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Ab wann lohnt eine Tankflasche? 1, 2, 3, 4, 5


Lancelot am 17 Nov 2014 16:00:33

reisemobil.online.cx hat geschrieben:Ich darf sicher ein wenig ergänzen. Mittlerweile gibt es 4 Tankadapter:


:eek:
Immer wieder was neues ... :tanz:

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

volker030 am 17 Nov 2014 16:07:40

Ob ich das noch erleben werde, das sich Europa auf einen einheitlichen Adapter einigt?? :?

mantishrimp am 17 Nov 2014 16:25:26

volker030 hat geschrieben:Ob ich das noch erleben werde, das sich Europa auf einen einheitlichen Adapter einigt?? :?


Klar, der kommt direkt nach dem einheitlichen Smartphoneladestecker, vermutlich im September 2067 :D

Anzeige vom Forum


ossi2 am 17 Nov 2014 16:50:39

Ok, ich hab's hoffentlich verstanden.
Man kauft sich eine Tankflasche z.B. wie diese hier:
13443

Die hat in diesem Fall eine Direktbetankung mit ACME-Adapter, die anderen 2-3 sollte man sich dazu kaufen, wenn's ins Ausland geht.
Das Entnahmeventil 21.8 LH kann man direkt am WoMo anschließen.

Also kann ich nichts falsch machen, wenn ich mir eine Flasche wie im oben gezeigten Bild kaufe, stimmt's?

Ciao ossi

mercurius46 am 17 Nov 2014 17:31:17

Hallo ossi,

stimmt!

:daumen2:

rolf51 am 17 Nov 2014 17:37:04

Hallo,
in Deutschland haben die meisten Tankstellen Adaptersets zum ausleihen. Im Ausland habe ich noch nicht nachgefragt, könnte mir aber das gleich wie in 'D' vorstellen

ossi2 am 17 Nov 2014 19:01:35

super, dann werde ich mir so eine Flasche wie im Bild besorgen 8)

benimar62 am 17 Nov 2014 19:14:20

ossi2 hat geschrieben:
Also kann ich nichts falsch machen, wenn ich mir eine Flasche wie im oben gezeigten Bild kaufe, stimmt's?

Ciao ossi

Hallo Ossi
Kommst du mit der Zapfpistole ohne Probleme an den Füllstutzen deiner eingebauten Tankflasche ist es OK,ansonsten gibt es Füllschläuche versch.Längen inc.Füllventil
( siehe Bild bei meinem Einbau)
franz


Ludo am 17 Nov 2014 19:29:55

ossi2 hat geschrieben:Also kann ich nichts falsch machen, wenn ich mir eine Flasche wie im oben gezeigten Bild kaufe, stimmt's?

Ciao ossi



Fast :)

Nur muß die Tankflasche FEST mit dem Fahrzeug verbunden sein...........

Womit dann die Zapfpistole natürlich nicht mehr passt ;)

ciao

Ludo

Pooh335 am 17 Nov 2014 19:49:41

Achtung!
Unser Gaskasten ist so eng und niedrig, dass keine 14kg Flasche gepasst hat.
Wir haben es nach Ärger beim TÜV über den Ort des Tankstutzens lieber von einer Firma einbauen lassen. Die haben dann auch gleich die dann fällige Gasprüfung mitgemacht. Beim TÜV hier in Mainz würde ich keinem mit Gastankflasche empfehlen die Gasprüfung durchführen zu lassen.
Bei uns hat das der Frank Kopiske gemacht. Der arbeitet mit der Gasflaschenfrau zusammen.

ossi2 am 17 Nov 2014 20:21:12

Ludo hat geschrieben:Nur muß die Tankflasche FEST mit dem Fahrzeug verbunden sein


Ähh, wie ist das wieder zu verstehen?

Bei der Gasfachfrau steht:
"Flaschen dürfen ausschließlich vom ausgebildeten Fachpersonal befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeug leicht entnommen werden können. Das heißt Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden"

Ich würde das so verstehen, dass man die Flaschen eben NICHT fest verbauen darf, sondern nur durch ein Halteband o.ä., das einfach zu lösen ist.

Liege ich da falsch?

Ciao ossi

udo61 am 17 Nov 2014 20:51:59

Ich würde das so verstehen, dass man die Flaschen eben NICHT fest verbauen darf, sondern nur durch ein Halteband o.ä., das einfach zu lösen ist.

Liege ich da falsch?


Das war jetzt eine sehr ungeschickte Frage... darüber wurde in diesem Jahr mehrfach sehr ausführlich diskutiert. Die Vorschriften widersprechen sich. Daher konnte keine Einigkeit erzielt werden. Die Befestigung einer "fest" verbauten Tankflasche soll wohl 8g seitlich und 20g in Fahrtrichtung vertragen müssen. Eine fest verbaute Flasche soll als Gastank gelten der dann in die entsprechenden Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss usw.

Es ging teilweise sehr hoch her, mich hat es dazu angeregt mich nicht mehr mit der Tankflasche zu beschäftigen, ich habe jetzt zwei graue Flaschen mit 11kg und ich tausche die überall in Deutschland. Da ich nicht so sehr lange ins Ausland fahre komme ich bisher mit dieser Menge aus. Ich habe mal versuchsweise den Inhalt einer Propanflasche in eine andere umgefüllt per Druckschlauch und entsprechenden Temperaturen der Flaschen (Spenderflasche warm, Empfängerflasche kälter), das ging einwandfrei und ich könnte mir vorstellen sowas notfalls im Ausland durchzuführen (mit passenden Adaptern).

thomas56 am 17 Nov 2014 22:35:20

ossi2 hat geschrieben:Ich würde das so verstehen, dass man die Flaschen eben NICHT fest verbauen darf, sondern nur durch ein Halteband o.ä., das einfach zu lösen ist.

Liege ich da falsch?


geht auch, dann darfst nur nicht selbst betanken, sondern nur Fachpersonal!

juhei am 17 Nov 2014 23:12:48

ossi2 hat geschrieben:Liege ich da falsch?
Leider kann man nicht genug zitieren,da dann das Zitat zu groß wird.
Ciao ossi

Aber es geht auch so.
Bei der Gasfachfrau steht:
"Flaschen dürfen ausschließlich vom ausgebildeten Fachpersonal befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeug leicht entnommen werden können. Das heißt Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden"

Ich würde das so verstehen, dass man die Flaschen eben NICHT fest verbauen darf, sondern nur durch ein Halteband o.ä., das einfach zu lösen ist.

Liege ich da falsch?

Ja!
Man sollte wenn man sich bei der Gasfachfrau schlau machen will auch alles lesen.
Denn da steht auch:
Zitat
Zwei Wege der Befüllung von Tankflaschen

Die so genannte Tankflasche kann auf zweierlei Wegen befüllt werden. Einmal im fest im Fahrzeug eingebauten Zustand,
der nur noch eine Befüllung über den dafür vorgesehenen Anschluss des Fahrzeugs für die Zapfpistole gestattet und so legitim vom Verbrauche rselbst vorgenommen werden darf.
Dies deshalb, weil die Tankflasche über einen Füllstoppmechanismus verfügt, der eine Füllung der Flasche nur zu 80% des Volumens gestattet.
Eine Tankflasche im eingebauten Zustand mit diesem Mechanismus gewährt also höchstmögliche Sicherheit!

Im nicht fest eingebauten Zustand gilt die gleiche Flasche trotz Füllstoppvorrichtung als orts-beweglich und darf nun nur noch von Fachpersonal befüllt werden.
Dies auch deshalb, weil der Füllstoppmechanismus von besonders schlauen Zeitgenossen in der Weise überlistet werden könnte, indem die Flasche schräg auf den Boden gestellt wird,
was dazu führen kann, dass der Mechanismus bei entsprechender Positionierung eine Befüllung von mehr als 80% nicht mehr zuverlässig verhindert.
Zitat ende.

Eine Tankstelle die das nötige Fachpersonal bereit hält wird man nur schwer finden.
Denn da sitzt meistens nur einer an der Kasse.
Was folgern wir daraus.
Entweder fest eingebaut und mit Außenbefüllung oder herausnehmbar und nur die Möglichkeit bei Gas-Lieferanten befüllen lassen.
Anschließend dann zur Tankstelle und Diesel tanken.
Das betanken direkt im Gaskasten ist nur erlaubt wenn dieser keine Verbindung zum Innenraum hat und die nächste Öffnung ( Fenster ,Tür ,Stauklappe mit Öffnung zum Innenraum )
mindestens 50 cm entfernt ist.

Jürgen


.

dieter2 am 17 Nov 2014 23:31:46

juhei hat geschrieben:[
Im nicht fest eingebauten Zustand gilt die gleiche Flasche trotz Füllstoppvorrichtung als orts-beweglich und darf nun nur noch von Fachpersonal befüllt werden.

Was ist ein "Fachpersonal", einer der eine Zapfpistole bedienen kann ?
Gibt einen Lehrgang für Flaschen füllen ?
Meine Flasche ist nicht fest verbaut, ich tanke sie trotzdem, ich halte mich für sachkundig, das Fachpersonal könnte es nicht anders/besser machen.

Dieter

epmp am 17 Nov 2014 23:39:25

halloh
um im Womo keine gaspropleme zu haben koche heize u. dusche ich mit diesel
zu hause auf dem balkon betreibe ich meine infrarotstrahler mit 11 kg grauen
tauschflaschen welche ich mit adapter solange ich niemanden frage an der lpg
autogastankstelle befülle u.mich dabei nach der literanzeige der tankstelle richte
spez.gewicht von lpg ziemlich genau 0,5 11kg gas->22liter muß im winter die gasflasche allerdings
warm halten bzw wärme zuführen propan verdunstet schon bei kÜhlen nicht unbedingt frostigen
temperaturen nicht achtung es gibt im womo netz unsäglich viele bemerkungen zu diesem thema
mfg epmp

juhei am 17 Nov 2014 23:43:53

Es ist nicht erlaubt mit den Handy am Ohr zu fahren und trotzdem wird es von vielen gemacht.

Genau so ist es eben verboten eine lose Flasche selbst zu betanken und wird doch gemacht,von einigen sogar die Grauen.
Man sollte sich nur nicht erwischen lassen.
Keine Ahnung wie hoch dann die Strafe ist.
Jürgen
Edit:
Da war doch einer schneller und schon kam die Bestätigung.
Groß und Kleinschreibung wäre für das Lesen von Vorteil.
Richtig ist Butan wird bei niedrigen Temperaturen nicht mehr gasförmig und nicht wie geschrieben Propan.

Gast am 18 Nov 2014 00:34:32

Bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist, gefährliche Blödheiten wie das Telefonieren am Steuer und das Befüllen normaler, nicht gegen Überfüllung geschützter Gasflaschen, als alltägliche kleine Sünden einzustufen. Na ja, so mancher, der ohne Gummi loslegt, wundert sich, wenn's hinterher fürchterlich juckt. Halt Pech gehabt! :wink:

, Gerd

gespeert am 18 Nov 2014 05:13:49

epmp hat geschrieben:halloh
u......der tankstelle richte
spez.gewicht von lpg ziemlich genau 0,5 11kg gas->22liter muß im winter die gasflasche allerdings
warm halten bzw wärme zuführen propan verdunstet schon bei kÜhlen nicht unbedingt frostigen
temperaturen nicht
achtung es gibt im womo netz unsäglich viele bemerkungen zu diesem thema
mfg epmp


Ohne Dir nahezutreten.

Du solltest deine Finger vom Selbstbetanken von Flaschen lassen, wenn Du die Physik nicht beachtest!!!

Propan bereitet keine Probleme bei hiesigen Wintertemperaturen.

Deine Faustformel kann gewaltig nach hinten losgehen wenn Du die Mischungsverhältnisse außer acht läßt!!!!!!!!!!!!!!!
Auch ich betanke notfalls mal Flaschen an der normalen Tankstelle, dann kenne ich aber die genaue Mischung der Tankanlage aufgrund der Betankungsunterlagen.
Genau dies ruft oft Verwirrung beim Tankstellenpersonal hervor wenn ich nach der Zusammensetzung frage

thomas56 am 18 Nov 2014 09:30:47

warum? Ich tanke doch Liter und nicht Gewicht, also spielen die unterschiedlichen Gewichte von Propan und Butan gar keine Rolle. Oder irre ich?

BernhardK am 18 Nov 2014 09:36:21

epmp hat geschrieben:halloh
... dusche ich mit diesel
mfg epmp


das ist ja ekelhaft

xbmcg am 18 Nov 2014 10:02:37

JA, sachkundig, aber ohne "Tank-Schein". In D ist sachkundig kein Kriterium.

Wenn Du einen Schein hast, irgend was aus Papier mit Stempel und Unterschrift, dann ist es egal,
ob Du sachkundig bist oder nicht...

Du kannst 100 mal tanken, es passiert nichts und ein mal ist die Pistole oder Schlauch defekt und Du bist dran.
Da fragt dann keiner, ob Du sachkundig bist, sondern sagt, es war grob fahlässig eine nicht vorschriftsmäßig
monntierte Flasche zu betanken und hättest Du das Fachpersonal ran gelassen, dann wäre das nicht passiert.

frajop am 18 Nov 2014 10:11:57

Hi,
ich hab einmal an einer Tanke gesehen, wie offensichtlich etwas beim Betanken einer Flasche schief ging. Das hat mächtig abgeblasen. Später war auch Polizei vor Ort.

Frank

xbmcg am 18 Nov 2014 10:16:45

Soll auch bei Autos mit LPG-Anlage schon vorgekommen sein.

Und wenn nur die Polizei kommt is es ja noch mal gut gegangen, es soll auch schon öfter mal die
Feuerwehr ausgerückt sein, um eine Tankstelle zu löschen...

WoRo1 am 18 Nov 2014 11:10:25

Für die, die erwägen, nicht nur eine, sondern gleich zwei Tankflaschen anzuschaffen, zwei Anmerkungen :
1. Dass das im Fall von Wintercamping äußerst problematisch ist, ist bereits oben angesprochen worden.
2. Wer mal für längere Zeit nach Marokko fahren will, wird dort nirgends eine Tankstelle finden, die Gas verkauft. Deshalb ist es sinnvoll, neben der einen Tankflasche eine Tauschflasche mitzunehmen oder den Platz dafür frei zu lassen. Nimmt man eine mit, kann man sie in Marokko bei - leider nur wenigen - Gaswerken auffüllen lassen. Ansonsten kann man auch eine marokkanische Gasflasche, die es überall gibt, für wenig Geld kaufen und sie mit einer zusätzlichen Gummidichtung an das deutsche System anschließen (was offensichtlich die vielen Überwinterer dort tun). Vor der Ausreise kann man sie dann wieder zurückgeben. Vielleicht gibt es auch weitere Länder, in denen man nirgends LPG tanken kann. Auf jeden Fall sollte man sich vorher erkundigen, ob das der Fall ist.

Noch eine Anmerkung : Man hört immer wieder, dass das Butan im LPG (das viel weniger gereinigt ist als das Propan) die Brenner der Heizung bzw. des Kühlschranks verstopft hat. Ich habe das in fünf Jahren, in denen ich mein letztes Womo bald 100.000 km gefahren habe, zwar nie erlebt. Aber da habe ich vielleicht nur Glück gehabt. Auf jeden Fall gibt es von Truma seit kurzem Filter, die man zwischen Tankflasche und Gasleitung montieren kann. Sie filtern laut Herstellerangabe 99 % aller Schadstoffe aus dem Butan heraus, anders als die herkömmlichen Papierfilter (von denen selbst Wynen, der sie vertreibt, sagt, dass sie weit weniger Schadstoffe herausfiltern können als die Filter von Truma).

ossi2 am 18 Nov 2014 12:43:28

OK, so langsam ist meine Verwirrung komplett, ich möchte mal kurz zusammenfassen, wie ich es jetzt verstanden habe:

Man kann sich entweder für eine Tankflasche mit Direktbetankung entscheiden, darf diese dann NICHT fest verbauen und darf dann allerdings die Betankung nicht selbst vornehmen. Und das nötige Fachpersonal zum Betanken ist praktisch nirgends existent.

Oder man baut die Tankflasche im WoMo fest ein (was auch immer das nun in der Praxis bedeutet), darf dann selbst tanken, aber auch nur, wenn man zusätzlich einen Außenanschluss für die Betankung eingebaut hat und wer hat das schon.

Schade, ich hatte mich schon mit der Tankflasche angefreundet, aber jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher :-(

Ciao ossi

xbmcg am 18 Nov 2014 12:52:41

Nein, nur fast richtig.

Ist die Tankflasche - egal ob direkt oder indirekt zu betanken - fest im Womo eingebaut und man kann sie nicht ohne Werkzeug herausnehmen, dann
darf man sie selbst betanken.

Auflagen gibt es, die das Betanken am / im Fahrzeug verbieten:

- wenn ein offenes Fenster in der Nähe des Tankstutzens ist (Das Maß wurde erwähnt)
- wenn der Tankkasten nicht Dicht zum Innenraum ist.

für diese 2 Fälle bietet sich an, den Tankstutzen an die Außenhaut des WoMos zu verlegen (Fernbetankung) und so einerseits, den Gaskasten
beim Betanken dicht verschlossen zu haben und andererseits die Mindestabstände zum Fenster einzuhalten.

Fall 2: Lose Tankflasche:

Wenn man eine lose Tankflasche hat, darf diese in Deutschland nur vom Fachpersonal befüllt werden - wie jede andere Gasflasche.
Ist also in Deutschland "Sinnfrei", aber im Ausland durchaus von Vorteil (andere Gesetze).

Macht das für Dich so Sinn?

reisemobil.online.cx am 18 Nov 2014 13:04:03

Hier mal die aktuellen Vorschriften von April dieses Jahres:


Michael

ubruesch am 18 Nov 2014 13:11:09

Was sagt uns das.
Man will die Tankflaschen in Deutschland los werden.
Der Amtsschimmel wiehert mal wieder, und das gewaltig.

Im Ausland ist das ja was anderes.
Die machen nicht so ein Theater.

Auf jeden Fall hat dieses ganze dazu geführt das ich erst mal Abstand vom kauf einer Tankflasche genommen habe.

Udo

muecke44 am 18 Nov 2014 13:51:02

Wo willst du im womo die flasche einbauen,im gaskasten geht nicht,ist aus kunstoff oder holz, halten die 20 fachen des gewichtes die vorgeschrieben sind nicht aus.(hat was mit der fliegkraft zutun)
gehe zum tüv und frage den ing der das später abnimmt und einträgt,wo du sie hinbauen sollst, dann bist du auf der sicheren seite. Diese ganze sache ist viel zu kompleziert,es gibt da keine klare ansage . mfg.günter

xbmcg am 18 Nov 2014 13:54:31

Oder lass sie Dir beim Gasmann Deines Vertrauens (z.B. Wynen oder ähnliche Firmen) einbauen,
incl. Gasprüfung und Abnahme Eintragung. Dann bist Du aus der sicheren Seite und die Auflagen
werden erfüllt.

muecke44 am 18 Nov 2014 14:16:46

Hab mich noch mal schlau gemacht die 11kg tankflasche mit richtiger halterung soll kein prblem sein
mfg.günter

Scout am 18 Nov 2014 16:08:50

Ein paar Richtigstellungen zu den doch abenteuerlichen Aussagen.
Es gibt die
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstattung und Betriebsweise von gewerblichen Betriebsanlagen zum Betrieb von Flüssiggas-Tankstellen 2010 (Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 – FGTV 2010)

Dort steht unter
2. Abschnitt Begriffsbestimmungen
§ 2. Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Punkt 1.
in denen über Flüssiggas-Zapfsäulen oder Flüssiggas-Zapfgeräte Flüssiggas als Kraftstoff an in Kraftfahrzeugen fest eingebaute Kraftgastanks oder als Brennstoff für in Kraftfahrzeugen oder Anhängern fest eingebaute Druckbehälter mit volumetrischer Befüllung abgegeben wird.


Zu beachten ist die Formulierung
„fest eingebaute Kraftgastanks“

Dann gibt es die
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) *)

Da steht unter
§ 2 Begriffsbestimmungen
(12) Füllanlagen im Sinne dieser Verordnung sind
2. Anlagen, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte mit Druckgasen befüllt werden,

Zu beachten ist die Formulierung
„ortsbewegliche Druckgeräte“

Fest eingebaute Kraftgastanks, oder ortsbewegliche Druckgeräte sind Behälter die nach
Ece-regelung 67.1 Teil II Abschnitt 17 eingebaut sind.
Das ist die Befestigung, die Beschleunigungskräfte von 20 g aushalten muss.
Das bedeutet, dass eine volle Gasflasche Zugkräfte von ungefähr 500 kp oder einer halben Tonne aushalten muss, was wohl keine der derzeitig verwendeten Flaschenhalterungen aushält.

Das bedeutet auch, dass keine Gastankflasche an einer Tankstelle befüllt werden kann.
Dies wurde im Forum schon häufiger geschrieben, ist also nicht neu.

Egal ob mit oder ohne Betankungsrüssel, eine unzureichend befestigte Flasche darf nicht betankt werden.
Auch Fachpersonal darf es nicht, da gibt es keinen Unterschied.

Man kann in alle Ewigkeit darüber diskutieren, schimpfen, sich aufregen, fluchen und Infragestellen ob diese Regelungen sinnvoll sind.
Diese Regelungen gibt es halt nun mal, die kann nicht wegdiskutiert werden.
Und danach darf ein Behälter an der Gastankstelle nur dann betankt werden, wenn er nach der entsprechenden Regel montiert ist.

Aber mal etwas zu der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Firmen.
Thema Tankflasche:
Bei der Gasfachfrau steht:"Flaschen dürfen ausschließlich vom ausgebildeten Fachpersonal befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeug leicht entnommen werden können. Das heißt Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden"

Bei dieser unzutreffenden Antwort sollte man sich mal fragen, was für ein Ziel die Firmen mit solchen falschen Antworten verfolgen.
Auch den Gasgöttern und Gasgöttinnen geht es in erster Linie um unser Bestes.

Erster Akt.
Zuerst haben die Firmen Tankflaschen verkauft die mit den vorhandenen Kunststoffbändern in dem Gaskasten befestigt werden. Der User war der Meinung, dass er damit die Tankflasche an der Tankstelle befüllen könnte.
Hat sich als falsch erwiesen. Die Flasche darf zum Befüllen nicht aus dem Gaskasten entnommen werden.
Die Tankflasche ist nicht richtig befestigt. Die Befestigungen dürfen nur mit Werkzeugen geöffnet werden können.

Zweiter Akt.
Damit der Tankwart die falsche Befestigung nicht mehr sieht haben viele den Befüllschlauch mit Befüllstutzen nach außen verlegt oder von Fachfirmen verlegen lassen.
Der Tankwart hat zwar nichts mehr gesehen, aber die Tankflasche war nach wie vor falsch befestigt und die Erkenntnis der falschen Befestigung hat zugenommen.
Die Tankflasche darf ja ohne Werkzeug nicht entnehmbar sein.
Die Firmen verkaufen jetzt zu der Tankflasche Befüllschläuche und außen liegende Tankstutzen.

Dritter Akt.
Es sind neue Halterungen erforderlich.
Die Firmen verkaufen jetzt zusätzlich Halterungen in denen die Flaschen fest verankert sind.
Jetzt ist wohl alle OK, meint zumindest der Käufer.
Es wird nun langsam offensichtlich, dass eine Tankflasche nur dann betankt werden darf, wenn die Halterung bestimmten Kräften standhält. Stichwort, Kräfte von 20 g.
Da die Halterungen an der Wand des Gaskastens befestigt sind, halten sie diese Kräfte nicht aus.

Vierter Akt.
Vermutlich hält keine der Halterungen einer solchen Belastung stand.
Konsequenz, keine der Tankflaschen darf an einer Tankstelle befüllt werden.

Hierzu meine Frage.
Ab wann wussten die Firmen, dass eine Tankflasche unter den zurzeit gegeben Bedingungen nicht betankbar sein wird und haben trotzdem ohne entsprechende Information weiterverkauft?
Wurden die Käufer von Befestigungen darüber informiert, wie eine Befestigung ausgeführt sein muss damit eine Tankflasche betankt werden kann?
Wenn nicht, fragt doch mal nach.


Scout

xbmcg am 18 Nov 2014 16:32:39

Steht doch alles da:


--> Link
--> Link

Mit Sticker für den Fachkundigen:

--> Link

ossi2 am 18 Nov 2014 16:34:26

Ich glaube, das Thema Tankflasche hat sich dann für mich erledigt und werde erst einmal die ganz normalen Tauschflaschen benutzen.
Oder gibt es mittlerweile dafür auch Bestimmungen, dass die Tauschflaschen eigentlich gar nicht im Wohnmobil genutzt werden dürften. Wundern würd's mich nicht mehr :cry:

Vielleicht sollte mal unter den Tankflaschen-Nutzer eine Umfrage gemacht werden, wer welche Befestigung hat und wie betankt wird und gegen wie viele Vorschriften er dabei verstößt :?

Ciao ossi

xbmcg am 18 Nov 2014 16:42:48

So schlimm ist das gar nicht. Die Tankflaschen, wenn sie fachgerecht installiert, am Fahrzeug befestigt und im Gasbuch
eingetragen werden, sind kein Problem, ebensowenig richtige Gastanks, die man unter das Fahrzeug montieren
lassen kann, und die auch nicht wesentlich teurer sind, ab einer gewissen Größe fährt man damit sogar besser.

Problematischer sind die Lösungen der Bastler mit Teilen aus der Bucht. Wenn man schon so was macht, dann sollte man
sich vom Fachmann vorher beraten lassen und nach der Installation die Anlage ordentlich prüfen und eintragen lassen.
Dann ist man auch immer auf der sicheren Seite.

In anderen Ländern sieht man das mit der Befestigung scheinbar nicht so eng oder es gibt andere Bestimmungen, die wir
nicht kennen.

rolf51 am 18 Nov 2014 16:57:41

ossi2 hat geschrieben:I

Vielleicht sollte mal unter den Tankflaschen-Nutzer eine Umfrage gemacht werden, wer welche Befestigung hat und wie betankt wird und gegen wie viele Vorschriften er dabei verstößt :?

Ciao ossi


Hallo,
glaube jetzt ist es genug. Die Frage ist doch beantwortet.

Labrador am 18 Nov 2014 17:45:31

Hallo Scout

danke für diese informative Darstellung :top:

villadsen am 18 Nov 2014 17:58:55

An Scout:
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstattung und Betriebsweise von gewerblichen Betriebsanlagen zum Betrieb von Flüssiggas-Tankstellen 2010 (Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 – FGTV 2010)


Ist doch aus Östereich und damit für die meisten die hier mitlesen auch nicht von interesse.

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV

Ist dagegen wohl aus Deutschland, aber du hast die Verordnung nicht richtig gelesen da es explizit Ausnahmen für Tankstellen gibts.

Deine Aussagen sind deshalb völlig irreführend.

MfG

Thomas V.

Gast am 18 Nov 2014 17:59:12

Einfach beim Fachmann/frau einbauen lassen und genießen!!!! Nie wieder ohne! Komfort kostet eben ein wenig. Beim Kauf eines Wohnmobils darf ich wohl auch keine Rentabilitätsrechnung aufmachen, oder? , Gerd

Scout am 18 Nov 2014 19:02:15

villadsen hat geschrieben:Ist doch aus Östereich und damit für die meisten die hier mitlesen auch nicht von interesse.

Bei den Diskussionen wird häufig auf die deutsche Regelungswut verwiesen.
Ich wollte damit zeigen, dass es in anderen Ländern gleiche oder ähnliche Regelungen gibt.
Ich hätte darauf hinweisen sollen um welches Land es sich handelt.
Das hast Du damit dankenswerterweise gemacht.

Ist dagegen wohl aus Deutschland, aber du hast die Verordnung nicht richtig gelesen da es explizit Ausnahmen für Tankstellen gibts.
Deine Aussagen sind deshalb völlig irreführend..


Ich meine gelesen zu haben, dass es Ausnahmen für Betriebstankstellen gibt,
die Flaschen außerhalb befüllen können. Das Personal muss hierzu allerdings qualifiziert werden. Das sind aber keine öffentlichen Tankstellen.

Wenn es Ausnahmeregelungen gibt, bei denen man zum Betanken die Flasche dem Kasten entnehmen kann, oder die Flasche nicht nach ECE Regelung befestigt sein muss und von Womofahrern benutzt werden kann, dann sage es hier.
Viele danken es dir bestimmt.
Natürlich mit Angabe der Textquelle.


Scout

msfox am 18 Nov 2014 20:47:02

Da die Kommentar eh schon "Off Topic" sind, kann ich noch was einwerfen/fragen.
to Scout: Dein Darstellung der Gesetzte hat Verwirrung gestiftet, da du das Land nicht genannt hast (Entschuldigung kam ja schon :-) ). Und, wenn was nützt es. Muss ich als Deutscher alle Gesetze der einzelnen EU-Ländern kennen, damit ich mich dort Regelkonform verhalte. Eigentlich ja, aber... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :-), denn dies ist nicht leistbar

Was macht es für einen Unterschied, ob ich einen Gastankflasche im Kastenkasten an einem "Bändchen" befestige oder einen Gastankflasche? Auch bei einer Gasflasche gibt es sicher keine Halterung, die 20 G aushält. Ich vermute, die 20 G beziehen sich auf einen Unfall. Denn wo an der Tankstelle entstehen Kräfte von 20 G?

Muss ich die Gastankflasche eintragen lassen?
Bei der Gasprüfung wird übrigens erst am Anschluss zum "Wohnraum" geprüft - zumindest, wenn man ein Gasflasche hat.

Scout am 18 Nov 2014 23:15:22

Etwas vorweg.
Ich will niemanden vom Kauf oder die Benutzung einer Tankflasche abraten. Das muss jeder selbst entscheiden.
Es werden häufig Fragen zu dem Thema gestellt und die Antworten darauf sind meistens falsch. Das will ich einfach richtigstellen. Wie der Einzelne damit umgeht ist seine Sache.

msfox hat geschrieben:Dein Darstellung der Gesetzte hat Verwirrung gestiftet, da du das Land nicht genannt hast (Entschuldigung kam ja schon :-) ). Und, wenn was nützt es. Muss ich als Deutscher alle Gesetze der einzelnen EU-Ländern kennen, damit ich mich dort Regelkonform verhalte. Eigentlich ja, aber... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :-), denn dies ist nicht leistbar


Viele Regelungen gelten europaweit.

Die Befestigung des Flüssiggasbehälters ist in der Ece-regelung 67.1 Teil II Abschnitt 17 beschrieben. Diese Regelung gilt europaweit.
Hierzu ein Zitat aus Wikipedia.
Die ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge sowie für Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen.[1] ECE leitet sich ab von Economic Commission for Europe, dem Namen der Wirtschaftskommission für Europa bei den Vereinten Nationen (UN/ECE)


Für die Gasflasche oder Gastank im Womo gilt europaweit die EN 1949.
Wer ein Womo baut und vertreiben will muss die Vorgaben der EN 1949 einhalten.
Es ist selten eine rein deutsche Regelung.
Wie das mit der Betankungsvorschrift an den Tankstellen ist weiß ich nicht.
Zumindest sind die Regeln in D und A identisch.

Die Regeln werden bestimmt in verschiedenen Ländern recht individuell gesehen und ausgelegt.

Wenn man gegen eine Regel verstößt, kann im schlimmsten Falle der Tankwart den Kopf schütteln und die Betankung verweigern. Mehr auch nicht. Dann geht man zum Nächsten.
Wenn ich eine Tankflasche hätte, würde ich solange an der Tankstelle tanken bis nichts mehr geht. Dann müsste ich halt reagieren.

Was macht es für einen Unterschied, ob ich einen Gastankflasche im Kastenkasten an einem "Bändchen" befestige oder einen Gastankflasche? Auch bei einer Gasflasche gibt es sicher keine Halterung, die 20 G aushält. Ich vermute, die 20 G beziehen sich auf einen Unfall. Denn wo an der Tankstelle entstehen Kräfte von 20 G?

Wenn man seine Gastankflasche an der Gastankstelle betanken will, muss der Gasbehälter entsprechend befestigt sein.
Ob das sinnvoll ist oder nicht ist unerheblich, es ist die Regel.
Man kann dann über Sinn oder Unsinn diskutieren, aber es ändert nichts an der Regel.

Muss ich die Gastankflasche eintragen lassen?

In dem gelben Gasprüfheft wird nur über Gastanks geschrieben.

Das Betanken eines Flüssiggasbehälters und dessen Benutzung im Womo sind zwei verschiedene Baustellen.


Scout

xbmcg am 19 Nov 2014 14:30:33

Kleine Ergänzung:

Wenn Gastankflaschen vorschriftsmäßig fest mit dem WoMo befestigt und angeschlossen sind, gelten diese
als Gasttank und nicht als Gasflasche, auch wenn sie so aussehen.

Sie sind dann auch als Gastank einzutragen im Gasbuch und auch als Gastank alle 10 Jahre zu prüfen (wenn sie nicht
von der Prüfungspflicht befreit sind - da gibt es Neuerungen bei den Tanks).

Und nur dann darf man sie selbst an der Tanke füllen.

Wenn sie mit "Bändchen" befestigt und mit Schlauch angeschlossen werden, bleiben sie Gasflaschen und dürfen nur
vom Fachpersonal im ausgebauten Zustand befüllt werden.

TeXas am 19 Nov 2014 16:45:23

Für mich hat sich der Kauf einer "Grünen" allein deswegen gelohnt, weil sie einen Füllstandsanzeiger hat und es somit kein Raten mehr gibt.





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