen, dass das Wohmmobil ABGEMELDET wird und nur für die 2-4 Wochen der Urlaubsnutzung wieder für den Strassenverkehr zugelassen wird.
Die spontanen Wochenendausflüge werden ERSATZLOS gestrichen, kein Geld für die Tourismusregion. Mit dieser Meinung bin ich nicht alleinstehend.

Was wurde durch die Steuererhöhung dann im Endefekt gewonnen?

Bisher 172.-€ Steuer jährlich, nach Änderung der Steuergrundlage dann nur noch 59.- € (1 Monat).
Danke da bleibt mehr für den Jahresurlaub übrig, der übrigens im Ausland gemacht wird.

Beduin am 09 Dez 2005 16:18:42

Super geschrieben :)
Darf ich/man Sich/mir den text "klauen" und in evtl. leicht abgeänderter Form verschicken?
Habs ja mit dem Deutschen und der Formilierung nicht so :oops:

Oloeschi am 09 Dez 2005 18:46:34

Hab hier mal eine Pdf-Datei,wo drinsteht welche Euroeinstufung die jetzige Schlüsselnummer ist.

Gast am 09 Dez 2005 19:58:13

jimmy hat geschrieben:warum nicht mal ne geballte anfrage an
[bitte keine Mailadressen posten], [bitte keine Mailadressen posten]


Wir haben ja jetzt eine Bundeskanzlerin ;-)

Wäre dann diese Adresse richtiger: [bitte keine Mailadressen posten]

Die Rumtreiber am 09 Dez 2005 22:52:22

Hallo jimmy

Super Text. Echt Klasse. :respekt:

Hoffentlich hilfts.

aus LM

Uli

qwei am 10 Dez 2005 01:09:38

Hi Jimmy,
kurz und aussagend das ist auf was es ankommt wenn der steuer so ist werde ich auch nicht mehr als jetzt bezahlem da wird dann auch auf seson umgstellt.

Mobbes am 10 Dez 2005 03:25:14

Hallo zusammen,

wir haben uns vor kurzem ein eigenes WoMo zugelegt und haben uns auch, bis wir diesen Tread gelesen haben, sehr darüber gefreut.
Das mit der Steuererhöhung haben wir vor unserem Kauf schon gehört, dachten aber nicht, dass es so schlimm kommen könnte.....nun, es scheint,
es kommt noch viel schlimmer :twisted:
Wir werden (und haben uns auch schon) an allen möglichen Aktionen gegen diese völlig ungerechte Steuererhöhung beteiligen.

Trotzdem haben wir ein Problem, wir finden auf unserer neuen Zulassungsbescheinigung die für unser WoMo gültige Schlüsselnummer nicht :oops:
Schlüsselnummer zu Punkt 1 steht hier nirgends....
Somit können wir auch die geplante Euro-Klasse nicht rausbekommen.

Ich versuche mal ein Bild unserer Zulassung einzustellen.
Vielleicht kann uns einer von Euch etwas weiterhelfen.

Im voraus besten Dank für Eure Hilfe

Mobbes

Mobbes am 10 Dez 2005 03:41:35

So, es hat geklappt.
Hier nun mal ein Bild unserer Zulassung.
Einige kleine Details habe ich mal unkenntlich gemacht. Ich weiß nicht ob man solche Daten mißbrauchen könnte :?


Gast am 10 Dez 2005 11:20:58

Oloeschi hat geschrieben:Hab hier mal eine Pdf-Datei,wo drinsteht welche Euroeinstufung die jetzige Schlüsselnummer ist.


Moin,

@Olaf:

Woher kommt diese Aufstellung? Ich frage weil sich die Schlüssel-Nr./Euro-Einstufung dieser Liste nicht mit den Onlinerechner der Finanzbehörden deckt.....

Die Liste z.B. ergibt für Nr. 71 ist Euro 3 , die Rechner der Finanzänter sagt Schl.-Nr. 71 ergibt Euro 2 :!: :?:

Der --> Link

@Mobbes:

Die Schlüsselnummer sind die letzten 2 Ziffern der unter 1 im KFZ-Brief genannten 5-stelligen Nummernfolge. Wenn da nur 4 Zahlen stehen, dann steht die Nummer --> Link

Gast am 10 Dez 2005 11:36:07

Hallo Mobbes,
hallo DAKOTA,

das Schadstoffverhalten steht unter Ziff. 14.1, dort sind es die letzten beiden Ziffern. Dein Scan ist jedoch so klein, dass man die genaue Bezeichnung der Felder nicht erkennen kann.

@DAKOTA

Deine Ausführungen bezogen sich auf die bisherigen Fahrzeugpapiere, Mobbes hat jedoch bereits die neue Zualssungsbescheinigung.

Nasenbär am 10 Dez 2005 12:15:19

Da scheint keine Schadstoffklasse eingetragen zu sein. War ja auch damals nicht nötig, wegen SoKfz Womo. Vieleicht kann man ja bei Ford eine Auskunft darüber bekommen und nachtragen lassen (?)

jimmy am 10 Dez 2005 14:10:36

@all
klar könnt ihr kopieren, dafür hab ich es reingestellt.
hier habe ich aber noch was gefunden

Jetzt lese ich gerade, dass der designierte Wirtschaftsminster, Michael Glos, dazu auffordert, mehr Urlaub in Deutschland zu machen. Ich habe das zum Anlass genommen, ihm eine nette Mail zum Thema Wohnmobilsteuer zu schreiben, vielleicht tut der eine oder andere es mir nach? Zu finden ist der unter --> Link .

Meine Mail:

Sehr geehrter Herr Glos,

mit Interesse habe ich gelesen, dass Sie die Menschen auffordern, mehr Urlaub in Deutschland zu machen. Darf ich dazu Ihre Aufmerksamkeit auf die aktuelle Wohnmobilsteuerdebatte lenken? Wohl niemand macht so viel und so intensiv Urlaub in Deutschland wie die Wohnmobilisten ... Wenn aber die Steuern für Wohnmobile wie geplant drastisch erhöht wird, werden viele keine andere Möglichkeit haben als ihr Wohnmobil - in dem oft sehr viel Arbeit, Liebe und Herzblut steckt - zu verkaufen und statt dessen Urlaub auf Mallorca zu machen. Mit allen Auswirkungen wie Kaufkraftabfluss und Umweltverschmutzung ... Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Wohnmobile wie bisher nach gewicht statt nach Hubraum besteuert werden, nicht nur die Wohnmobilisten, auch die Wohnmobilhersteller, Campingplatzbetreiber und viele im Tourismus tätige Menschen in Deutschland werden es Ihnen danken.

Mit freundlichen n

oder so?
Sehr geehrter Herr Glos,
ich habe gerade mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie für den Posten des Wirtschaftsministers nominiert werden sollen. Dazu meinen Glückwunsch.
In diesem Zusammenhang würde ich gern Ihre Aufmerksamkeit auf die aktuelle Steuersituation lenken. Wie Sie vielleicht wissen, ist im letzten Jahr mit dem Wegfall der „Steuerprivilegien“ für große Geländefahrzeuge, auch die Regelung für Wohnmobile über 2,8Tonnen, Besteuerung nach dem Gewicht, nicht nach dem Hubraum, weggefallen. Dies bedeutet für viele Wohnmobileigner eine Mehrbelastung von bis zu 500% bei der Kfz. Steuer. Dies bedeutet, dass Eigentümer von Wohnmobilen höhere KFZ. Steuern bezahlen müssten, als schwerste LKW.
Ich bin Familienvater mit einem relativ kleinen Einkommen. Seit über 20Jahren ist das Reisen mit dem Wohnmobil unsere bevorzugte Urlaubsform, welcher wir hauptsächlich in Deutschland nachgehen. Das bedeutet, dass wir unser „Erspartes“ hier in unserem Heimatland ausgeben und dies der hiesigen Tourismusbranche zu Gute kommt.
Nun ist in einigen Bundesländern bereits fest geplant, Wohnmobile nach Hubraum und nicht mehr nach Gewicht zu besteuern. Dies hätte zur Folge, dass wir als Familie diese schöne Urlaubsform aus finanziellen Gründen nicht mehr beibehalten könnten und unser Wohnmobil verkaufen müssten. Nun kommt das nächste Problem. Für unser derzeitiges Wohnmobil haben wir 15000,-DM = 7500,- € bezahlt. Nach Einführung des neuen Steuerrechtes wäre unser Wohnmobil unverkäuflich/Wertlos.
Wenn wir und viele andere deutsche Urlauber Ihr Geld nicht mehr hier in Deutschland ausgeben, träfe dies unsere Tourismus-/Urlaubswirtschaft sicherlich hart und würde nicht nur dort, sondern auch in den Bereichen die mit der Herstellung und der Instandhaltung von Wohnmobilen zu tun haben viele Arbeitsplätze kosten.
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen bitte ich Sie, sich für die Beibehaltung der Besteuerung nach dem Gewicht (eventuell im Rahmen einer Sonderbesteuerung) einzusetzen.
Mit freundlichen n

oder so?

Guten Tag Herr Glos,

ich habe gelesen das Sie die Menschen auffordern mehr Urlaub in Deutschland zu machen,
dem möchte ich zustimmen da ich überwiegend in Deutschland Urlaub mache.
Mit mir viele andere Wohnmobilisten die Ihre Kurzurlaube und Hauptferien in Deutschland verbringen. Viele Menschen profitieren davon : die Stellplatzbetreiber, Campingplätze, natürlich die Hersteller von Wohnmobilen deren Händler, Werkstätten, Einzelhändler,
Freizeitparks und und und. Deshalb würde ich gerne Ihre Aufmerksamkeit auf ein Problem lenken was zur Zeit den Wohnmobileigner auf den Nägeln brennt.
Wohnmobile die durchschnittlich nur 7000 km pro Jahr fahren, die eine Wohnmöglichkeit auf einem Lastwagenfahrgestell transportieren sollen nicht mehr nach Gewicht sondern nach Hubraum besteuert werden. Das bedeutet Steuererhöhungen von bis zu 500 Prozent.
Das können Rentner und junge Familien nicht mehr bezahlen. Die Folge davon wird sein das viele versuchen werden Ihr Fahrzeug zu verkaufen. Bei Umfragen unter den Wohnmobilisten wurde festgestellt das dann fast 200.000 Fahrzeuge zum Verkauf stünden. Die Fahrzeuge würden wegen dem Überangebot bis zu 80 Prozent im Wert fallen. Ein Volkswirtschaftlicher Schaden ohne gleichen.
Das schlimme an der Sache ist das man durch die Höherbesteuerung eigentlich nur die schweren Geländefahrzeuge treffen wollte und versehentlich ohne wirkliche Absicht
(das konnte man zuhauf in der Presse lesen) Wohnmobile mit ihren großvolumigen Lastwagenmotoren mit hineinzog. Jeder der auch nur etwas Ahnung von Technik hat wird bestätigen das es ein Unding ist Lastwagenmotoren wie PKW,s zu besteuern.
Ich bitte Sie helfen Sie den Rentnern und den jungen Familien damit Sie auch in Zukunft Ihr Hobby bezahlen können und weiterhin Ihren Urlaub in Deutschland machen können.

Der Tourismus wird es Ihnen Danken

Mit freundlichen n

ich kapier einfach nicht das die ne kuh melken wollen, die nix mehr gibt?

was macht ihr wenn die steuer so krass hoch geht?
in 06 wird es zu verschmerzen sein, aber mit meinen 6,2l hubraum bin ich mit über 2000 euros dabei.
da hört der spass auf.
ich bin doch nicht der einzige "dicke" hier??
dirk winnebago etc wie sind eure gedanken?
könnte ja auf lkw umschreiben lassen, aber bei ner doppelkabine überwiegt ja der personentransport.
mit 1,8t zuladung fällt mir da aber schwer nachzuvollziehen, aber die finanzämter sitzen am längeren hebel.

Heiko.LS am 10 Dez 2005 14:50:30

Hallo,
nachdem ich nun schon eine zeitlang diese heisse Diskussion mitlese, muss ich sagen, dass es eine Riesensauerei ist, den "kleinen Mann" mal wieder für das Versagen der Politiker bluten zu lassen.
Wir haben uns erst vor ein paar Wochen unser erstes Womo gekauft
(Weinsberg Komet 645 LD,Fiat Ducato 2,8 JTD, EZ 2002, zGg: 4 to).
Prompt kam der Bescheid vom Finanzamt: 135 € / Jahr.
Heute war ich nun bei Fiat um Rat einzuholen, da keine Emissionsklasse eingetragen ist.
Laut Fiat entspricht der Motor der Euro 2, wäre aber mit Hilfe von Dieselkat auf Euro 4 zu bringen. Der nette Herr meinte aber, ich solle mich nicht verrückt machen und erstmal abwarten.
Da hat man sein bitter erarbeitetes Geld ausgegeben und soll schon wieder mehr löhnen? :bindagegen:

Man sollte mal nach Berlin fahren und die Politiker ordentlich :box:

Heiko

Oloeschi am 10 Dez 2005 15:02:29

@ DAKOTA
es kommt von der SVG!
gehe auf Download,dann findest du es.

--> Link

--> Link

frebeka am 10 Dez 2005 17:56:15

Hallo,
DAKOTA hat geschrieben:
Der --> Link


dein Rechner ist ja schön und gut. Er spiegelt jedoch die falsche Kfz Steuer für Fahrzeuge wieder, zumindest bei mir.
Mit meinen Fahrzeugdaten (4600 kg) müsste ich seit 2002 bereits 400 €uro und seit 2004 433€uro bezahlen.
Aufgefordert hat mich das Finanzamt seit 2002 zu 158 €uro/jährlich.

Da frag ich mich auch, was stimmt denn nun? :oops:

Haase am 10 Dez 2005 18:38:14

Hallo

vieleicht habe ich auch etwas übersehen aber trotzdem ein paar Fragen.
Wenn ich richtig informiert bin soll die KFZ Steuer nach Hunbraum
besteuert werden. Eine Hubraumbesteuerung für LKW bzw. Wohnmobile
über 2,8 to kenne ich nicht. Ich gehe mal davon aus daß die PKW Euro
Norm für uns angewandt wird und die Schlüsselnummer die im Fahrzeug-
schein steht zur Ermittlung der Steuer genommen wird.
Bei mir ist die Schlüsselnummer 53 96/69EG III dies ist nach PKW
Besteurung Euro 3 . Es würde mich schon intressieren ob man andere
Schl. Nr. für Wohnmobile festlegt oder ob es eine Euro Norm für Fahrzeuge
über 2,8 to gibt die dann angwandt wird.

MFG
Werner Haase

jimmy am 10 Dez 2005 18:39:36

Prompt kam der Bescheid vom Finanzamt: 135 € / Jahr.

@heiko ls
und was regst du dich auf??:twisted:
geschenkt bekommst du nix.
ich versteh dich gerade nicht.
oder waren das 135 im monat? :?: :?: :twisted:
laut o.g. steuerrechner darf ich dann 2329 euro zahlen.

Gast am 10 Dez 2005 19:15:22

frebeka hat geschrieben:Hallo,
dein Rechner ist ja schön und gut. Er spiegelt jedoch die falsche Kfz Steuer für Fahrzeuge wieder, zumindest bei mir.
Mit meinen Fahrzeugdaten (4600 kg) müsste ich seit 2002 bereits 400 €uro und seit 2004 433€uro bezahlen.
Aufgefordert hat mich das Finanzamt seit 2002 zu 158 Euro/jährlich.

Da frag ich mich auch, was stimmt denn nun? :oops:


Moin,

hä? :gruebel: bei dem Steuerrechner kannst Du doch nur ccm und kein Gewicht angeben.....

...und da wir zur Zeit noch nach Gewicht besteuert werden - stimmt der Rechner (wohl leider) für die in Zukunft hubraumbezogene Steuer.

frebeka am 10 Dez 2005 20:12:11

Hallo,
dann versuchs doch mal selbst.
Gib die Schlüsselzahl 71 ein, Diesel und 2685 ccm, dann noch das Baujahr 13.05.2002. Jetzt erhältst du die Aussage:
Steuer seit 2002 = 400 €uro, Steuer seit 2004 = 433 €uro.
Ich bezahl aber seit 2002 immer nur 158 €uro. :!:

Ich denke das ist ein Rechner für die PKW-Steuer, gilt auch für Womos bis 2800 Kg. :roll:

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